Frage zur Anwaltsrechnung

  • Hallo.
    Nach vielem Hin und Her und einer langen Aussprache, kann ich mittlerweile wieder ganz normal mit meinem Nochehemann sprechen. Wir streiten uns nicht mehr und ziehen Gott sei Dank in Sachen Kinder an einem Strang.
    Jetzt habe ich einen Entwurf meines Anwalts bekommen, in dem mein Mann meine Rechtsanwaltsgebühren übernehmen soll. Ich dachte, für so etwas bekäme ich Prozesskostenhilfe?? Natürlich habe ich gleich dort angerufen und die Mitarbeiterin sagte mir, dass es PKH nur in gerichtlichem Verfahren gibt und unser Verfahren noch aussergerichtlich sei. Wie soll ich denn das meinem Mann erklären? Dann ist doch schon wieder Krieg angesagt, da habe ich echt keinen Bock drauf.. Aber natürlich kann ich auch nicht 1.248,31 € zahlen.


    Weiss jemand Rat?

  • Oh je... wer hat denn den Streit überhaupt "angefangen"?


    Dass ein Anwalt nicht kostenlos arbeitet ist ja klar... und evtl. könntet Ihr Euch das teilen? Hast Du oder Dein Mann eine Familienrechtsschutzvers.? Sonst mal darüber versuchen..... Im Grunde trägt ja der die Anwaltsrechnung, der diesen Schritt zu verantworten hat. Wenn er Dich also mehr oder weniger "gezwungen" hat, einen Anwalt aufzusuchen, weil Du keinen anderen Ausweg gefunden hast.


    Ich denke es ist wichtig, dass man ihm nicht die Rechnung vor die Nase knallt und sagt: "So Alter zahl mal"... :brille sondern ihm sagt: "Du ich hab jetzt ne Rechnung vom Anwalt bekommen und hab keinen Plan, wie es jetzt weiter gehen soll....manche Anwälte lassen sich zur Not auch auf "Ratenzahlung" ein.

  • [quote]Original von Sunny
    Oh je... wer hat denn den Streit überhaupt "angefangen"?


    Dass ein Anwalt nicht kostenlos arbeitet ist ja klar... und evtl. könntet Ihr Euch das teilen? Hast Du oder Dein Mann eine Familienrechtsschutzvers.?




    In einer Rechtschutzversicherung sind Familiensachen grundsätzlich ausgeschlossen



    Chrissi

  • Es ist schon richtig, das die PKH nur für gerichtliche Verfahren gibt. Wenn Ihr aber evtl. geringes Einkommen habt, gibt es auch die Möglichkeit der Beratungshilfe. Da muß man zum Gericht gehen und sich von dem Gerichtspfleger einen Beratungsschein ausfüllen lassen. Den bekommt dann der Anwalt und kann die Kosten damit über das Gericht ausgleichen. Da gibt es natürlich Einkommensgrenzen. Wir mußten das in 2 Fällen auch schon machen, damals!

  • wenn du die rechnung deinem mann nicht geben möchtest und den betrag momentan auch nicht aufbringen kannst, dann würde ich eine sehr niedrige ratenzahlung vereinbaren. dabei den hinweis auf deine veränderte einkommenssituation geben (kennt er vermutlich sowieso) und gleichzeitig vielleicht auch die hoffnung machen, dass man vielleicht in absehbarer zeit wieder etwas mehr einkommen hat bzw. man sich darum auch bemüht. dann kannst du vielleicht 50-euro-weise abzahlen.


    ansonsten, ich weiß nicht ob man nachträglich noch einen beratungsschein bekommen kann. versuchen kannst du es aber auf jeden fall.

  • Hallo.
    Beratungshilfe habe ich vom Familiengericht bekommen. Dies war allerdings nur für das Erstgespräch.
    Heute morgen habe ich versucht, mit meinem Mann darüber zu sprechen. Auch mit meinem Anwalt habe ich heute schon telefoniert. Mein Mann ist natürlich stur, hat gesagt, ich hätte ja keinen Anwalt nehmen müssen und sieht nicht ein, sich an den Kosten zu beteiligen, da er ja seinen Anwalt schon zahlen musste. Mein Anwalt sagte, dass seine Kosten zu den Unterhaltsansprüchen gegenüber meinem Mann zählen und von ihm getragen werden müssen bzw. eingeklagt werden sollten. Da ich aber absolut keinen Bock habe, erneut einen Krieg zu führen, habe ich versucht das alles meinem Mann zu erklären und wäre sogar bereit die Anwaltrechnung selbst in Raten zu zahlen. Da mein Mann aber von mir eine Bestätigung haben möchte, dass ich nicht aus unserem Wohnort wegziehe und ich dies nicht unterschreiben werde, meinte er, er müsse dann halt seinen Anwalt beauftragen, dies gerichtlich einzufordern. Ich weiss jetzt nicht, warum er schon wieder versucht zu streiten :radab
    Sollte aus der Angelegenheit allerdings ein gerichtliches Verfahren werden, könnte ich PKH beantragen. Allerdings würde dann geprüft werden, ob mein Mann leistungsfähig ist und dann würde wieder er zur Kasse gebeten werden..
    Ich wäre so froh, wenn ich schon alles hinter mir hätte und geschieden wäre!!!!
    Das Schlimme daran ist, dass ich ja nur Kindesunterhalt bekomme und keinen Ehegattenunterhalt. Darauf habe ich derzeit verzichtet - schön blöd - ich weiss, aber ich habe da meine Gründe..
    Wegen der Kinder versuche ich trotz allem, normal mit meinem Mann zu reden, ich will nicht, dass sie unter der ganzen Situtation leiden. Aber manchmal - z.B. heute morgen - kann ich mich so schlecht beherrschen und habe meinen Mann wieder angebrüllt. Er will mich überhaupt nicht verstehen und meint, ich würde doch von dem Geld, das er für die Kinder bezahlt, gut leben können.
    Weiss jetzt auch nicht, was ich machen soll..