Gerichtsurteil bekommen nur was heißt das genau???

  • Also ich bin geschieden, soweit sogut.
    Jetzt haben wir auch eine scheidungsfolgevereinbarung gemacht in der auch die umgagngsvereinbarung festgelegt ist und diese wurde auch in das Gerichtsurteil aufgenommen.


    Damit ist das dann ja rechtskräfitg, richtig?
    Keiner hatte Einwände dagegen, denn der vater darf den Sohn nur alle 2 Wochen von Sa 9 uhr bis so 12 uhr haben, daran muß er sich doch jetzt dann auch halten, oder?
    Er hat wenig interesse an seinem sohn und sagt die termina auch mal ab, aber egal falls er mal auf die Idee kommt das er ihn öfter haben will geht das doch nicht oder?



    Und dazu hat der Richter da noch folgendes schreiben lassen:
    "Beide Eltern sind sich einig, dass der gemeinsame Sohn bei der Mutter seinen Lebensmittelpunkt behalten soll.
    Die Elterliche Verantwortung wollen sie weiterhin gemeinsam tragen. Der Vater versichert, dass er regelmäßige Kontakte zu seinem Sohn unterhalte!"


    Heißt das denn dann auch das ich das ABR habe?
    Oder dürfte der Vater mal eines tages einfach unseren Sohn abholen und nicht mehr wiederbringen, weil er dann bei ihm leben soll?


    Weiß ja nicht was die Zeit bringt und vorallem was die NEUE darüber denkst.
    Habe ein bisschen Angst das die ihn beeinflusst das er den Kleinen zu denen niimmt, damit sie einen auf Familie machen können.


    Hoffe ihr könnt mir was dazu sagen!

    In jeden 60 Sekunden Ärger, verpasst eine minute Glück!

  • Nein ihr habt beide noch das komplette Sorgerecht, wäre dass ABR übertragen worden würde das dort stehen.

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow:

  • Oder dürfte der Vater mal eines tages einfach unseren Sohn abholen und nicht mehr wiederbringen, weil er dann bei ihm leben soll?


    wenn da ausdrücklich im urteil steht, dass euer kind bei dir lebt, dann darf er nicht einfach euer kind abholen und erst recht nicht "einbehalten"


    du hast die alltagssorge und kannst deshalb auch allein entscheiden wer euer kind abholt...


    sollte er es tun, wirst du vermutlich das abr bekommen, weil er sich ja dann nicht an die vor dem gericht geschlossene vereinbarung, über den aufenthalt des kindes bei dir,
    gehalten hat...

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Entscheidung gilt ab Rechtskraft (1 Monat, oder 4 Wochen *grübel*/müsste aber in der Rechtsmittelerklärung ganz unten stehen) nach Zustellung, bzw. Verkündung.


    Du hast nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern es ist klar, das Kind lebt bei Dir. Eine Änderung dieser Tatsache ist nur möglich, wenn beide Eltern gemeinsam(!) eine andere Entscheidung treffen oder das Gericht. Auf Deutsch -> Vater kann nicht Kind einfach (ohne Deine Zustimmung) in seinen Haushalt nehmen.


    Ansonsten sind da klare Appelle (Vater soll zuverlässig sein) und ein klar geregelter Umgang, an den sich Beide zu halten haben.


    Der Kater :brille

  • Hallo,




    wenn er dir deinen Sohn nicht zurück bringt dann gehst du zur Polizei wegen Kindesentführung! (Sagte mein Anwalt damals zu mir)Wie hast du das geschafft dass er ihn alle zwei WE für die drei Stunden hat?Wie alt ist euer Sohn? Habe übermorgen auch Anhörung.




    Liebe Grüße




    Sandy

  • Wie hast du das geschafft dass er ihn alle zwei WE für die drei Stunden hat?Wie alt ist euer Sohn? Habe übermorgen auch Anhörung.

    Wie sich das liest, ist das Kind aber von Samstag 9 h bis Sonntag 12 h beim Vater. Wie kommst du auf drei Stunden?
    Oder hab ich was falsch gelesen?

  • zurück bringt dann gehst du zur Polizei wegen Kindesentführung!


    :ohnmacht:


    Und die Polizei macht dann was?
    Welche Gesetzliche Grundlage gibt es. Vermutlich meinst Du §235 StgB.


    Das ABR wurde nicht übertragen.
    Das Gericht hat darauf hingewiesen das sich die Eltern einig sind. Mehr ist da nicht.


    Beide haben das SR und das ABR.
    Polizei kann nichts machen.
    Man kann den Weg einer einstweiligen Anordnung des Familiengerichts erzwingen. Rechtsgrundlage: § 50d FGG, § 1632 Abs. 1 BGB.
    Wenn es automatisch §235 StGB wäre dann müsste jeder BET bei Umgangsboykott danach bestraft werden.
    §235 StGB kommt dann nur bei Ausland in Frage obwohl die juristischen Hürden groß sind.
    Der Vater muss aber gute Gründe nennen wenn er Kind einbehält.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()