1Raum WHG und muss zuzahlen

  • Hallo...



    Ich hab mal eine frage, ich lebe mit meiner Tochter noch in einer 1 Zi-Whg, muss jetzt schon Miete zuzahlen :(


    Wollte eigentl. Umziehen weil auf dauer geht das nicht so weiter da ich mein Kind massiv störe beim Schlafen wenn ich Abends Haushalt mache etc.pp



    Habe aber jetzt auch angst das ich hier drinnen bleiben muss, verstehe das aber net... alle sagen zu mir da ist was faul aber Arge sagt "Mein Kind hat zuviel Einkommen"


    Ich bekomme doch nur Kindergeld und Elterngeld ... bekomme noch nicht mal Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss ...



    Kann mir da wer nen Rat geben ?


    Kenne mich da leider null aus, bekomme erst seit der SS Hartz4 und weiss mir keinen Rat :((( Ich kenne auch keinen der Miete zuzahlen muss :hilfe

  • bekomme noch nicht mal Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss


    Warum nicht? Eines von beiden solltest Du bekommen außer Du bist wieder verheiratet.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • und Elterngeld


    :hae: Darf das überhaupt mit angerechnet werden ? Ich glaube nicht !

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    LG Jennylee

  • :hae: Darf das überhaupt mit angerechnet werden ? Ich glaube nicht !


    Doch, seit dem 1.1. diesen Jahres. Zumindest, wenn man vorher nicht gearbeitet hat. Und da sie schon seit der Schwangerschaft ALG II bezieht wird es voll angerechnet. (Wer vorher gearbeitet hat, hat nach wie vor den freibetrag von 300 Euro, den vorher alle hatten). Ist aber Einkommen der Mutter, nicht des Kindes.


    @TE: Du bist verpflichtet, dich um Unterhalt oder UHV zu kümmern. Selbst, wenn du das nicht erhälst wird es sonst fiktiv von der ARGE angerechnet.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • elterngeld und kindergeld ist das einkommen des kindes/mutter. aber da gibt es freibeträge und besondere berechnungen.
    auch bei einer 1-zimmer wohnung gibt es mietobergrenzen, es gelten die grenzen für 2 personen. vielleicht ist die deutlich zu teuer.


    hast du eine genaue berechnung zur ablehnung?

    Einmal editiert, zuletzt von paulaken ()

  • Warum nicht? Eines von beiden solltest Du bekommen außer Du bist wieder verheiratet.


    Unterhaltsvorschuss ist beantragt warte nur noch auf einen Bescheid...



    Das Elterngeld wird bei mir als "Sonstiges Einkommen angerechnet", bei meiner Tochter das Kindergeld deswegen verstehe ich das absolut nicht ...

  • elterngeld und kindergeld ist das einkommen des kindes/mutter. aber da gibt es freibeträge und besondere berechnungen.
    auch bei einer 1-zimmer wohnung gibt es mietobergrenzen, es gelten die grenzen für 2 personen. vielleicht ist die deutlich zu teuer.


    hast du eine genaue berechnung zur ablehnung?


    Die Wohnung wurde doch auch für mich in der SS schon bezahlt, wieso sollte sie nun für 2 Personen zu teuer sein... mhm ...Welche ablehnung meinst du nun?(

  • Das wird dir hier auch erstmal niemand erklären können, weil die gesamten Eckdaten fehlen.


    - Wie hoch ist die Miete, wie hoch darf sie höchstens sein. (ist überall verschieden).
    - was genau mußt du selbst noch zuzahlen und warum.


    Die Zimmerzahl an sich ist erstmal irrelevant, weil ein Baby grundsätzlcih erstmal keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat. Unter bestimmten Umständen wird aber trotzdem ein Umzug gewährt, z.B. wenn du eine günstigere Wohnung findest.


    Edit fragt: bekommst du für dein Kind quasi garkein ALG II? Und was ist mit dem AE -Zuschlag für dich?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • also hast du


    elterngeld
    kindergeld 184
    unterhaltsvorschuß 133 (sobald der durch ist gibt es die rückzahlung)


    dem gegenüber stehen


    Regelbedarf Alleinstehende: 364,00€
    Regelbedarf 1 Kind bis 5 Jahre: 215,00€
    Regelbedarf des Haushalts: 579,00€
    Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 131,00€
    Miete
    = bedarf des haushalts


    davon werden kindergeld und unterhaltsvorschuß in voller höhe abgezogen und das elterngeld je nach höhe und ob du vorher gearbeitet hast.
    für die miete sind die zulässigen kosten der unterkunft maßgeblich. das hängt vom wohnort ab.


  • Unterhaltsvorschuss ist beantragt warte nur noch auf einen Bescheid...




    Das Elterngeld wird bei mir als "Sonstiges Einkommen angerechnet", bei meiner Tochter das Kindergeld deswegen verstehe ich das absolut nicht ...

    Hallo, wenn du UVG beantragt hast, müsste dein Jobcenter von Rechts wegen in Vorleistung gehen, die können sich bei Bewilligung ja das geld dann von der UVK wiederholen. ich weiß nun aus dem Lameng nicht, wie sich das mit Elterngeld verhält, aber wenn dein Kind UVG bekommt, hat es auch Anspruch auf Wohngeld. :strahlen

  • Danke euch allen für die Antworten...



    Ich werde nächste Woche mal einen Anwalt aufsuchen der mir da nen bissl bei hilft :)


    Denke das wird das beste sein da ich mich da null auskenne und doch vllt er etwas rausholen kann, schliesslich habe ich vorher gearbeitet leider nur kein Jahr durchgehend :(



    Zu meiner WHG, sie ist nicht zu Teuer, wenn sie in der SS als ich ins Hartz4 rein fiel für mich bezahlt wurde kann sie für 2 Personen wohl nicht zu teuer sein ^^


    Ich glaube einfach die denken, ich bin frisch und da kann man ja mal bisschen was wegfallen lassen ...



    Aus dem Grund werde ich auch schnell wieder Arbeiten gehn weil es mich nur nervt so abhängig zu sein vom Staat und ich daran auch keine Freude finde :(

  • Doch, seit dem 1.1. diesen Jahres. Zumindest, wenn man vorher nicht gearbeitet hat. Und da sie schon seit der Schwangerschaft ALG II bezieht wird es voll angerechnet. (Wer vorher gearbeitet hat, hat nach wie vor den freibetrag von 300 Euro, den vorher alle hatten). Ist aber Einkommen der Mutter, nicht des Kindes.


    OK, danke das wusste ich nicht!


    Zu meiner WHG, sie ist nicht zu Teuer, wenn sie in der SS als ich ins Hartz4 rein fiel für mich bezahlt wurde kann sie für 2 Personen wohl nicht zu teuer sein ^^


    Zitat

    Ich hab mal eine frage, ich lebe mit meiner Tochter noch in einer 1 Zi-Whg, muss jetzt schon Miete zuzahlen :(


    Naja, entweder ist sie zu teuer ( es gibt ja auch 70 qm² Penthouse 1 Zimmer Wohnungen :lach ) oder du hast mehr Geld durch das Elterngeld das du nur aufstockend Hartz 4 bekommst.


    Wenn du Dir eine Wohnung suchst, die von der Miete her stimmt für die Arge ( je nachdem in welcher Stadt du wohnst ) , kannst du jederzeit umziehen. Nur wird die Arge Dir den Umzug nicht bezahlen ( Möbelwagen etc. ) weil keine Notwenigkeit besteht.

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    LG Jennylee

    Einmal editiert, zuletzt von Jennylee ()

  • Hm. Hast du schonmal mit dem/der SB gesprochen? Der soll dir das erklären, wiesoweshalbwarum. Manchmal sind die auch hilfsbereit, ehrlich ;)

  • Hallo,
    du hast doch einen Bescheid bekommen ? Wenn auch nicht mit den neuen Zahlen, dann mit den alten Zahlen, also 359 Euro + 215 Euro + 129 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung. Was steht denn da bei Kosten der Unterkunft drin ? Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten....Und dann vergleich das mit deinen tatsächlichen Zahlungen, die du für die einzelnen Sachen leisten muss....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • So ihr Lieben,



    habe nächste Woche Termin beim Anwalt :)



    Ich muss noch dazu sagen, ich bekomme keinen Mehrbedarf oO


    Wusste nicht mal das es das gibt, hab nur den in der SS damals bekommen :(



    Naja ich komm schon noch zu meinem Recht ...


    Vielen lieben dank euch :)

  • Sorry, jetzt muss ich mal doof fragen:


    Warum bekommst du keinen Mehrbedarf? Du hast Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende?!
    In der SS bekommt man SS- Mehrbedarf, der allerdings geringer ist, als AE- Mehrbedarf.


    Bevor ich zum Anwalt gehe, würde ich mir vielleicht einen Termin bei meinem Sachbearbeiter geben
    lassen und den mal fragen, warum ich den Mehrbedarf nicht bekomme, obwohl alle Vorraussetzungen
    erfüllt sind dafür.