Unterhalt, wie läuft das da eigentlich?

  • Pass auf, dass Du auf diesen Satz hin nicht von so mancher Mutti hier, aufgefressen wirst. Geh lieber in Deckung. :essen


    wie kommst du denn da drauf?


    ich kenne hier keine mutter , die den vater ihrer kinder absichtlich ruinieren möchte ... wer nicht leistungsfähig ist , ist es eben nicht...
    wer sich arm rechnet , der muß eben mit den konsequenzen leben ...


    so einfach ( und doch so schwer) ist es

  • Pass auf, dass Du auf diesen Satz hin nicht von so mancher Mutti hier, aufgefressen wirst. Geh lieber in Deckung. :essen


    lg


    Camper

    Es gibt von ALLEM - solche und solche! Ich kann mit ruhigem Gewissen sagen, das ich nicht so bin :kopf - Wenn sich jemand angesprochen fühlt, dann ists keine persönliche Wertung meinerseits, sondern nur eine Wertung für meine Person :)

  • ich kenne hier keine mutter , die den vater ihrer kinder absichtlich ruinieren möchte ... wer nicht leistungsfähig ist , ist es eben nicht...
    wer sich arm rechnet , der muß eben mit den konsequenzen leben ...



    Das heisst also, Du stehst am 21.03.2011 auf der Seite des Rechts. Spricht mich das Gericht aus tatsächlichen Gründen frei, dann wurde ich zu Recht frei gesprochen?


    lg


    Camper

  • da ich deinen fall nicht gut genug kenne , steh ich gar nirgendwo !@ camper ...



    mit meiner bemerkung meinte ich die anderen mütter hier , vor denen du gewarnt hast ... das sind 2 paar stiefel ..


  • Die JA-Mitarbeiterin mag zwar nett sein und engagiert telefonieren. mehr aber auch nicht. Natürlich guckt die Unterhaltsvorschussstelle alle zwei Jahre danach, welches Einkommen der Unterhaltspflichtige hat. Aber es geht ja um etwas ganz anderes: Nämlich den Unterhaltspflichtigen zu überprüfen, ob er nicht mehr Einkommen erzielen müsste bzw. sich um das Geldverdienen drückt. Das macht die UVG-Stelle nämlich nicht. Engagierte Beistandschaften prüfen zB, ob Unterhaltspflichtige ihre Schule, die Ausbildung, das Studium in der Regelzeit absolvieren - und stellen ab einer gewissen Überschreitung den Unterhaltspflichtigen in den Senkel. Ebenso wird überprüft, ob das Einkommen dem entsprechenden Durchschnittsgehalt der Branche entspricht oder ob regelmäßige Bewerbungen geschrieben werden. Ist das nicht der Fall, wird agiert.


    UVG kannst Du sechs Jahre/72 Monate beziehen. Die UVG-Stelle interessiert es einen Dreck, Dir mitzuteilen, dass zB der Unterhaltspflichtige (angenommen) monatlich 130 Euro zahlt ...
    Wüsstest Du das, stehst Du wesentlich besser, wenn Du die jetzt direkt von ihm nehmen würdest und der UVG eingestellt wird (um dann später im Notfall wieder aufgenommen zu werden).


    Die Anwaltsgeschichte ist natürlich oberhart und mehrfach Rechtsbruch. Den Kindern gegenüber Mandantenverrat und auch der UVG-Stelle/der Allgemeinheit gegenüber: Quasi anwaltlicher Sozialbetrug. Das solltest Du überprüfen lassen. Mit so einem Ding können die Anwälte ihre Zulassung verlieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die JA-Mitarbeiterin mag zwar nett sein und engagiert telefonieren. mehr aber auch nicht. Natürlich guckt die Unterhaltsvorschussstelle alle zwei Jahre danach, welches Einkommen der Unterhaltspflichtige hat. Aber es geht ja um etwas ganz anderes: Nämlich den Unterhaltspflichtigen zu überprüfen, ob er nicht mehr Einkommen erzielen müsste bzw. sich um das Geldverdienen drückt. Das macht die UVG-Stelle nämlich nicht. Engagierte Beistandschaften prüfen zB, ob Unterhaltspflichtige ihre Schule, die Ausbildung, das Studium in der Regelzeit absolvieren - und stellen ab einer gewissen Überschreitung den Unterhaltspflichtigen in den Senkel. Ebenso wird überprüft, ob das Einkommen dem entsprechenden Durchschnittsgehalt der Branche entspricht oder ob regelmäßige Bewerbungen geschrieben werden. Ist das nicht der Fall, wird agiert.


    UVG kannst Du sechs Jahre/72 Monate beziehen. Die UVG-Stelle interessiert es einen Dreck, Dir mitzuteilen, dass zB der Unterhaltspflichtige (angenommen) monatlich 130 Euro zahlt ...
    Wüsstest Du das, stehst Du wesentlich besser, wenn Du die jetzt direkt von ihm nehmen würdest und der UVG eingestellt wird (um dann später im Notfall wieder aufgenommen zu werden).


    Die Anwaltsgeschichte ist natürlich oberhart und mehrfach Rechtsbruch. Den Kindern gegenüber Mandantenverrat und auch der UVG-Stelle/der Allgemeinheit gegenüber: Quasi anwaltlicher Sozialbetrug. Das solltest Du überprüfen lassen. Mit so einem Ding können die Anwälte ihre Zulassung verlieren.

    Hallo Bap,


    danke für deine ausführliche Antwort. Mir geht gerade ehrlich gesagt der Arsch auf Grundeis :hilfe :hilfe :hilfe
    Ich hab jetzt schiss das zu regeln, nich das man mir da an den Karren kann? Das letzte was ich wollte, ist da jemandem auf die Füße treten oder gar schlimmeres :wow :wow


    Ich düse jetzt ins Bett und werde mir da noch Notizen machen, wie und was ich morgen noch (sofern ich bei der Unterhaltsheranziehungsstelle jemanden erreiche) klären muss.


    Das is doch mit verlaub eine Oberschei**e -grummel- Ich nehm mir extra ne Anwältin DAMIT mir so ein Blödsinn nicht passiert und dann sowas. :anbet Nun hoffe ich das alles nur ein Irrtum ist :anbet


    Nochmal lieben Dank und gute Nacht, bis morgen!

  • Huhu ihr Lieben,


    einige Zeit ist vergangen, ein paar erfreuliche Dinge sind passiert :) Vielleicht gibt es ja noch 1-2 Leute die es interessiert, wie weit ich in diesem Fall gekommen bin.


    Aaaaaaaaaalso:


    Ich habe mit einem Mann der Unterhaltsheranziehungsstelle telefoniert, meine SB war nicht da.


    Ich habe ihm also geschildert worum es geht und er sagte mir auch das ich mich umgehend mit der Beistandschaft in Verbindung setzen soll. Hab ihm dann gesagt das die Beistandschaft mir sagte, das die auch nicht mehr machen können, als die Unterhaltsheranziehungsstelle. Seine Antwort? -> Quatsch! Dafür gibt es doch die Beistandschaft. Das Telefonat hat knapp 20Min gedauert daher kürze ich mal ab :lach Er hat mir ans Herz gelegt, das ich Druck machen soll auch wenn der KV in die Schule geht, das noch lange kein Grund ist, keinen Unterhalt zu zahlen, schliesslich machen das Hunderttausend andere Väter auch. Er könne sich nie und nimmer vorstellen, das der KV vor Gericht mit 0 weggekommt. Urlaube und Co die er macht, kann er machen - und interessieren auch keinen, wenn die von jemand anderem gesponsort werden, aber es interessiert sehr wohl, wie engagiert er dafür arbeitet an seiner Situation etwas zu ändern und das wäre zum jetzigen Zeitpunkt ne glatte 6 und ein Richter würde ihm dann erzählen was er zu tun hat um für das Geld aufzukommen, sprich im Urlaub jobben, wie andere das auch machen müssen. Er sagte mir, meine Chancen etwas zu erreichen (zumind. nen Titel) wären nicht so schlecht wie ich das denken würde. Zudem würde sich der KV mit der Aussage, das er ins Ausland geht und ihn der Unterhalt nen schei** interessiert, schon fast strafbar machen. Wenn die Beistandschaft nichts tut solle ich eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung in Betracht ziehen, die würde zwar länger dauern, aber jedes Jahr wo ich nichts unternehme, fehlt meinen Kindern.


    Hatte dann vor kurzer Zeit nen Termin bei der Beistandschaft - 2 1/2 Stunden. Wir haben sämtliche Möglichkeiten durchgekaut wie was machen. Die SB hat dann bei der Unterhaltsheranziehungsstelle angerufen. Folgende Informationen kamen dabei raus.


    - KV hat im Juli die Schule beendet
    - KV macht Personenbeförderungsschein (Taxifahrer)
    - KV arbeitet 30 Std./Woche und verdient zwischen 600 - 900 Euro
    - KV bekommt in finanziell schlechten Monaten 200-300 Euro von den Eltern
    - KV gibt an alleine zu wohnen


    Was mich wundert, das Geld der Eltern wurde nie als Einkommen in der UVG-Kasse miteingerechnet :wow Das wird hoffentlich rückwirkend gemacht.


    Ebenso wird geprüft, ob er rückwirkend zahlungsfähig war - denn er war seit 2007 in der Schule, mit der Begründung seine Möglichkeit mehr Geld zu verdienen zu steigern. Nun hat er den Realschulabschluss und anstatt eine Lehre zu machen, fängt er als Taxifahrer an. Dafür hätte er aber nicht jahrelang zur Schule gehen müssen., da hätte der Hauptschulabschluss gereicht.


    Nun, wir haben gesehen, das seine Freundin immernoch zu Hause gemeldet ist, clever - so kann nichts von ihr mitangerechnet werden (Miete)


    Es ist nun die Frage, wieso wurden Gelder nicht berücksichtigt? Was kann gegen die Unehrlichkeit bzgl. der Wohnsituation getan werden?


    Kann ich evtl. darauf hoffen, evtl. bald KU von ihm zu bekommen, wenn er Taxifahrer ist?


    Vielleicht weiß ja jemand Rat?


    Liebe Grüße und vielen lieben Dank!

  • Vielleicht weiß ja jemand Rat?



    Die JA-Mitarbeiterin mag zwar nett sein und engagiert telefonieren. mehr aber auch nicht. Natürlich guckt die Unterhaltsvorschussstelle alle zwei Jahre danach, welches Einkommen der Unterhaltspflichtige hat. Aber es geht ja um etwas ganz anderes: Nämlich den Unterhaltspflichtigen zu überprüfen, ob er nicht mehr Einkommen erzielen müsste bzw. sich um das Geldverdienen drückt. Das macht die UVG-Stelle nämlich nicht. Engagierte Beistandschaften prüfen zB, ob Unterhaltspflichtige ihre Schule, die Ausbildung, das Studium in der Regelzeit absolvieren - und stellen ab einer gewissen Überschreitung den Unterhaltspflichtigen in den Senkel. Ebenso wird überprüft, ob das Einkommen dem entsprechenden Durchschnittsgehalt der Branche entspricht oder ob regelmäßige Bewerbungen geschrieben werden. Ist das nicht der Fall, wird agiert.


    UVG kannst Du sechs Jahre/72 Monate beziehen. Die UVG-Stelle interessiert es einen Dreck, Dir mitzuteilen, dass zB der Unterhaltspflichtige (angenommen) monatlich 130 Euro zahlt ...
    Wüsstest Du das, stehst Du wesentlich besser, wenn Du die jetzt direkt von ihm nehmen würdest und der UVG eingestellt wird (um dann später im Notfall wieder aufgenommen zu werden).


    Die Anwaltsgeschichte ist natürlich oberhart und mehrfach Rechtsbruch. Den Kindern gegenüber Mandantenverrat und auch der UVG-Stelle/der Allgemeinheit gegenüber: Quasi anwaltlicher Sozialbetrug.


    eigentlich ist ja hier auch schon alles gesagt!


    stichwort: gesteigerte erwerbsobliegenheit :


    http://www.anwalt.de/rechtstip…ndesunterhalt_001829.html

  • - KV macht Personenbeförderungsschein (Taxifahrer)


    Taxifahrer wird er dann vermutlich wohl nur nebenberuflich machen. Und so wie sich sein Einkommen bis jetzt entwickelt hat, wird er dann gerade mal am notwendigen Selbstbehalt sein.



    Zitat

    Kann ich evtl. darauf hoffen, evtl. bald KU von ihm zu bekommen, wenn er Taxifahrer ist?


    Wenn er das Vollzeit macht, dann mit ziemlicher Sicherheit auch nicht. Taxifahrer verdienen inklusive Trinkgeld im Durchschnitt 1000,00 €


    Da müsste er schon einen sehr großzügigen Arbeitgeber haben, wenn es mehr sein sollte.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()


  • Huhu Camper,


    hatte vergessen noch dazuzuschreiben, das er angegeben hat, die jetzige 30std-Stelle zu kündigen, wenn er den Personenbeförderungsschein hat.



    Moment, ein Taxifahrer verdient 1000Euro inkl. TG? Wie kann das bei einem Volltimejob sein? Er verdient bei der jetzigen Stelle zwischen 600-900Euro, mit 30 Stunden! Da kann ja was nicht hinhauen?

  • Moment, ein Taxifahrer verdient 1000Euro inkl. TG? Wie kann das bei einem Volltimejob sein? Er verdient bei der jetzigen Stelle zwischen 600-900Euro, mit 30 Stunden! Da kann ja was nicht hinhauen?


    So ist es. In der Regel gibt es bei Taxifahrern kein Festgehalt, sondern nur Provision. Das heisst, nur wenn er einen Fahrgast befördert, hat er auch Einnahmen.


    Nun ist ein Taxifahrer pro Schicht 12 Stunden im Einsatz. Durchschnittlich 4 Stunden davon befördert er Fahrgäste, der Rest ist Wartezeit auf Aufträge, Fahrzeugpflege und tanken.


    Pro Taxi und Schicht hat so ein Unternehmer ca 2.800,00 € Umsatz im Monat. 50 % davon kriegt der Fahrer brutto. So bleibt ein Nettoverdienst von ca 900,00 € + Trinkgeld sind das dann cirka 1000,00 € bei 60 Stunden in der Woche Arbeitszeit.


    Wenn Du nun sagst, dass ist gegen jede Tarifliche Regelung, nun ja, die gibt es zwar offiziell. Aber man hat die Wahl. Auf Tarifvertrag zu bestehen und keinen Job zu bekommen oder das Lohndiktat des Arbeitgebers zu akzeptieren.


    Wobei ich das nicht einmal als Lohndiktat bezeichnen will, sondern wirtschaftliche Zwänge für den Arbeitgeber. Denn von seinen 1400,00 €, die dem Chef bleiben, muss er die kompletten Fahrzeugkosten, Lizenzgebühren und die Sozialbeiträge für seine Angestellten begleichen. Die Versicherung für ein Taxi ist z.B. 5 x so hoch, wie die Fahrzeugversicherung für Otto Normalverbraucher.


    Aber jetzt höre ich auf, sonst geht es zu weit ins OT.


    Weitere Infos dazu kriegst Du zum Beispiel hier


    http://www.taxiforum.de/forum/portal.php


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • An seinem Job/Arbeitsleben/Einkommen kann man arbeiten - aber bei



    wirds schwer - alleine das nachzuweisen.


    Würde die Staatsanwaltschaft Nachweise anfordern? In etwa Kontoauszüge der letzten 12 Monate (um zu sehen ob regelm. Geld von den Eltern eingegangen ist)? Nachweisen ob jemand alleine wohnt sollte ja nicht so schwer sein ? :(

  • Würde die Staatsanwaltschaft Nachweise anfordern? In etwa Kontoauszüge der letzten 12 Monate (um zu sehen ob regelm. Geld von den Eltern eingegangen ist)? Nachweisen ob jemand alleine wohnt sollte ja nicht so schwer sein ?


    es geht doch nur! um die frage: bemüht er sich genug, einen job zu finden, der es ihm ermöglicht, den unterhalt zu zahlen und das sollte ein anwalt für dich klären, wenn die beistandschaft nichts macht :-)


    http://www.jurathek.de/showdoc…int.php?session=0&ID=7131


    alles andere ist nicht dein problem und um obiges musst du dich wohl auch zuerst kümmern, bevor du eine anzeige machst:hae::ohnmacht:

  • es geht doch nur! um die frage: bemüht er sich genug, einen job zu finden, der es ihm ermöglicht, den unterhalt zu zahlen und das sollte ein anwalt für dich klären, wenn die beistandschaft nichts macht :-)


    http://www.jurathek.de/showdoc…int.php?session=0&ID=7131


    alles andere ist nicht dein problem und um obiges musst du dich wohl auch zuerst kümmern, bevor du eine anzeige machst:hae::ohnmacht:


    Scheinbar geben sich momentane Institutionen mit der Aussage über den Erwerb des Personenbeförderungsscheins zufrieden. Man hat mir auch gesagt, das nur ein Gericht Bemühungen verlangt. Er muss bei UVG und Beistandschaft nur die Tatsachen belegen.


    Die Beistandschaft rechnet sich gute Möglichkeiten aus an Unterhalt ranzukommen, wenn er dann Taxi fährt.


    Camper hatte mir mal vorgerechnet, was ein Taxifahrer ungefähr verdient. Demnach, wäre er dann ebenso nicht Zahlungsfähig :frag Ob wie und evtl. wie viel - sehe ich sowieso erst, wenn er arbeitet. Mir ging es ja jetzt eher darum, Möglichkeiten laut Beistandshaft und Co - Pro / Contra :-)

  • Doch - was mich nur abschreckt, ist die Aussage der SB in der Beistandschaft, das WENN nichts zu holen ist (bei Vollzeit) es mir passieren kann, das ich auf den Kosten selber sitzen bleibe :frag

  • Doch - was mich nur abschreckt, ist die Aussage der SB in der Beistandschaft, das WENN nichts zu holen ist (bei Vollzeit) es mir passieren kann, das ich auf den Kosten selber sitzen bleibe


    du, bzw. das kind, würde doch sicher verfahrenskostenhilfe bekommen:winken:



    ...und der richter würde ihn verpflichten genug zu verdienen :rolleyes2:

  • Ja, aber es gibt ein Verfahren (ich weiss grad nich wies heisst :-/) wo ich die Kosten selber tragen muss. Nagel mich bitte nich drauf fest - es war die Aussage von UVG und Beistandschaft. Fällt mir aber grad nich ein :hae:


    Es gibt doch ne Obergrenze für Vollzeitjobs? Ich meine mal hier gelesen zu haben, das kein Richter über 170-175Stdn im Monat jemandem zumutet, zu arbeiten :hae: