Beiträge von Milchschnutte

    Ich zitiere mal alles, hast du damals nicht kurz nach der Geburt von der Rentenversicherung ein Brief bekommen? Da steht, dass du Anspruch auf 3 Jahre hast (auch wenn man nur 1Jahr Elterngeld bekommt) zu Hause zu bleiben! Du bist in dieser Zeit Krankenversichert u. deine Renten ist auch gesichert! Egal ob du mit deinem Freund zusammenziehst und er euch quasi ernährt (klingt blöd...)! ;)

    mhh doch das schreiben habe ich bekommen. :hae: abgehäftet und nie wieder daran gedacht! Muss ich mich denn irgendwo hin melden um das ganze dann zu bekommen? Verwirrend bin ich grusel

    ich bekomme kein uv;) davon habe ich auch garnicht gesprochen!
    Mirging es nur darum wie es aussieht mit der kv ob ich in der elternzeit auch wenn ich kein eg mehr bekomme eine kv habe wenn ich mitz meinen freund zusammen ziehe!


    das ist der punkt ob oder ob nicht! mhh h4 will ich eigentlich meiden.


    entweder muss ich selber zahlen alleine bleiben arbeiten gehen oder heiraten so sehe ich das nun richtig oder?

    nun wenn ich kein elterngeld mehr habe und arbeit suche,dann würde ich wenn ich alleine lebe wohl oder übel in h4 rutschen. das würde ich aber nicht bekommen wenn ich mit meinen freund zusammen lebe. ich müsste doch dann die kv alleine zahlen,d.h. knapp 140€ oder nicht,denn versichert bin ich doch nur solange,wie ich elterngeld bekomme.


    heiraten ja nun wäre eine möglichkeit,das sollte aber denke ich nur dann passieren wenn die zeit gekommen ist und nicht nur wegen der kv :pfeif

    also mir wurde gesagt das ich alg1 nur bekomme wenn ich mich komplett frei für die arbeitswelt stelle! also mein zwerg untergebracht habe wenn ich arbeit finde! sollte das nicht gesichert sein steht mir nichts zu! da ich nun schon bald ein jahr nicht mehr arbeite würde mir das sowieso nicht mehr zu stehen!


    Meint ihr mit elternzeit,das die kv dennoch gezahlt wird? wie wer?!


    naja ich steh irgendwie vor einen großen loch und hab kein plan was und wie und sowieso :(

    Mich würde mal interessieren wie man das so hin bekommt!
    Und zwar ist es so...
    mein elterngeld wird im april das letzte mal gezahlt. Eigentlich wollte ich nun mal gerne die erste zeit gerne zuhause bleiben bei der kleinen.
    Ich würde nun aber auch gerne mit meinen freund zusammen ziehen. Er geht arbeiten auch wenn er nicht die millionen verdient würde man das irgendwie schaffen.
    Nur wenn mein elterngeld wegfällt,würde ich nicht mehr krankenversichert sein oder?
    Auch wen wir beide kassen zusammen werfen würde das sehr knapp werden wenn man dann noch die kv selber zahlen würde.
    Wie würde das im allgemeinen überhaupt laufen könne?!
    Kann mir vielleicht jemand helfen?!

    Ich hab da mal eine frage!
    Ich lebe nicht vom harz 4 nur vorweg.


    Ich suche gerade eine neue wohnung für mich und meine tochter. Jedenfalls will ich schauen das wenn es hart kommt auch das amt die miete tragen würde.


    Meine frage ist wann zählt ein kind als person?
    Ich hörtemal das es erst ab 2 wäre.



    Dann würde ich halt gerne wissen was ist die mietobergrenze?
    Kaltmietobergrenze bei 1 person und dann bei 2 personen.



    Könnt ihr mir da weiter helfen?! :thanks:

    ich hab lange gebettelt irgendwann kann auch ich nicht mehr. er geht bei mir nicht ans telefon und auf e-mails wird nicht geantwortet. auf brife vom anwalt auch nicht! pflicht erfüllt denke ich. klagen will ich auch nicht. wozu liebe gibt er ihr dadurch auch nicht mehr! eher weniger das habe ich nun jedenfalls verstanden;)

    Jep. Du hast die Adressänderung mitzuteilen. Bringschuld.

    er hat auch eine umgangspflicht die er seit monaten nicht einhält-naja mal schauen.erreichen kann ich ihn auch nicht hatte ihm aber geschrieben das wir umziehen aber nicht wohin und da er sich nicht meldet scheint es als hätte er kein interesse

    das ist falsch. Bisher waren die 300 euro Erziehungsgeld frei. Bekam man mehr, wurde alles darüber angerechnet.
    Das ändert sich jetzt ab 1.1.


    Aber die, die es gestreckt hatten, und somit nur 150 euro elterngeld im Monat hatten können sich das jetzt auszahlen lassen. Natürlich nur das Geld, das sie ohne die Streckung bekommen hätten, also pro Monat 150 euro. Und die dürfen nicht angerechnet werden.

    da gebe ich dir wohl recht! in dem fall bei mir sieht es ein wenig anders aus leider! gibt welche die haben mehr als die 300€ monatlich und wenn sie das halbe bekommen und ü 300 kommen wird ihnen auch beim halben elterngeld alles ü 300 gleich angerechnet! mein fall z.b. d.h. wenn ich nun auszahlungen vom elterngeld bekomme dann wird es angerechnet komplett! hätte das wohl ein wenig anders schreiben sollen :D

    Weil einem nicht mehr viel Spaß im Leben bleibt, den man sich leisten kann. Kino fällt flach, zu teuer, weggehen kann man sich auch nicht leisten. Da bleibt nur noch der Fernseher oder das Bett. Und das Fernsehprogramm ist meistens grottenlangweilig...


    Gott sei dank werden wir noch nicht zum Mord gezwungen, wenn wir trotz ALG II schwanger werden.


    Es gibt auch Leute, deren Verträge während der Schwangerschaft auslaufen, die landen dann auch zwangsläufig schnell in ALG II - nämlich just in dem Moment, in dem sie in den Mutterschutz fallen und damit keinen Anspruch mehr auf ALG I haben. Da bliebe natürlich noch zur Adoption freigeben, damit man diese Probleme nicht hat. :wand

    axch herrlich den fall habe ich auch gerade ;) schon zahlt man ein schon hat man keinen anspruch darauf! man hätte mehr als harz aber man bekommt es nicht solange man keine versorgung vorweisen kann. schon ätzend und nach einen jahr fällt es weg. grübel ob das fair ist?! schön zu sehen das die geburten doch rasant zurück gegangen sind durch das eltern geld zumal die nun noch weiter zurück gehen werden! wer vor der schwangerschaft zuhause war soll kein elterngeld bekommen meine meinung! wer arbeiten war und der vertrag vor der geburt und wenn das nur die zeit vor oder wärend des mutterschutz ausläuft sollte weiter anspruch haben + des freibetrages! meine meinung nicht weil mir das geld so wichtig ist sondern weil es gerecht ist das geld soll den ausfall des verdienst etwas auffangen und nicht eine belohnung dafür sein das man weiter nichts macht! gibt immer solche und solche fälle!

    Das Amt darf das Elterngeld nicht anrechnen wenn man es sich aufgrund des Neuen Gesetzes ab 1.1.11 hat nachträglich auszahlen lassen,das ist erst ab dem 1. Januar gültig und die dürfen auch erst ab da das Geld anrechnen. Ich kenne soviele die von Hartz IV leben und EG auf 24 Monate gestreckt beantragt hatten und alle haben den Antrag widerrufen und sich das Geld nachträglich auszahlen lassen.Die Elterngeldstellen raten Hartz IV Empfängern sogar dazu.

    ich habe nur ergänzendes harz d.h. unter 100 € +300€ frei! mir wurde vom amt gesagt egal ob voll harz oder n ur angerechnet alles was fliesst ausser harz und unterstützungen wird angerechnet! Auch wenn das gesetz sich ändert! Klar eigentlich sollte und dürfte nicht wird aber angerechnet habe da schon mehr als einen fall gesehen wo es angerechnet wurde.

    also mitgeteilt habe ich ihm das und auch den grund angeschnitten! bei mir wurde eingebrochen punkt ich fühle mich nicht mehr sicher. fakt ist das ihm das alles egal ist hat nicht gemal gefragt ob seinem mini was passiert ist! adresse habe ich nicht angegeben. ich denke einfach das wenn er das wissen will gerne fragen kann oder mal den brief der anwälte beantworten sollte dann hat er automatisch die neue adresse! denke ich da falsch?!