Das gilt so auch für den Personalausweis für Kinder ab 12?
Wohin wenden bei Verweigern des Reisepasses/ Vater
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Brauche ich dann wenn ich im März für die kleine ihren Pass beantrage,
nicht mehr mit der KM antingeln :rolleyes2:
oder macht das trotzdem einen besseren Eindruck ??? :nudelholzBrauchst nicht
macht aber einen guten Eindruck das auf der Elternebene bist wenn man so etwas soweit es vereinbar ist zusammen macht -
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Gilt das auch für den Pass der eine Einreise in die USA erlaubt? Der maschinell lesbare?
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Gilt für alle Pässe und Ausweise, Perso bekommen jetzt übrigens auch schon Kleinkinder
in einige Länder ( weis nicht welche ) ist noch eine gesonderte Einreisegenehmigung erforderlich
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Gilt das auch für den Pass der eine Einreise in die USA erlaubt? Der maschinell lesbare?
Kinderreisepass: Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich
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Nicht komplett richtig. Es kommt immer noch auf die Gemeinde bzw. Stadt an. Ich musste erst vor kurzem einen Ausweis für den großen beantragen und "musste" die Unterschrift vom KV holen.
Die Ausführungsbestimmung zum Passgesetz sagt:
6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete),
denen die elterliche Sorge gemeinsam
zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete
minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den
Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf
es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser
mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige
Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut
Melderegister.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung
des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt
des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen
Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel
können insbesondere dann bestehen, wenn z. B.
das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden
Elternteil hat, ein zeitlich enger
Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem
Umzug besteht oder der angegebene Wohnort
des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters
übereinstimmt.
Erklärungen des anderen Elternteils, die über die
Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des
Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung
unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des
Kindes beim antragstellenden Elternteil wird
akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch
Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am
Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden
Elternteils wecken.
Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das
Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung
vorzulegen.Wenn also die Unterschrift des anderen Elternteils gefordert wurde, dann hätte dies die Behörde mit den hier aufgeführten Hinderungsgründen benennen müssen.
In der Praxis ist aber dieser Unterpunkt iin den Ausführungsbestimmungen bei manchen Mitarbeitern unbekannt. Es reicht aber, wenn man freundlich auf den Paragrafen hinweist. Reicht das nicht, sollte man darum bitten, die Ablehnung widerspruchsfähig schriftlich vorzulegen bzw. mit dem Vorgesetzten zu sprechen. -
Wie manche Väter einfach nicht kooperieren -.- Das ist unglaublich. Zum Glück gibt es noch andere Mittel und Wege, etwas dagegen zu unternehmen. Verstehe nicht, wieso manche einen Kampf austragen müssen. Auf dem Rücken der Kinder
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In der Praxis ist aber dieser Unterpunkt iin den Ausführungsbestimmungen bei manchen Mitarbeitern unbekannt. Es reicht aber, wenn man freundlich auf den Paragrafen hinweist. Reicht das nicht, sollte man darum bitten, die Ablehnung widerspruchsfähig schriftlich vorzulegen bzw. mit dem Vorgesetzten zu sprechen.
Selbst im selben Einwohnermeldeamt von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich.
Je nach Schulungsstand und persönlichen Hintergrund. -
Hallo Tex, es gibt ja inzwischen 2 kinderreisepässe. Den normalen, auch mit Foto habe ich problemlos bekommen, aber bei einer Einreise in die USA benötige ich den anderen, der Maschinen lesbar ist, mit Fingerabdruck. Kind ist erst 2010 geboren, daher gibts keinen neuen.
Aber so wie ich das Lese müsste dieser auch beantragbar sein ? -
Wie manche Väter einfach nicht kooperieren -.-
Tja, bei mir wars die Mutter ...
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Zitat
Zitat von luvi:
Brauchst nicht
macht aber einen guten Eindruck das auf der Elternebene bist wenn man so etwas soweit es vereinbar ist zusammen macht
Ja das mit der Elternebene funktioniert ganz gut,
aber die KM hat noch ein Problem damit dass sie nicht mit in die USA kann :nudelholz .
Unsere Kids haben schon ewig die neuen Biometrischen Pässe mit Fingerabdruck weil wir früher regelmässig in den USA waren. -
Zitat
Vatertochterduo
Nein braucht man nicht. Nur den Passaussteller darauf hinweisen das es ein Ministerialblatt dazu gibt.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downlo…publicationFile
Allerdings betrifft das nun getrennte ET und dann nur den bei dem das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Nochmal ein :thanks: , war gerade auf dem Bürgeramt und habe mir den Ausdruck mitgenommen und als ich den vorgezeigt habe ging es Problemlos...
:daumen -
Fein.
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Mal hochschubs, weil seeehr interessant! :thanks: