Vaterschaftstest via Urteil - Kosten vermeiden!? Hilfe!

  • Hm ich war Anfang März vor Gericht... Die haben nur gefragt mit wem ich in der gesetzlichen Empfängniszeit GV hatte... Hab ich beantwortet und das wars...
    Wieso möchtest du das nicht Aussagen? Oder hab ich was überlesen?


    Ich frag mich, was die denken...ist da Hoffnung, daß sie doch fremdgevögelt hat oder ist das die Vogel Strauss Taktik?


    Was glauben die denn warum man vor Gericht rennt und da behauptet daß er der Einzige war?


    Bei mir meinte die Richterin noch daß ich sehr glaubhaft sei und er ja auch nicht behauptet, nicht der Vater zu sein ( er behauptete, ich hätte ihm ja sein Sperma geklaut haben können ) sei die Sache doch klar, ob er wirklich ein Gutachten möchte...wollte er, hat er bekommen, hat auch nix geändert ;)

    Lasst uns ne neue Religion gründen... :tanz
    Der KV meiner Tochter hatte angeblich gar keinen GV mit mir, da er aber der einzige war, muss ich mich wohl nochmal mit Bio oder Religion auseinandersetzen :hae:

  • weil ich das erfolgreich verdrängt habe und so soll es auch bitte bleiben!

    Liebe Grüße aus der Villa BunterHund vom Bodensee! :rainbow:



    "Ich kann mit stolz sagen, dass ich ein gutes Mädchen bin! ...denn ich hatte ein Herz für A****löcher!!" :love ...



    Freunde sind Menschen, die in einem Moment der Schwäche zu dir stehen und in einem Moment der Stärke an dich glauben!



    "Mal bist du Hund - mal Hydrant!"


    "Wir können ja Freunde bleiben!" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot- aber du darfst ihn behalten!" :wand

  • Lasst uns ne neue Religion gründen... :tanz
    Der KV meiner Tochter hatte angeblich gar keinen GV mit mir, da er aber der einzige war, muss ich mich wohl nochmal mit Bio oder Religion auseinandersetzen

    Du, mein Ex und ich hatten auch 2 Jahre vor Eintritt der Schwangerschaft keinen Sex...nur könne er nicht ausschliessen, daß ich mir sein "genetisches Material besorgt hätte".


    Ooooh, ich hätte soooooooo gerne die Augen der Next gesehen, als sie das Ergebnis gesehen hat, der hat er nämlich erzählt er wohnt nur noch bei mir...deren gemeinsames Kind war da nämlich schon 1 Jahr alt...(war mal meine beste Freundin, die immer bei mir zu Besuch war...jaja, war ich blöd, hab ihr noch Geld geliehen, als sie PLÖTZLICH von einem "one-night-stand" schwanger war )

  • .hab vor 6 Monaten mein 2tes Kind bekommen und darf dank der neuen harz-gesetze meine miete in zukunft selber bezahlen, da ich ja jetzt 300€ einkommen (elterngeld) habe!!! ha ha ha


    ist zwar OT, aber: das stimmt so nicht. Die 300 € werden zwar angerechnet, aber du fällst nicht komplett aus dem ALG II raus.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • wenn ich mich nich vollkommen irre zahlt PKH aber nur die eigenen Anwaltskosten usw... die kosten der gegenseite übernimmt sie nicht..... also wenn der andere nen anwalt hat und er nicht der vater ist, zahlst du seine anwaltskosten komplett

  • weil ich das erfolgreich verdrängt habe und so soll es auch bitte bleiben!

    :frag aber wenn er als KV in Frage kommt oder es evtl sogar ist kannst du es auch nicht weiter verdrängen... irgendwie raff ichs nicht... aber ist ja auch schon spät...

    Du, mein Ex und ich hatten auch 2 Jahre vor Eintritt der Schwangerschaft keinen Sex...nur könne er nicht ausschliessen, daß ich mir sein "genetisches Material besorgt hätte".


    Ooooh, ich hätte soooooooo gerne die Augen der Next gesehen, als sie das Ergebnis gesehen hat, der hat er nämlich erzählt er wohnt nur noch bei mir...deren gemeinsames Kind war da nämlich schon 1 Jahr alt...(war mal meine beste Freundin, die immer bei mir zu Besuch war...jaja, war ich blöd, hab ihr noch Geld geliehen, als sie PLÖTZLICH von einem "one-night-stand" schwanger war )

    :troest hinterher weiß man meist mehr - vor allem über sich selbst - kenn ich...
    Den Gedanken mit dem Samenraub hat der KV meiner Kleinen noch nicht angebracht... fehlt eigentlich in der Sammlung seiner Aussagen noch - sollte ich ih evtl mal vorschlagen *galgenhumor*

  • wenn ich mich nich vollkommen irre zahlt PKH aber nur die eigenen Anwaltskosten usw... die kosten der gegenseite übernimmt sie nicht..... also wenn der andere nen anwalt hat und er nicht der vater ist, zahlst du seine anwaltskosten komplett


    aber ist das nicht bei familiensachen, also im familienrecht so, dass die kosten aufgerechnet werden, das heißt jeder zahlt seines? also wie bei sorgerechtsstreitigkeiten ect...? Hätt ich so gedacht!

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  • Ein privater Vaterschaftstest findet keine Anerkennung vor Gericht. Auch dann nicht, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist.


    Der Test muss forensisch gesichert sein, was soviel heißt wie die Beweiskette muss gesichert sein und es muss ein offizielles labor gemacht haben...
    wenn das so ist dann ist der Test vor Gericht verwendbar! Sagt der Anwalt... der Test kostet auch min 450€

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  • nene Familienrecht wird nicht aufgerechnet, kann ja nicht sein das der Mann die kosten hast obwohl er nicht der Vater hat, und da du die verursacherin der kosten bist bleibt das an dir hängen

  • das heißt jeder zahlt seines? also wie bei sorgerechtsstreitigkeiten ect


    das heißt jeder zahlt seines? also wie bei sorgerechtsstreitigkeiten ect



    Grundsätzlich zahlt bei Gericht immer der Schuldige.
    Da es aber in Familienstreitigkeiten oft keinen Schuldigen geben kann (Scheidung) werden die Kosten gegenseitig aufgehoben.
    Ich würde mit N2 einen privaten Test machen. Ist der negativ kann es ja nur der N1 sein und dann kannst auch vor Gericht. Besser ist das so nur den privaten zu bezahlen als dann die Mehrkosten zu haben.

  • Sagt mal, ab wann muss dann der festgestellte KV Unterhalt zahlen?
    Erst ab Beendigung des Verfahrens, oder? Das würd evtl erklären, warum sich Nr 2 jetzt nicht um seine Blutgruppe kümmert... ? Nach dem Motto, bis das Verfahren durch is, dauert es ja mind 6 Monate, sind 6 Monate weniger KU?
    Allerdings is das ja bei 2000€ Verfahrenskosten ne Milchmädchenrechnung...

  • aber mach Dich darauf gefasst, daß Du mindestens die Hälfte der Kosten selber tragen musst, selbst wenn Du PKH bekommst wirst Du das Geld zahlen müssen, sobald Du wieder Geld verdienst. Das Gutachten kostet ca. 900 € und der Prozeß nochmal so ca. 1000 € würde ich sagen...müsste da meinen Ex fragen :D .


    Nicht unbedingt. Es gibt zwei Formen von PKH und auch Fristen wie lange die Fordern. Ich würde auch sagen privater Test wäre das günstigste für alle Parteien, danach kann man immer noch klagen aber dann haben alle das Wissen worum es geht.

  • @vatertochterduo


    ja der schuldige zahlt normalerweise die kosten... aber bei einem vaterschaftsstreit wie in diesem fall gibt es einen schuldigen, nämlich die KM, weil sie einen von beiden ja fälschlicherweise als möglichen Vater benennt, und derjenige der nicht der Vater ist, kann ja schlecht dafür zur verantwortung gezogen werden.


    Wenn ich sage Hänschen Klein hat mein auto zerkratz und ich will die reperaturkosten von ihm wiederhaben und es stellt sich heraus er war es nicht er war nur zufällig in der nähe, dann kanns ja nicht sein das er kosten auferlegt bekommt.

  • Auch der Schuldige kann um Verfahrenskosten rum kommen. Mein Ex hat unseren Rechtsstreit nämlich quasi "verloren" (ist n doofes Wort aber naja) ich hab gesagt er ist der Vater, er wollte die Vaterschaft nicht anerkennen. Jetzt ist es bewiesen. Aber er hat einfach Prozeßkostenhilfe beantragt, da er wohl zur Zeit arbeitslos ist.....tja, keine Konsequenzen für den feinen Herrn.
    Genauso kann die TE doch Prozeßkostenhilfe beantragen für den Fall der Fälle oder?

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne


  • Nicht unbedingt. Es gibt zwei Formen von PKH und auch Fristen wie lange die Fordern. Ich würde auch sagen privater Test wäre das günstigste für alle Parteien, danach kann man immer noch klagen aber dann haben alle das Wissen worum es geht.

    Oh ok, klär mich mal auf bitte...mein Ex hat nämlich kein Einkommen, wie lange können die diese Kosten noch fordern?
    Ich meine, ich will ja nicht daß er Schulden hat, aber gerade DIESE würde ich schon wollen, daß er sie zahlen muss.


    Ich mein, wie blöd kann man sein, ich hab ihm angekündigt, wenn nicht freiwillig, dann vor Gericht und er wollte dann plötzlich ein Gutachten für 800€ das ich zahlen sollte.
    Weil ihm ein Speicheltest nicht sicher genug war.


    Er ist kreidebleich geworden als ich ihm dann erzählt habe, daß ich auch bei dem Gutachten nur eine Speichelprobe abgegeben hab :D

  • also gerichtskostenverjähren normalerweise nach 30 jahren nach dem im urteil entschieden wurde wer die kosten zu tragen hat.


    bei PKH ist es immer davon abhängig wie die finanzielle situation sich entwickelt usw... normalerweise ist ja PKH eine RATENzahlung der kosten....




    EDIT:
    ähhh was euer berate sagt ist eigentlich egal für PKH, das wäre ka so wie wenn ein anwalt dem richter sagt die andere seite verliert eh....

  • Beim Vater meiner Tochter war es so, dass er Zweifel hatte, der mögliche Vater zu sein. Ich hatte diese Zweifel ganz und gar nicht. Nach der Geburt bin ich sofort zum JA, hab dort Beistandschaft für meine Maus beantragt und auch den Vater von der Kleinen angegeben. Das JA hat sich dann um alles weitere gekümmert. Er bekam ein Anschreiben mit der Bitte, die Vaterschaft anzuerkennen auch mit dem Hinweis, dass -wenn er dies denn nicht tut- das Ganze per Gericht festgestellt und geklärt wird.


    Das Gericht wird zur endgültigen Feststellung der Vaterschaft definitiv einen Test vorgeben. Der muss dann so richtig bei nem Arzt gemacht werden mit Vorlage des Personalausweises und Blutabnahme. Ist die Vaterschaft "positiv", dann muss der Kindsvater -welcher ja an der Vaterschaft gezweifelt hat- die Kosten des Tests übernehmen, welche durchaus 3000€ (so informierte man mich) betragen könnten.


    Als ich dies dem Papa meiner Kleinen mitteilte, hat er selbst einen Online-Test käuflich erworben. Wir haben dann den Test gemeinsam gemacht er sowie ich bekamen nach kürzester Zeit das Ergebnis schriftlich mitgeteilt, dass er eben "der Papa" ist. Er hat dann die Vaterschaft anerkannt.


    Hätte der Kindsvater diesen privaten Test (Kosten lagen bei 225€) nicht gemacht und es wäre zur Verhandlung gekommen, dann hätte meine Tochter "Gerichtskostenbeihilfe" bekommen und ich wäre mit keinem Cent belastet worden. Es sei denn, der Test hätte dann ergeben, dass der vermeintliche Vater meiner Tochter gar nicht der leibliche Vater ist. Dann hätte ich ausschließlich den Vaterschaftstest komplett "übernehmen" müssen.


  • Also unser Vertreter von der Beistandschaft hat ans Gericht geschrieben, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe des KV abzulehnen ist, da für ihn keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht besteht... Hab das so verstanden, dass er dann selber Zahlen muss...

    Das gilt, wenn nur ein VAter in Frage kommt. Wenn mehrere Väter in Frage kommen hat man schon mind. 50% Aussicht auf Erfolg...


    Mein KV hat PKH bekommen, weil er behauptet hat, ich würde ihn zu Unrecht beschuldigen...


    also gerichtskostenverjähren normalerweise nach 30 jahren nach dem im urteil entschieden wurde wer die kosten zu tragen hat.


    bei PKH ist es immer davon abhängig wie die finanzielle situation sich entwickelt usw... normalerweise ist ja PKH eine RATENzahlung der kosten....

    Danke.

    Es sei denn, der Test hätte dann ergeben, dass der vermeintliche Vater meiner Tochter gar nicht der leibliche Vater ist. Dann hätte ich ausschließlich den Vaterschaftstest komplett "übernehmen" müssen.

    Nein, dann hast Du gelogen und musst ALLE Kosten tragen...


    Ich muss noch dazu sagen, daß es Gott seii dank eine Gesetzesänderung gab Ende 2009. Bis dahin hätte ich dden Prozeß als Mutter vorschiessen müssen und mir das Geld vom KV holen müssen ( hätte evtl. keine PKH bekommen ). Seit 2010 greift immer erstmal PKH für das Kind und die holen es sich dann beim Verlierer wieder.


    Das hätte mich extzrem angep* wenn ich mal eben 2000€ Vorkase hätte leisten dürfen um dem KV die Vaterschaft nachzuweisen. Das Geld hätte ich nie wieder gesehen...


    Gut, daß die das geändert haben!