Gesetzliche Regelung für Notfall/Ferienbetreuung?

  • Hallo zusammen


    Wie sieht es eigentlich mit einer gesetzlichen Regelung für Notfallbetreuung aus? Gibt es sowas?


    Unser Kindergarten hat die ersten 2 Augustwochen Sommerferien. Ich weiß nicht, ob ich da schon Urlaubsanspruch habe, also habe ich heute wegen einer Notbetreuung nachgefragt. Gibt es scheinbar nicht. Morgen ist die KiGa Leitung im Haus, da werde ich nochmal nachfragen.
    Ich wollte mal nachfragen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, dass eine Notbetreuung in irgendeiner Form gestellt werden muss. Vielleicht weiß das jemand von euch?
    Wir haben im Ort 7 ( :anbet ) Betreuungseinrichtungen (2 davon haben gleichzeitig geschlossen). Wie mache ich das am besten? Einzeln abklappern und nachfragen?
    Großeltern sind zwar im Ort, aber ich denke, 2 Wochen wären zuviel.
    Andere Eltern im KiGa kommen kaum in Frage, da diese entweder selbst arbeiten oder die Kinder untereinander sich nicht verstehen.


    Grundätzlich werde ich natürlich das Gespräch morgen abwarten und auch heute nochmal bei der Chefin nachfragen. Aber Gedanken macht man sich natürlich schon.

  • Hi Trish!


    Bei uns ist es so geregelt, dass während der Schließungszeiten zwei andere Einrichtungen eine Notbetreuung anbieten. Die Betreuung muss man vorab anmelden. Genauso nimmt unsere Kita die Kinder auf, wenn die anderen Einrichtungen geschlossen sind.


    Mach dir nicht allzu viel Sorgen. Meine Erfahrung ist, dass sich immer eine Lösung findet.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • ..bei uns war es genauso; ein Kindergarten hatte immer auf und nahm Kinder auf, aber diese Info habe ich nicht von meinen Kindergärtnerinnen bekommen...selbst auf Nachfrage nicht. frag mal bei der Stadt nach; es muß eine Möglichkeit geben; ob gesetztlich geregelt weiss ich nicht; ob es Unterschiede je nach Bundesland gibt weiss ich nicht.

  • Ja gibt so ein Gesetz aber ich muss mal überlegen wo ich des gelesen habe.


    Es MUSS eine Notbetreuung möglich sein.

  • bei uns steht das nicht im Kiga-Vertrag, aber in der Satzung der Stadt - die für alle Einrichtungen gilt.....


    da steht - es kann pro Einrichtung 20 Schließtage geben und in den Fälle a/b/c besteht Anspruch auf eine Vertretung in einer anderen Einrichtung


    a) alleinstehende, berufstätige Eltern
    b) Kinder deren Eltern beide berufstätig sind
    c) Härtefälle


    Aber, ich zweifel ob meine Kleine das mitmachen würde, 2 Wochen in einer fremden Kita....

  • Als ich in meiner Kita angefragt hatte, meinte die Leitung, daß man in einer Kita ( 10km entfernt ) mal fragen könnte.


    Allerdings halte ich es für keine gute Idee eine dann gerade mal 2jährige.


    Der Grund hierfür war eine Kollegin, die der Meinung war Urlaub in den Sommerferien gäbe es nur für Mitarbeiter schulpflichtiger Kinder ( also sie ).


    Ich habe dann aber auf die 2 Wochen die meine Kita geschlossen ist, bestanden und so wie es aussieht, klappt es.


    Jene Kollegin meinte nämlich zu mir, daß jede Kita einen Notdienst hat und ich meinen Zwerg dann in den Notdienst geben könne. Das Ganze meinte sie auf der Weihnachtsfeier mit mir diskutieren zu müssen :rolleyes2:

  • Ja so ein Gesetz gibt es. In Berlin ist es das TAG (Tagesausbaubetreuungsgesetz). Außerdem hat man ja einen Vertrag und somit muss dieser ja von der Einrichtung erfüllt werden.


    Ich bin aber gerade am Suchen ob es für die Hortbetreuung auch so ein Gesetz gibt. Die Schule meines Sohnes hat im März einen Schließtag (Studientag) und es gibt keinerlei Betreuung. An dem selben Tag habe ich aber meinen ersten Praktikumstag und da möchte ich ungern fehlen. Mein Vertrag wird ja somit von der Schule auch nicht erfüllt.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.