Also ich bin geschieden, soweit sogut.
Jetzt haben wir auch eine scheidungsfolgevereinbarung gemacht in der auch die umgagngsvereinbarung festgelegt ist und diese wurde auch in das Gerichtsurteil aufgenommen.
Damit ist das dann ja rechtskräfitg, richtig?
Keiner hatte Einwände dagegen, denn der vater darf den Sohn nur alle 2 Wochen von Sa 9 uhr bis so 12 uhr haben, daran muß er sich doch jetzt dann auch halten, oder?
Er hat wenig interesse an seinem sohn und sagt die termina auch mal ab, aber egal falls er mal auf die Idee kommt das er ihn öfter haben will geht das doch nicht oder?
Und dazu hat der Richter da noch folgendes schreiben lassen:
"Beide Eltern sind sich einig, dass der gemeinsame Sohn bei der Mutter seinen Lebensmittelpunkt behalten soll.
Die Elterliche Verantwortung wollen sie weiterhin gemeinsam tragen. Der Vater versichert, dass er regelmäßige Kontakte zu seinem Sohn unterhalte!"
Heißt das denn dann auch das ich das ABR habe?
Oder dürfte der Vater mal eines tages einfach unseren Sohn abholen und nicht mehr wiederbringen, weil er dann bei ihm leben soll?
Weiß ja nicht was die Zeit bringt und vorallem was die NEUE darüber denkst.
Habe ein bisschen Angst das die ihn beeinflusst das er den Kleinen zu denen niimmt, damit sie einen auf Familie machen können.
Hoffe ihr könnt mir was dazu sagen!