Die Kindlinge wünschen sich den Umgang mit ihrem Vater sehr. Als er nach fünf Monaten aus der Versenkung (keinerlei Kontakt) auftauchte, um ein Wochenende mit ihnen zu verbringen (um die Next vorzuführen), waren sie restlos glücklich.
Leider hatte dieser erste Umgang für mich den unangenehmen Nachgeschmack, dass ER die Kinder "nur" 30 Stunden (kein Schreibfehler!) später als verabredet heim brachte. Da er auch schon die Zeit der Abholung dreimal änderte, wurde er gebeten, Absprachen zufünftig mit mir (und nicht über die Kinder) zu treffen und sich an diese auch zu halten. Außerdem wollte ich für die Kinder einen geregelten Umgang und nicht : je nach (seinem) Bedarf 3-4 Mal jährlich. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte das schriftlich festgehalten werden.
DAS ist allerdings nicht in seinem Interesse. In einer sehr ausfallenen Weise hat er mir mitgeteilt (per Mail-also schriftlich), dass er auf Sorge- und Umgangsrecht verzichten würde. Dann lieber den Kontakt zu den Kindern ganz abbricht, damit wäre die Umgangsproblematik geklärt. Es wäre ihm zu blöd, mit mir einen Weg finden zu wollen.
Zitat KV: "Thema Kinder ist somit "erledigt", erkläre ihnen deine Version! Ich bin da raus... Da es den Kindern wahrscheinlich künftig ziemlich Scheiße gehen dürfte, stimm der Scheidung zu...Ich möchte einfach nichts mehr mit Dir gemeinsam haben, da man die Kinder nun nicht zurück F… und Abtreiben kann, leg wenigstens den Namen ab und wir haben es durch..."
Im Übrigen soll ich mich zukünftig an seinen Anwalt wenden, und nicht an ihn persönlich.
Frage: "Sein Wille geschehe"? Oder sollen die Kinder ihr "Recht" auf Umgang mit dem Vater erhalten. In wie weit ist der Umgang mir diesem/ihrem Vater zu ihrem Wohl?