Hallo ihr Lieben,
ich frage im Namen eines Bekannten.
Folgender Sachverhalt ist vorliegend
Tochter 17, lebt seit 1.5. diesen Jahres bei der Mutter
KV verdient zwischen 1901 und 2003€ also Zahlbetrag 469€ abzüglich hälftiges Kindergeld, macht eine Unterhaltssumme von 377€, die er auch am 2.5. überwiesen hat.
Nun flattert ihm heute ein Schreiben des JA ins Haus.
Darin steht die Summe 398€, also 21€ mehr als in der Düsseldorfer Tabelle.
Er fragt sich nun, warum höherer Betrag, meine Vermutung war, das er nur für ein Kind unterhaltsverpflichtet ist, die Tabelle aber von 2 Kindern ausgeht.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
Die nächste Frage, Töchterchen wird in ein paar Monaten 18, beendet jetzt ihre Schule und geht dann erstmal ein freiwilliges soziales Jahr machen, weil sie es nicht geschafft hat, sich rechtzeitig auf eine Lehrstelle hin zu bewerben.
Nun steht die Frage im Raum ob und in welcher Höhe dann Unterhalt einbehalten werden kann, wenn sie Geld verdient. Im Gespräch für das freiwillige soziale Lahr ist die Summe von 280€, die das Mädel dann verdient.
Darf der Vater -der ja nun unterhaltsverpflichet ist- von seinem Betrag (der sich ja dann erhöht, weil 18 ) etwas einbehalten oder steht der -dann zugegeben wenig verdienenden- Tochter weiterhin der volle Unterhalt zu.
Er hat nun heute auch gleich die "fehlenden" 21€ überwiesen, allerdings erstmal unter Vorbehalt.
Auf die Frage hin (Anruf beim JA) sagte ihm die Dame nur -als er fragte warum mehr als in der Tabelle angegeben- "Das sei in Baden-Württemberg so!"
Vielen Dank für Eure Hilfe,
LG Carina