Heizkostenfrage und Dauer des Bescheids

  • Hallo,


    habe nun endlich eine Wohnung gefunden die nur minimal von den Angaben vom Amt abweichen und welche auch gut ist. Nun stelle mir eine ziemlich dumme Frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten:
    Heizkosten übernimmt die Arge ja mit (lass mich lügen) 95 cent pro Qm. Dafür muß ich die Rechnung des Gasanbieters vorlegen. Nun ist es so das die Wohnung eine Ölheizung hat und nu frag ich mich wie übernimmt das Amt die? Auch mit 95 Cent pro Qm oder garnicht weils kein Gas ist??? Heizkosten sind doch Heizkosten???
    Wie gesagt dumme Frage, aber ich hoffe auf Antwort.


    Desweiteren würde ich gerne wissen wie lange es bei gedauert hat bis der hartz4 Antrag durch war! Habe meinen Antrag am Dienstag abgegeben und würde gerne wissen mit welcher Wartezeit ich rechnen muss. Beim Amt sagen die das einem ja nicht.


    Gruß und vielen Dank Hep

  • Angemessene Heizkosten werden übernommen, egal ob Fernheizung, Öl, Gas oder Kachelofen.


    Hast du einen Erstantrag auf ALG II gestellt? Dann rechne mit 4 Wochen. Solltest du eher Geld benötigen bzw. das OK zur Wohnung, geh hin und latsch denen auf die Füße.
    Auch wenn sie nicht fertig sind mit der Bearbeitung, du hast ein Recht auf einen Vorschuss.
    Die Genehmigung für die Wohnung sollte innerhalb einer Woche durch sein, sonst besteht die Gefahr, dass du die Wohnung wieder verlierst.


    Man muss manchmal ein bisschen nerven, dann haben die so den Kanal von einem, dass sie schneller arbeiten.
    Solltest du nach 3 Monaten keinen Bescheid haben, kannst du übers Sozialgericht klagen. Dann geht's irre schnell... :D

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • noch ne Frage hinterher hab:


    Wie ist das eigentlich mit Rückzahlungen? Also ich meine jetzt Strom und Öl. Ich zahle jeden Monat lieber etwas mehr und bekomme dann am Ende des Jahres bei der Abrechnung was zurück als umgekehrt. Das hat bisher auch immer gut geklappt (mußte noch nie Nachzahlen ;-)).


    Wie ist das jetzt bei Hartz 4.- Laufen diese Rückzahlungen dann unter Einnahmen? Werde ich dafür in dem Monat dann runtergestuft?


    Hoffe ihr versteht wie ich das meine.


    Liebe Grüße Hep

  • Ja, was du zurück bekommst, wird dir als Einkommen angerechnet...die Arge hat dir ja auch das Geld zur Verfügung gestellt.

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  • Hallo,


    also ich meine das eher: ich bekomme ja für 75 Qm Heizkosten, die wohnung ist ja größer, also zahle ich statt (jetzt mal aus der Luft gegriffene Zahlen) 55 Euro die ich von der Arge bekomme 65 Euro also 10 Euro von meinem Lebensbedarf zu. Wird die Rückzahlung dann auch nur mit dem Geld berechnet was die Arge gibt (reicht ja hinten und vorne nicht) sondern auch mit meinem Abgesparten Geld?


    Meine Gedankengänge sind echt schwierig zu verstehen....


    Manchmal verstehe ich mich selber nicht! :rotwerd


    Gruß nochmal

  • Nee hep, leider nicht.
    Die Arge rechnet alles an.
    Du hast aber die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen und so zu argumentieren, wie du es tust.
    Ob's was bringt... :frag :frag :frag

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  • Vielleicht könntest du es mit deinem Versorger so händeln, dass dieses Guthaben mit dem neuen Abschlag verrechnet wird, im ersten neuen Monat z.B. ? Wenn ich keinen Denkfehler drin habe, müßte das doch ohne + oder - der Arge gehen. Denn die eigentliche Abschlagszahlung interessiert ja nicht .

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  • hallo hab ich das jetzt richtig verstanden?!


    meine wohnung hat 73 qm ich zahle 320KM 70NK 35TG und 100HK


    das amt hier in sr übernimmt 4,19 pro qm kaltmiete in meinem fall also 308euro ca. die nk werden komplett übernommen tiefgarage natürlich nichts und von den heizkosten 95cent pro qm also 73x0,95 (hab ne gaszentralheizung) also knappe 70 euro


    dann würde ich 448 euro miete bekommen oder?

  • Heizkosten werden im Rahmen übernommen. D.h für Dich 45 qm jede weitere person á 15qm mal eben die 0.95 cent. denke dann ist das leichter zu berechnen als mit tatsächlichen qm, solltet ihr da zu dritt oder mehr wohnen zahlen die dann max die eingetragene qm zahl, was das soll frag mich nicht.
    Was man "freiwillig" mehr an NK zahlt und die dann am Ende in welcher Summe auch immer erstattet werden sollte man sich schriftlich von der arge bestätigen lassen, das man es "uneingeschränkt verjubeln darf", wenn die bei einer kontrolle dahinterkommen, das man es "unterschlagen" hat gibt es ärger. Da man sich die Summe aber, mehr oder weniger vom Mund abgespart hat, muss man denen das nur nachweisen. wie gesagt bei der arge alles schriftlich geben lassen da a manchmal nicht weiß wie b entscheidet.


    LG Doris