umgangspflicht!

  • Hallo ihr Lieben


    Ich habe folgendes problem, mein kleiner ist knapp drei Jahre alt, ich habe mich getrennt vom Kindsvater als der kleine ein Jahr alt war.


    Januar 2010 hatten wir einen G.T. wegen dem Umgang der an diesem Tage tituliert wurde. Zwei monate später verzog der Vater ca 300km weg. Mehr recht als schlechtnahm er die umgangstermine war.


    Im Oktober standen wir wieder vor Gericht er wollte das gemeinsame Sorgerecht was der Richter aber ablehnte da unser miteinander sehr konflikt geladen ist unter anderem. Ich muss dazu sagen das alles ging von ihm aus er macht wies messer sein Sohn, sein ein und alles...zahlen tut er natürlich nichts, geht jetzt mit 35 J das zweite mal Studieren :kotz


    Jetzt ist es so das er seit der letzten Verhandlung die er verloren hat seinen umgang gar nicht mehr war nimmt, es fällt ihm immer ne andere aus rede ein. Der kleine hat seinen Vater jetzt 6 Wochen nicht gesehen.Er meinte das letzte mal am telefon er würde ja jetzt wieder studieren und hätte nicht mehr so viel zeit und Geld um seinen Sohn alle vierzehn tage zu sehen!?


    Jetzt meine Frage was kann ich dagegen unternehmen?


    Immerhin hat er umgangspflicht die er sich selbst hat titulieren lassen!

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Taten.
    Achte auf Deine Taten, denn sie werden Gewohnheiten.
    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter.
    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  • Du könntest den umgang z.b. einklagen wovon ich aber abrate da dies eher wieder einen Konflikt zwischen dir und Exi zur Folge hätte
    zudem denke ich das eingeklagter umgang übers gericht auch für das kind nicht schön ist denn es würde irgendwann merken das
    der papa nur da ist weil er muss ...


    Du könntest auch anbieten ihm insofern entgegenzukommen das du ihn im Wechsel mit ihm (wenn es dir finanziell möglich ist) das Kind bringst und wieder abholst....

  • Also,wenn es ein Urteil gibt,dann kannst Du doch dem Gericht melden,dass er die Termine nicht wahrnimmt.Das Gericht müsste sich dann mit ihm auseinandersetzen,es drohen Busgelder usw.
    Auf der andererseits,wenn er keine Interesse hat,würde ich es persönlich auch nicht erzwingen...

  • hallo,


    ich würde an deiner stelle GAR NICHTS machen.


    nur alles schön dokumentieren, daß er nicht kommt, wann er anruft, wie lange er mit seinem sohn spricht usw.


    du könntest zwar was tun, aber du kannst ihn nicht zwingen, denn das wäre für deinen sohn nicht wirklich lustig!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Das letzte was ich tun würde wäre ihm sein Kind zu bringen!
    Selbst wenn ich das Geld hätte!
    Jemand der zuerst einen auf Arbeitslos macht um nicht zahlen zu müssen und dann auf Student mit 35Jahren und ein dickes Auto fährt VW Phoeton...oder wie das ding heisst dem bringe ich bestimmt nicht noch sein Kind.
    Mich ärgert das so unendlich hauptsache einen auf dicke Hose machen aber dann kein Geld haben um zu seinem Kind zu kommen.
    Und wer leidet wieder darunter...das Kind


    Ja ich denke ich setze mich wenn das so weiter geht mit unserem Richter mal in verbindung...der soll ihm mal Beine machen.
    Natürlich schreibe ich mir alles auf, oft kommt er zu spät mit wirklich spannenden erklärungen die ich gar nicht hören will da ich weiss das alles gelogen ist.

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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  • Zitat

    Jemand der zuerst einen auf Arbeitslos macht um nicht zahlen zu müssen und dann auf Student mit 35Jahren und ein dickes Auto fährt VW Phoeton...oder wie das ding heisst dem bringe ich bestimmt nicht noch sein Kind.


    wem schadest Du damit?
    Ihm oder Eurem Kind?

  • Es geht nicht darum jemanden zu schaden, wenn ihm der kleine so wichtig wäre wie er immer macht würde er arbeiten gehn, ein Auto fahren das er sich leisten kann und nicht 15 liter auf hundert kilometer verbraucht, und er würde all seine energie dazu benutzen sein Kind sehen zu können und für ihn da zu sein.
    Er ist sich am nächsten und hängt alles daran nach aussen zu glänzen, ich denke nicht das ich meinem Kind einen gefallen machen würde solche sachen auch noch zu unterstützen.
    Klar ist es mir wichtig das der Kleine seinen Vater sieht...die möglichkeit und den willen bringe ich ihm entgegen der rest liegt an ihm oder nicht?

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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  • Hallo ich schließ mich deiner Meinung an.


    Immer das Kindeswohl vorschieben und damit alles entschuldigen, was der UET u.U. verbockt, dass sehe ich auch gar nicht ein. Das Kind ist da und jeder der Eltern hat Rechte und Pflichten. Es heißt nicht einer kann sich rausziehen so weit es geht und dann erwarten, dass der andere springt um alles auszugleichen.


    Kompromissbereitschaft ja ....hier würde es für mich schon weit darüber hinaus gehen.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Unsere trennung ist jetzt fast zwei jahre her und ich versuche aus zu blenden was da alles vor gefallen ist, versuche nett zu sein auch wenn es sehr schwer fällt...ich denke jede andere Mutter an meiner stelle hätte ihn an den nächsten Baum gehangen...
    Mein Ex ist ein Narzist der übelsten Art, er hat versucht mich finanziell zu ruinieren, mich bis an die grenzen gebracht.
    Er hat mich betrogen und belogen...bis heute
    Ich versuche mit ihm um zu gehen und habe lange auf gehört ihn mit seinen Waffen zu schlagen auch wenn mein Umfeld es oft nicht versteht das ich so ruhig bleibe und nicht reagiere.
    Aber es bringt einfach nichts!
    Ich will einfach nur das er sich um den kleinen kümmert auch wenn ich weiss der kleine wird ihn irgendwann fallen lassen wenn er merkt was sein Vater ist und wie er ist...aber es ist sein Vater und diese entscheidung kann ich nicht treffen!

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Taten.
    Achte auf Deine Taten, denn sie werden Gewohnheiten.
    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter.
    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  • Immerhin hat er umgangspflicht die er sich selbst hat titulieren lassen!

    Ich würde Ihn immer wieder auffordern. Bleib am Ball. Zwingen geht leider nicht.


    Das mit dem Studieren 2x und kein Unterhalt würde ich mit deinem Anwalt besprechen. Da kannst Du ihn zwingen.

  • Stefan


    Die sache liegt berreits beim oberlandes Gericht!!!
    Das Jugendamt klempt sich da richtig dahinter:-)

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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    Achte auf Deine Taten, denn sie werden Gewohnheiten.
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  • Die sache liegt berreits beim oberlandes Gericht!!!
    Das Jugendamt klempt sich da richtig dahinter:-)

    Was will das OLG machen? In Handschellen in den Zoo führen ... Kind überreichen?


    Du kannst es nur immer wieder anbieten und ermöglichen.

  • Das wäre mal ne maßnahme :kicher


    Nein die sache mit dem Unterhalt liegt beim OLG da er gegen das Vereinfachte Verfahren an gegangen ist.

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Taten.
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    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  • Hallo,


    hast du schon mal darüber nachgedacht, dass der KV seinen Umgang nicht mehr regelmäßig wahrnimmt, seit du ihm mit Erfolg das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten hast?


    Du möchtest, dass der KV seine Pflichten wahrnimmt: Unterhalt und Umgang mit dem Kind. Im Gegenzug bist du nicht bereit ihm auch irgendwelche Rechte der Beteiligung an der Sorge für das Kind einzuräumen. Findest du das gerecht?


    LG


    hopeful

  • @ hopeful: Ich kann die TS verstehen, auch wenn er das Sorgerecht nicht mehr inne hat muss er sich um einen regelmäßigen Umgang kümmern, denn sonst verlieren die Zwerge irgendwann den Bezug zu dem Elternteil.


    Weil selbst wenn er das Sorgerecht inne hätte wer kann denn garantieren dass er sich dann kümmern würde?


    Der KV meiner Tochter hat NOCH das gemeinsame Sorgerecht und wie oft hat er die kleine nachdem ich ihn endgültig vor die Tür gesetzt habe gesehen??? wenn es hochkommt alle 3 wochen von märz bis juli seitdem hat er sie nicht mehr gesehen und auch nicht mehr nach ihr erkundigt bin ihm oft entgegen gekommen. Mache ich nicht mehr. Termine hat er nicht nur einmal abgesagt. Sowas wie bei der Partei helfen wo er Mitglied ist oder NEXT sind ihm wichtiger und von Arbeit scheint er auch nicht viel zu halten...


    @ TS was du machen kannst ist schwer zu sagen, aber mehr wie darüber Buch zu führen wann er sich gemeldet hat oder wann er den Kleinen besucht/gesehen hat kannst du nicht machen und dies halt an JA und Gericht weiterleiten...


    Ich wünsche dir viel Kraft.

    Was ist Liebe? Kann man sich sicher sein, dass man liebt? © Mama2010

  • Huhu,
    ich lese hier immer die ganze Zeit , Vater zum Umgang zwingen, wie kommt ihr auf sowas? Hab ich selber durch, habe auch geklagt und mir wurde vom Richter, erklärt das man niemand zum Umgang zwingen kann und berif sich auf ein BGH Urteil. Somit war die Sache gegessen und ich stehe wieder wie am anfang da.


    lg

  • hast du schon mal darüber nachgedacht, dass der KV seinen Umgang nicht mehr regelmäßig wahrnimmt, seit du ihm mit Erfolg das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten hast?

    Wie kindisch wäre das denn vom Vater? Wer ist sein Vormund? (sorry!)
    Ein erwachsener Mann, dem etwas an seinem Kind liegt, kümmert sich - unabhängig von Sorgerechtsstreitigkeiten oder, oder, oder.


    Um Missverständnisse zu vermeiden:
    ich bin grundsätzlich für das gemeinsame Sorgerecht.
    (Grundsätzlich besagt, es gibt Ausnahmen, wäre aber o.T.)

  • hast du schon mal darüber nachgedacht, dass der KV seinen Umgang nicht mehr regelmäßig wahrnimmt, seit du ihm mit Erfolg das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten hast?


    :kopf


    Du möchtest, dass der KV seine Pflichten wahrnimmt: Unterhalt und Umgang mit dem Kind. Im Gegenzug bist du nicht bereit ihm auch irgendwelche Rechte der Beteiligung an der Sorge für das Kind einzuräumen. Findest du das gerecht?


    @hopeful
    ich frage an dieser Stelle nochmal wie stellst du dir GSR vor. Die Alltagssorge liegt ohnehin beim BET. Sie wird also nicht fragen müssen welche Windelsorte gekauft wird oder welches Spielzeug. Selbst wenn GSR vorliegt und einer anderer Meinung ist bei z.B. Kita oder Schule und kann keine anderen Alternativen angeben wird auch nur das Gericht entscheiden.


    Wie kindisch wäre das denn vom Vater? Wer ist sein Vormund? (sorry!)
    Ein erwachsener Mann, dem etwas an seinem Kind liegt, kümmert sich - unabhängig von Sorgerechtsstreitigkeiten oder, oder, oder.


    :daumen:daumen:daumen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Wie kindisch wäre das denn vom Vater? Wer ist sein Vormund? (sorry!)
    Ein erwachsener Mann, dem etwas an seinem Kind liegt, kümmert sich - unabhängig von Sorgerechtsstreitigkeiten oder, oder, oder.


    @maschenka
    Genausogut könnte man sagen, es ist kindisch dem Vater das GSR vorzuenthalten, wo es doch gar nicht so viele Entscheidungen gibt, bei der man dann unbedingt die Zustimmung des Vaters bräuchte. Ich wundere mich, dass es hier so schwer ist zu vermitteln, dass man sich als Vater schlicht und einfach diskriminiert findet. Natürlich kann man sich auch ohne Sorgerecht kümmern. Vor 1970 bekam ein nichtehelich geborenes Kind automatisch einen Amtsvormund. Stell dir doch mal vor, das würde heute noch gelten. Natürlich hat die Mutter sich auch schon damals gekümmert und entschieden, welche Windeln sie nimmt. Aber wenn das Kind zum Arzt musste oder in der KiGa oder in die Schule sollte, hat dass der Amtsvormund entschieden. Die Mutter so abzuwerten und nur auf das "alltägliche" zu reduzieren macht heute kein europäischer Staat mehr. Der nichteheliche Vater wird aber weiterhin so abgewertet ohne dass bewiesen werden muss, dass er nicht Willens ist, seine Entscheidungsbefugnis zum Wohle des Kindes einzusetzen.