Neues Gesetz Sorgerecht?????

  • sorry, ob grosseltern oder nicht...vergiss diese menschen...mit sowas würde ich niemals kontakt haben wollen :(


    ignoriere das und konzentriere dich auf dein kind und eure gesundheit :-)

  • ich glaube, ich hätte ernsthafte Zweifel, ob ich das gleiche unter einer "normalen zwischenmenschlichen Beziehung" verstehe :radab


    und ich glaub auch, es ist kein großer Verlust, diese "Beziehung" nicht zu führen... :kopf

  • ja das sag ich ja....meine reaktion auf diesen Brief war eine mail an meinen Ex...das er sich dann melden kann was das Baby betrifft wenn Papi seine finger nicht mehr im spiel hat.WIR werden elter und müssen in allererste linie eine einigung unter uns finden.ohne das papi für ihn spricht.


    nein ein verlust ist es nicht,das ist mir nun auch klar geworden.

  • Ich würde die Korrespondenz (emails auch ausdrucken) aufheben, wer weiß, ob bei solchen Menschen nicht doch mal was vor Gericht landet. Wenn der Kindsvater noch zur Vernunft kommt, wäre ja schön. Würde er evtlö mit Dir zu einer Beratung gehen? Die Großeltern würde ich erstmal komplett ignorieren.

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
    mit dem Großen (5einhalb) und dem Kleinen (2) :strahlen

  • ja aufheben werde ich das aufjedenfall alles...meine akte für solche dinge ist bereits angelegt.ich weiss es nicht ob der KV noch zur vernunft kommt.er kommuniziert ja in keinster weise mit mir.Habe einige wege versucht auf ihn zuzugehen,aber jeder dieser schritte wir ignoriert.nun hab ichs aufgegeben.

  • Warte einfach ab. Wenn Du ihm nach der Geburt ein Foto schickst, kann das alles verändern. :troest

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
    mit dem Großen (5einhalb) und dem Kleinen (2) :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von TwoboysMuc ()


  • "wir könnten eine ganz normale zwischenmenschliche beziehung miteinander pflegen,ohne kontaktabbruch und gegenseitige vorhaltungen.DIES IST ABER NUR MÖGLICH WENN DU UNS NICHT ZWANGSWEISE ZU GROßELTERN MACHST!!!!!


    sagt doch alles oder nicht???


    Nein, dieser Satz sagt nicht "alles". Vor allem kann man ihn nur sehr bedingt dahingehend interpretieren, die Großeltern würden eine Abtreibung fordern.
    Der Satz sagt aus, sie wollen nicht zu Zwangsgroßeltern werden. Dieses Gefühl, hier als Großeltern vereinnahmt zu werden, scheinen sie nach Deinem Schreiben bekommen zu haben. Und mutmaßlich löst das bei ihnen das Gefühl aus, in naher Zukunft kinderwagenschiebend durch die Einkaufsstraße zu turnen und Abende als Babysitter zu verbringen ... Und das scheint nicht so richtig in ihre Lebensplanung zu passen.
    Die Angst und Panik, die bei Deinem Partner wohl mitschwingt, ist vielleicht vererbt und liegt den Eltern auch im Blut: Furcht vor Verantwortung und Einschränkung und, und, und ...


    Rechtlich ist die Situation im Moment in der Schwebe. Als Alleinerziehende bekommst Du das alleinige Sorgerecht. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann der andere Elternteil das (gemeinsame) Sorgerecht beantragen und muss es zugesprochen bekommen, wenn es nicht dem Kind schadet ("dem Kindeswohl widerspricht"). Dazu müssten besondere Umstände herrschen, die sich aus Deiner Beschreibung jetzt so noch nicht herauslesen lassen.


    Die Großeltern haben ein Recht auf Umgang, wenn eine soziale Bindung bestanden hat. Sprich: Das gilt für Paare, die sich nach Geburt des Kindes trennen und wo eine Beziehung Kind - Großeltern bestanden hat. Klagen auf Umgang könnten die Großeltern, ob der Klage in der Situation stattgegeben würde, ist allerdings in Anbetracht der meisten Entscheidungen der Amtsgerichte fraglich.
    Diese Linie scheinen die werdenden Großeltern ja jedoch gar nicht zu verfolgen. Sie wünschen wohl eher eine sehr vorsichtige Annäherung.


    Mein Rat: Versuch den Brief noch einmal mit anderen Augen zu lesen und schlüpfe in die Pantoffel der werdenden Großeltern. Dann fällt es Dir vielleicht leichter zu antworten und eine Beziehungsebene aufzubauen, die hilfreich für alle ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey _blue_eyes_30,


    mach dir erstmal nicht allzu viele Sorgen! DU bist die Mama und du hast mehr Rechte, da kann man sagen was man will. :rolleyes:


    Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit meiner Anwältin, dieses Gesetz für das gemeinsame Sorgerecht ist erst in der Diskussion, sie meinte das wird noch JAHRE dauern, bis das irgendwann mal durch ist. Ich hoffe sie hat Recht! :rainbow:
    Also du wirst nach der Geburt erstmal das alleinige haben! Würde es auch nicht freiwillig abgeben :-)


    Ich würde an deiner Stelle den Brief auch erst einmal nur abheften. Mein erster Gedanke war grad eigentlich auch erst, dass du den Vater deines EX-Freundes womöglich anzeigen solltest, ABER ich würde gerade weil du eh schon genug Stress hast alleine in der SS, jeden "unnötigen" Stress vermeiden. Mich hätte es "damals" nur unnötig runtergezogen...


    Und NEIN die Großeltern würden in deinem Fall keinen Recht auf Umgang haben, dies ist nur der Fall, wenn vorher schon eine Großeltern-Kind-Beziehung vorhanden war! Warte erstmal ab, wie sich das alles noch entwickelt... Ist wirklich unter aller Sau :angry


    Genieße deine Schwangerschaft so gut es geht und du hast die besseren Karten, da sollen Großeltern und Ex-Freund mal den Ball flachhalten :dribbel -


    Liebe Grüße :sonne

    * * * *Es ist nur so lange alles schlecht, bis es dir egal ist :strahlen !

  • :kopf

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Umgang zwischen Dritten und dem Kind
    Eine Ausdehnung des Umgangsrechts auf Dritte ist nur eingeschränkt möglich. § 1685 BGB sieht ein Recht auf Umgang mit dem Kind für Großeltern, Geschwister, den Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteils sowie den Lebenspartner oder früheren Lebenspartner eines Elternteils vor, wenn diese mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, ferner für Personen, bei denen das Kind in Familienpflege war. Allerdings gewährt § 1685 Abs. 1 BGB ein Umgangsrecht nur, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
    Da eine § 1626 Abs. 3 BGB vergleichbare Vorschrift für die in § 1685 BGB genannten Personen fehlt, geht der Gesetzgeber nicht davon aus, dass der Umgang mit Großeltern etc. ohne weiteres in dem gleichen Maße im Interesse des Kindes liegt, wie dies bei den Eltern eines Kindes der Fall ist, sondern verlangt die Feststellung der positiven Wirkung des Umgangs im Einzelfall.
    In der Praxis erfolgt der Umgang mit den jeweiligen Großeltern über von den Eltern vermittelte Besuche und sonstige Kontakte. Gegen den Willen der Eltern hingegen wird ein Umgang nur dann zu erzwingen sein, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum intensiven Umgang mit dem Betroffenen gehabt hat und sein Wille, diesen beizubehalten, so ausgeprägt ist, dass er den mit einer erzwungenen Umgangsregelung einhergehenden Spannungen standhält.
    Eine Verpflichtung der in § 1685 BGB genannten Personen zum Umgang mit dem Kind ist dem deutschen Recht fremd.



    Und was den Papa des Kindes betrifft, abwarten und Tee trinken !! Und bei seinem Vater könnte es viel Tee werden :-)


    Gruß
    Thomas

  • Ich finde es sehr traurig wie manche hier auf dem Grundrecht des Kindes auf beide Eltern und deren Eltern, sprich seiner sozialen Herkunft, herumtrampeln.
    Dabei ist es noch ein Fötus.... :(


    blue eyes:
    Deine Lage ist wahrlich beschissen, du bräuchtest Unterstützung und bekommst Knüppel zwischen die Beine.
    Versuche dich bitte darüber zu erheben, Zwist und Zorn schaden deinem Kind. Wenn Vater und Großeltern nicht wollen und können, sei du bitte Anwalt des Kindes und versuche ohne Gram den dir möglichen Weg zu gehen. :blume



    Volker