Wohin wenden bei Verweigern des Reisepasses/ Vater

  • Brauche ich dann wenn ich im März für die kleine ihren Pass beantrage,
    nicht mehr mit der KM antingeln :rolleyes2:
    oder macht das trotzdem einen besseren Eindruck ??? :nudelholz

    Brauchst nicht
    macht aber einen guten Eindruck das auf der Elternebene bist wenn man so etwas soweit es vereinbar ist zusammen macht

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Gilt das auch für den Pass der eine Einreise in die USA erlaubt? Der maschinell lesbare?

  • Gilt für alle Pässe und Ausweise, Perso bekommen jetzt übrigens auch schon Kleinkinder


    in einige Länder ( weis nicht welche ) ist noch eine gesonderte Einreisegenehmigung erforderlich

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  • Gilt das auch für den Pass der eine Einreise in die USA erlaubt? Der maschinell lesbare?


    Kinderreisepass: Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich


    Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich

  • Nicht komplett richtig. Es kommt immer noch auf die Gemeinde bzw. Stadt an. Ich musste erst vor kurzem einen Ausweis für den großen beantragen und "musste" die Unterschrift vom KV holen.


    Die Ausführungsbestimmung zum Passgesetz sagt:
    6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete),
    denen die elterliche Sorge gemeinsam
    zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
    allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete
    minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den
    Pass beantragen.
    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf
    es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser
    mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
    einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige
    Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut
    Melderegister.
    Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung
    des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt
    des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen
    Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel
    können insbesondere dann bestehen, wenn z. B.
    das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden
    Elternteil hat, ein zeitlich enger
    Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem
    Umzug besteht oder der angegebene Wohnort
    des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters
    übereinstimmt.
    Erklärungen des anderen Elternteils, die über die
    Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des
    Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung
    unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des
    Kindes beim antragstellenden Elternteil wird
    akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch
    Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am
    Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden
    Elternteils wecken.
    Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das
    Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
    gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung
    vorzulegen.



    Wenn also die Unterschrift des anderen Elternteils gefordert wurde, dann hätte dies die Behörde mit den hier aufgeführten Hinderungsgründen benennen müssen.
    In der Praxis ist aber dieser Unterpunkt iin den Ausführungsbestimmungen bei manchen Mitarbeitern unbekannt. Es reicht aber, wenn man freundlich auf den Paragrafen hinweist. Reicht das nicht, sollte man darum bitten, die Ablehnung widerspruchsfähig schriftlich vorzulegen bzw. mit dem Vorgesetzten zu sprechen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie manche Väter einfach nicht kooperieren -.- Das ist unglaublich. Zum Glück gibt es noch andere Mittel und Wege, etwas dagegen zu unternehmen. Verstehe nicht, wieso manche einen Kampf austragen müssen. Auf dem Rücken der Kinder :(

  • In der Praxis ist aber dieser Unterpunkt iin den Ausführungsbestimmungen bei manchen Mitarbeitern unbekannt. Es reicht aber, wenn man freundlich auf den Paragrafen hinweist. Reicht das nicht, sollte man darum bitten, die Ablehnung widerspruchsfähig schriftlich vorzulegen bzw. mit dem Vorgesetzten zu sprechen.

    Selbst im selben Einwohnermeldeamt von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich.
    Je nach Schulungsstand und persönlichen Hintergrund.

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  • Hallo Tex, es gibt ja inzwischen 2 kinderreisepässe. Den normalen, auch mit Foto habe ich problemlos bekommen, aber bei einer Einreise in die USA benötige ich den anderen, der Maschinen lesbar ist, mit Fingerabdruck. Kind ist erst 2010 geboren, daher gibts keinen neuen.
    Aber so wie ich das Lese müsste dieser auch beantragbar sein ?

  • Zitat

    Zitat von luvi:


    Brauchst nicht


    macht aber einen guten Eindruck das auf der Elternebene bist wenn man so etwas soweit es vereinbar ist zusammen macht

    Ja das mit der Elternebene funktioniert ganz gut,
    aber die KM hat noch ein Problem damit dass sie nicht mit in die USA kann :nudelholz .
    Unsere Kids haben schon ewig die neuen Biometrischen Pässe mit Fingerabdruck weil wir früher regelmässig in den USA waren.

  • Nochmal ein :thanks: , war gerade auf dem Bürgeramt und habe mir den Ausdruck mitgenommen und als ich den vorgezeigt habe ging es Problemlos...
    :daumen