• Und wenn der Vater nicht angibt, dass er das hälftige Kindergeld einbehalten hat?

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  • Also ich habe auch versucht den ganzen Kinderfreibetrag zu bekommen.


    Nein, man bekommt ihn nicht.


    Solange der KV dazu zählt leider auch der UV zahlt, kann man es nicht ändern lassen.


    Aber wenn der UV ausläuft und man dann keinen Unterhalt mehr bekommt, kann man zum Finanzamt gehen und einen Antrag stellen.
    Dann bekommt man auch sein ganzes Kind auf die Steuerkarte.

  • Hallo Kaj,


    die Anrechung des Kindergeldes bei der Steuer erfolgt faktisch automatisch.
    § 31 EStG


    Siehe Satz 4, letzter Halbsatz (nach Semikolon)


    bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt

  • Patricia,


    da würde ich an deiner Stelle nochmal nachhaken.


    In § 32 Abs 6 Satz 6 heißt es:


    Abweichend von Satz 1 wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt; bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen.


    Es bedarf also lediglich einer Antragstellung, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • @ elseberta


    ich war doch beim Finanzamt. Ich habe den Antrag ausgefüllt und abgegeben.


    Und dann habe ich das zu hören bekommen.


    Sie sagten dann, in der Hinsicht zahlt er ja Unterhalt, auch wenn es nur Unterhaltsvorschuß ist. Das muß er ja ans JA zurückzahlen. Sie sagten das zählt genauso wie Unterhalt.


    Sie sagten so einfach ist es nicht mehr, mit den Kinderfreibetrag, den zu bekommen.


    Dabei hätte ich schon gerne meine Kinder komplett auf der Karte.


    Naja, ich weiß aber auch er wird in seinem Leben nicht mehr arbeiten gehen und die Zeit geht so schnell rum mit dem UV...

  • Ich habe auch den vollen Kinderfreibetrag, und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil (Zeile 31, Anlage Kind) der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt hat; beantragt
    Und vorne habe ich bei Anspruch auf Kindergeld 924,- € reingeschrieben, weil beim Unterhaltsvorschuss die Hälfte ja abgezogen wird.
    Den Antrag habe ich persönlich abgegeben und Beamtin hat ihn für richtig ausgefüllt befunden (Kopien v. Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse etc. lagen auch bei).


    LG
    Denise


  • Danke. Ich trau dem Kerl ehrlich gesagt in der Hinsicht nicht über den Weg. Als Banker hat er ja auch viel mehr Ahnung als ich, vor allem was Geldanlagen angeht. Der wird wohl so manchen Euro an seinem Sohn vorbei schaufeln... :angry

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    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Patricia


    Sie sagten dann, in der Hinsicht zahlt er ja Unterhalt, auch wenn es nur Unterhaltsvorschuß ist. Das muß er ja ans JA zurückzahlen. Sie sagten das zählt genauso wie Unterhalt.


    Ich würde mir vom JA bestätigen lassen, daß der KV keine Zahlungen an sie leistet. Und mit dieser Bestätigung wieder hin zum Finanzamt.....


    Und wenn sie noch weiterhin meinen, der UV zählt genauso wie Unterhalt, würde ich auf schriftliche Ablehnung des Antrages auf Eintragung der ganzen Kinder mit Angabe der dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen bestehen.


    Schaun wir mal, ob du diese Aussage auch schriftlich bekommst oder ob nicht doch die Kinder eingetragen werden :D.


    Wünsche dir viel Erfolg :daumen.

  • @ mclaneindiehard


    DAnke für den Tip.


    Ich muß ja soweiso zum JA hin, dann werde ich gleich mal nachfragen deswegen.


    Ich finde es so ungerecht was die da machen.


    Für die kleine hat er noch nicht mal die Vaterschaft anerkannt und trotzdem habe ich nur ein halbes von ihr.


    Ich könnt echt :kotz


    Aber ich werde zum JA hin und mir den Schrieb holen und dann wieder zum Finanzamt.


    Vielleicht habe ich ja Glück!!! ;)

  • Zitat

    Original von Lovrel
    Wie kommt es, dass bei Euch die Väter keinen Unterhalt zahlen... sind die alle ALG 2 Empfänger?



    Nö, "meiner" weilt im Ausland, verdient dort sehr gut, aber ist nicht greifbar (Adresse unbekannt) und hat die Vaterschaft noch nichtmal anerkannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Leeloo ()

  • Zitat

    Original von Patricia


    Vielleicht habe ich ja Glück!!! ;)


    Ich wünsch dir wirklich alles Glück der Welt :klimper, aber wenn dir die Kinder eingetragen werden hat es mehr mit Recht zutun ;).


    Und besteh im Zweifelsfall auf eine schriftliche Ablehnung, laß dich nicht mündlich abspeisen :bet.

  • Das mach ich mit der schriftlichen Ablehnung.


    Das letzte mal haben sie es mir nur per Telefon gesagt.



    @ Mela


    Mein Ex wird es nie ans JA zurück zahlen den UV. Das hat er auch nicht für seine anderen beiden Kinder gemacht, also warum soll er das gerade jetzt tun.

  • Zitat

    Original von Mela
    Und wenn der Vater die UVG-Leistungen irgendwann ans JA zurückbezahlt, bekommt er rückwirkend den halben Kinderfreibetrag wieder, was zur nachträglichen Änderung der bereits erfolgten Steuerbescheide führt.
    Kann also Nachzahlungen ergeben... das sollte man bedenken.


    Selbstverständlich hast du Recht, aber nach den Schilderungen Patricias vom KV halte ich es bei ihr für ein überschaubares und kalkulierbares Riskio ;). Im übrigen ist Patricia doch z. Z. nicht berufstätig, zahlt also gar keine Steuern. Und selbst wenn, diese Eintragung wirkt sich doch nur auf die Höhe des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer aus, die Auswirkung ist sehr gering ( bei mir sind es ca. 10 € monatlich). Eine etwaige Nachzahlung Jahre (Jahrzehnte?) später wäre daher auch nicht sehr hoch.

  • Das stimmt ich b in noch nicht in Arbeit, aber ich möchte jetzt über kurz oder lang wieder arbeiten gehen.


    Deshalb möchte ich ja meine Kinder komplett drauf haben.

  • Hallo ,


    Es gild wie ich vorhin schon geschrieben habe eine 75% Regelung .
    Wenn ich mich recht errinere ist Unterhaltsvorschuß doch weniger als 75% des Regelunterhalts .Also selbst wenn UV als Unterhalt angerechnet würde steht dir das ganze KInd auf der Karte zu !Somit mußt du das Kind ganz auf deine Karte bekommen !


    Das der Steuervorteil auf den Vater solange wartet bis er wieder arbeiten geht :radab kann ich mir wirklich nicht vorstellen !