Alleiniges Sorgerecht, aber keine Tochter ?!

  • mein senf: warum versuchst du nicht eine regelung zu erzielen, die für mutter vater und kind gut ist. und das am besten gemeinsam beim jugendamt. die aktion, die du vor hast finde ich bedenklich und auch nicht fair. hier wäre eher mal eine vernünftige hilfestellung von dir als VATER gefordert und keine hau ruck aktion ich nehm jetz meine tochter mit. Und überhaupt: Wie hast DU dir das Leben mit deiner Tochter vorgestellt? Was ist bei dir anders, du wohnst auch noch bei den Eltern?!Wo bitte ist der Unterschied ? Und wenn es alles tatsächlich so schlimm ist bei ihr wie du schreibst finde ich es ein Armutszeugnis das du dir das über so einen langen Zeitraum anschaust...für mich persönlich ist das alles nicht stimmig.


  • Wer hat hier was von einer Vergewaltigung geschrieben? Da ist wohl gerade ein bisschen DEINE Phantasie mit Dir durchgegangen. :kopf


    An eine Vergewaltigung hab ich nicht im Geringsten gedacht. Eher an das Wortspiel: Wenn Kinder kinder kriegen. Und entschuldige bitte, mit 15 ist man für mich noch ein Kind und weit davon entfernt ein Kind erziehen zu können.


    Ich unterstelle ihm gar nichts. Ausser vielleicht nicht genau hingesehen zu haben mit wem er ein Kind zeugt.


    ich sage nur, was hier an spielraum bei solchen bemerkungen da ist. wischiwaschi auf ner teenagerschwangerschaft herumzuhacken, ihm die komplette schuld zuzuweisen, lässt einiges an schlüssen zu, was du ihm unterstellst. natürlich hast du es nicht ausgesprochen, aber genau auf solche dinger läuft es bei solchen sensiblen themen hinaus. ich erinnere da an den fall marco (damals 19), der wegen sexuellen missbrauchs an einer minderjährigen britin angeklagt war. gleiche situation. ich denke, wer am tagesgeschehen teilnimmt, nachrichten schaut und zeitung liest, wird diesen fall auch im kopf haben, wenn hier solche vorwürfe in den raum geworfen werden. und wie gesagt, das ganze ist dermaßen OT, man kann sichs einfach sparen. das jugendamt ist involviert und gut. und wenn beba mit seinen 23 sich so für sein kind einsetzt, ist das mehr als das was manche 40jährige tun.

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • Ich denke wenn sie bei mir wohnt ist das ein deutlicher unterschied. Ich bin erstens Volljährig, kann alle rechtsgeschäfte selber tätigen, ich besitze laut dem Ämtern alle Dokumente um alles alleine zu entscheide, ich habe ne ausbildung die ich bald abgeschlossen habe, die kleine hat somit mal eine zukunft, Ich weiss doch wie sie die Kleine behandelt und ich weiss wie ich das tu. Daher weiss ich wo der Unterschied ist, Ich qualm die kleene nicht voll, ich geh mit ihr raus, mach babysport etc. gesundes essen, sie kriegt trinken(jaa trinken... kriegt sie bei meiner ex auch nur dürftig was ja schon krass is, sie hat dadurhc auch verdaungsprobs gehabt), hier bekommt sie licht , freunde , spielsachen alles was da nicht gegeben ist, da liegt sie nur rum und mutti kann fein pc spielen kp was die da macht. und verballert den unterhaltsvorschuss im internet, kann das JA ja nachgucken auf den Kontoauszügen. Das JA da lässt sich gut bequatschen kommt mir so vor.


    Ich denke nur realistisch und ich will nur das es meienr tochter gut geht, klar reiss ich sie aus ihrem gewohnten umfeld, aber das ist doch kein leben oder?!?! wollt ihr mit ihr tauschen? glaube nicht

  • ich sage nur, was hier an spielraum bei solchen bemerkungen da ist. wischiwaschi auf ner teenagerschwangerschaft herumzuhacken, ihm die komplette schuld zuzuweisen, lässt einiges an schlüssen zu, was du ihm unterstellst. natürlich hast du es nicht ausgesprochen, aber genau auf solche dinger läuft es bei solchen sensiblen themen hinaus.

    Und gerne nocheinmal nur für Dich.


    ICH habe NIEMANDEM irgendwas UNTERSTELLT. Du bringst mit Deinen wilden Interpretationen Worte wie "Vergewaltigung" ins Spiel, nicht ich. Und ich habe es natürlich nicht ausgesprochen, weil ich an solchen wilden Blödsinn überhaupt nicht gedacht habe.


    Und ich hacke auch nicht auf Teenagerschwangerschaften rum, ich habe lediglich bemerkt, dass man sich nicht wundern muss, dass die Mutter die Kindererziehung nicht im Griff hat, wenn sie bereits im süssen Alter von 15 Jahren Mutter geworden ist.

  • Auch wenn ich jetzt Gefahr laufe auch verwarnt zu werden, ich kann nicht anders, denn nun kommt mir die Galle hoch.




    Mit nem Kind ein Kind zeugen und sich dann wundern, dass das Kind die Kindererziehung nicht im Griff hat.

    :kotz :kotz :kotz
    Was anderes fällt mir dazu nicht ein!


    Ich war alterstechnisch damals in der gleichen Situation, ich 16 Jahre, der Vater unseres Sohnes 21, als ich schwanger wurde. Und ja, auch ich war sicherlich irgendwo noch ein Kind zu dem Zeitpunkt als ich schwanger wurde, aber 9 Monate später, als unser Sohn zur Welt kam, ganz sicher nicht mehr.
    Und mein Ex war auch sicherlich keiner, der gefallen an Kindern gefunden hat! :kopf
    Also ja, man sollte auch bei einer jungen Mutter erstmal davon ausgehen, dass sie durch die Schwangerschaft die nötige Reife erlangt! Ich fände es schade, wenn das immer von vornherein negativ gesehen würde. Und deine Pauschalisierung ist einfach nur daneben! So, das musste mal raus... :wuetend
    Und im Übrigen kenne ich viele, alterstechnisch erwachsene Menschen, die sowas von unreif sind, selbst noch 20 Jahre später....also bitte!


    Und was den TS angeht: Er ist zwar nicht so jung wie die Mutter bei der Geburt gewesen, aber auch sehr jung...und manchmal dauert es einfach, bis man "nachreift".
    Ich verstehe es nicht, wieso hier so ein Fass auf gemacht wird, weil er nicht sofort eingegriffen hat. Kann man nicht erstmal davon ausgehen, dass es dem Mann einfach um sein Kind geht? :kopf
    Hätte er das Kind sofort nach der Geburt zu sich geholt, hätte man ihn hier sicherlich genau so sofort zerhackt, da bin ich mir absolut sicher. Also wie hätte er es denn richtig gemacht?
    Auf jedenfall scheint es ja ein großer Fehler zu sein, irgendwann doch noch wach und reifer zu werden, denn es wird hier immer nur ausgeteilt in solchen Situationen.
    Und ich rede nicht von hinterfragen, das ist was anderes als das was die meisten hier machen! :nanana


    @TS: Aber du bist dir sicher, das ASR zu haben? Denn bei mir lagen damals auch die Vormundtschaft und das ABR beim JUgendamt, aber nicht das ASR, das ruhte bis zum Zeitpunkt meiner Volljährigkeit.
    Aber gut, es sind ja schon 10 Jahre vergangen, wer weiß, was sich da geändert hat.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Ich bin erstens Volljährig, kann alle rechtsgeschäfte selber tätigen, ich besitze laut dem Ämtern alle Dokumente um alles alleine zu entscheide, ich habe ne ausbildung die ich bald abgeschlossen habe, die kleine hat somit mal eine zukunft

    Sorry, aber die Argumente solltest du streichen, denn das sind keine Gründe dafür, dass euer Kind bei dir leben sollte!
    Auch bei der KM können sich diese Dinge noch ergeben...zumindest theoretisch.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • ja, und jetzt? ganz sicher hilft dein "mir kommt die galle hoch" ganz sicher weiter bei der problemlösung. lass uns das hier an dieser stelle mal beenden. also, natürlich kannst du weiter herumdiskutieren, ich sehe da wenig sinn. weil es wie gesagt offtopic ist.

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • Hi,
    mich interessieren mal ein paar "nebensächliche" Aspekte und ich frage das so, wie ich es erfrage, weil ich echt davon in
    diesem Fall keine Ahnung habe.
    Ich fasse mal zusammen:
    Ein vollj. Mann bekommt mit einer minderjähr. Frau ein Kind.
    Das SR. wird geteilt und dem vollj. Vater übertragen.
    Die Beziehung geht den "Bach" runter und die KM zieht mit dem Kind nach y- oder wohnt schon immer dort und der KV pendelte....


    Wie ist das denn nun eigentlich mit den Geldern, sprich Elterngeld, Kindergeld, UV etc....?
    Fliesst das automatisch dahin, wo das Kind gemeldet ist- darf die KM Euer Kind an Ort xya melden ohne Deine Bestätigung - tat sie das mit Deiner Bestätigung......
    Spielt das keine Rolle- oder wie oder was?


    Weiter:
    Wie sind Deine Kontakte zum Kind gehandhabt?
    Regelmässiger Kontakt, vereitelter Kontakt, Spontankontakte.....
    Ich weiß, dass Du in Ausbildung bist und Stress hast - ich möchte mir aber ein faires Bild machen!
    Hat das Kind in seiner Entwicklung eine Verzögerung, weißt es Defizite auf?


    Es ist doch so:
    Solange es Euren Kind gut zu gehen scheint, wird da kein Amt und kein Gericht einschreiten.
    Das ist eine Kostenfrage!
    Du selbst scheinst nicht regelmässig in Kontakt zum Kind zu stehen (die Gründe dazu interressiert kaum einen)
    Die Aussagen der Bekannten zählen einen "Furz"!


    Ich schreibe das so, weil ich anders und doch ähnlich betroffen bin.


    Über Misstände sollte regelmässig das JA informiert werden mit Fakten!
    Der Umgang sollte regelmässig ausgeübt werden, bei Weigerung über nen RAIn (PKH)
    Auch wäre es wichtig in Bezug der Kindgesundheit, regelmässige Berichte des KA anzufordern.
    .......................................................................................................................................................
    Mach das mal ne Weile konsequent,
    und DANN schaun wir mal weiter ;)
    :motz:
    Das ist ne fast sinnlose Unternehmung, junger Mann.....
    Beweis Dich jetzt und die Zeit macht ne
    sinnvolle Unternehmung drauss....


    Eurem Kind wünsch das Beste

  • Ich schrieb nähmlich vor 2 WOchen dem JA einen Brief um zu erfragen ob ich das volle Sorgerecht besitze bzw. ob die Mutter meiner Ex nicht die andere hälfte besitzt. Und das JA sowie das Gericht meinte


    ich habe vorgestern 3 Briefe losgeschickt, An das JA, an das Gericht und an meine Ex


    wie jetzt? erst vorgestern ( woanders schreibst du noch, dass die KM den Brief ja dann heute hätte bekommen müßen), dann schon vor 2 Wochen.


    Hast du eine von Igrainne beschriebene Urkunde vom Vormundschaftsgericht, in der du zum alleinigen Vormund mit ASR bestallt wurdest oder nicht? (und nein, kein Tippfehler, so heißt das wirklich.)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Also die KM lebt seit jeher da, nur ich bin immer hin und her gegondelt, war eine fernbeziehung , wir wollten ja zusammenziehen, aber naja das ist was anderes.
    Ja die Gelder fließen, Unterhaltsvorschuss gibts, da ich noch ausbildung bin,verdiene nix durch meine schulische ausbildung, aber das ist ja das geringste problem, sehen aber viele als DAS Problem...
    Und meine ex darf ohne meine zustimmung meine tochter nirgends anmelden. Ich muss ihr Vollmachten ausstellen, ist ja auch kein problem, für die U Untersuchungen, selbst da kam immer raus
    das die kleine was mit der lunge hat, ihre mutte hat schon asthma und da raucht die die kleine voll....


    Ja ich war immer alle 2 Monate bei meiner Ex und meiner Tochter, ging halt nur in den ferien , war auch am wochenende oft da oder freie Tage.
    Sie wird defizite aufweisen, sicherlich, Ihre Oma und ihre mutti, zwingen sie ja zum sitzen, das geht doch auf die kleine wirbelsäule... obwohl sie das nochgarnicht will bzw, kann, habse ja aufm video
    die weint ja weilse dasgarnit will..


    Die KM pflegt den kontakt nicht, ich muss immer aktiv werden, ist auch ok, ich mach das ja gern für meine tochter, aber die KM macht da nix. Die hat nur augen für ihren neuen, der hat auch 2 kinder und kein sorgerecht.

  • Rovena es waren 2 unterschiedliche briefe, habe vor 2 wochen schon briefwechsel mit dem JA und gericht gehabt und vor 2 tagen auch 3 briefe losgeschickt. Ich habe nix dergleichen, Ich besitze nur die Sorgeerklärung für die gemeinsame Sorge, Ich habe aber erfragt ob ich das alleinige Sorgerecht besitze, da sie ja noch unter 18 ist, und die haben da nichts gesagt das ich es NICHT habe... Aber ansich besitze ich keine beweise für mein alleiniges sorgerecht. Das ABR habe ich auch nur mündlich zugesprochen bekommen. Ich weiss mündlich kann jeder sagen, aber die Frau war ja ne kompetente Sachbearbeiterin ,kam mir nicht vor das sie lügt . echt nicht.

  • Das ABR habe ich auch nur mündlich zugesprochen bekommen. Ich weiss mündlich kann jeder sagen, aber die Frau war ja ne kompetente Sachbearbeiterin ,kam mir nicht vor das sie lügt . echt nicht.


    sie mag dir ja kompetent vorgekommen sein, aber sie kann dir nciht das ABR zusprechen. Sie hat dafür keinerlei Befugnisse. Das darf nur ein sehr gut bezahlter Herr oder eine ebenso gut bezahlte Dame in schicker Robe.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • hmm dann weiss ich auch nicht mehr, ist mir auch alles merkwürdig, http://www.familienhandbuch.de…a_Rechtsfragen/s_585.html
    da steht es doch oder? Beim Sorgerecht hat man ABR, auch ohne das mir das wer zuspricht. Nagut wenn das alles nicht Stimmt was die gesagt hat, dann wirds brenzlig für mich, aber ich zieh das trozdem durch.
    Wenn es nicht klappt, habe ich es wenigstens versucht. besser als weiterhin zuzuschauen...


    Fragt sich nur wieso ich das Sorgerecht nicht an die Eltern meiner EX abgeben durfte,,,was bezeweckt das JA denn damit? und das Gericht. Wie soll ich meine Sorge ausüpben aus 350 km Entfernung? Das ist doch Voll quark.

  • Beim Sorgerecht hat man ABR, auch ohne das mir das wer zuspricht.


    ja, ist richtig, das ABR gehört zum SR. Da du aber auch nicht schriftlich hast, dass du das ASR hast... (und auch das darf dir die Dame vom JA nicht "geben".).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Auch nicht wenn sie ein Notar war? War sie nähmlich, sie kann ja urkunden schreiben. Muss ich extra beantragen beim gericht ja?


    hmm dann weiss ich auch nicht mehr, ist mir auch alles merkwürdig, http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_F…agen/s_585.html


    lies dir nochmal punkt 3 des familienhandbuchs durch. es geht um minderjährige mütter und
    da steht, dass bei meinungsverschiedenheiten (z.b. aufenthalt des kindes)nicht einfach der sorgeberechtigte elternteil entscheiden darf,
    sondern das gericht eingeschaltet werden muss...
    die mutter hat zur zeit die tatsächliche sorge.

  • ....dann fang an dich zu kümmern!


    es ist egal ob du in ausbildung bist, andere mütter oder väter gehen auch arbeiten und müssen zusehen wie sie klarkommen, das ist nunmal eine tatsache.


    ich habe einen minijob und muß meinen gesamten freundes-und bekanntenkreis mit einspannen wenn die zeiten eben beschissen fallen.


    sollte da keine rache dahinterstecken drück ich dir die daumen, red mit der mutter eurer tochter, wenn du denkst es bringt nichts geh zum anwalt (ich denke die damen vom ja haben alle noch die vorstellungen von vor 1000 jahren) und vor allem, lass dir nichts einreden.


    wenn es so ist wie du schreibst, dann stimmt der satz einfach nicht" ein kind gehört zur mutter"


    ein kind gehört zu dem der es ehrlich und gut mit ihm meint, meine meinung


    ps: aber die kleine steht dir nicht zu! (haste irgendwo geschrieben)


    lg

  • Ja ich habe den text verstanden was drinnsteht, nungut mal schauen was das JA/Gericht sagen zu meinen Schreiben. Wenn es nun garnichtgeht, muss ich eh damitleben. Versuch isses trozdem Wert. Da ich weiss wies meiner Tochter da geht, hoffe ich trozdem an der Vernunft vom JA und meiner Ex.

  • Nocheinmal zum Thema alleinigem Sorgerecht, ich weiss ich habe immer gesagt ich besäße es nur mündlich, ich habe gerade in meinem Ordner den Briefwechsel zwischen JA und Gericht rausgesucht und da steht
    1:1 drinne dass Herr beba87 das alleinige Sorgerecht besitzt und über seine VOr- und Nachtteile von der Urkundsperson belerht wurde. Also hab ich das ja, ich seeh nichtmehr durch, ich habe auf einer anderen Internetseite zum Beisüpiel gelesen, das eine minderjährige Mutter bis zum 18. Lebensjaht null Anspruch auf irgendein Sorgerecht hat. :radab Jeder erzählt was anderes, bin gespannt was mir mein Anwalt bzw das JA Berlin sagen wird. Kann die Nächte kaum schlafen deswegen.

  • ja, du hast jetzt das alleinige sorgerecht weil die mutter minderjährig ist, aber die minderjährige mutter hat bis zur volljährigkeit die tatsächliche! sorge.
    du hast ja auch irgendwo geschrieben, dass dir gesagt wurde, dass du es behalten darfst, weil du es nicht missbrauchst :winken:
    wenn die mutter volljährig ist, habt ihr vermutlich das gemeinsame sorgerecht.