16€ Unterhalt - soll ich lachen oder weinen?

  • So, lange Rede kurzer Sinn:

    Die 5% sind falsch. Da wird in der Regel die echten Kosten verlangt. 5% bei so einem kleine Einkommen ist auch zu gering.
    Also Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Berufsverbände, Bücher .....


    Dann kommt da noch Lebensversicherung, Kredite, und und.

  • Hi,

    Du hast schon gelesen, dass er Fahrtkosten erstattet bekommt oder?

    mußt du beweisen. Ob´s ein Richter anerkennt, weiß auch keiner.

    Die Next hat in der Unterhaltsberechnung überhaupt nichts verloren, da sie nicht an erster Stelle steht, sondern die Kinder.

    Richtig. Ist aber bei dem wenigen Geld egal.

    Ja ganz ehrlich, ich finde es verwerflich wenn ich Unterhaltspflichten gegenüber Kindern habe... Aber da hat wohl jeder seine eigene Meinung darüber. Mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung + LKW-Führerschein (hat als Fahrer gearbeitet). Ich denke aber das steht hier jetzt nicht weiter zur Diskussion.

    Wieso soll er sich nicht weiterbilden, wenn er dann mehr Geld verdienen kann ? Ist ja im normalen, nicht U-pflichtigen, Leben genauso. Letztendlich kommt´s ja auch den Kids zu gute.

    Väter denken, mit neue Familie und Kind alles nur besser werden und müssen dadurch nicht mehr so viel an die Ex zahlen.

    Ja, ja ...die Väter ...bla bla :laber :laber :laber

    Dann kommt da noch Lebensversicherung, Kredite, und und.

    Richtig, und private Rentenvorsorge....max. 4% vom Brutto / 12.


    Diese o.g. 99 € sind das maximale....ich denke das wird eher weniger.


    Noch was zum Allgemeinen; war man zusammen, und der U-Pflichtige verdient relativ wenig, ABER plötzlich soll er den vollen Unterhalt bedienen, wenn getrennt wird :hae: ...was is´n das....man sollte vlt. vorher auf den Geldbeutel des potentiell U-pflichtigen schauen :rauchen
    Ach ja, Weiterbildung wird natürlich auch quasi "geneidet" ...und dann wird die Next-familie natürlich auch widerum "geneidet"...Na da hoffe ich das diejenigen nicht ruckzuck Next werden :brille :lach


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • 30 Cent für den Kilometer, ab dem 30. wird mit 0,20 Cent gerechnet.


    Kann mit 20 Cent gerechnet werden. Bei den 3 km Unterschied für die einfache Strecke wird der Richter wohl kaum zum Taschenrechner greifen.


    Fahrtkostenerstattung durch das Arbeitsamt erfolgt nach § 81 SGB III über den § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes: Der sieht so aus:

    Zitat


    (1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern


    aber
    Das heißt, er kriegt tatsächlich 20 Cent je Kilometer erstattet, hat aber eine Höchstgrenze von 130,00 €. Familienrechtlich gibt es keine Höchstgrenze.


    130,00 € kriegt er Erstattet. 363,00 km hat er familienrechtlich an Aufwand. Macht also familienrechtlich immer noch ein Minus von 233,00 €


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung


    Welche abgeschlossene Berufsausbildung hat er denn?


    Kann es nicht sein, dass er die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen macht?


    Das Arbeitsamt hätte ihm bestimmt eine Sperrzeit auferlegt, wenn er seinen Arbeitsplatz grundlos kündigt. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, wird seine Kündigung wohl aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sein und er die Umschulung machen, um einen neuen Beruf zu erlangen, der seinen gesundheitlichen Möglichkeiten eher entspricht.


    lg


    Camper

  • babbedeckel


    Sorry aber auf den Geldbeutel vom potentiellen Unterhaltspflichtigen schauen? Blöder Spruch!


    Und nicht ich habe verlassen sondern wurde verlassen und er ist mit einer EHEMALIGEN sehr guten Freundin von mir abgedampft! Und er hatte gut verdient ;) Er wird nach der Umschulung wohl auch erst mal genau so viel bzw. wohl eher weniger verdienen als in der Zeit als er seinen alten Job gemacht hat.


    @camper


    Falsch, der Höchstbetrag beläuft sich auf 476€ monatlich für die Pendelfahren. Die von dir angesprochenen 130€ gelten für An- und Abfahrt, sowie 1 mal monatlich eine Heimfahrt (wenn die Umschulung bzw. Weiterbildung nicht wohnortnah erfolgt).


    Und er ist gelernter Maler und hat LKW-Führerschein und hat in dieser Branche sehr gut verdient.


    Ja die gesundheitlichen Gründe werden von seiner Anwältin immer erwähnt, seine Erklärung wie er zur Umschulung kam hat aber nichts mit gesundheitlichen Gründen zu tun - ein Schelm wer Böses denkt :brille Und er hatte zwischenzeitlich als Montagehelfer gearbeitet, aber mit Zusage für die Umschulung in der Hand. Wie das alles so laufen kann frag ich mich wenn ich da meinen Sachbearbeiter beim AA anschau. Aber darum geht es hier ja eigentlich nicht.


    Aber mein Fazit in dieser Angelegenheit:


    Für was Kindesunterhalt, er hat halt jetzt noch ein Kind in die Welt gesetzt, betreibt Selbstverwirklichung - Kind aus erster Ehe ooooch egal - ist halt so, komm klar damit. :tuedelue


    Edit: Noch was dazugeschrieben


  • Falsch, der Höchstbetrag beläuft sich auf 476€ monatlich für die Pendelfahren. Die von dir angesprochenen 130€ gelten für An- und Abfahrt, sowie 1 mal monatlich eine Heimfahrt (wenn die Umschulung bzw. Weiterbildung nicht wohnortnah erfolgt).


    Ne, die 130,00 € gelten dann, wenn ein PKW zur täglichen Erreichung der Ausbildungsstelle bzw. Schule notwendig ist. Hier geht es um den § 81 SGB III, Abs. 2, der ausdrücklich auf den § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes verweist.


    die 476,00 € mögen dann gelten, wenn eine Auswärtige Unterbringung notwendig wird, was bei 33 km einfacher Strecke wohl kaum der Fall sein wird.


    Erkundige Dich lieber vorher nochmal, was der KV bekommt.


    Wenn die Anwältin schon gesundheitliche Gründe anführt, verfügt sie vermutlich auch über entsprechende Atteste, wobei dann die Krankheitsbedingten Kosten (Fahrtkosten zu den Ärzten z. B.) zusätzlich in Abzug gebracht werden müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ja aus gesundheitlichen Gründen vom Fahrer zum Altenpfleger :-)


    Und bitte lies dir das hier noch mal durch (von der Seite der Arbeitsagentur), ich deute das schon richtig.


    1. Höhe der Fahrkosten für Pendelfahrten


    Fahrkosten werden in Höhe des Betrages erstattet, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels entsteht. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird eine Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes gezahlt, die 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer beträgt, Pro Tag liegt der Höchstbetrag bei maximal 130 Euro. Monatlich werden maximal 476 Euro gezahlt.


    2. Höhe der Fahrkosten für die An- und Abreise sowie für eine monatliche Familienheimfahrt


    Für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine monatliche Familienheimfahrt werden bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Bei Benutzung sonstiger motorbetriebener Verkehrsmittel wird für die An- und Abreise sowie für eine monatliche Familienheimfahrt eine Wegstreckenentschädigung von 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer zwischen dem Ort Ihres Hausstandes und dem Ort der Weiterbildung gezahlt. Für die Anreise, die Abreise und die monatliche Familienheimfahrt wird bei Benutzung sonstiger motorbetriebener Verkehrsmittel jeweils ein Höchstbetrag von 130 Euro zugrunde gelegt.
    Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung der Fahrstrecke maßgebend.


    Ne ich möchte jetzt nichts mehr weiter schreiben, steiger mich da sonst zu sehr rein was ich eigentlich überhaupt nicht will.


    Ab jetzt werde ich Anwaltspost sollte sie an einem Freitag kommen erst am Montag öffnen :idee




  • Nein das ist nicht richtig Camper! Ich bin selber ALG I Empfänger und habe bis Anfang des Monats eine Maßnahme gemacht die 4 Monate dauerte!
    Ich habe für die gesamte Strecke 0,30 € bekommen (eben über 30 Km einfache Fahrt) und im Monat 240 €!


    Sorry für das OT, zu dem Rest kann ich leider nichts sagen!

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • Sorry aber auf den Geldbeutel vom potentiellen Unterhaltspflichtigen schauen? Blöder Spruch!

    Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
    Ob sich das Herz zum Herzen findet!
    Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.


    Friedrich Schiller 1805 gestorben

    Und er ist gelernter Maler und hat LKW-Führerschein und hat in dieser Branche sehr gut verdient.

    Und er muss in dem Beruf bleiben nur weil er Unterhaltspflichtige Kinder hat?


    So wie ich das verstanden habe zahlt die Agentur für Arbeit die Maßnahme. Ich gehe davon aus das Sie erstens für den Arbeitsmarkt wichtig ist und dem weiteren Erwerb des Vater deines Kindes dient.


    Darf ich fragen womit Du dein Geld verdienst? LKW fahren?

    Für was Kindesunterhalt, er hat halt jetzt noch ein Kind in die Welt gesetzt, betreibt Selbstverwirklichung

    Altenpfleger lernen? Das ist nicht das was ich unter Selbstverwirklichung verstehe.
    Da könnte ich mir (sorry Camper) den Taxifahrer schon eher vorstellen.

  • Und er muss in dem Beruf bleiben nur weil er Unterhaltspflichtige Kinder hat?



    Wenn er durch ne Maßnahme, die ja immerhin 3 Jahre dauert, keinen (und 16 EUR sind KEIN Unterhalt) Unterhalt zahlen kann, muss er sich das verkneifen, ja. Ansonsten kann er ja neben der Umschulungsmaßnahme noch Geld verdienen, um den Unterhalt zu sichern.


    Und Sarek mit Verlaub: "nur" unterhaltspflichtige Kinder...sei mir net bös... - aber "nur" unterhaltspflichtige Kinder haben einfach Priorität - oder sollten sie haben...viele Familienväter führen nen Job aus, der ggf. net so witzig ist, machen ihn aber trotzdem. Warum wohl?


    :Hm

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • Hi,

    Sorry aber auf den Geldbeutel vom potentiellen Unterhaltspflichtigen schauen? Blöder Spruch!

    nö sollst du nicht, aber wenn es schon knapp in einer Beziehung ist, so ist´s erst recht knapp nach der Beziehung ...ganz einfach.
    Ich finde den "Spruch" nicht blöd :D

    Und er hatte gut verdient ;) Er wird nach der Umschulung wohl auch erst mal genau so viel bzw. wohl eher weniger verdienen als in der Zeit als er seinen alten Job gemacht hat.

    Wenn er LKW-Fahrer war, wieviel Stunden hatte er denn gearbeitet ? ...wenn er "gut" verdiente.
    M.E. hält man das nicht so lange durch.
    Dann kann ich mir schon eine Umschulung lebhaft vorstellen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • An alle die das so toll finden, dass er die Umschulung macht - vielleicht findet ihr es auch toll, dass auf jeden Fall ein weiteres Kind geplant ist :wand


    Ich bin jetzt raus hier, mein WE wurde mir schon versaut weil ich diese Gedanken, die sich hauptsächlich auf moralischer Ebene abspielen nicht aus dem Kopf bekomme.


    Ich könnte ja auch eine Umschulung planen, ob ich meinem Kind dann noch was bieten kann ist egal, die 2-3 Jahre muss es dann eben warten. Weil mit 600€ Ausbildungsvergütung würde ich da nicht weit kommen... Und die Betreuung in der Zeit übernimmt dann sicher dankend der Papa :D


    Danke für manche Denkanstöße...


    Sarek
    Nein ich gehe putzen, das ist natürlich viel schöner als LKW Fahren ;)

  • Wenn er durch ne Maßnahme, die ja immerhin 3 Jahre dauert, keinen (und 16 EUR sind KEIN Unterhalt) Unterhalt zahlen kann, muss er sich das verkneifen, ja. Ansonsten kann er ja neben der Umschulungsmaßnahme noch Geld verdienen, um den Unterhalt zu sichern.

    Nun besser wie LKW Fahrer oder Maler mit einem Grund für eine geförderte Umschulung !

    Und Sarek mit Verlaub: "nur" unterhaltspflichtige Kinder...sei mir net bös... - aber "nur" unterhaltspflichtige Kinder haben einfach Priorität - oder sollten sie haben...viele Familienväter führen nen Job aus, der ggf. net so witzig ist, machen ihn aber trotzdem. Warum wohl?

    Ich stelle mich da mal mit an. Witzig ist was anderes.

    Nein ich gehe putzen, das ist natürlich viel schöner als LKW Fahren ;)

    Sicher nicht. Aber dann weißt Du sicher wie schwer es ist 1300€ netto zu verdienen.

  • :wand:wand Wie soll man mit 16 € ein Kind versorgen?
    Ich meine wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, ich verzichte Monatlich bei meinem Sohn auf 230 €, aber bekomme immerhin 300 €. Ich mache dies um den Vater finanziell nciht umzubringen und den Kontakt zu seinem Sohn nicht zu gefährden. Mein Mann verzichtet auch auf 200 € von der Mutter, aber auch hier gilt, wir wollen auch sie nicht umbringen, denn sie hat weder WOhnung noch kommt sie finanziell klar...
    aber bei uns fliesst Geld ... das ist ein Unterschied.
    In deinem Fall würde ich dir raten alles prüfen zu lassen, denn 16 € ist lächerlich.
    In Ösiland werden Elternteile bis 25% unter das Existenzminimum *angespannt*.... also bei 740€ Mindesteinkommen nochmal - 25% im Ernstfall.. also weit unter 600€.


    Und das mit den fahrtkosten, die dein Ex angibt, wenn er es aber eh bezahlt bekommt ist meiner Meinung nach Betrug...

  • Immerhin hat er die 16,22€ bereits ans Jugendamt überwiesen... Das derzeit ein Titel über 225€ besteht interessiert anscheindend gerade nicht :flenn:frag


    Derzeit wird alles geprüft vom JA, mal sehen wie lange und was dabei rauskommt.

  • :strahlen


    Muss noch mal raufholen :-)


    Die Sachlage hat sich entspannt, da jetzt auf einmal Fahrtkostenzuschüsse bewilligt wurden - ja ne ist klar :pfeif:lach


    Der Unterhalt wird weiter wie tituliert gezahlt :wink und die Rückstände für März/April sind bereits beglichen...


    Solche Anwaltspost darf öfter am Freitag kommen!!!