Schwanger ohne Vater

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu in dem Thema, und nach meiner ersten Überraschung muß ich jetzt erst einmal alles durchplanen...


    Ich bin schwanger, noch recht am Anfang, mit einem Erzeuger, von dem ich gerade mal den Vornamen kenne (ONS). Es ist nun mal passiert und ich habe auch keine Möglicheit mehr über ihn rauszufinden.


    Könnt ihr mir weiterhelfen, was ich beantragen kann und muß?


    Danke!


    Lina



    PS: keine Vorhaltungen bitte, nur ernste Antworten - ist schon schwer genug, unvorsichtig gewesen zu sein

  • Es gibt Beratungsstellen, die dir weiterhelfen können. Caritas, Pro Familia usw.


    Alles Gute für die Schwangerschaft :blume

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo!


    Erstmal: Schön, dass du dich trotzdem für deinen Zwerg entschieden hast. :love


    Am besten lässt du dich bei Pro Familia oder Caritas informieren, die helfen super weiter. Und geh rechtzeitig zum Jugendamt, die beraten dich auch. Erstmal musst du nichts weiter beantragen, du musst dich nur informieren, ob du Unterhaltsvorschuss beantragen kannst (ich weiß nicht, ob das geht, wenn man keinen Vater angeben kann, denke aber schon). Das sind immerhin 133 € monatlich, die du dann 6 Jahre lang bekommst.


    Wenn du ein Nettoeinkommen unter 1.200 € (Durchschnitt des letzten Jahres), kannst du auch Erstausstattung beantragen. Beim Jugendamt oder bei Pro Familia und Caritas, da kannste das auch machen.


    Ansonsten wünsche ich dir ganz viel Kraft für die Schwangerschaft. Ich selbst bin auch allein schwanger (23. Woche), der Vater kümmert sich absolut nicht. Es ist nicht immer einfach, aber es wird von Woche zu Woche besser ;-)

  • Huhu...


    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!!!


    Geh auf jeden Fall zu einer Beratungsstelle, dort kann man dir genau sagen, was du alles beantragen kannst und dir auch alles mögliche durchrechnen, damit du schon mal nen Plan hast, wie es finanziell aussehen wird...


    Ich kenn zwar den Vater meiner kleinen, aber habe Schwangerschaft, Geburt und die ersten Monate auch allein gemeistert...
    Und es war nicht so schwer, wie ich erwartet hatte...


    Also Tschakka du schaffst das!!! ;)

  • unterhaltsvorschuß gibt es für 72 monate und höchstens bis das kind 12 jahre alt ist ...

  • Hi..kurze Frage..wiesi bekommt man Uunterhaltsvorschuss 6 Jahre?? mir wurde gesagt,3 Jahre nach lang wird das nur gewährt???

    Nein 6 Jahre aber maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres...


    @ TS: Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :blume du wirst das schaffen!
    Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen: Lass dich beraten!
    Und wenn du nur mal ein bisschen Zuspruch oder Trost brauchst... sind wir gerne für dich da! :blume

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Danke für die schnelle Antworten :thanks: dann bin ich ja ein bißchen beruhigter und habe noch etwas Luft....*freu*....und klar sorry habe ich vorhin vergessen ..alles Gutezur :schwanger:sonne

  • Wer erhält Unterhaltsvorschuss?


    Danach haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder regelmäßigen Unterhalt oder nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 BGB minus des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes von dem anderen Elternteil beziehungsweise nach dessen Tod Unterhalt in Form von Waisenbezügen erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für Eltern. Vom Jugendamt wird für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?


    Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ergeben sich ab 1. Januar 2010 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:


    für Kinder bis unter 6 Jahre 133 EUR/Monat


    für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 180 EUR/Monat

  • :welcome hier im forum und allerliebsten, herzlichen glückwünsch zu deiner schwangerschaft!!! :blume:blume:blume


    vieles wurde von den usern schon geschrieben. wenn du die erstausstattung beantragst, mach´ das so schnell wie möglich, da es etwas dauert.
    komischerweise geht es nicht mehr, wenn das baby frisch geboren ist. (ich verstehe es halt nicht, da während der geburt leider immer noch was passieren kann...)


    und kopf hoch, es wird schon werden!!!


    gruß
    rock :brille

  • Hallo und :welcome von einer weiteren Schwangeren ohne Partner.


    Ich denke meine VorrednerInnen haben bereits alles gesagt, was ich auch raten würde ;) Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und du schaffst das! :knuddel Ich kann auch sagen, dass das Forum hier super ist und auch bei vielen Dingen hilft. Auch, wenn man Sorgen und Kummer einfach mal runterschreiben möchte (oft hilft das ja auch schon). (bin auch erst frisch dabei hier ;) )


    Liebe Grüße
    Esperanza

    "Ich wünsche mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann;
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann;
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."
    (Reinhold Niebuhr leicht abgewandelt)