Unterhalt, wie läuft das da eigentlich?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich gebe zu, ich habe mich nach der Trennung 2007 nicht mehr um den Unterhalt gekümmert, als mir das JA und Anwältin geraten haben.


    Kurzer Sachverhalt.


    Vater arbeitete halbtags. Verdienst 1100Euro. Dazu besuchte er auf dem 2. Bildungsweg eine Abendschule um seinen Abschluss nachzuholen. SB lag damals bei 900Euro. Laut DDT lag der Unterhalt für beide Kinder bei 404Euro. Laut meiner Anwältin konnte man ihn, weil er als Schüler galt nicht dazu verpflichten einen weiteren Job anzunehmen, um für den Unterhalt aufzukommen. Dafür hat man sich geeinigt, das anfallende Schulden bei der Bank i.H.v 175Euro monatl. von ihm allein gezahlt werden.


    Ich muss ehrlich sagen, ich habe da nie wirklich einen einstieg gefunden, wer wie was wo zahlen muss kann soll. Ich habe mich versucht einzulesen, aber ich stieg durch diese ganzen Wenn und aber nicht durch :kopf


    Vielleicht wäre jemand so lieb und würde es mir erklären? :rotwerd


    - Ist es richtig, das er solange er eine Abendschule besucht, nicht zu einer weiteren Arbeit verpflichtet werden kann?
    - Wenn er keine Schule mehr besucht, gilt dann die DDT oder wonach richtet sich dann der Unterhalt? Denn in der DDT steht:"Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf
    aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht
    identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen."


    - Weil ich dies hier gelesen hatte


    Beim Alg2 z.B wird nach einer BG geschaut, dementsprechend werden Einkünfte zusammenaddiert. Wird dies hier nicht gemacht? Heißt also das der SB von heutigen 950 Euro bestehen bleibt, auch wenn sich (seiner Freundin) an der Miete beteiligt?


    - Mein LG und ich haben eigentlich vor zu heiraten, aber der UHV von momentanen 266Euro würden wegfallen und das ist für uns sehr viel Geld, sodass wir schon überlegen, nicht zu heiraten :(
    - hiesse das also, wenn der KV nicht zahlen kann will wie auch immer, dann haben wir mehr oder weniger Pech gehabt? :schiel


    Ich steh in dieser Sache total auf dem Schlauch, ich hoffe das mir jemand helfen kann :hae:


    Liebe Grüße und besten Dank


    Zann :strahlen

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Hallo Zann


    - Ist es richtig, das er solange er eine Abendschule besucht, nicht zu einer weiteren Arbeit verpflichtet werden kann?


    Denk mal logisch. Er besucht eine Abendschule, er braucht Zeit zum Schlafen, er geht arbeiten, er braucht Zeit um zu Lernen. Dann braucht er auch Zeit zum Umgang mit seinen Kiddis. Wo bleibt da noch Raum für Nebentätigkeit? Abgesehen davon, dass man auch bei Nebentätigkeiten immer noch die berufsbedingten Aufwendungen gegenrechnen muss.


    - Wenn er keine Schule mehr besucht, gilt dann die DDT oder wonach richtet sich dann der Unterhalt? Denn in der DDT steht:"Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf


    Der Unterhalt errechnet sich nach den §§ 1601 ff. Das heisst, ist er auch nach Beendigung in der Schule immer noch nicht in der Lage, den Unterhalt nach § 1612a BGB (Mindestunterhalt) zu zahlen, dann schaut schaut man unter anderem auf den § 1603 BGB. Im Absatz 1 steht da folgendes:

    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.


    dann schaut man nach dem Absatz 2. da steht dann:

    (2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.


    Übersetzt heisst das. Zuerst ist Papa dran. Ist Papa nicht (voll) leistungsfähig, ist Mama dran, kann auch Mama nicht einspringen, spring Papa Staat in Form von UVG; ALG II; oder SGB XII ein




    Beim Alg2 z.B wird nach einer BG geschaut, dementsprechend werden Einkünfte zusammenaddiert. Wird dies hier nicht gemacht? Heißt also das der SB von heutigen 950 Euro bestehen bleibt, auch wenn sich (seiner Freundin) an der Miete beteiligt?


    Absoluter Schwachsinn.


    - Mein LG und ich haben eigentlich vor zu heiraten, aber der UHV von momentanen 266Euro würden wegfallen und das ist für uns sehr viel Geld, sodass wir schon überlegen, nicht zu heiraten


    Würde ich nicht tun, an Deiner Stelle, denn dann trittst Du über Taschengeld und Minijob in Pflicht den Mindestunterhalt zu sichern


    - hiesse das also, wenn der KV nicht zahlen kann will wie auch immer, dann haben wir mehr oder weniger Pech gehabt? :schiel


    Wenn er nicht kann. ist es richtig so. Wenn er nicht will, dann gibt es die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Hat er zum Beispiel 2000,00 € bereinigtes Netto und will nicht zahlen, dann kannst du ihn anzeigen. Bei 1300,00 € bereinigtes Netto läuft so eine Anzeige ins Leere, wenn er scih anteilsmäßig am KU beteiligt.


    Ich steh in dieser Sache total auf dem Schlauch, ich hoffe das mir jemand helfen kann


    Ich hoffe, ich habe Dir geholfen. Wenn nicht, dann frag einfach nach


    Liebe Grüße und besten Dank


    Bitteschön


    lg


    Camper

    6 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • - Wenn er keine Schule mehr besucht, gilt dann die DDT oder wonach richtet sich dann der Unterhalt?


    Grundsätzlcih nach DD - Tabelle und seinem Einkommen. Die Anmerkungen, die du da gelesen hast beziehen sich darauf, dass es z.B. bei nur einem Kind oder drei Kindern wieder anders aussieht.


    Beim Alg2 z.B wird nach einer BG geschaut, dementsprechend werden Einkünfte zusammenaddiert. Wird dies hier nicht gemacht? Heißt also das der SB von heutigen 950 Euro bestehen bleibt, auch wenn sich (seiner Freundin) an der Miete beteiligt?


    Grundsätzlich bleibt der Selbstbehalt so stehen, weil die Lebensgefährtin deinem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Deswegen wird ihr Einkommen nicht angerechnet.


    - hiesse das also, wenn der KV nicht zahlen kann will wie auch immer, dann haben wir mehr oder weniger Pech gehabt? :schiel


    Jein. Nach der Schule ( und die dürfte ja fertig sein nach 3-4 Jahren) ist er durchaus verpflichtet, sich darum zu bemühen den Unterhalt leisten zu können. Hier: zu versuchen, seine Arbeitszeit aufzustocken. Er hat ja keinen Grund mehr, nur Teilzeit zu arbeiten.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Jein. Nach der Schule ( und die dürfte ja fertig sein nach 3-4 Jahren) ist er durchaus verpflichtet, sich darum zu bemühen den Unterhalt leisten zu können. Hier: zu versuchen, seine Arbeitszeit aufzustocken. Er hat ja keinen Grund mehr, nur Teilzeit zu arbeiten.


    Ich nehme schon an, dass er, wenn er mit der Abendschule fertig ist, einen Vollzeitjob annimmt. Die Frage ist nur, ob er trotz Vollzeitjob in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.


    Bei zwei Kindern im Alter bis 6 braucht er dazu ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1400,00 €


    Ist ein Kind unter 6 das andere unter 12, braucht er 1447,00 € bereinigtes Netto. Das geht dann so weiter.


    Sind beide Kinder in der Altersstufe von 12 - 17 braucht er 1618 € bereinigtes Netto, um den Mindestunterhalt nach § 1612a BGB zu sichern.


    Wenn er das Einkommen nicht hat, dann zahlt er eben nach bestimmten %-Sätzen abgestuft. Für den Rest darf Mama aufkommen.


    Auch wenn ich jetzt immer von zahlungspflichtigem Papa rede. Das Ganze gilt genauso auch umgekehrt. §§ sind geschlechtsneutral.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich nehme schon an, dass er, wenn er mit der Abendschule fertig ist, einen Vollzeitjob annimmt. Die Frage ist nur, ob er trotz Vollzeitjob in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.


    Bei einem Einkommen von 1100 Euro Halbtags kann man eigentlich davon ausgehen, dass er bei Vollzeit leistungsfähig ist :brille

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Bei einem Einkommen von 1100 Euro Halbtags kann man eigentlich davon ausgehen, dass er bei Vollzeit leistungsfähig ist


    Netto 1100 € halbtags bedeuten aufgrund der Steuerprogression ca 1700 € netto bei Vollzeit. Wohlgemerkt Netto, nicht bereinigtes Netto.


    Kommt dann noch ein drittes Kind dazu, dann wird es kanpp mit Mindestunterhalt. Nur so mal als Beispiel.


    Ist Papa mal über 6 Wochen krank, dann kann man das vorher vereinbarte sowieso schon wieder in die Tonne treten. Dann bekommt er nur Krankengeld in Höhe von 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.


    lg


    Camper

  • Hallo ihr Lieben,


    danke für eure Antworten! Kurz zur Info. Es sind 2 Kinder im Alter von 5 1/2 Jahren.


    Also der KV - hatte angegeben das er 1100Euro netto verdient. Das war allerdings 2007. Man sagte mir, er müsse jährlich einen Gehaltsnachweis erbringen, ich denke mal das macht er. Der letzte Kontakt war 2010, da hieß es, er müsse die Schule wiederholen, da er "weil er selten lust hatte" - das Jahr wiederholen müsste. Ob er das nun getan hat, ich weiss es nicht. Er hat sich bisher vor einer Ausbildung gedrückt. Heißt für uns dann also, hoffen das er weder zur Schule geht noch eine Ausbildung macht und arbeiten geht, ansonsten (wovon ich bei seiner Arbeitsmoral und Kindesfürsorge mal ausgehe) werden die Kinder unterhalstechnisch immer in die Röhre gucken :schiel Ist doch so, bei Ausbildung oder?


    Mein Freund bemüht sich arbeit zu finden. Ich bin voll erwerbsunfähig und beziehe Rente :(


    Dann lassen wir das Heiraten wohl :( :flenn

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()


  • So wie ich das jetzt verstehe, lebt Ihr momentan alle von ALG II und Rente vielleicht zuzüglich Beträgen aus der Grundsicherung. Außer dem Kindesvater, der neben seiner Halbtagsarbeit noch die Abendschule besucht.


    So wird es dann auch bleiben, bis der Kindesvater Vollzeit beschäftigt ist.


    lg


    Camper

  • Hallo Camper,


    wir leben von Alg 2 und Rente + KiGe und UVG.


    Das sind ja richtig tolle Aussichten :(

  • Zann


    *neugierigbin*




    darf ich fragen, wieso du erwerbsunfähig bist?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich bin 100% schwerbehindert. 2000 erkrankte ich schwer, konnte bis 2004 noch halbtags arbeiten. Das war dann die Erwerbsminderungsrente auf Zeit die immer wieder verlängert wurde. Da mein Gesundheitszustand sich nicht mehr verbessern kann sondern nur noch verschlechtert, wurde meine Rente in eine Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt. Dadurch schied ich aus dem öffentlichen Dienst aus :(


    Grüße


    Zann

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Sofern die Freundin jedoch bei ihm wohnt, kommt ein 20 % Abzug des Mietanteils in betracht. Dieser würde den SB reduzieren. So steht es auch in einigen Leitlinien.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Danke für Deine offenheit und viel Kraft in Zukunft.


    lg


    Camper

    Gerne! Und danke für Deine Hilfe!



    Sofern die Freundin jedoch bei ihm wohnt, kommt ein 20 % Abzug des Mietanteils in betracht. Dieser würde den SB reduzieren. So steht es auch in einigen Leitlinien.


    Hmmm, also doch? :Hm Irgendwie scheiden sich hier die Geister :lach ich google nochmal, vielleicht werde ich fündig.

  • Sofern die Freundin jedoch bei ihm wohnt, kommt ein 20 % Abzug des Mietanteils in betracht. Dieser würde den SB reduzieren. So steht es auch in einigen Leitlinien.


    Dazu muss sie aber über Einkommen verfügen, dass es erlaubt zu kürzen. Haben mehrere OLG´s schon entschieden


    Unterhaltsrechtliche Leitlinien haben keine Gesetzeskraft


    lg


    Camper

  • Aber wer prüft das? Das JA? Oder muss ich da erst tätig werden, damit soweit erst geprüft wird?


    Lieben Dank!

  • Zitat

    Ich nehme schon an, dass er, wenn er mit der Abendschule fertig ist, einen Vollzeitjob annimmt. Die Frage ist nur, ob er trotz Vollzeitjob in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.

    Also 2007 war er Tagsüber in einer Schule und hat versucht seinen Abschluss nachzuholen. Dann ging er ab 2008 auf eine Abendschule und versuchte das dort erneut. Man kann doch an sich keine 3-4 Jahre für ein und denselben Abschluss brauchen bzw. Zeit dafür bekommen?!


    Ob er heute noch zur Schule geht oder nicht, weiß ich nicht, da seit Mai 2010 kein Kontakt mehr besteht.


  • Ob er heute noch zur Schule geht oder nicht, weiß ich nicht, da seit Mai 2010 kein Kontakt mehr besteht.


    Wenn Du beim Jugendamt die Beistandschaft hast, dann soll sich das Jugendamt darum kümmern, festzustellen, ob der Kindesvater inzwischen leistungsfähig ist.


    Frag einfach mal nach.


    lg


    Camper

  • Beistandstaft? Mir steht niemand bei vom JA :lach


    Ich weiß nur, das er beim Sachbearbeiter vom UHV einmal im Jahr nen Zettel azusfüllen muss, ob sich an seinen Angaben die er 2007 gemacht hat, was geändert hat.Ich muss das im übrigen auch.


    Grüße und ein schönes WE

  • Ich weiß nur, das er beim Sachbearbeiter vom UHV einmal im Jahr nen Zettel azusfüllen muss, ob sich an seinen Angaben die er 2007 gemacht hat, was geändert hat.Ich muss das im übrigen auch.


    er muß auch die Belege liefern, spätestens alle 2 JAhre. Das JA ist durchaus daran interessiert, nicht mehr für das Kind aufkommen zu müßen ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...