ASR, ABR und Co. schriftlich?!

  • Hallöchen..
    Wie sieht das aus, wenn man nie verheiratet war, und man selber somit das alleinge ABR und ASR hat, weil nie abgegeben/geteilt.
    Kann man da irgendwo eine schriftliche Bestätigung das man allein Erziehungsberechtigt ist und somit die alleinigen Rechte hat bekommen? Muss es ja geben, wo und wie beantragt man so einen "Wisch"?

  • Soviel ich weiss, bekommst du die Bestätigung über das ASR nach der Entbindung mit der Geburtsurkunde solange ihr nichts anderes vereinbart habt, die Vaterschaft anerkannt ist und ihr nicht verheiratet ward/seid - und der Vater des KIndes damit einverstanden ist, auf das GSR zu verzichten.


    So hat man mir das damals in der Caritas verklickert.

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Beim Jugendamt anrufen!
    Wenn ich so eine negativbescheinigung brauch dann rufe ich meine SB an
    und die schickt mir dann eine aktuelle zu.

    :engel Nimm mich wie ich bin! :devil:

  • Ich habe direkt nach der Geburt ein Schreiben vom jugendamt bekommen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe und so. Das zeige ich dann vor und mehr wurde jetzt auch noch nie verlangt.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Ich habe da nie was automatisch bekommen, bei keinem der Kinder. Und die sind ja alle drei unehelich, und da bin ich die alleinige Erziehungsberechtigte. Wo genau ans JA wendet man sich da, also welche Stelle? Gibt da ja so viele. Geht das bei dem Beamten der für Umgangsrecht zuständig ist auch?? Werd ich mich mal erkundigen, wäre toll wenn ich sowas für den Fall der Fälle direkt schriftlich habe und belegen kann das es stimmt das ich das ASR und Co. habe,.....
    Danke!

  • Du brauchst die sogenannte "Negativebescheinigung"
    Die heißt so weil keine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt vorliegt, sprich Du hast das alleinige Sorgerecht.


    Das Problem an der Sache ist, dass man meistens eine aktuelle Negativebescheinigung braucht. Das heißt, wenn Du nachweisen mußt das Du das ASR hast, z.B. bei Behörden, dann kann es sein dass sie eine aktuelle Bescheinigung brauchen und keine die 2-3 Jahre alt ist!


    Einen anderen Wisch gibt es derzeit nicht!


    Einfach beim Jugendamt anrufen, die prüfen daß dann und schicken Dir normalerweise innerhalb 1-2 Wochen den Wisch zu.


    PS: Solltest Du umgezogen sein, dann dauert es meistens länger, weil dann das örtliche Jugendamt das ehemalige Jugendamt anschreiben muß...


    Zum Glück braucht man den Wisch nicht so oft...


    Edit: Welche Stelle das ist weiß ich nicht, bei uns gibt es nur einen Sachbearbeiter der für meine Adresse zuständig ist. Bin halt vom Land!

  • ich bin damals zum jugendamt hingestiefelt, hab an der anmeldung nachgefragt wer für negativbescheinigungen zuständig ist. die nette dame hat mir einen zettel augedruckt, unterschrieben und ich konnt wieder los (und das ganze war sogar kostenlos)


    ich habe mich bisher immer gewundert, dass nie jemand eine aktuelle negativbescheinigung haben möchte. ich nutze also immernoch die 1 1/2 jahre alte bescheinigung.

  • ich habe mich bisher immer gewundert, dass nie jemand eine aktuelle negativbescheinigung haben möchte. ich nutze also immernoch die 1 1/2 jahre alte bescheinigung.


    Wow, da hast aber Glück gehabt! ich hatte im letzten halben Jahr 2 mal das Vergnügen eine "aktuellere" Negativebescheinigung vorweisen zu müßen einmal bei der Schulanmeldung und einmal beim Kinderreisepass beantragen.


    Als hätte man als alleinerziehende keine anderen Sorgen... :batsch