Krippenplatz

  • Ich habe am 06.12.2010 wieder angefangen zu arbeiten und zum Glück auch zum 01.01.2011 nen Krippenplatz für Nick bekommen. Nun wurde ich am 03.01.2011 wegen Krankheit entlassen. Weiß jemand ob man mir den Krippenplatz wieder wegnehmen kann, weil ich arbeitslos bin? Denn ich suche ja Arbeit und dann brauch ich den Platz ja auch wieder... Hab mich noch nicht getraut da nach zufragen, weil ich im moment sowieso schon genug Mist habe :(

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Huhu,


    komme auch aus Deiner Ecke - bei uns ist Arbeitslosigkeit kein Grund, um den Platz zu verlieren.
    Wie Du schon sagst - ohne Platz ist Arbeitssuche nicht möglich.
    Aber vielleicht hängt das ja auch vom Träger ab...?

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau

  • Ach du Schreck, ich befürchte schon, dass man Dir den Platz wieder wegnehmen könnte...Weiß ich aber nicht 100%ig.
    Ich würde auf jeden Fall eine Best. der Arbeitsagentur besorgen, dass du arbeitssuchend bist! Du musst dich ja "zur Verfügung stellen" und im Falle eines neuen Jobs die Kindesbetreung sicherstellen....

  • ich glaube das kann man nicht pauschalieren,es ist von bundsland zu bundesand unterschiedlich,wie die das handhaben.wenn du alg1 beantragst müßte dir doch eigentlich der platz weiterhin zustehen,damit du dem arbeitsmarkt weiterhin zur verfügug stehen kannst,denke ich

  • ich habe aufstockend alg 2 bekommen und bekomme nun logischerweise wieder komplett alg 2... es ist doch zum kotzen :(

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • folgendes habe ich beim zuständigen Jugendamt eben auf der Seite gefunden:


    Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
    Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist bei Kindern unter 3 Jahren zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten berufstätig oder durch Ausbildung bzw. Arbeitssuche an der Betreuung gehindert sind. Auf diese Betreuung gibt es keinen Rechtsanspruch.





    Also würde das bedeuten, dass sie mir den Platz lassen, wenn ich nachweisen kann, dass ich arbeit suche. oder versteh ich das falsch bzw. interpretiere ich es so, wie ich es vielleicht gerne hätte!?
    :Hm

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • ich habe aufstockend alg 2 bekommen und bekomme nun logischerweise wieder komplett alg 2... es ist doch zum kotzen :(


    hm das ist echt zum kotzen ,denn auch mit alg2 solltest du ja dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen.kannst du dich nicht rechtlich beraten lassen?habe mal gegoogelt.es gibt unterschiedliche handhabungen da.einige können den platz behalten andere nicht

  • Zitat


    Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
    Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist bei Kindern unter 3 Jahren zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten berufstätig oder durch Ausbildung bzw. Arbeitssuche an der Betreuung gehindert sind. Auf diese Betreuung gibt es keinen Rechtsanspruch.


    genau das ist es,du hast keinen rechtsanspruch auf einen platz und das können die auslegen wie sie wollen

  • Hm, merkwürdig, hier fragt kein Mensch danach, ob man erwerbstätig, suchend oder sonstwas ist. Kind wird angemeldet, aufgenommen und gut ist. Schade, dass es nicht überall so gehandhabt wird/werden kann.


    Und dann fällt mir noch ein: Ihr habt doch einen Betreuungsvertrag geschlossen. Steht dort irgendetwas, dass Du verpflichtet bist, dem Träger der Einrichtung mitzuteilen, wenn Du arbeitslos wirst? Warum willst Du das überhaupt angeben? :frag

  • Das dachte ich auch gerade marymoon. Mein Freund war auch mal phasenweise arbeitslos und ich war arbeiten. Das haben wir der Kita nie erzählt. In unserem Vertrag stand da auch nichts drin. Ich glaube mich aber zu erinnern das man in Berlin selbst als Arbeitssuchender einen Halbtagsplatz bekommt. Ich war nämlich noch in Elternzeit als mein Sohn in die Kita kam und als ich wieder arbeiten war, mußte ich einen Arbeitsvertrag vorlegen und ich bekam einen Vollzeitplatz.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • Es ist interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.


    Hier gibt es in der Krippe ausschließlich Vollzeitplätze (7.30 bis 16.00 Uhr) und mir wird der Platz zu 100% vom Jugendamt bezahlt. Ich mußte mein aktuelles Einkommen nachweisen (erst Elterngeld, jetzt ALGII). Keiner fragt nach einem Arbeitsvertrag oder ähnlichem.


    Ach ja, ich bin immer wieder glücklich, dass ich genau hier meine Zelte aufgeschlagen habe, wenn ich mitbekomme, welche Probleme es anderswo gibt. ;)

  • Hallo,


    hier in Bayern bekommt man trotz Alg 1 oder Alg 2 keinen Krippenplatz. Ich war leider selbst direkt beim Jugendamt um mich zu erkundigen. Da bekommt man erst nen Platz bezahlt, wenn man ne Arbeit hat. Ansonsten muss man selbst zahlen!


    Lg

  • Also ich habe für meinen Sohn erst einen Platz von 13 Uhr bis 16 Uhr 30 gehabt da bekam ich ALG2


    Dann habe ich meine Ausbildung angefangen wir haben einen Ganztagsplatz bekommen und die Ausbildung musste ich abbrechen wegen Krankheit wir haben aber den Platz noch da ich ja wieder Arbeiten gehen werde sobald ich wieder darf!

  • Hallo,


    aus der Sicht eines zust. Trägerverantwortlichen mehrer KiTa`s (Bayern) folgendes hierzu:


    1. Es ist ein Betreuungsvertrag, u.a. mit einer best. Buchungszeit abgeschlossen. Der ist grundsätzlich gültig bis Ablauf (meist f. 1 KiGa/Krippenjahr abgeschlossen). Dieser kann eigentlich nur aus ganz wichtigem Grund von jedem Vetragspartner abgeändert oder gekündigt werden (Kündigungsfrist). Ich habe es noch nie erlebt, bzw. in den Einrichtungen, in denen ich verantwortlich bin, ist dies noch nie vorgekommen, dass Krippen-/KiGaPlätze wg. Verlust des Arbeitsplatzes oder nur weil Sorgeberechtigter Arbeitssuchend ist, seitens des Trägers gekündigt worden sind. Es sind immer Lösungen möglich!
    2. Die Elternbeiträge f. d. Krippenplatz können ggf. (geringes Einkommen) als Leistung der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf Antrag beim zust. JA (kreisfreie Stadt bzw. zust. LRA) unter Darlegung der wirtsch. Verhältnisse beantragt werden. Grundsätzlich besteht nur Anspruch darauf, wenn man arbeitet (mind. halbtags) oder der ASD attestiert die Notwendigkeit, dass das Kind, wenn auch die/der Sorgeberechtigte zuhause ohne Beschäftigung ist, und/oder ALG 1/2 erhält, eine Kindertagesbetreuung besucht.
    3. Die Übernahme der Beiträge kann auch erfolgen, wenn die BA f. Arbeit/Jobcenter eine Maßnahme vorschreibt (Umschulung, Fortbildung, Qualifizierung des arbeitssuchenden Leistungsbeziehers). Die Beiträge für die Krippe/kIGa werden dann aber von dieser Stelle getragen.


    So weitz erst mal - hoffe, dass ich zur Klärung ein wenig beitragen konnte.


    Viele Grüße


    unterfranken1