Unterhaltsfrage

  • Hallo ihr Lieben,


    ich frage im Namen eines Bekannten.


    Folgender Sachverhalt ist vorliegend



    Tochter 17, lebt seit 1.5. diesen Jahres bei der Mutter
    KV verdient zwischen 1901 und 2003€ also Zahlbetrag 469€ abzüglich hälftiges Kindergeld, macht eine Unterhaltssumme von 377€, die er auch am 2.5. überwiesen hat.


    Nun flattert ihm heute ein Schreiben des JA ins Haus.


    Darin steht die Summe 398€, also 21€ mehr als in der Düsseldorfer Tabelle.


    Er fragt sich nun, warum höherer Betrag, meine Vermutung war, das er nur für ein Kind unterhaltsverpflichtet ist, die Tabelle aber von 2 Kindern ausgeht.
    Liege ich mit meiner Vermutung richtig?



    Die nächste Frage, Töchterchen wird in ein paar Monaten 18, beendet jetzt ihre Schule und geht dann erstmal ein freiwilliges soziales Jahr machen, weil sie es nicht geschafft hat, sich rechtzeitig auf eine Lehrstelle hin zu bewerben.
    Nun steht die Frage im Raum ob und in welcher Höhe dann Unterhalt einbehalten werden kann, wenn sie Geld verdient. Im Gespräch für das freiwillige soziale Lahr ist die Summe von 280€, die das Mädel dann verdient.
    Darf der Vater -der ja nun unterhaltsverpflichet ist- von seinem Betrag (der sich ja dann erhöht, weil 18 ) etwas einbehalten oder steht der -dann zugegeben wenig verdienenden- Tochter weiterhin der volle Unterhalt zu.


    Er hat nun heute auch gleich die "fehlenden" 21€ überwiesen, allerdings erstmal unter Vorbehalt.


    Auf die Frage hin (Anruf beim JA) sagte ihm die Dame nur -als er fragte warum mehr als in der Tabelle angegeben- "Das sei in Baden-Württemberg so!"



    Vielen Dank für Eure Hilfe,


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

    Einmal editiert, zuletzt von Bernstein ()

  • ich hab grad dasoziales Jahrs gefunden
    .... von daher fliesst dann wohl gar kein Unterhalt mehr :wow
    ich dachte bisher immer, dann müsste weitergezahlt werden :ohnmacht:


    Mit dem Unterschied im Betrag denke ich, Du liegst mit Deiner Vermutung richtig

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • 90 € des Einkommens sind frei der Rest wird auf den Unterhalt angerechnet.
    Außerden darf der Vater das volle Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen und nicht nur das halbe.


    Zu dem sind ab volljährigkeit beide Elternteile unterhaltspflichtig.


    Und irgendwie geht es immer weiter......

  • Hallo,



    Zitat

    Außerden darf der Vater das volle Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen und nicht nur das halbe.


    Das stimmt nur, wenn die Mutter nicht zum Barunterhalt beitragen kann. Ansonsten werden die Einkommen der Eltern gequotelt und daraus der Unterhalt berechnet.



    Im sozialen Jahr besteht keine Unterhaltsberechtigung!



    Die Ausnahme, die Nettchen anbringt ist in diesem Fall nicht anwendbar, da Töchterchen ja keine Lehrstelle hat und somit den Bedarf des sozialen Jahres für die zukünftige Berufsausbildung nicht belegen kann.



    LG


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!


  • Auf die Frage hin (Anruf beim JA) sagte ihm die Dame nur -als er fragte warum mehr als in der Tabelle angegeben- "Das sei in Baden-Württemberg so!"




    LG Carina


    Auch die württembergischen OLG beraten und beschließen die DüTa mit. Und die Gerichts beschließen auf Grundlage der DüTa. Er könnte sich also gut auf die Hinterbeine stellen. Sind es aber nur noch ein paar Monate, bis das soziale Jahr anfängt, lohnt der Aufwand eigentlich nicht. Der Anwalt und vor allem die Beruhigungsmittel kosten mehr als die 100 Euronen, um die es ca. geht.


    Beim sozialen Jahr ist die Situation doof. Natürlich könnte er die Zahlung einstellen. Aber dann bleibt Töchterlein vielleicht Zuhause bei Muttern, um Geld zu sehen. Vielleicht sollte man sich zusammensetzen und aushandeln, das/was die Eltern auf das Salär beim sozialen Jahr aufstocken. JA ist nicht mehr zuständig, eine Regelung müsste im Streitfall gerichtlich erfolgen. Eine denkbar schlechte Lösung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erstmal Danke an Euch alle...


    Luchsie


    Den Link wg. dem Unterhalt im sozialen Jahr werde ich definitiv weitergeben...


    Volleybap


    Nee einen Anwalt will er nicht bemühen. liegt wohl daran, das er sich (s)einen ausgesucht hat, der nach Stunden bezahlt wird, nicht nach Streitwert ;)
    Es geht ihm ja auch nicht um die 21€, die Frage ist nur, warum haben die ne andere Zahl als die Düsseldorfer Tabelle :-)



    Wie ist das, wenn Töchterchen mit 18 noch bei Muttern lebt, wird dann auch Einkommen beider Eltern herangezogen oder wird der Unterhalt der Mutter dann in "Naturalien" (Miete und Co) gezahlt?


    Beide Elternteile verdienen in etwa das selbe/gleiche (ich raff immer nicht wann welches Wort eingesetzt wird ;)) also wäre das quoteln dann relativ einfach -pi mal Daumen 55% Vater, 45% Mutter)


    Und welcher Betrag wird dann aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen?




    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
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  • Wie ist das, wenn Töchterchen mit 18 noch bei Muttern lebt, wird dann auch Einkommen beider Eltern herangezogen oder wird der Unterhalt der Mutter dann in "Naturalien" (Miete und Co) gezahlt?



    LG Carina

    Naja, Naturalien sind schon praktischer, wenn man zusammen lebt, als Geld geben, dann kauft jeder für sich ein ... :rolleyes2:


    Bei uns war es so (hatte es schon mal geschrieben), KV hat pünktlich zum 18. Geb. KU eingestellt, obwohl Tochter in 1. Ausbildung, das zog sich ewig hin, er verklagte sie, weil sie als Kind von ihm unverschämterweise Unterhalt verlangte, sie könne ja nebenbei jobben, usw. ... (stand tats. alles im Anwaltsschreiben), und ich könne ja von meinem Geld locker alles bestreiten ...
    Und er kam damit durch ...
    Nur mal als Tipp oder Warnung an alle, die sich mit solchen Gedanken und Problemen tragen ... Es gibt immer Schlupflöcher.
    :wand

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Wie ist das, wenn Töchterchen mit 18 noch bei Muttern lebt, wird dann auch Einkommen beider Eltern herangezogen oder wird der Unterhalt der Mutter dann in "Naturalien" (Miete und Co) gezahlt?


    Ein Beispiel:

    Bereinigtes
    Netto KV 2000,00 €
    Bereinigtes Netto KM 1800,00 €


    Einkommen 3800,00 € KV davon 53 % KM 47 %


    Bedarf Töchterchen ab 18 664,00 € - Kindergeld = 480,00 €


    480,00 € x 53 % = 254,00 €
    480,00 € x 47 % = 226,00 €


    Wie nun KM Ihrerseits die 226,00 € verrechnet, bleibt KM und Töchterchen vorbehalten. KM kann ja das Geld auszahlen, aber Miete und Kostgeld verlangen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Aber dann bleibt Töchterlein vielleicht Zuhause bei Muttern, um Geld zu sehen.


    dann ist kein Elternteil mehr unterhaltspflichtig :D
    Voraussetzung ist eine Schule/Studium/Ausbildung/Ausbildungsvorbereitung....


    Bedarf Töchterchen ab 18 664,00 € - Kindergeld = 480,00 €


    480,00 € x 53 % = 254,00 €
    480,00 € x 47 % = 226,00 €


    Wie nun KM Ihrerseits die 226,00 € verrechnet, bleibt KM und Töchterchen vorbehalten. KM kann ja das Geld auszahlen, aber Miete und Kostgeld verlangen.


    nette Rechnung, aber nur, wenn überhaupt gezahlt werden muss ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)