Bekommt der andere Ehepartner immer automatisch das ABR allein zugesprochen, wenn ich es aus welchen Gründen auch immer nicht zugesprochen bekommen hat?
Was ist wenn der Grund dann nicht mehr gegegen ist weswegen man das ABR beantragt hat bzw. man diesen Grund ablehnt und alles beim alten bleibt.
Hat man das ABR dann doch wieder gemeinsam? Oder bekommt der andere Elternteil es dann allein und es bleibt auch immer so?
Hoffe die Frage klingt nicht allzu unverständlich..
Einmal die Kurzform..
- Umzug wegen Job mit Kind
- Zustimmung vom Kindsvater leider nicht erhalten, keine Einigung
- Beim Familiengericht ABR beantragt
- Familiengericht entscheidet sich aus welchen Gründen auch immer zu Gunsten des Vaters
- Nun lehne ich denn Job aber ab, weil ich nicht ohne Kind umziehen mag und nehme in Kauf arbeitslos zu werden
- Bleibe dann in der Wohnung, in der ich seit der Trennung mit Kind lebe
- Bekommt der Vater dann trotzdem alleiniges ABR oder bleibt alles beim alten?
- Wohnort des Kindes seit der Trennung im Haushalt der Mutter, laut Trennungsverereinbarung nach der Trennung beschlossen und unterschrieben