Beerdigungskosten-Hartz4

  • Hallo,


    ich habe mal ne Frage bzw was Ihr davon haltet oder vielleicht hat jemand Erfahrung damit selbstgemacht.


    Meine Oma ist letztes Jahr Ende Mai gestorben


    *Meine Oma hat sich immer Geld zur Seite gelegt das man wenns soweit ist, nicht für die Beerdigung aufkommt*


    So meine Mutter bezieht geringe Leistung vom Arbeitsamt, da sie einen 400 Euro Job hat.


    * Meine Mutter ist NICHT zum Arbeitsamt und hat nach Geldleistungen gefragt, wegen meiner Oma*


    Nun kam heute ein Schreiben vom Amt, sie wollen doch mal sehn was so die Beerdigung gekostet hat.


    meine Frage ist es rechtens das das Amt kommen kann und Fragt was die Beerdigung gekostet hat?????




    vielen Dank für Eure Antwort

  • Moment,Oma hat gespart für die Beerdigung so das nächsten Angehörigen nichts zahlen mußten,richtig?
    Wenn ja,dann reicht ein formelles Schreiben,das zu Lebzeiten Verstorbene selbst für die Beerdigung aufgekommen ist.
    Das kann deinen Mutter in Schriftform sich von den ggf vorhandenen Geschwistern bestätigen lassen.
    Das Amt darf zwar fragen,aber Geldmäßig wird das Amt da nichts sehen,wenn nachweislich Mutter nicht dafür aufkam






    Ps: SozialVerband oder ggf Anwalt für Sozialrecht insolvieren ;)




    Ich bzw wir mußten nur das Erbe ausschlagen,welches eh nur Schulden war und somit auch nachweislich die Beerdigungskosten Teilschulden waren

    Einmal editiert, zuletzt von SaSi1977 ()

  • Moment,Oma hat gespart für die Beerdigung


    Ich denke mal, es geht darum, dass das Geld von der Oma vielleicht nicht komplett für die Beerdigung draufgegangen ist.
    Wenn es denn so wäre, hätte die Mutter in dieser Zeit Einnahmen gehabt, die sie nicht angegeben hat.


    Ist aber nur eine Vermutung.

  • [quote='SaSi1977',index.php?page=Thread&postID=860063#post860063]Moment,Oma hat gespart für die Beerdigung so das nächsten Angehörigen nichts zahlen mußten,richtig?







    das ist richtig, meine Oma hatte dafür gespart gehabt, wenn mal was sein sollte das kein Angehöriger zu Kasse gebeten wird

  • Dann ist doch alles in Ornung wenn der Sparstrumpf die Kosten gedeckt hat - sollte etwas überig geblieben sein, siehts schon anders aus....


    Und wenn es nicht gereicht hat, sieht es ja noch 3 mal anders aus.


    Das ist schon richtig, das das Amt überprüft....egal aus welchem Blickwinkel (als als potentieller Erbe im ALG 2 Bezug, oder ob das Amt noch was zu zahlen muß).

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • meine Mutter hat das Erbe alles gemeldet was noch übrig geblieben is,


    *Das ist schon richtig, das das Amt überprüft....egal aus welchem Blickwinkel (als als potentieller Erbe im ALG 2 Bezug, oder ob das Amt noch was zu zahlen muß). *




    hmmmm..... nur komisch


    Amt soll schauen ob noch was an Beerdigung zu zahlen ist?????


    *meine Mutter hat nicht um Unterstützung gebeten beim AMT*


    und Oma ist letztes Jahr verstorben also vor ca 8 monaten


    und ne Woche später flattern die Rechnungen ins Haus

  • Ich frag noch mal doof nach....


    Deine Ma bezieht Leistungen, richtig?


    Ist eigentlich für die Beerdigung Zuständig, was sie aber eigentlich wegen Bezug von ALG 2 nicht kann, richtig?


    Die werden sich wundern....und die Nachfrage könnte ja evtl. auch noch einen evtl. späteren Grabstein beinhalten etc.


    Und vermutlich ja, werden sie sich noch mehr wundern darüber, das die Beerdigung "kostenlos" war fürs Amt....das wird sie stutzig machen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • ja meine Mutter bezieht Leistung vom Amt ist richtig,


    allerdings nur geringfügig da sie einen 400 Euro job hat,


    Meine Mutter ist aber nicht aufgekommen für die Beerdigung,


    meine Oma hat sich das Geld zur Seite gelegt, wenn mal was sein sollte, Ihre Kinder, Enkel usw sie unter die Erde bringen können.


    *meine Mutter hat auch KEINEN Antrag beim Amt gestellt "das sie was möchte wegen Beerdigung"*

  • So eckelhaft es sich jetzt anhört,aber es geht darum um anhäufung eines Vermögens.Da deine Mom ja Gelder bezieht, ist sie verpflichtet gewesen das Einkommen- vermögen über die Eltern auch anzugeben(sonst müßten die Eltern ja für die fehlende Diferrenz des lebensunterhaltes aufkommen)da deine Eltern Oma anscheind nicht vermögend war, hat es sich erledigt.


    Hacken an der Sache, ihr habt erwähnt das man für den Todesfall gespart habt,beziehungsweise Oma,oder desen haben gemerkt sie ist Tod und wer hat das jetzt gezahlt?!. Man hat gespart,man hat ein vermögen angehäuft :radab *amtergedönse*egal für welchen Zweck.


    jetzt wollen sie sehen wieviel es gekostet hat um zu sehen ob das "Ersparte" noch im Freiraum(des erlaubten) sich befindet.


    Ist es dieser nicht, mach dich auf Streß bereit,den da geht bei der Arge die Humanität flötten.Auch wen es um was völlig selbstverständliches ist, ist es eine anhäufung eines vermögens.Und hat wird die grier bei der Arge geweckt.


    Ich hoffe die kosten haben sich im Erlaubten Sparraum befunden, und man hat ein Humanen Sachbearbeiter,den sonst,rechne mit Ärger!


    Tut mr soooo leid :blume ,die wollen nur Geld scheffeln

  • Feli: moment... das gilt aber nur, wenn die Oma auch ALG II bezogen hat. Das sehe ich aber nirgendwo. Hat sie es nicht, dann durfte sie soviel sparen wie sie lustig war.


    Die Mutter mußte nicht für die Tochter aufkommen. Die Prüfung, ob die Eltern helfen können gibt es schon lange nicht mehr beim ALG II. Da wird nicht mehr nach gefragt. Sobald das 25. LJ vollendet ist besteht keine Unterhaltspflicht mehr gegenüber dem Nachwuchs, auch nicht, wenn dieser ALG II bezieht

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • @ Alle


    so haben wir es nicht dem Amt gesagt "das Oma mal für ihre Beerdigung" gespart hat.


    Sie wollten wissen was für "VERMÖGEN" noch da ist, das haben sie bekommen einen ERBSCHEIN, da ist alles aufgelistet.


    Aber wer nun die Beerdigung gezahlt hat , ist doch erstmal egal, fakt ist sie ist bezahlt


    und meine Mutter ist nicht zum Amt gegangen und hat nach Geld gefragt, wie, wer die Beerdigung bezahlt

  • ich würde der ARGE einen freundlichen Brief schreiben, in dem ich sie frage, warum und auf welcher Rechtsgrundlage basierend sie diese Informationen haben wollen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • meine Mutter hat gestern schon bei der Hotline vom Arbeitsamt angerufen,


    die gute Frau am Telefon meinte auch "Sie weiss auch nicht warum Frau XXXXXX sowas veranschlagt hat"


    kann man nicht auch ne Dienstaufsichtsbeschwerde machen???? solangsam reicht es wirklich mit der Frau, jede Woche wieder was neues.

  • Ich denke auch, dass die einfach wissen wollen, ob von dem Gesparten deiner Oma noch was übrig ist.... weil das ja dann Erbe deiner Mutter wäre und somit Vermögen, das sie erhält (und schon könnten die vom Amt sich vielleicht den einen oder anderen Euro sparen).
    Meine Mutter ist 2009 gestorben und hat ebenfalls Geld für die Beerdigung gespart gehabt, dazu noch niedergeschrieben, dass das was übrig ist, für die Grabpflege genommen werden soll. Und das Nachlaßgericht, das von jedem Todesfall unterrichtet wird, hat erst im Laufe 2010 den Schriftverkehr mit uns (Kindern) eröffnet. Hier ist keiner im ALG 2 Bezug, aber ich könnte mir vorstellen (da die Ämter ja doch Verbindungen miteinander haben), dass das eben von einem Amt zum anderen bekannt wird, wenn da ein Todesfall ist, und Geld geflossen).
    Also würde ich eine Auflistung aller Rechnungen machen, eine Liste, dass alles Geld aufgebraucht ist und die schicken.
    Eben, dass kein "Vermögen" vererbt wurde.


    Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung. :-)

  • selsis: das Erbe wurde aber ordentlich angegeben. (Kopie Erbschein). Das sollte reichen.



    JESSE: wegen diesem Schreiben würde ich allerdings keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, sondern eben wirklich betont höflich kurz die Dame anschreiben und nachfragen. (mit Rechtsgrundlage). Telefonischen Auskünften traue ich aus prinzip nicht, schriftlich ist immer besser.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Rovena,


    meine Mutter war gestern sehr verzweifelt bzw sehr sauer auf dieses schreiben, daher hat sie erstmal angerufen und die gute Frau meinte auch "sie weiss auch nicht warum Frau XXXX sowas macht"



    @Alle, DANKESCHÖN für Eure ANTWORTEN






    hat nen Vermerk gemacht und muttern reicht noch was schriftliches ein,


    Wenn sie vielleicht nochmal alles aufgelistet haben möchte, wozu gibs denn nen Erbschein????


    der Ihr schon ne weile vorliegt, was an "VERMÖGEN" noch da ist und wer noch mit GEERBT hat, es ist vom Gericht gekommen, also von daher rechtens

  • JESSE: das hab ich schon verstanden. Aber: auf eine telefonische Aussage kannst du garnichts geben. Und üblicherweise werden solche schriftlichen "Bitten" der ARGE mit einer Drohung versehen: arbeite mit, oder wir kürzen. GEnau aus diesem Grund würde ich eben dieses Schreiben aufsetzen


    Im übrigen: Frau A. kann garnicht wissen, warum die KOllegin XYZ etwas möchte. Die hat die Akte nämlich garnicht vorliegen ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Sorry... ich wußte ja nicht, ob auf dem Erbschein das Geld vermerkt ist, was angespart war oder nur was übrig blieb, nach den gesamten Beerdigungskosten.
    Wir haben damals keinen Erbschein benötigt, weil sowieso alles klar vermerkt war (von meiner Mutter als Testament) und ein Erbschein ja auch wieder nur Geld kostet.


    Aber wenn sowas vorhanden ist, auf dem draufsteht, was am Ende übrig blieb, ist es ja gut und müßte dem Amt ja auch genügen.....


    sorry!