Beiträge von unterfranken1

    Hallo Daniel,


    nunmal gibt es (kirchenrechtlich) keine Ehe auf Probe. Dass Paare, die sich kennen und lieben gelernt haben, bevor sie heiraten (wenn sie dies dann auch im Endeffekt wollen), zusammenziehen und das Leben (Alltag) gemeinsam erleben wollen, ist heute in der Gesellschaft der Regelfall. Hier tut sich die Kath. Kirche in ihrer Rechtsauslegung schwer, weil sie eben die Lebenswirklichkeiten der heutigen Menschen oft nicht erkennen kann/will. - Wie gesagt, dies ist in der Lebenswirklichkeit der Menschen kaum mehr anzubringen und spielt somit bei diesen fast keine Rolle mehr. Bei einem Großteil der Paare, die schließlich auch kirchlich heiraten, ist es so, dass sie de facto schon länger zusammenleben. Das darf zu keiner Kritik und Maßregelung führen, man soll sich im Gegenteil freuen, dass sie dann auch noch kirchlich heiraten wollen (dies ist auch bei "geerdeten" Seelsorgern (Pfarrer, Diakone, etc.) keine Frage, im Gegenteil!) .
    Aber in diesem Fall, da deine Freundin im kirchlichen Dienst beschäftigt ist, stellt sich das als schwieriger heraus. Es ist dann auch eine arbeitsvertragsrechtliche Frage. Deine Freundin hat als Erzieherin/Kinderpflegerin einen Dienstvertrag unterschrieben, der in seiner Präambel klar Bezug zur kirchlichen Grundordnung bzw zu den Werten der kath. Kirche nimmt (ist übrigens auch in ähnlicher Weise bei der Evang. Kirche so). Das ist erst einmal fact. Erschwerend kommt hinzu, dass der genannte Pfarrer, so wie geschildert, dann der zuständige Trägervertreter des KiGa ist. D.h., er ist der Dienstvorgesetzte. Da er, wie du schreibst, offensichtlich "konservativ" ist, wird er sich ggf. m.E. strikt an die o.g. Rechtsauffassungen halten. Das kann ggf. von arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Ermahnung, Abmahnung) bis schlimmstenfalls hin zur Kündigung gehen. Ohne den Ärger und Stress zu benennen der in dieser Angelegenheit dann generell auftreten wird. Aus meiner Erfahrung heraus kurz und bündig gesagt: Solange ihr nicht zusammenlebt, kein Problem. Zusammenziehen, noch in einer dörflichen Stuktur, dürfte da zu einem größeren Problem werden (s.o.). Vielleicht ist es gut, den Bruder mit in`s Boot zu nehmen? - Wie gesagt, "geerdete" Dienstvorgesetzte sehen das immer anders, d.h. in der Lebenswirklichkeit der Menschen ; d.h. aber nicht, dass somit die Werte und die Lehre des Glaubens verraten werden. Ja, es stellt sich für mich immer die Frage: "Wie hätte Jesus gehandelt?" - Ich hoffe, ihr findet einen für euch guten Weg.


    Viele Grüße

    Ich hatte auch Angst vor den Teminen; sicherlich weiss keiner genau, wie und warum die Gerichte letztendlich so entscheiden. Aber: Wenn du dich gut vorbereitet hast, kannst du soweit dies für deine Psyche nutzen: "Ich habe alles was in meiner Macht steht getan ...." - Richtig ist, dass immer die Kinder darunter leiden. Du kannst aber in deiner persönlichen Art und Weise als Vater viel abfedern, auch wenn du glaubst es ist nicht so. - Oft hat man das Gefühl, man versäumt etwas, oder man tut dies nicht gut genug ... - Ich denke dies ist normales Empfinden eines Menschen in solch` einer Situation.


    Viel Kraft! - Du schaffst das!

    Gut, du musst halt gut vorbereitet in die Verhandlung gehen. Ich denke das hat deine RAin dir auch schon gesagt. Du hast ja bereits geschrieben, dass du so weit als möglich, bereits das Betreuungsumfeld für die Jungs organisiert hast. Das musst du dann auch gut ggü. dem gericht rüberbringen. Auch die Sache mit der Schule, sozialer Kontext, wie Familie und Freunde, Sportvereine, ist sehr wichtig betr. der möglichen Entscheidung des Gerichts. Ein Verbleib hierin ist wichtig für die Kontinuität für die Entwicklung der kids. Das muss von dir gut rüberkommen. Ich arbeite als AE auch Vollzeit; da ich im sozialen Bereich tätig bin, sind regelmäßige Arbeitszeiten nicht immer machbar. Aber ich habe es auch geschafft. Habe damals eine u.a. eine gute Betreuung (Studienseminar n. d. Schule ) für meine Jungs organisiert, war nicht immer einfach, auch bei Bedarf z.H. die kids beim Lernen zu unterstützen, aber es hat hingehauen. Der Grpße macht jetzt Abi und der Kleine ist ein guter Schüler auf der Realschule. - Aber das ist zu schaffen! Auch als ae Vater, der VZ arbeitet ist eine kindgerechte Betreuung möglich! - Das musst du rüberbringen.


    Gruss


    unterfranken1

    Hallo, du schaffst das schon. Natürlich ist es sehr belastend, wenn man vor Gericht dies ausfechten muss. Versuche, gelassener zu werden, versuche einen "schutz" aufzubauen, lass nicht alles an dich heran, versuche alles in dem Fokus zu sehen, dass du das schaffst, weil es eben für die kids ist. - Ich hoffe, den kids geht es den Umständen entsprechend eingigermaßen gut.


    Was sagt denn deine Anwältin? - Die hat doch sicher mit dir die taktische Vorgehensweise vor Gericht besprochen?

    Hallo,


    mich wundert, dass das FamG noch keine/n Verfahrenspfleger/in für die kids bestellt hat. Diese sollen ja fachl. Beratung (Wahrnehmung d. Interessen der Kinder, etc.) fürs FamG fungieren. Normalerweise schaut die Verf.pflegschaft auf die näheren Umstände, wie die Lebenswirklichkeit der kids aussieht, sie spricht mit den Personensorgeberechtigen (Eltern), etc.. Dann verfasst sie einen Bericht für das FamG mit einer Empfehlung. Bei einer Kindesanhörung ist die Verf.Pfegschaft mit den kids zugegen. - Bei mir ging es damals um die selbe Frage. KM wollte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (alleine aus finanz. Gründen --Unterhalt) betr. meiner beiden Söhne beantragen (diese lebten bereits bei mir). Bei der Kindesanhörung (Söhne damals 11 und 14 Jahre) äusserten sie ggü. dem Richter, dass sie bei mir leben wollen, die Verf.Pflegerin befürwortet dies auch. Dies wurde dies auch der KM seitens des FamG dann so vorgeschlagen und nahegebracht. Diese weigerte sich daraufhin. So ging das Verfahren weiter: Der Richter setzte dann einem Sachverständigen ein (Psychl. Gutachten), der diese Frage klären sollte. Es kam dann nach letztendlich einem Jahr zu dem Urteil des Amtsgerichtes (da Gutachten auch zu dem Ergebnis kam, dass Söhne bei mir besser aufgehoben sind), mir das alleinige AufenthaltBest.Recht zu übertragen. KM konnte dies nicht akzeptieren und legte Beschwerde beim OLG ein. Diese wurde aber dann Gott sei Dank relativ schnell und eindeutig abgeschmettert. - Ich will hiermit nur sagen, dass Dir hier ggf. noch ein langer und mühsamer Weg bevorstehen könnte. Ich sah das damals auch sehr leidvoll, dass meine Söhne solchen Druck hatten (Anhörung d. Gericht, Verf.Pflegerin, psych. Gutachten, etc.) aber sie haben es ganz toll "abgearbeitet" und es hat letztendlich zu einem guten Ergebnis geführt. Und formaljuristisch muss man sagen: Hätte dieser Richter dies nicht genau nach dem "Handbuch" gemacht (Einbezugmnahme. Verf.Pfegschaft, psych. Sachverständigengutachten), wäre die Beschwerde vor dem OLG anders ausgegegangen.


    Ich wünsche dir und den kids viel Kraft und alles Gute!


    unterfranken1

    Hallo,


    aus der Sicht eines zust. Trägerverantwortlichen mehrer KiTa`s (Bayern) folgendes hierzu:


    1. Es ist ein Betreuungsvertrag, u.a. mit einer best. Buchungszeit abgeschlossen. Der ist grundsätzlich gültig bis Ablauf (meist f. 1 KiGa/Krippenjahr abgeschlossen). Dieser kann eigentlich nur aus ganz wichtigem Grund von jedem Vetragspartner abgeändert oder gekündigt werden (Kündigungsfrist). Ich habe es noch nie erlebt, bzw. in den Einrichtungen, in denen ich verantwortlich bin, ist dies noch nie vorgekommen, dass Krippen-/KiGaPlätze wg. Verlust des Arbeitsplatzes oder nur weil Sorgeberechtigter Arbeitssuchend ist, seitens des Trägers gekündigt worden sind. Es sind immer Lösungen möglich!
    2. Die Elternbeiträge f. d. Krippenplatz können ggf. (geringes Einkommen) als Leistung der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf Antrag beim zust. JA (kreisfreie Stadt bzw. zust. LRA) unter Darlegung der wirtsch. Verhältnisse beantragt werden. Grundsätzlich besteht nur Anspruch darauf, wenn man arbeitet (mind. halbtags) oder der ASD attestiert die Notwendigkeit, dass das Kind, wenn auch die/der Sorgeberechtigte zuhause ohne Beschäftigung ist, und/oder ALG 1/2 erhält, eine Kindertagesbetreuung besucht.
    3. Die Übernahme der Beiträge kann auch erfolgen, wenn die BA f. Arbeit/Jobcenter eine Maßnahme vorschreibt (Umschulung, Fortbildung, Qualifizierung des arbeitssuchenden Leistungsbeziehers). Die Beiträge für die Krippe/kIGa werden dann aber von dieser Stelle getragen.


    So weitz erst mal - hoffe, dass ich zur Klärung ein wenig beitragen konnte.


    Viele Grüße


    unterfranken1

    Hallo,


    folgende Möglichkeiten:


    1. Falls Du eine Beistandsschaft beim JA errichtet hat, kontaktiere den SB und informiere ihn. Er wird das Weitere veranlassen (s.h. auch 3.).
    2. Falls Du vielleicht schon einen Titel (JA-Urkunde über den Unterhalt) hast, kannst Du vollstrecken lassen (Lohnpfändung, etc.).
    3. Falls keines von den beiden o.g. zutrifft, deinen Anwalt in Kenntnis setzen; dieser wird in Verzug setzen (Frist geben), bzw. ihn auffordern sich titulieren zu lassen, bzw. dann Unterhaltsklage beim FG androhen/einleiten.


    Viel Kraft!


    unterfranken1

    Hallo,


    ich gehe davon aus, dass in der Klärung über das ABR durch das FG bereits ein/e VerfahrenspflegerIn, bzw. das JA involviert ist. Diese haben normalerweise auch ein schriftliches Votum abzugeben und führen deswegen aus Gespräche mit den Betroffenen (Eltern/Kinder), wie auch das Gericht; gerade die VerfahrenspflegerIn (ist ja die "Anwältin" der Kinder) hat hier ein grosses Gewicht. Zudem ergeht normalerweise, wenn der Richter/die Richterin seine/ihre Entscheidung über das ABR fundieren will, bzw. "juristisch wasserdicht" machen will (im Hinblick auf eine evtl. Beschwerde/Berufung beim OLG) noch ein Sachverständigengutachten.


    Soweit erst mal.


    Viel Kraft!


    Gruss


    unterfranken1