• Hallo,
    mal eine Frage, normal haben doch beide Eltern das SGR und das ABR gemeinsam.
    Was bringt es wenn man das ABR alleine beantragt? Darf man dann auch den Umgang "bestimmen"?


    Danke und Grüße

    wenn eine Frau "passt schon" oder "ist egal" sagt,
    dann hast Du es richtig verkackt

  • und was heißt das dann?
    wie und unter welchen Umständen dann Umgang stattfindet?


    Das "normale" umgangsrecht ist glaube ich alle 2 Wochen Freitags von 15 Uhr, bis Sonntag 18 Uhr, und jeweils Ostern, Pfingsten und Weihnachten den 2. Feiertag.


    Solltest du dich weigern dann ihm die kinder zu geben, kann (und wird) er dagegen klagen, und dann hast du eindeutiog die schlechteren karten.


    Umgansverweigerung von deiner Seite aus kann so gewertet werden, dass du am ende das Sorgerecht verlierst, wenn di ihm keinem umgang gewährst.
    Kein Sorgerecht, kein Aufenthaltsbestimmungsrecht, und dann dreht er den Spieß um...


    möchtest du das ?

    denk nicht an dich, sondern an dein/e Kind/er !!!

  • wart ihr verheiratet? wenn man nicht verheiratet ist ist es "normal" das derjenige das SGR hat bei dem das Kind auch lebt,man kann es aber auch teilen, wenn man möchte.
    SGR heißt, du hast z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kannst entscheiden wo dein Kind zur Schule geht, in welchen Kiga, welche konfession etc. und brauchst dafür keinerlei einwilligung des Vaters. Umgangsrecht heißt eben Umgang haben dürfen. Auch dafür braucht man, wenn man ein relativ "normales" bis gutes Verhältnis zueinander hat kein Gericht. Das kann man auch mit dem JA zusammen klären wie es für euch am besten geht. In der Regel geht das so von statten, dass der Vater/die Mutter bei der das Kind nicht lebt alle 2 Wochen umgang hat. Das kann aber auch anders gehen. Wie man sich eben einigt und es für euch und das Kind am besten ist.

  • Das ABR regelt nur, wer bestimmen darf, wo das Kind lebt... mit dem Umgang hat das rein gar nix zu tun. Auch mit ASR darf man den Umgang nicht einfach nach gutdünken selbst und allein "bestimmen". Was genau ist denn dein Ziel? Und warum willst du allein über den Umgang entscheiden?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • HALT STOPP!! 2fach_Vater: jetzt hast Du irgenwo was gelesen was ich nieeeee geschrieben habe: ich verweigere keinen Umgang!! Darum geht es nicht.


    Es geht um die Frage warum ABG und wie dsa mit dem Umgang zusammen hägt, ob der, der ABR hat eben auch Umgang regelt bzw fest legt (wo, wie und unter welchen Umständen)

    wenn eine Frau "passt schon" oder "ist egal" sagt,
    dann hast Du es richtig verkackt

  • Umgang ist einvernehmlich zwischen Betreuungselternteil und Umgangselternteil zu regeln. Der Betreuungselternteil hat den Umgang zu ermöglichen und positiv zu fördern .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich will nicht alleine über den Umgang entscheiden, ich will eine Regelung mit der die Kinder "glücklich" sind
    Und es war eher rein informativ

    wenn eine Frau "passt schon" oder "ist egal" sagt,
    dann hast Du es richtig verkackt

  • Es geht um die Frage ..., ob der, der ABR hat eben auch Umgang regelt bzw fest legt (wo, wie und unter welchen Umständen)


    Dann habe ich diesen Satz von Dir falsch verstanden. Sorry.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • das abr bringt dir zb dann etwas, wenn du zittern must ob der gnädige herr das kind auch pünktlich oder überhaupt wieder bringt!


    aber dann auch nur wenns dann schon soweit bist das du dir sagen kannst.


    so jetzt reichts. ich habs satt mich dauer veraschen zu lassen, dem kind gehts auch nicht gut dabei wenn sie nie weiß wann sie zurück darf plus gewissensbisse weil da warten ja alle auf sie ( und bevor der nette grr zeigefinger kommt, da kannste positiv beeinflussen wie du willst, kinder können denken und sind nun mal leider nicht strunzdumm)
    kannste kind dann mit polizei holen lassen!


    dient son bissle auch zur sicherheit ( meiner meinung nach für den bet) aber einfach so vergiss es da brauchste grunde für ohne ende und verdammt schwerwiegende.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • hi,




    möchte mich hier mal rein hängen bitte.




    ich möchte mit dem vater meines kindes auch das GSR erklären, unser Kind lebt bei mir.


    Ich selbst möchte das ABR alleine. Nicht, weil ich weg ziehen möchte, sondern weil ich im Zweifelsfall nicht auf eine Unterschrift des Vaters warten möchten muss.


    Im Gesetz selbst lese ich nichts davon, was ich genau allein bestimmen darf und was nicht. Weiss jemand, woher wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht die ausführlichen Beispiele hat?


    Ich meine wenn ich sowieso alles ausser einer OP selbst bestimmen darf, dann hat man als Vater mit GSR aber ohne ABR ja eigentlich nichts davon, oder?




    Grüße

  • Ich meine wenn ich sowieso alles ausser einer OP selbst bestimmen darf, dann hat man als Vater mit GSR aber ohne ABR ja eigentlich nichts davon, oder?


    wie kommste denn auf sowas????



    och was wäre das schön wenns so wäre.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken