Eure Prognose zum Kachelmann-Urteil


  • Naja ein gerichtsurteil ist doch schon das Objektivste was wir haben, also ist das die echteste Informationen die man bekommn kann.


    Es war halt ein Freispruch der 2. Klasse.


    Er wurde nicht frei gesprochen, wei seine Unschuld bewiesen wurde, sondern weil man seine Schuld nicht beweisen kann. Und genau darauf kommt es in einem Strafprozess an.


    Die Schuld muss nach den Erhebungen der Staatsanwaltschaft und nach den Zeugenaussagen eindeutig fest stehen. Hat das Gericht daran Zweifel, dann muss es zu einem Freispruch kommen.


    In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) gilt in unserem Rechtssystem nun mal.


    lg


    Camper

  • Zitat aus Spiegel Online:


    "Kachelmann werde für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt, hieß es in dem Urteil. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse."


    Und diese Kosten dürften sehr hoch sein: Jede Menge Sachverständige, die Entschädigung, usw ....


    Öhm ja und wie sollen die Alternativen dazu aussehen ?





    Auch hier was soll den Objektiver sein , die medien in deisem Fall bestimmt nicht das war hochgradig verwerflich was da abgelaufen ist,

    *Alles Häschen und so *

    2 Mal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Es war halt ein Freispruch der 2. Klasse.


    Er wurde nicht frei gesprochen, wei seine Unschuld bewiesen wurde, sondern weil man seine Schuld nicht beweisen kann. Und genau darauf kommt es in einem Strafprozess an.

    Sorry, aber das ist Mumpitz. In Deutschland gibt es die Unschuldsvermutung die bedeutet dass man solange unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen wurde! Von daher gibt es keinen Freispruch 2. oder 3. Klasse. Das halte ich nur für Showgerede von Gegnern dieses Freispruches.

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Mal abgesehen von Kachelmann selbst,der freigesprochen wurde,mangels Beweise (...wird ihm immer nachhängen und niemand wird je erfahren,was wirklich war...)


    ............die Anwälte dürften nach diesem Prozeß- und Medienspektakel jetzt ausgesorgt haben.....möcht mir gar nicht vorstellen,welche Honorare die von Ihren zukünftigen Klienten fordern werden und können....Sind dadurch zu richtigen Staranwälten mutiert.... :Hm .. :schiel

  • Naja unschuldig oder nicht, auf jeden Fall ist er eine ziemlich kranke Seele....


    Allerdings finde ich, dass er den Medienrummel mitgepuscht hat mittels seines seltsamen Anwaltes und seiner Blitzhochzeit :schiel

  • Das glaube ich weniger. Promis werden in der Regel schnell rehabilitiert. Man kann zu gut mit ihnen Geld machen. ;)


    Ich denke auch das Andreas Türck an der Berichterstattung der Presse damals zugrunde gegangen ist.


    Und damals WAR es eine Lüge. Ich hab das früher mal nachgelesen und die entsprechende Dame hatte schonmal behauptet vergewaltigt worden zu sein und damals konnte ihr ebenfalls nachgewiesen werden daß es gelogen war.
    Der Türck hat sich einfach von der falschen einen bl* lassen.


    Überleg mal wie das als Mann sein muss, Du kannst Dich nie wieder trauen eine Frau abzuschleppen oder so.


    Jeder hat im Hinterkopf daß Du ein Vergewaltiger sein könntest...würdet Ihr Herrn Türck Eure Tochter mitgeben?


    Schlimmer ist es nur als Kinderschänder angklagt zu werden ( unschuldig ).


    Ich finde so ein Verhalten extrem niederträchtig...auch wenn ich natürlich in diesem Fall nicht sagen kann, was an der Geschichte dran ist, ich war nicht dabei.


    Aber ehrlich gesagt hätte ich bei einem Schuldspruch Magengrummeln denn da sind zu viele Ungereimtheiten auf der Seite des "Opfers".

  • Hi,

    Naja unschuldig oder nicht, auf jeden Fall ist er eine ziemlich kranke Seele....

    wieso :hae: ...


    Naja und der RA war anscheinend ein Wadenbeißer ;) ....den hat er aber auch gebraucht.
    Bekannt war dieser RA, meines Wissens, schon vorher.
    Nach meiner Meinung wäre das Verfahren gar nicht aufgerollt worden, wenn´s ein "Normaler" Bürger gewesen wäre.


    Die Dingens :hae: ...diese Emanze :D , die glaube ich bei Bild als Prozessbeobachterin berichtet, hat gemeint,
    es wäre kein Grund zum feiern, auch wenn man sehen würde wie die Hauptzeugin geweint hätte.
    Kachelmann fuhr ohne ein Interview zu geben von dannen....der wird nun schwitzen, was die Staatsanwaltschaft
    evtl. noch vorbringt. Noch haben die eine Woche Zeit ....


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Hi,
    Zitat von »friday72« Naja unschuldig oder nicht, auf jeden Fall ist er eine ziemlich kranke Seele....


    wieso ...


    Naja, wenn du mit z.B. Trisha, Kat, Campusmami und mir einen auf Familie machst, uns allen dieselben Mails sendest, dieselben Versprechen gibst wie z.B. Heirat, dann würde ich mal sagen, du hast einen Sockenschuß. Menschlich finde ich es unter aller Sau sich in jedem Hafen eine Braut zu halten...Klar, strafbar ist es nicht.


    Klar weiß ich, dass nicht alles stimmt, was in der Presse steht

  • Hi,

    Menschlich finde ich es unter aller Sau sich in jedem Hafen eine Braut zu halten..

    OK....es scheint ein heimlicher Polygamist zu sein ... gut dann hat er einen Sockenschuß,
    aber deswegen ist er imo doch keine kranke Seele.


    Außerdem würde ich mich nicht mit Trisha, Kat, Campusmami und dir anlegen :scared :schwitz :lach


    Gruß
    babbedeckel

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  • ich hab mal irgendwo gelesen, was man verdient, wenn man als eine der "Freundinnen" von ihm solche Exklusivgeschichten an die Presse gibt... das waren mehrere meiner Jahresgehälter... ich kann mir durchaus vorstellen, dass das allein reicht, um eine der vielen gewesen sein zu wollen...

  • Jetzt weiss ich wieder, warum ich keiner Frau/keinem Mann, als Opfer sexualisierter Gewalt zu einer Anzeige raten würde - außer das Opfer hat mehr als eindeutige Beweise.

  • Sorry, aber das ist Mumpitz. In Deutschland gibt es die Unschuldsvermutung die bedeutet dass man solange unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen wurde! Von daher gibt es keinen Freispruch 2. oder 3. Klasse. Das halte ich nur für Showgerede von Gegnern dieses Freispruches.


    Da gibt es schon einen gewaltigen Unterschied.


    Bei einem Freispruch 1. Klasse, also wenn er seine Unschuld beweisen kann, dann kann er die Anzeigenerstatterin erst mal selbst anzeigen, wegen Verleumdung, Rufmord, Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft usw. Wird sie dann verurteilt, dann kann er zivilrechtlich gegen sie vorgehen. Zahlungsfähigkeit vorausgesetzt würde er dann wesentlich mehr bekommen als nur 3000,00 € Haftentschädigung.


    Ich will kein OT draus machen, aber genau aus diesem Grund habe ich mit einem Freispruch am 21.03.2011 nicht zufrieden gegeben, sondern vor Ende der Beweisaufnahme meinen Anwalt gebeten, dafür zu sorgen, dass ich gutachterlich untersucht werde, was er dann auch folgerichtig beantragt hat.


    Einen Freispruch 2. Klasse hätte ich sicher auch am 21.03.2011 bekommen. Ich will aber einen Freispruch 1. Klasse.


    Sollten zu den letzten beiden Absätzen noch nachfragen oder Kommentare kommen, dann bitte in meinem Thread. Hier geht es um Kachelmann und ich wollte nur anhand eines, für jeden User nachvollziehbaren Threads erklären, was in meinem Augen ein Freispruch 1. und was ein Freispruch 2. Klasse ist.


    lg



    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Juristischer Dünnpf... - Kannste das einfach mal bleiben lassen?
    Es gibt beim Freispruch keine 1./2. Klasse.

  • Nach meinem Bauch war er unschuldig :engel
    Gott sei dank bin ich kein Richter :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Entschuldige mal, aber was erwartest du bitte wenn eben keine Beweise erbracht werden konnten?
    Soll der Angeklagte dann trotzdem schuldig gesprochen werden, denn es könnte ja sein, dass es wirklich passiert ist?


    Ich bin sehr froh darüber, dass in unserem Land keine Gerichtsurteile nach Bauchgefühl gefällt werden, sondern Beweise zählen.
    Auch wenn dadurch echte Schuld nicht immer bewiesen werden kann.

    Eben - und genau deshalb weiss ich, warum ich keiner Frau/keinem Mann...
    Eindeutige Beweise: Film/Bild, entsprechende eindeutige Verletzungen; körperlich, seelisch und geistig nach der Tat direkt zu einem Arzt/ins Krankenhaus um alle möglichen Spuren an Körper und Kleidung zu sichern.


    Was hat die Tatsache, dass ein Freispruch zu erfolgen hat, wenn Zweifel an der Beweislage vorhanden sind oder Beweise nicht erbracht werden konnten, mit meiner Haltung zu tun? - Die Beweislage. Nur: Kaum ein Opfer handelt unmittelbar nach der Tat so, dass die Beweise eindeutig zu sichern sind.

  • Ich stimme Maschenka zu. Auch ich habe/hätte Bauchweh dabei, jemandem den Rat zu geben, sexualisierte Gewalt anzuzeigen, wenn die Beweislage schwierig ist. Nicht, weil ich es falsch finde, sondern weil diese Verfahren für Opfer extrem belastend sind. Das, verbunden mit der Tatsache, dass Täter sehr oft aus Gründen der nicht gesicherten Schuld freigesprochen werden, wirkt oft ein zweites Mal traumatisierend.
    Es ist eben definitiv nur ein rel. kleiner Teil der Täter, der wirklich in den Knast muss. Bei sexualisierter Gewalt an Kindern liegt der Satz noch niedriger.



    Und ob Kachelmann nun schuldig oder unschuldig ist... Wer weiß es schon.

  • Du begründest nämlich deinen Haltung damit auf diesem Fall, einem Fall in dem keine Beweise erbracht werden konnten, berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers bestehen und damit auch keine Schuld zugewiesen werden konnte.


    Das habe ich so nicht geschrieben und somit auch nicht gesagt.

  • Freispruch 2.Klasse ist aber kein juristisch anerkannter Begriff - das ist eine im nachhinein gern genommene Formulierung um einfach zu sagen: es bleiben Fragen offen!
    Dieses Urteil ist ein Freispruch - ein "Gschmäckle" bleibt sowohl für immer an Herrn Kachelmann als auch für immer an der Frau...


    von "FREI"-Spruch kann in keine Richtung gesprochen werden...

  • Hi,

    Es gibt beim Freispruch keine 1./2. Klasse.

    da das Gericht begründete Zweifel hatte, und aber "in dubio prorero" entscheiden mußte, so ist das
    was anderes, als wenn´s ein "glatter" Freispruch gewesen wäre.
    Hier sind nämlcih die "Zweifel", bzw. der Mangel an Beweisen, ausschlaggebend gewesen.


    Juristisch gesehen gibt´s schon nur Freispruch oder nicht, aber ein Beigeschmäckle(moralisch) hat das hier, und deshalb
    ist es auch für mich Freispruch 2. Klasse .


    Übrigens hat u.a. die Hauptzeugin die Beweislage abgeschwächt.


    Gruß
    babbedeckel


    PS: Schlotterlotte war schneller

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von babbedeckel ()