Naja ein gerichtsurteil ist doch schon das Objektivste was wir haben, also ist das die echteste Informationen die man bekommn kann.
Es war halt ein Freispruch der 2. Klasse.
Er wurde nicht frei gesprochen, wei seine Unschuld bewiesen wurde, sondern weil man seine Schuld nicht beweisen kann. Und genau darauf kommt es in einem Strafprozess an.
Die Schuld muss nach den Erhebungen der Staatsanwaltschaft und nach den Zeugenaussagen eindeutig fest stehen. Hat das Gericht daran Zweifel, dann muss es zu einem Freispruch kommen.
In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) gilt in unserem Rechtssystem nun mal.
lg
Camper