Das Arbeitsamt macht mich noch verrückt!!!

  • Heute kam ein Brief an mich mit folgendem Inhalt:


    "Nach den mir vorliegenden Unterlagen könnten sie ab April 2011 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
    Diese vorrangige Sozialleisung kann den Anspruch nach dem SGB II verringern oder ganz ausschließen.
    Bitte beantragen sie daher Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit. Bitte teilen sie mir mit dem beigefügten Vordruck bis 20.3.2011 ihre Angtragsstellung mit."


    Anlage ist ein Zettel wo ich drauf schreiben muss ob und wann ich es beantragt habe. Im Moment beziehe ich ALG II.
    Ind diesem Thema hab ich schon mal dannach gefragt Arbeitslosengeld 1 obwohl ich Hartz IV bin? . Ich bin Alleinerziehend und mein sohn geht ab 1.4.2011 in Kindergarten. Ich weiß dass ich nach meiner letzten Arbeit 1 Jahr Arbeitslosengeld I bekommen habe. Warum verdammt nochmal bekomm ich jetzt schon wieder Arbeitslosengeld I obwohl ich weder vor, noch in, noch nach der Schwangerschaft gearbeitet habe.


    Und wo bekomm ich bitte einen Arbeitslosengeld I Antrag her? Ich hab ja gar kein Ansprechpartner für Arbeitslosengeld I Anträge. Nur für Hartz IV Anträge und der schreibt mir das was ich oben geschrieben habe. Ich bin verwirrt und sauer dass die Behörden immer so ein Chaos hinterlassen müssen. Und das auch noch Samstags, wenn man nicht anrufen kann und fragen kann. Ich bekomm noch die Krise. Hhhiiilllffffeeeee!!!!

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

    Einmal editiert, zuletzt von Nicemama ()

  • Am Montag rufst Du am besten sofort bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit (nicht ARGE!) an, die sind der Ansprechpartner, wenns um ALG 1 geht. Und lässt Dir dann mal erklären, warum Du jetzt nochmal ALG 1 beantragen sollst, denn für mich liest sich das auch nicht so, als hättest Du überhaupt noch einen Anspruch. Es sei denn, man erwirbt durch die Elternzeit neuen Anspruch, weil das als "Arbeitszeit" gerechnet wird? Da bin ich aber auch nicht firm.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • Naja, wenn du ab 01.04. einen B etreuungsplatz hast, könntest du doch wirklich arbeitssuchend und ALG I Empfänger sein -
    stell einen Antrag und wenn du wirklich keinen Anspruch mehr hast, reichst du den Beischeid ein und gut ist.


    Ja arbeitssuchend bin ich ja gemeldet ab 1.4.2011 das habe ich mit der Dame die für meine Berufliche Situation zuständig ist, in einem persönlichen Gespräch schon gesagt bekommen. Bewerbungen sind ja auch schon im Umlauf. Aber ich dachte ALG I ist nur für das eine Jahr, nach einer Arbeit gedacht. Aber anscheinend haben die das schon wieder verworfen. Und wenn keiner ans Telefon geht (ist ja schon normal bei denen) werd ich wohl am Montag wieder Sprit ausgeben müssen, die mir keiner Bezahlt :radab

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Und wenn keiner ans Telefon geht (ist ja schon normal bei denen) werd ich wohl am Montag wieder Sprit ausgeben müssen, die mir keiner Bezahlt :radab


    Könntest du nicht schriftlich einen Antrag anfordern? Kostet Zeit, ein Blatt Papier und 55 Cent für die Briefmarke.
    Bis zum 1.4. ist so viel Zeit, dass du doch nicht sofort persönlich dort erscheinen musst?


    Liebe Grüße

    Wer nie im Leben törigt war,
    Ein Weiser war er nimmer.
    Heinrich Heine

  • Ich würde es machen - ich kenne auch eine Mama, die war 5 Jahre in EZ und bekommt jetzt noch ein paar Monate ALG I - und das ist mehr wie II (in íhrem Fall),
    also könnte der Weg sich ja lohnen.


    Außerdem wirst du vielleicht noch mehr fahren müssen für Bewerbungsgespräche usw... hilft alles nix....

  • ALG1 wird auch länger als ein Jahr gezahlt, das hängt davon ab wie lang du in Beschäftigung warst.

  • ALG1 wird auch länger als ein Jahr gezahlt, das hängt davon ab wie lang du in Beschäftigung warst.


    ...und wie alt man ist.
    Da die TS 25 ist bleibt es bei max. 12 Monate!

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau


  • ...und wie alt man ist.
    Da die TS 25 ist bleibt es bei max. 12 Monate!


    Aber zu der Zeit wo ich gerarbeitet habe von März 05 - März 07 war ich noch nicht 25 Jahre alt, liegt das vielleicht daran? (Bin im Januar erst 25geworden)


    ALG1 wird auch länger als ein Jahr gezahlt, das hängt davon ab wie lang du in Beschäftigung warst.


    Ich war 2 Jahre in meiner letzten Arbeit tätig.



    Lies mal hier ein bischen. Die Formulare kannst Du auch hier herunterladen


    Leider kann ich den Antrag für ALG I nicht herunterladen, da steht dass man den bei dem zuständigen Arbeitsamt bekommt. Ich kann nur Zusatzblätter zum herunterladen, den Hauptantrag bekomm ich im Internet nicht.


    Könntest du nicht schriftlich einen Antrag anfordern?


    Keine Ahnung? Wäre aber alles einfacher wenn ich einen Ansprechpartner hätte, den hab ich leider nicht :frag Ich werd halt mal anrufen und wenn ich niemanden ran bekomme (was bei uns leider Gang und gäbe ist und das Anrufen ist ja auch noch gebührenpflichtig), werd ich wohl hin fahren müssen. Kostet mich eben Sprit und Geld zum Parken :motz:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Der nächste Alterssprung ist erst ab dem 50. Lebensjahr - es bleibt also bei 12 Monaten.


    Goggle mal unter "Dauer Bezug Arbeitslosengeld" bzw. "Anwartschaftszeit Arbeitslosengeld"!

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  • ...und wie alt man ist.
    Da die TS 25 ist bleibt es bei max. 12 Monate!


    Stimmt. Schweine im Weltall, jeder AN ist nur 12 Monate entfernt Harzi zu werden. Verstehe dann das Bashing nicht aber ist hier nicht das Thema.


    Nicemama
    Schau mal hier:


    http://www.arbeitsagentur.de/n…itsuchendmeldung-Nav.html


    Da ist eine Nummer, da rufst du erstmal an und meldest dich arbeitsuchend (ich glaub die war das, hatte den Spass letztes Jahr auch, wegen befristeten AV). Die schicken dir die Unterlagen und wenn du alles zusammen hast schickst du denen das zurück wegen dem ALG1 und dann bekommst du einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Wenn du da hineierst werden sie dich ohne Termin vermutlich sowieso erstmal wieder nachhause schicken.

  • Also hab das Schreiben raus gesucht und da steht



    Leistungsart: Arbeitslosengeld I
    Dauer: 31.3.2007 - 29.3.2008 täglich 21,09Euro


    360 (Kalendertage) ingesammt 632,70Euro/Monat

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    von Charlie Chaplin

  • Das Jahr Elternzeit wird als Arbeitszeit gerechnet. Freue Dich. Mir ging es damals auch so, ich war vor der der Elternzeit schon arbeitlos und bin nach der Elternzeit zum Amt. Da meldete ich mich arbeitssuchend Teilzeit. Ich hatte einen netten Berater der meinte ich solle ein Antrag auch ALG I stellen :hae: :hae:
    Das tat ich obwohl ich ja mein ALG I bereits hatte. Dann meinte die Frau wenn die Kids unter 3Jahre sind und dann Elternzeit genommen hat ( Elterngeld) kommt man wieder in ALG I. Als ob man gearbeitet hätte. Und wer dann in der Elternzeit ( Kind bis 3. Lebensjahr und wieder schwanger) erneut Elternzeit dann gibt es noch mal ein Jahr ALG I.

  • Das mit dem 1 Jahr Elternzeit dass das als Arbeit gerechnet wird, wusste ich nicht. Kann man auch niergends lesen. Ich hab zumindest nichts gefunden. Na ja ich werd morgen einfach anrufen gegebenfalls vorbei fahren und in der Eingangshalle nachfragen wo ich hin muss.

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    von Charlie Chaplin