weiß ich leider auch nicht,will mir dazu nix sagen ,will auch kein kontakt zu mir.
Ist dir mal der Gedanke gekommen , dass du tatsache nicht der Vater bist? Ich mein nichts ist unmöglich....
weiß ich leider auch nicht,will mir dazu nix sagen ,will auch kein kontakt zu mir.
Ist dir mal der Gedanke gekommen , dass du tatsache nicht der Vater bist? Ich mein nichts ist unmöglich....
wenns dir wirklich ums kidn geht
dann sei mann genug und stell dich dem ganzem!
bei dem wischiwaschi wird einem übel!
den gedanke hatt ich schon,aber warum sagt sie das es von mir ist.
den gedanke hatt ich schon,aber warum sagt sie das es von mir ist.
Wann hat sie dir das denn mitgeteilt wenn sie keinen Kontakt mit dir hat ?
Hallo Andy1608
erzähl doch einfach mal die dazugehörige Geschichte,
dann können wir das vielleicht ansatzweise verstehen und was dazu schreiben.
Ich denke mal, auf "anonym" kannst du verzichten, auch ihr gegenüber und auch wenn ihr das nicht passt. Denn du willst ja offensichtlich Vatersein, das geht nur höchstpersönlich.
hier die geschichte dazu
Total verzweifelt,was tun?
ich geb dir nen rat : geh zum JA , eier nicht mit anonym rum und steh dazu , wenn es dein sprößling ist ... und zwar völlig unabhängig davon , was die mutter möchte oder nicht!
DAS KIND hat ein recht an seinem vater und wenn du es bist , dann kannst du eurem kind zu seinem recht verhelfen
Genau... sprich mit ihr. Frag' sie, ob du der Vater bist. Und wenn du's bist, dann sag' ihr direkt, dass du mit ihr zur Vaterschaftsanerkennung zum Jugendamt möchtest.
Warum solltest du da irgendwas anonym machen?!?
Ich kann mich irren, aber wenn sie Vater unbekannt angibt obwohl Vater bekannt ist, dürfte sich das JA nicht begeistert zeigen. Entgegen der weitläufigen Meinung ist Unterhaltsvorschussgeld keine staatliche Leistung wie Kindergeld für jederkind, und auch kein Geschenk, sondern eine Ersatzzahlung, für die eigentlich der unterhaltspflichtige Elternteil, hier: Vater, aufzukommen hat :kopf. Ist hier kein Supermarkt :Hm
Von den moralischen und rechtlichen Konsequenzen dem Kind das Wissen über den leiblichen Vater vorzuenthalten mal ganz abgesehen.
@TS
Was machst du so ein Gepiesel wegen Anonym? Rufst an, sagst zu vermutest du wärst der Vater und dann schau halt weiter.
:hae: das kind ist doch noch gar nicht geboren .. wenn ich es richtig gelesen habe in deinem link ... also was hat dann das JA schon damit zutun?
:hae: das kind ist doch noch gar nicht geboren .. wenn ich es richtig gelesen habe in deinem link ... also was hat dann das JA schon damit zutun?
weil sie im vorraus schon angegeben hatt das KV unbekannt ist
weil sie im vorraus schon angegeben hatt das KV unbekannt ist
Versteh grad nur Bahnhof.... die Dame ist im 5. Monat schwanger.... in welchem Atemzug geh sie dann zum Jugendamt und gibt an KV unbekannt? Wird ja wohl kaum Unterhaltsvorschuss beantragt haben und das Jugendamt jetzt schon Druck ausüben würde um den KV zu ermitteln halte ich für Wunschdenken, da gehen noch ein par Monate ins Land in denen noch viel passieren kann.
deswegen schreib ich ja hier um mir rat zu hollen
deswegen schreib ich ja hier um mir rat zu hollen
Ja was genau hat sie denn beim Jugendamt gemacht ?
Frau stürmt doch net ins Jugendamt brüllt "Hallo ich bin schwanger aber Vater unbekannt" ich mein was soll das Amt mit der Info in dem Stadium ? Sollen sie sich nen Merkzettel an den PC hängen damit sie es bis zur Geburt nicht vergessen haben und dann nicht mehr nachfragen brauchen ?
Würde mich erstaunen, wenn sich das Jugendamt schon vor der Geburt des Kindes für dessen Vater interessieren würde. *grübel*
weis leider nur das sie dort die angabe gemacht hatt.
Das JA hat schonwas damit zu tun, weil man dort vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung machen kann.
Sind die potentiellen Eltern sich allerdings nicht einig, wird das erst nach der Geburt mit Hilfe eines Abstammungsgutachten gehen.
Dennoch sollte Andy schon vorher dorthin gehen und sagen, dass er vermutet, der Vater zu sein.
So weiß das Amt dann, was nach der Geburt zu tun ist.
Denn "Vater unbekannt" durch zu kriegen, geht nicht, wenn der Vater dies nicht will.
weis leider nur das sie dort die angabe gemacht hatt.
Woher hast du denn diese Info ? Von ihr persönlich ?
Ich kann mir gut vorstellen,dass sie,wie wir alle,nicht weiß,wann das neue gesetz bez.gsr kommt und um asr zu haben,so was getan hat...es wurde hier im forum schon geschrieben,dass manche frau es wohl so handhaben wird...
Spätestens wenn das Kind geboren ist, solltest Du in der Tat zum Jugendamt gehen.
Wenn dich stört, dass sie dich als unbekannt angegeben hat kannst du das sicher auch vorher schon richtig stellen.
Hast du Angst vor ihrer Reaktion?
Ich denke auch das Jugendamt wird dich nicht wieder wegschicken, nur weil du dich für dein Kind interessierst und es anerkennen willst, meist ist es ja andersrum.
Warum solltest du nicht einen Vaterschaftstest verlangen können?