Hallo Ihr Lieben!
Ich möchte gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:
Vor zwei Jahren habe ich ein Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, da der KV trotz Leistungsfähigkeit nicht regelmäßig zahlte.
Ich hatte mir davon versprochen, mich nicht immer persönlich mit dem Thema herumzuärgern und ihm diesbezüglich nicht nachrennen zu müssen.
Er war aber so ärgerlich darüber, dass er seitdem nicht mehr mit mir sprach.
Unseren 10jähjrigen Sohn holte er alle vier Wochen für ein paar Stunden ab, zu mehr hätte er kein Geld (wohnt ca. 30 km entfernt).
Jetzt gab es aus seiner Sicht Ärger bezüglich des Unterhaltes, da seine Steuergutschrift von der UVG-Kasse eingezogen wurde. Da kann ich ja eigentlich nichts dafür, mein Beistand übrigens auch nicht.
Aber jetzt ist er so sauer, dass er schreibt, er hole seinen Sohn erst wieder ab, wenn die Beistandschaft beendet ist.
Ich möchte mich nicht erpressen lassen!! Aber traurig bin ich schon, wenn mein Sohn seinen Vater nicht mehr sieht! Ich finde das wichtig. Aber ist es unter diesen Umständen auch zum Wohle des Kindes?
Was würdet Ihr raten???
c.