Hallo ihr Lieben,
ich gebe zu, ich habe mich nach der Trennung 2007 nicht mehr um den Unterhalt gekümmert, als mir das JA und Anwältin geraten haben.
Kurzer Sachverhalt.
Vater arbeitete halbtags. Verdienst 1100Euro. Dazu besuchte er auf dem 2. Bildungsweg eine Abendschule um seinen Abschluss nachzuholen. SB lag damals bei 900Euro. Laut DDT lag der Unterhalt für beide Kinder bei 404Euro. Laut meiner Anwältin konnte man ihn, weil er als Schüler galt nicht dazu verpflichten einen weiteren Job anzunehmen, um für den Unterhalt aufzukommen. Dafür hat man sich geeinigt, das anfallende Schulden bei der Bank i.H.v 175Euro monatl. von ihm allein gezahlt werden.
Ich muss ehrlich sagen, ich habe da nie wirklich einen einstieg gefunden, wer wie was wo zahlen muss kann soll. Ich habe mich versucht einzulesen, aber ich stieg durch diese ganzen Wenn und aber nicht durch :kopf
Vielleicht wäre jemand so lieb und würde es mir erklären? :rotwerd
- Ist es richtig, das er solange er eine Abendschule besucht, nicht zu einer weiteren Arbeit verpflichtet werden kann?
- Wenn er keine Schule mehr besucht, gilt dann die DDT oder wonach richtet sich dann der Unterhalt? Denn in der DDT steht:"Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf
aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht
identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen."
- Weil ich dies hier gelesen hatte
ZitatAlles anzeigenat zann
Ich weis es so.
Wenn der KV mit seiner LG in einer Wohnung wohnt, minimieren sich ja seine Wohnkosten durch seine LG die auch gehalt mit einbringt, somit hat er einen Wohnvorteil.
Wenn die LG deines EX mehr als 650 Euro netto verdient, dann kann sein selbstbehalt auf bis zu 25 prozent bzw. bis auf 750 Euro herabgesetzt werden.
Beim Alg2 z.B wird nach einer BG geschaut, dementsprechend werden Einkünfte zusammenaddiert. Wird dies hier nicht gemacht? Heißt also das der SB von heutigen 950 Euro bestehen bleibt, auch wenn sich (seiner Freundin) an der Miete beteiligt?
- Mein LG und ich haben eigentlich vor zu heiraten, aber der UHV von momentanen 266Euro würden wegfallen und das ist für uns sehr viel Geld, sodass wir schon überlegen, nicht zu heiraten
- hiesse das also, wenn der KV nicht zahlen kann will wie auch immer, dann haben wir mehr oder weniger Pech gehabt? :schiel
Ich steh in dieser Sache total auf dem Schlauch, ich hoffe das mir jemand helfen kann :hae:
Liebe Grüße und besten Dank
Zann :strahlen