Umgangspfleger Vor und Nachteile ?

  • Hallo zusammen.
    Ich hab eininge viele Fragen, Wann darf ein Umgangspfleger eingesetzt werden? Welche Vorraussetzung müssen gegeben werden? Und was darf er machen? Darf er ohne meine zustimmung dem Kind was sagen ! Ohne mit mir vorher gesprochen zuhaben über dieses Thema.. :hae:

  • Das Familiengericht setzt die Umgangspflegschaft dann an, wenn es der Meinung ist, die Eltern wären nicht allein in der Lage, diesen Teil des Sorgerechts auszuüben.
    Im neuen Familenrecht heißt es:
    "Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend."


    Umgangspflegschaft wird meist dann angeordnet, wenn das Betreuungselternteil den Umgang des Kindes mit dem Umgangselternteil verweigert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • morgen...
    danke für die Antwort... das ist mir schon klar... warum wieso ein Umgangspfleger eingesetzt werden soll... aber darf man das auch machen wenn der KV noch nie eine Bezugsperson gewesen ist. Was sind die Kriterien im Bezug auf dem Kindwohl und die Entwicklung des KIndeswillen. :nawarte:

  • Solange Deine Fragen nicht konkreter werden, mach ich's mal ganz pauschal: Wäre der Umgangspfleger und die Auswirkungen seines Jobs dem Kindeswohl nicht förderlich, wäre er nicht eingesetzt worden.

  • DArf man ein Umgangspfleger einsetzen wo keine Bindung besteht zu den KV . :hae::hae::hae:

  • und ist es nicht eine vertrauensbasis.. mit der Person.. Sie hat mit uns zu dem Thema nicht besprochen. Wollte das Kind erklären was es nicht verstanden hat. Und auch danach hat sie es nicht angesprochen. Ich hab es so nebenbei erfahren... DARF sie das...so eingenwillig arbeiten?

  • DArf man ein Umgangspfleger einsetzen wo keine Bindung besteht zu den KV . :hae::hae::hae:


    Ja, ganz besonders dann.


    Der Umgangspfleger wird zum Wohle des Kindes handeln (dazu gehört auch ein Umgang mit dem Vater) und er ist unparteiisch und beziehungstechnisch nicht involviert.
    Das ist ganz wichtig um Entscheidungen für das Kind zu treffen.


    Er wird mit Dir, dem Vater und dem Kind (je nach Alter) reden.
    Deine Angst, er könnte dem "Kind was sagen" was Du nicht willst, solltest Du vielleicht etwas genauer definieren.


    Jedenfalls hat er die Möglichkeit den Umfang und den Ort des Umgangs zu bestimmen.


    Wird er eingesetzt wird den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen (für die Dauer der Umgangspflegschaft) und auf den Umgangspfleger übertragen.
    Das heißt, er entscheidet, wann sich das Kind wo aufhält.
    Keine Angst, er wird das nicht willkürlich machen und auch behutsam beginnen.


    Sieh es als Chance, er will niemandem etwas Böses.
    Er hilft.
    Dir, dem Vater und dem Kind.

  • ja es ist ja passiert beim ersten Treffen hat die Verfahrenpflegrin dem Kind erzählen wollen und hat es auch versucht nur sie hat es nicht verstanden . Was mich stutzig macht ist das jetzt so richtig kann eine verfahrenpflegerin so Hand haben. Ohne mich vorher mit mir abgestimmt zuhaben... ist das nicht eigenmächtiges Handeln...

  • Das Gericht hat bei der Einsetzung der Umgangspflegschaft einen Rahmen gesetzt, in dem sich der Umgangspfleger bewegen darf. In diesem Rahmen ersetzt er die Eltern und darf all das, was die Eltern dürfen. Er kann, er muss Dich über bestimmte Dinge nicht informieren. Er kann anderer Meinung sein als Du und seine Meinung durchsetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    ja es ist ja passiert beim ersten Treffen hat die Verfahrenpflegrin dem Kind erzählen wollen und hat es auch versucht nur sie hat es nicht verstanden


    Wie alt ist das Kind und was wollte der Verfahrensfleger denn erklären?

  • also das KInd ist 8 Jahre alt und die Verfahrenpflegrin wollte ihr erklären das der Papa den sie seit 8 Jahren kennt nicht ihr Papa sei sondern den sie gleich trifft.
    sie hat uns nicht gefragt wie wir das KInd erklärt haben und das ganze drumherrum...
    Wir haben gespräche mit den Phsychologen gehalten wie wir es machen können, da das Kind eine Entwicklungstörung hat. Ich möchte jetzt keine Äusserungen hören das hättet ihr gleich von Anfang an machen sollen. Ich bin froh das das sKInd bis jetzt eine sehr schöne Kindheit hat. Und sie ihren Papa sehr doll lieb hat.
    Der KV hat sich bis zum heutigen TAg sich nicht einmal gemeldet bis zum heutigen Tag sind keine Geburtstagsgrüsse oder Weihnachtsgrüsse usw...
    :rolleyes2:

  • Und wie konnte es denn so weit kommen, dass ein Umgangspfleger eingesetzt wird? Das macht man doch eigentlich nur, wenn der Umgang verweigert wird. Der Vater muß doch dann schon längere Zeit versuchen sein Kind zu sehen. Oder wurde der Pfleger schon gleich nach der ersten Gerichsverhandlung eingesetzt? Eigentlich ist doch der Weg, dass man versucht begleitete Treffen über das Jugendamt oder den Kinderschutzbund zu organisieren.

  • also das KInd ist 8 Jahre alt und die Verfahrenpflegrin wollte ihr erklären das der Papa den sie seit 8 Jahren kennt nicht ihr Papa sei sondern den sie gleich trifft.
    sie hat uns nicht gefragt wie wir das KInd erklärt haben und das ganze drumherrum...
    Wir haben gespräche mit den Phsychologen gehalten wie wir es machen können, da das Kind eine Entwicklungstörung hat. Ich möchte jetzt keine Äusserungen hören das hättet ihr gleich von Anfang an machen sollen. Ich bin froh das das sKInd bis jetzt eine sehr schöne Kindheit hat. Und sie ihren Papa sehr doll lieb hat.


    Sicher hattet Ihr Eure Gründe und niemand wird Euch das vorwerfen.



    Der KV hat sich bis zum heutigen TAg sich nicht einmal gemeldet bis zum heutigen Tag sind keine Geburtstagsgrüsse oder Weihnachtsgrüsse usw...
    :rolleyes2:


    Was ich jetzt nicht verstehe:


    Der leibliche Vater hat kein Interesse an seinem Kind, kümmert sich nicht und meldet sich nicht.
    Dein Partner ist dem Kind ein liebevoller Vater.


    Warum gibt es eine Umgangspflegschaft und wer hat die beantragt?

  • ja er hat sich nach 7 jahren beim JA gemeldet und der Herr meinte sofort zum Gericht. es gab keine Gespräche am Tisch.. Es waren Umgänge nur das Kind wollte nicht .Sie hat kein Intresse an den Mann wie auch der Psychologe es geschrieben hat. Aber der KV möchte das Recht jetzt. also darf ein Verfahrenpfleger das... :rolleyes2:

  • Ich versuche zu verstehen, das es Dich ärgert , besonders, das der Vater nicht erstmal an Dich herangetreten ist.


    Sich sieben Jahre nicht zu kümmern und dann plötzlich vor der Türe stehen ist auch ein Ding.



    Aber.......


    Er wird seine Gründe haben und was immer ihn dazu bewegt hat, jetzt für sein Kind da sein zu wollen, es ist gut.
    Menschen ändern sich, ihre Lebensumstände ändern sich, man wird reifer und setzt andere Prioritäten.


    Wie auch immer.
    Es ist sein Kind und er hat ein Recht darauf, es kennen zu lernen.


    Das es eine Umgangspflegschaft gibt, ist das Beste , was Euch passieren kann, es sei denn Du kannst Dir vorstellen, das ihr das ohne fremde Hilfe
    schafft.


    Versuch es einfach als Chance und etwas Gutes zu sehen.
    Man will Euch helfen, nicht nur dem Vater, auch Dir und ganz besonders dem Kind, für das das alles sicher besonders belastend ist .
    Aber das Kind hat ein Recht, seinen Vater kennen zu lernen.
    Die enge Beziehung zu Deinem Partner wird dadurch nicht verlieren, ganz bestimmt nicht.


    Meinst Du, Du könntest dem Ganzen nicht doch etwas Positives abgewinnen?

  • Du schreibst, das Kind hätte an dem anderen Papa gar kein Interesse UND du schreibst, die Umgangspflegerin hätte dem Kind vom anderen Papa erzählt, von dem sie noch nichts wusste.


    Beide Aussagen schließen einander aus.


    Davon ab: Was meinst Du, was die Umgangspflegerin statt dessen hätte erzählen sollen? Sie konnte mit Fug und Recht davon ausgehen, dass Ihr das Kind vorbereitet habt.


    Dein erstes Posting hier im Forum war Ende August. Damals gab es einen verkappten Umgangsversuch. Ich gehe davon aus, dass seither recht viel Zeit war, ein Kind an diese Sache heranzuführen - auch wenn es entwicklungsverzögert ist. So musste halt die Umgangspflegerin das in Ordnung bringen.

  • Dein erstes Posting hier im Forum war Ende August.


    2009!




    Das bedeutet, das seit fast eineinhalb Jahren blockiert wird.


    Keine leichte Aufgabe für einen Umgangspfleger , der ja auch irgendwann eine Stellungnahme schreiben wird.


    In unserem Fall war es so, das er dem Vater Beratungsresistenz bescheinigte und berichtete, das er nur auf Verweigerung , Unverständnis und Unwillen des Vaters gestossen sei.
    Das schade dem Kindeswohl erheblich und deshalb wurde der Umgang ausgesetzt.


    Schade!
    Mit ein bischen mehr Gedanken darüber was das Beste für das Kind ist und nicht für sein Ego hätte alles gut sein können.


    Vielleicht regt das ja zum Nachdenken an.