Kv wegfall nach elterngeld,dennoch zusammen ziehen!?

  • Mich würde mal interessieren wie man das so hin bekommt!
    Und zwar ist es so...
    mein elterngeld wird im april das letzte mal gezahlt. Eigentlich wollte ich nun mal gerne die erste zeit gerne zuhause bleiben bei der kleinen.
    Ich würde nun aber auch gerne mit meinen freund zusammen ziehen. Er geht arbeiten auch wenn er nicht die millionen verdient würde man das irgendwie schaffen.
    Nur wenn mein elterngeld wegfällt,würde ich nicht mehr krankenversichert sein oder?
    Auch wen wir beide kassen zusammen werfen würde das sehr knapp werden wenn man dann noch die kv selber zahlen würde.
    Wie würde das im allgemeinen überhaupt laufen könne?!
    Kann mir vielleicht jemand helfen?!

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • also mir wurde gesagt das ich alg1 nur bekomme wenn ich mich komplett frei für die arbeitswelt stelle! also mein zwerg untergebracht habe wenn ich arbeit finde! sollte das nicht gesichert sein steht mir nichts zu! da ich nun schon bald ein jahr nicht mehr arbeite würde mir das sowieso nicht mehr zu stehen!


    Meint ihr mit elternzeit,das die kv dennoch gezahlt wird? wie wer?!


    naja ich steh irgendwie vor einen großen loch und hab kein plan was und wie und sowieso :(

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  • Meint ihr mit elternzeit,das die kv dennoch gezahlt wird? wie wer?!


    hallo,


    ja, während deiner elternzeit besteht weiter deine kv. sie wird beitragsfrei gestellt und du bist weiterhin gesetzlich versichert.


    soviel ich weiß, bekommst du ALG1 nur dann, wenn du ohne beschäftigungsverhältnis bist, sprich von deinem alten AG gekündigt wurdest.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • mhh mein vertrag ist vor der geburt noch ausgelaufen ! dooof! wird die kv von der rentenversicherung weiter getragen? Müsste ich mir dann keine sorgen machen wegen dem zusammen ziehen?

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  • Müsste ich mir dann keine sorgen machen wegen dem zusammen ziehen?


    was hat denn das zusammenziehen mit DEINER kv zu tun?? gar nichts.....es sei denn, ihr wollt heiraten, dann kannst du in die familienversicherung deines partners/ ehemannes aufgenommen werden. ansonsten mußt du dich selbst um deine kv kümmern, ob du jetzt alleine wohnst oder nicht...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • nun wenn ich kein elterngeld mehr habe und arbeit suche,dann würde ich wenn ich alleine lebe wohl oder übel in h4 rutschen. das würde ich aber nicht bekommen wenn ich mit meinen freund zusammen lebe. ich müsste doch dann die kv alleine zahlen,d.h. knapp 140€ oder nicht,denn versichert bin ich doch nur solange,wie ich elterngeld bekomme.


    heiraten ja nun wäre eine möglichkeit,das sollte aber denke ich nur dann passieren wenn die zeit gekommen ist und nicht nur wegen der kv :pfeif

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  • Hi,


    bekommst du Unterhaltsvorschuß ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • nun wenn ich kein elterngeld mehr habe und arbeit suche,dann würde ich wenn ich alleine lebe wohl oder übel in h4 rutschen. das würde ich aber nicht bekommen wenn ich mit meinen freund zusammen lebe. ich müsste doch dann die kv alleine zahlen,d.h. knapp 140€ oder nicht,denn versichert bin ich doch nur solange,wie ich elterngeld bekomme.


    ja, das stimmt. an h4 habe ich jetzt nicht gedacht. wenn du mit deinem freund zusammenziehst, seid ihr eine bedarfsgemeinschaft, ob ihr dann aber h4 bekommt, muß erst berechnet werden. du alleine bekommst was und bist auch krankenversichert. klar.


    ich habe damals ca. 140€ bezahlt, der betrag ist schon heftig!


    aber was jetzt der unterhaltsvorschuß mit der kv zu tun hat..... :hae: ? klär mich auf...... :-)


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • ich bekomme kein uv;) davon habe ich auch garnicht gesprochen!
    Mirging es nur darum wie es aussieht mit der kv ob ich in der elternzeit auch wenn ich kein eg mehr bekomme eine kv habe wenn ich mitz meinen freund zusammen ziehe!


    das ist der punkt ob oder ob nicht! mhh h4 will ich eigentlich meiden.


    entweder muss ich selber zahlen alleine bleiben arbeiten gehen oder heiraten so sehe ich das nun richtig oder?

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  • ich bekomme kein uv;) davon habe ich auch garnicht gesprochen!
    Mirging es nur darum wie es aussieht mit der kv ob ich in der elternzeit auch wenn ich kein eg mehr bekomme eine kv habe wenn ich mitz meinen freund zusammen ziehe!


    das ist der punkt ob oder ob nicht! mhh h4 will ich eigentlich meiden.


    entweder muss ich selber zahlen alleine bleiben arbeiten gehen oder heiraten so sehe ich das nun richtig oder?



    Ich zitiere mal alles, hast du damals nicht kurz nach der Geburt von der Rentenversicherung ein Brief bekommen? Da steht, dass du Anspruch auf 3 Jahre hast (auch wenn man nur 1Jahr Elterngeld bekommt) zu Hause zu bleiben! Du bist in dieser Zeit Krankenversichert u. deine Renten ist auch gesichert! Egal ob du mit deinem Freund zusammenziehst und er euch quasi ernährt (klingt blöd...)! ;)

  • Ich zitiere mal alles, hast du damals nicht kurz nach der Geburt von der Rentenversicherung ein Brief bekommen? Da steht, dass du Anspruch auf 3 Jahre hast (auch wenn man nur 1Jahr Elterngeld bekommt) zu Hause zu bleiben! Du bist in dieser Zeit Krankenversichert u. deine Renten ist auch gesichert! Egal ob du mit deinem Freund zusammenziehst und er euch quasi ernährt (klingt blöd...)! ;)

    mhh doch das schreiben habe ich bekommen. :hae: abgehäftet und nie wieder daran gedacht! Muss ich mich denn irgendwo hin melden um das ganze dann zu bekommen? Verwirrend bin ich grusel

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  • also bist du in elternzeit und dein arbeitsvertrag ruht, bekommst du drei jahre lang die kv beitragsfrei
    aber ! und so scheint es, bist du nicht in beschäftigung endet die kv mit dem elterngeld- da hast du leider recht
    weiß ich von einer freundin, die am enden des eg auch arbeitslos war, sie mußte sich selbst versichern

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen... aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!

  • ich müsste doch dann die kv alleine zahlen,d.h. knapp 140€ oder nicht,denn versichert bin ich doch nur solange,wie ich elterngeld bekomme.


    , bekommst du drei jahre lang die kv beitragsfrei
    aber ! und so scheint es, bist du nicht in beschäftigung endet die kv mit dem elterngeld-


    am besten telefonierst du einfach mal mit deiner krankenkasse!
    aber hier steht, wenn du vor dem bezug des elterngeldes pflichtversichert warst,
    dann bist du auch während der elternzeit!(3 jahre?) in der gesetzlichen krankenversicherung beitragsfrei!!! versichert :winken:


    http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2984


    http://www.schwanger-in-bayern…ngen/elterngeld.html#c824

  • Mirging es nur darum wie es aussieht mit der kv ob ich in der elternzeit auch wenn ich kein eg mehr bekomme eine kv habe wenn ich mitz meinen freund zusammen ziehe!

    Wenn Du aus der Elternzeit raus bist und keine Arbeit hast bist Du arbeitslos und erhälst entweder ALG1 oder ALG2 und wirst weiter Krankenversichert.
    Es ist egal ob Du alleine oder bei deiner Oma oder einem Freund wohnst.

  • Sarek
    sie ist ja aus der elternZEIT noch nicht raus. :hae:
    nur das elternGELD bezieht sie bald nicht mehr...
    dann gilt wohl für sie, dass sie innerhalb der elternZEIT weiter beitagsfrei krankenversichert ist,
    wenn sie VORHER pflichtversichert war...
    bei alg1 oder 2 bezug natürlich sowieso :winken:

  • hallo,


    aber das:


    mhh mein vertrag ist vor der geburt noch ausgelaufen !


    und das:


    sie ist ja aus der elternZEIT noch nicht raus.


    hebt sich doch auf oder :hae: ? also elternZEIT gibt´s ja nur, wenn ich in einem arbeitsverhältnis bin und dort 1, 2 oder 3 jahre elternZEIT beantrage, sprich mein arbeitsverhältnis ruht und ich nach ablauf dieser wieder einen anspruch auf einen job bei meiner alten firma habe.....


    wenn sie ohne arbeitsvertrag ist, gibt´s doch keine elternZEIT, nur eben elternGELD für ein jahr und damit war´s das dann.....heißt also: danach h4 beantragen oder prüfen, ob anspruch auf ALG1 besteht....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*