Nach einer Beratung mit der AWO wurde mir gesagt, dass zusätzlich Bildungspaket auch folgendes gilt:
Das Jobcenter muss die Kosten für das Warmwasser ab dem 1. Januar 2011 rückwirkend nachzahlen.
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Kosten der Warmwasseraufbereitung nach § 77 Abs. 6 SGB II - als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB
Das gilt auch für Personen, die wie ich aufstockend/ergänzend SGB II Leistungen beziehen
Antragsfrist ist der 30.06.2011
Ich wußte das auch nicht - vielleicht kann euch das ein wenig helfen :blume
:strahlen Grüße
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