ABR beantragen und dann ablehnen?

  • Bekommt der andere Ehepartner immer automatisch das ABR allein zugesprochen, wenn ich es aus welchen Gründen auch immer nicht zugesprochen bekommen hat?
    Was ist wenn der Grund dann nicht mehr gegegen ist weswegen man das ABR beantragt hat bzw. man diesen Grund ablehnt und alles beim alten bleibt.
    Hat man das ABR dann doch wieder gemeinsam? Oder bekommt der andere Elternteil es dann allein und es bleibt auch immer so?


    Hoffe die Frage klingt nicht allzu unverständlich..


    Einmal die Kurzform..


    - Umzug wegen Job mit Kind
    - Zustimmung vom Kindsvater leider nicht erhalten, keine Einigung
    - Beim Familiengericht ABR beantragt
    - Familiengericht entscheidet sich aus welchen Gründen auch immer zu Gunsten des Vaters
    - Nun lehne ich denn Job aber ab, weil ich nicht ohne Kind umziehen mag und nehme in Kauf arbeitslos zu werden
    - Bleibe dann in der Wohnung, in der ich seit der Trennung mit Kind lebe
    - Bekommt der Vater dann trotzdem alleiniges ABR oder bleibt alles beim alten?
    - Wohnort des Kindes seit der Trennung im Haushalt der Mutter, laut Trennungsverereinbarung nach der Trennung beschlossen und unterschrieben

  • Bekommt der Vater dann trotzdem alleiniges ABR oder bleibt alles beim alten?


    Wenn ein Urteil gefallen ist, gilt das Urteil :frag


    von daher bekommt der Vater es ja nicht- er hat es schon


    sinniger Weise sagt man so etwas ja während der Verhandlung :hae:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich schließe mich Luchsie an.
    Im Beschluss wurde festgehalten, dass das ABR an den KV geht. Wenn das Kind jetzt doch wieder zu dir soll wirst du zwangsläufig einen entsprechenden Antrag stellen und begründen müssen. Der Richter dürfte sich aber (zu Recht) etwas veräppelt vorkommen denke ich...

  • Ähm, warum hat eigentlich der Vater das ABR bekommen? Die Kinder haben vorher bei dir im Haushalt gelebt? Erscheint mir sooo erst mal unlogisch.
    Normalerweise stellt sich das Gericht nicht gegen einen Umzug, wenn die Gesamtlage für das Kind in Ordnung ist.


    Was steht denn in der Urteilsbegründung, wenn ich mal so frech fragen darf.


    Aber zu deinem Problem: Du mußt dem Gericht mitteilen, das du nun doch nicht umziehst. Die werden, wie schon oben erwähnt, das sicher nicht lustig finden. Also ne gute Begründung zurechtlegen. Normal ist es dann so, wenn er das ABR bekommt, geht das Kind auch zu ihm in den Haushalt.


    Vieleicht kannst du ja noch ein bißchen mehr Background geben.


    Liebe Grüße
    Henning

  • Bekommt der andere Ehepartner immer automatisch das ABR allein zugesprochen, wenn ich es aus welchen Gründen auch immer nicht zugesprochen bekommen hat?


    nein, aber,


    was hat denn genau das gericht entschieden?


    du musst doch etwas schriftliches haben von der gerichtsverhandlung... :hae:


    wenn euer kind jetzt beim vater leben soll, müsstest du es doch wissen :hä



    p.s. habe gerade nachgelesen...


    ihr hattet noch gar kein gerichtsverfahren???


    er kann nur das abr bekommen, wenn er es beantragt und dann müsste er es auch gut begründen....


    will er denn euer kind selber betreuen? wenn nicht, machst du dir unnötige sorgen!


    besprich dich mit einem anwalt!!! :winken:

  • - Familiengericht entscheidet sich aus welchen Gründen auch immer zu Gunsten des Vaters




    Doch es gab doch schon nen verfahren und auch nen urteil oder ?



    Ah jetzt verstehe ich glaube ich du fragst dch was wäre wenn ...
    also du willst umziehen ...versucht vor gericht zu gewinnen ..wenn du verlierst sagst du ätschi ich bleibe doch hier und will das ABR haben...


    ich glaube nicht das du da mit dann noch durchkommst ...dann kann man auch vermuten das dir das kindeswohl und die vaterkind beziehung am arsch vorbei geht wenn der job dann nun doch nicht so wichtig ist...

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Doch es gab doch schon nen verfahren und auch nen urteil oder ?


    ich glaube sie hat nur angst davor und noch keine entscheidung :hae:







    sooo schnell arbeiten die gerichte doch nicht :hä


    und ER will das kind doch gar nicht :ohnmacht:


    nur den umzug verhindern...

  • Hallo HH-Girly29,


    wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hast DU einen Antrag auf alleiniges ABR gestellt und Du möchtest jetzt wissen, ob der Vater das alleinige ABR bekommt, FALLS Dein Antrag abgelehnt wird. :hae:


    Kein Stress: wenn Du alleiniges ABR beantragst und der Antrag abgelehnt wird, dann bleibt alles wie vorher.
    Nur wenn der Vater selber für sich das alleinige ABR beantragt und DIESEM Antrag vom Gericht statt gegeben wird, bekommt er es. :winken:


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Ah jetzt verstehe ich glaube ich du fragst dch was wäre wenn ...
    also du willst umziehen ...versucht vor gericht zu gewinnen ..wenn du verlierst sagst du ätschi ich bleibe doch hier und will das ABR haben...

    Warum sollte Sie das ABR bekommen wenn Sie nicht umzieht?


    Ne andere Frage wie weit willst Du umziehen?


    Musst Du vielleicht umziehen wegen Job? Wenn man eine Stelle hat und die aus welchen privaten Gründen auch immer zu weit weg ist bekommt man kein ALG1 weil man die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat.


    Wenn Du weit wegziehst ... wie willst Du den Umgang sicher stellen. Fährst Du das Kind zum Vater?

  • zieh einfach um. er müsste das verfahren dann im neuen wohnort eröffnen.
    außerdem ist es den gerichten relativ egal...u job ist eine gute begründung!!!!!


    sie werden das kind dann nicht mehr rausholen.
    u du solltest dann einfach so tun als ob nix war....und unter hundert kilometer darf er eh nix sagen.

    versuche nie zu besitzen was dir nicht gehört....

  • zieh einfach um. er müsste das verfahren dann im neuen wohnort eröffnen.


    sie werden das kind dann nicht mehr rausholen.


    Der Schuss könnte gewaltig nach hinten losgehen. Solange nicht einer der ET das ABR hat kann/darf derjenige nicht einfach so umziehen. Der jeweils andere ET könnte zu Recht einen Antrag auf Rückführung des Kindes stellen und evtl. sogar damit durchkommen. Der ET, der einfach umgezogen ist wird sich dann (auch wieder zu Recht) vom Gericht vorhalten lassen müssen eigenwillig, ohne jede Absprache und unter Ausschluss des anderen ET gehandelt zu haben. Das könnte dann dazu führen, dass das Gericht dem anderen ET das ABR überträgt sofern dieser damit einverstanden ist.


    du solltest dann einfach so tun als ob nix war....und unter hundert kilometer darf er eh nix sagen.


    Wo steht das denn bitte???
    Es ist zwar gängige Praxis, dass bei Umzügen innerhalb des Wohnortes dem nichts entgegen steht. Ist ja auch logisch, weil sich das Umfeld des Kindes ja nicht ändert. Trotzdem sind und bleiben das alles Einzelfallentscheidungen. Und die 100km stehen in keinem Gesetz oder Grundsatz.


  • Was ich meine ist das man mit kind umzieht , aber dann wenn das kind beim Vater bleibt fällt einen doch auch das die Grosse entfernung nicht so gut ist.
    Das einem aber egal ist wenn die entfernung zwischen kind und vater entsteht.

  • und wenn eine Mutter immer mit dem Kind zusammen, dann ist es doch wohl auch zu verstehen, wenn man nicht ohne sein Kind sein will, oder?


    Halb-OT:
    Ist es durchaus. Und den meisten KV - die als UET nämlich mit Masse in deiner Lage sind - geht es genauso.


    Edith hat einen sinnverkehrenden Tippfehler beseitigt...

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Ja heißt es und mir fällt gerade auf, dass ich natürlich UET - also Umgangselternteil gemeint habe *grrr*