Bekomme meinen Sohn nicht zurück!

  • Wenn Eltern sich trennen, ist eigentlich immer die Frage: Wo verbleiben die Kinder. Traditionell gehen die Kinder zur Mutter.
    Die Kinder "lieben" üblicherweise jeden Elternteil gleich. Mit einer "Grundliebe" und mit einer "besonderen" Liebe für die eine oder andere Ausprägung des jeweiligen Elternteils.


    Ihr habt Euch getrennt, eine Vereinbarung über Aufenthalt und Umgang getroffen. Dies in privater Absprache. So soll es sein. In besonderer Situation habt Ihr für das eine Kind eine zeitlich befristete Absprache mit Hilfe des Jugendamtes getroffen.
    Diese Vereinbarung war "bis auf Widerruf" befristet. Nun hat die Mutter widerrufen, der Vater jedoch genauso. Damit ist rechtlich der "Urzustand" wieder aktuell: Die Eltern müssen sich einig werden über den Aufenthalt des Kindes.
    Für die Threadstarterin bedeutet dies: Ein Recht auf das Kind kannst Du unter Berufung auf den "Jahresvertrag" nicht ableiten. An der Stelle solltest Du nicht argumentieren und Beweise führen. Der Vertrag ist für die Zukunft irrelevant. Er schließt, er kann das Recht des Vaters auf den zukünftigen Aufenthalt des Kindes nicht ausschließen.
    Beide Seiten reklamieren derzeit das Kind für sich. Das ist ihr jeweils gutes Recht. Das Gericht wird einzig gucken, was zukünftig besser für das Kind ist.


    Hier schauen die Gerichte auf die Sachargumente um und für das Kind. Den anderen Elternteil herabzusetzen, Lug und Trug vorzuwerfen, ist höchst problematisch. Da muss man schon eindeutige Dinge vorweisen können, wasserdicht. Sonst passiert das, was hier passiert ist: Das Gericht bezieht diese Äußerungen nicht in das Urteil mit ein (was noch gnädig ist. Es könnte sie auch negativ für die Threadstarterin einbeziehen.). An Sachargumenten ist dann nichts übrig geblieben von der Beklagten.
    Entsprechend sind die Anträge, das Gericht sei nicht zuständig, das Jugendamt sei nicht zuständig. Dies noch (zumindest hier im Thread) mit der Meinung verbunden, das Gericht sowie das Jugendamt seien voreingenommen, sind auch höchst problematisch. Denn erneut wird an Formalien argumentiert, nicht an Inhalt, Sachargumenten, nicht an der Zukunft des Kindes ausgerichtet.


    Wenn Du also auf juristischem Wege das Pendel zu Dir ausschlagen lassen willst, solltest Du kindorientiert und zukunftsorientiert vorgehen. Kläre die Strategie da mal mit Deinem Anwalt!
    Ausgehend von der Erkrankung des Geschwisters und einer Ausnahmesituation kann jetzt auf Familienzusammenführung argumentiert werden. Dies sei für die Entwicklung aller drei Kinder wichtig (hier die Anfrage an die Argumentationslinie des Vaters: Warum will er nur "ein" Kind?). Dann muss aufgezeigt werden, wie und warum das Kind einen Tick besser bei Dir aufgehoben ist.
    Fakt ist: Ihr seid derzeit ungefähr gleichwertig. Jetzt kommt es auf Kleinigkeiten an ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Beweise wurden ja wasserdicht beigefügt! Es ist so ,das dass Jugendamt aus Vaters Stadt seinen Bericht und seine Empfehlung wo das Kind zu leben hat und wer das alleinige ABR bekommen soll nur nach den Ausführungen des Vaters gemacht! Ich wurde doch gar nicht hinzugezogen oder befragt! Ich wusste nicht einmal das es zum Gericht geht! Ich wusste von gar nichts,habe erst alles erfahren als ich auf einmal eine Vorladung vom Gericht bekommen habe.
    Ich konnte mir den Bericht von Vaters Jugendamt bei der Gerichtsverhandlung nicht einmal durchlesen!
    Hatte auch keine Kopie oder desgleichen,nur die Richterin hatte einen Bericht ,den sie kurz meiner Anwältin gab zum kleinen Überblick, dann musste meine Anwältin den Bericht auch gleich wieder abgeben,weil der Bericht zu lang war und es zu lange dauern würde diesen jetzt vorzutragen!
    Ich persönlich habe diesen Bericht erst Tage nach der Verhandlung erhalten. Und was da alles drin steht ist eine Frechheit von dem Vater solche Behauptungen da aufzustellen,dabei weiß er ganz genau das ich wirklich Handfeste Beweise habe! Der Vater hat doc auch bei seinem Jugendamt erklärt ich wäre eine so schlechte Mutter und ich hätte die Vollmacht nicht des Kindeswohl ,sondern nur des Geldeswohl unterschrieben! Wenn der Vater nicht auf das monatliche Kindergeld verzichten würde hätte ich die Vollmacht nicht unterschrieben!
    Gehts noch? Ich habe meine Kontoauszüge alle vorgelegt wo zu ersehen ist das ich das Kindergeld von dem Kleinen an den Vater überwiesen habe!!!
    Auch hätte ich den Kleinen im Alter von 6 Monaten schon immer wöchentlich bei im abgegeben! Der Vater hat vergessen das der Kleine mal sehr krank war, ich viel mit ihm zum Arzt musste und das der Kleine mit 12 Monaten über Monate Krankengymnastik bekommen hat! Ich habe mir von allen Ärzten bei denen ich mit ihm von Anfang bis Ende war Bescheinigungen geholt auf denen auch die ganzen einzelnen Datume einzeln aufgelistet sind! Aus diesen ganzen Daten ist schoin einmal ersichtlich das der Kleine über Monate (fast ein Jahr wöchentlich durch) NICHT beim Vater zuhause sein konnte!
    Im Sommer 2008 kam der Kleine hier in den Kindergarten,der Kleine soll zu der Zeit bis Ende 2009 aber auch immer im gleichen Umfang beim Vater wie bei mir gewesen sein! Stimmt auch nicht, er ging ja hier in den Kindergarten und der Kindergarten hat auch einen Bericht dazu erfasst das der Kleine immer da war! Wie soll er dann 150 km entfernt gewesen sein wenn er doch hier im Kindergarten war?
    Und das alles hat der Vater Eidesstattlich unterschrieben!


    Als der Sachbearbeiter von unserem Jugendamt das gelesen hat, hat er selber gesagt: "Na klar, der Sachbearbeiter von dort kennt mich nicht, kennt nur die Äußerungen vom Vater her und ist davon ausgegangen das diese auch der Wahrheit entsprechen und da wird der sich gedacht haben! Nee, das geht gar nicht ,der "Alten" können wir auf keinen Fall das Kind geben! Das muss beim Vater bleiben!"


    Es gibt keinen, aber auch wirklich keinen Grund warum der Kleine nicht bei mir leben sollte! Er hat hier genauso wie bei Papa alles was er braucht! Ich denke vielleicht auch ein bißchen mehr! Denn hier hat er seinen Bruder,den er bei seinem Vater nicht hat! In dem Kindergarten in dem er hier ging gehen auch zwei Cousinen und ein Cousin von ihm (zwei Kinder von meinem Bruder und ein Kind von meiner Schwester).

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Wechsel Deinen Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dies sei für die Entwicklung aller drei Kinder wichtig (hier die Anfrage an die Argumentationslinie des Vaters: Warum will er nur "ein" Kind?).


    Irgendwo hier hatte ich scon einmal geschrieben das die anderen Beiden nicht die Kinder von dem Vater von dem Kleinen sind.


    Natürlich, der 6 jährige leidet zur Zeit höllisch das der Kleine nach nun mittlerweile 6 Wochen nicht mehr da ist. Der kommt damit überhaupt nicht klar.
    Die Beiden sind sozusagen: Ein Arsch und eine Seele.


    Mal zur Vorgeschichte:


    Als ich mit dem Mittleren im siebten Monat schwanger war hat mein Mann mich wegen einer anderen verlassen!


    Es gibt auch keinen Kontakt zu ihm.Interesse an seine Kinder gleich null,er ist komplett weg!


    Als der Mittlere dann 9 Monate alt war lernte ich den Vater von den Kleinen kennen. Er war sozusagen die männliche Bezugsperson und der Freund von dem Mittleren! Er hatte ja sonst keinen Papa!
    Der Vater von dem Kleinen hat sich rührend um den Mittleren gekümmert, so als wenn es seiner war.Ist mit ihm auf den Spielplatz gegangen, hat mit ihm rumgetollt usw.
    Was Männer halt so machen!


    Als dann aber der Kleine geboren wurde, war auf einmal ALLES vorbei! Der Vater von dem Kleinen hatte nur noch Augen für seinen leiblichen Sohn und ließ den Mittleren regelrecht links liegen!
    Auch wenn er nur ins Haus kam ist er direkt an den Mittleren ohne ein Wort vorbei gelaufen und gleich zu den Kleinen hin! So als wenn es den Mittleren gar nicht mehr gäbe!
    An Weihnachten kam er mit Haufen Geschenke für den Kleinen, für die anderen Beiden nicht einmal eine Kleinigkeit! Das hat mich fertig gemacht und ich konnte es nicht mehr ertragen zuzusehen wie anderen Beiden nun abgeschoben werden!
    Ich habe ein paarmal versucht mit ihm zu reden und ihm zu erklären versucht das das so nicht geht.Entweder er behandelt alle gleich oder ich werde einen Schlussstrich ziehen!
    Er hat es nicht eingesehen und nicht verstanden was er überhaupt den beiden anderen Kindern damit antut und dann habe ich mich von ihm getrennt.



    Ich habe es aber niemals an den Kleinen ausgelassen,denn er kann nichts dafür und habe deshalb auch niemals den Kontakt zu seinem Vater unterbunden.

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  • [quote='Volleybap',index.php?page=Thread&postID=816722#post816722]Wechsel Deinen Anwalt. [/quote


    Ich verstehe jetzt aber nicht was das jetzt mit dem Anwalt zu tun hat? Mein Anwalt hat die Papiere doch noch vor der Verhandlung direkt an das dortige Gericht gefaxt? Also die ,die schon vorhanden waren. Den Rest konnte ich ja erst nach der Verhandlung besorgen,weil ich ja nicht einmal wusste um was es alles ging.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • Hier sind wesentliche Unterlagen verspätet vom Anwalt eingereicht worden. Es sind wesentliche Unterlagen vom Anwalt nicht an Dich weitergeleitet worden. Und falls er sie erst in der Verhandlung bekommen hat, hat er nicht Vertagung beantragt.
    Deine von Dir als wesentlich bezeichneten Ausführungen sind nicht einmalim Protokoll enthalten, also nicht getätigt worden - juristisch.
    Deine Anträge anscheinend nicht behandelt worden.


    Entweder hast Du - und das ist bei so Verhandlungen gut möglich, man ist wahnsinnig gefordert - den Inhalten nicht folgen können. Oder Dein Anwalt hat sehr wenig engagiert agiert.
    Anhand Deiner Beschreibung und des Ergebnisses vermute ich das Letztere.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was meine Anwältin bei der Verhandlung sagte:


    Unseres Erachtens sei es zwingend erforderlich, zunächst eine Stellungnahme von Mutters Jugendamtes zu den Betreuungsverhältnissen bei der Kindesmutter einzuholen.Das Gericht habe seit Eingang des Antrags nahezu einen Monat Zeit gehabt, eine entsprechende Stellungnahme einzufordern und hat es nicht getan.


    Auch hatte meine Anwältin die Richterin darum gebeten mit dem Beschluss noch zu warten und das Kind solange bei mir zu lassen bis auch der Bericht vom hiesigen Jugendamt beim Gericht wäre.



    Die Richterin lehnte dies ab und meinte sie wisse nicht wie man da vorgehen solle und sie könne ja nicht solange warten bis ein Bericht von meinem Jugendamt da wäre,da es sich hier um eine einstweilige Verfügung handele und diese müsse schnellstmöglich entschieden werden.


    Deshalb geht ja jetzt von unsere Seite aus auch eine Beschwerdeklage an das OLG.


    Oder war das so jetzt nicht richtig von meiner Anwältin?

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Ich habe mir die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen: KM und KV hatten eine klare Absprache. Die KM hat diese Absprache so verstanden, dass sie diese (allein) jederzeit widerrufen könne, nachdem sie ihre Probleme mit dem anderen Kind geregelt hat. Während dieser Zeit hat sie ihren Jüngsten quasi im Wechselmodell (mit-)betreut.
    Nun widerruft sie, der Kv stimmt zu und reicht wenige Tage nach dem Widerruf ohne Kenntnis der KM Klage ein, sozusagen als Überrraschungsangriff. Zudem basiert die eidesstattliche Versicherung des KV größtenteils auf Halbwahrheiten bzw. Lügen (er habe das Kind seit dem 6. Lbj. im Wechselmodell betreut etc.) Soviel zum Thema elterliche Solidarität.


    Man mag nur erahnen, was das für einen Schock/Trauma bei der TS auslöst. Er hat ihr Vertrauen missbraucht und hat es wahrscheinlich durch diese Aktion für immer oder sehr lange Zeit verloren. -Das sind auch Tatsachen, die er geschaffen hat: Rums, Post vom Gericht,Eilverfahren ohne vorher anzufragen: 'Du, liebe TS, ich möchte, dass unser Kind bei mir überwiegend aufwächst.' -Nein!, Täuschungsmanöver: 'Ja, klar. Kindchen kommt wieder zu dir.' (-schon mit einem Schritt ins Anwaltsbüro, bevor dieser Satz beendet war).


    Jedenfalls habe ich bedenken, ob es in dem Fall notwendig war, per eAO der TS das ABR vorübergehend zu entziehen. Gerade in Eilverfahren ist der Grundsatz der VErhältnismäßigkeit und das Gebot des mildesten Eingriffs zu beachten, da Eingriffe in elterliche Grundrechte Tatsachen schaffen können, die -gerade in Bezug auf die lange Dauer des Hauptsacherverfahrens- später gar nicht oder sehr schwer rückgängig zumachen sind. - An dieser Stelle sei zudem noch erwähnt, dass die TS das ASR innehat. Demnach käme ein Entzug des Sorgerechts oder Teilen davon nur nach § 1666 BGB in Betracht. Dies scheint mir überzogen, denn auch zum Thema Bindung und Kontinutät ist nicht zu verachten, dass das Kind in den ersten lebensjahren überwiegend bei der TS aufwuchs und auch während der letzten Monate zu einem großen Teil von ihr betreut wurde, obwohl sie noch 2 weitere Kinder betreut, eines davon sogar zeitintensiv therapiert wird. Deshalb kann die Bindung des Kindes zur KM auch nicht so stark abgeflacht oder die Kontinuität des Kindes erheblich gefährdet sein.


    Im Übrigen: Ja es kommt vor, dass Richter die Akten nicht groß studieren, vor der ersten Verhandlung. Beschwerde beim OLG 1-3 Monate.




    Mir bleibt allerdings ein Rätzel, warum du (TS) dem Kindergartenbesuch in der Stadt des KV zugestimmt hast, obwohl er kurze Zeit später wieder zu dir sollte und du dort für ihn einen Kitaplatz freigehalten hast. Besprich das nochmal mit deiner Anwältin. Immerhin hast du (noch) das ASR. Und wenn er dich dein Kind nicht bald sehen lässt, dann mach von deinem Recht gebrauch: Fahr zur Kita deines Kindes hin und nimm es übers (verlängerte) Wochenende mit (am besten nocht mit einem Negativattest über die Bescheinigung, dass du die alleinige Sorge inne hast. Musst du beim JA beantragen.geht recht schnell.) Am besten du kannst dann auch noch beweisen, dass er dir das Kind nicht geben wollte. -Also gewöhne dir bitte ab, mit dieser Falscheit zu telefonieren, sondern kommuniziere per Mail,Sms. Schriftliches eignet sich immer besser zum Beweis.


    Ich denke dein Sohn wird wieder bei dir wohnen können, wenn du mit deinem RA hand in Hand arbeitest.



    Die Situation des KV ist auch nicht gerade optimal: 6 Leute + 2 Hunde in einer 80 qm Wohnung, Kind hat kein eigenes Zimmer, aber einen Schlafplatz, 3 neue Stiefgeschwister udn eine neue Stiefmama, die sich um den Kleinen kümmern soll, wenn er arbeiten ist (vollzeit) bzw. sonstwie verhindert. Ich nehme an, bei dir hat er sein eigenes Zimmer, muss sich nicht mit fremden menschen (neu-) arrangieren, da der kleine seine Geschwister kennt, liebt usw und Oma wohnt vis-a-vis und Schwester gleich nebenan. Ich denke das bekommt du und ein RA schon hin.



    Jedenfalls musst DU jetzt Tatsachen schaffen, mit deinem RA im Gepäck. Ich meine die hast du ja eigentlich schon geschaffen: Zeitaufwändige Therapie deines zweiten Kindes zeigt Erfolge, du hast einen Kita-Platz, gute Wohnverhältnisse, Geschwister des Kleinen, an denen er wahnsinnig hängt UND die WAHNSINNIG an ihm hängen (Geschwisterbindung, geringer Altersabstand), und du hast Zeit (arbeitest nicht etwa im 4-Schichtsystem oä).


    Klar, dass du dein Kind zunächst zum KV "gegeben" hast, macht auf den ersten Eindruch nicht gerade Laune, aber wenn man die Hintergründe sieht, wird deine Entscheidung nachvollziehbar und sogar verständlich und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Immerhin musstest du zum Zeitpunkt dieser Entscheidung für drei Kinder denken und sorgen und eines davon war/ist ein "Problemfall", welches dich anscheinend so sehr beanspruchte, dass du zunächst dem Kleineren nicht mehr all deine Aufmerksamkeit widmen konntest. Die Vollmacht ist ja auch auf ein Jahr begrenzt und zeigt deshalb, dass du die Sorge für dein kleines Kind nun auch offiziell dem KV zu einem großen teil für den Kleinen überlässt, bis sich die Wogen geglättet haben. Ich finde dies auch eine mutige Entscheidung. Denn nicht jede Mutter würde sich da Hilfe vom KV holen, sondern lieber gen Nervenzusammenbruch steuern. -Leider nutzt der KV deine Bitte um Hilfe und Unterstüzung jetzt aus.


    Gut das du seine Aussagen widerlegen kannst, denn Lügen ist nicht nur anstrengend, sondern auf viele Details achtet der Lügner oft nicht.

  • Mir bleibt allerdings ein Rätzel, warum du (TS) dem Kindergartenbesuch in der Stadt des KV zugestimmt hast, obwohl er kurze Zeit später wieder zu dir sollte und du dort für ihn einen Kitaplatz freigehalten hast


    Irgendwo hier in dem ganzen hatte ich auch schon einmal geschrieben das ich dem Vater gesagt habe ,als er mir sagte der Kleine geht bald in den Kindergarten,das der Kleine jetzt nicht mehr dort in den Kindergarten gehen solle, da der Kleine jetzt bald wieder nach Hause kommt! Er hat es trotzdem getan! Mit Hilfe der Vollmacht die er ja noch zuhause liegen hat! Auf der Vollmacht steht ja nicht drauf das ich sie widerrufen habe!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • Liebe EinfachIch,


    du tust mir sehr leid, nicht nur euer Kind.
    Ich drücke dir die Daumen und hoffe, dass der Kleine zu dir und seinen Geschwistern zurück kommt.
    Manche Antworten triefen hier vor Häme und Angriffsfreude... echt schlimm.
    Mögen die Schreiber nie in deine Situation kommen.
    Denke an dich. :troest

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Was ??? Die Richterin wisse nicht wie man da vorgehen solle und trifft lieber so eine Knock-out-Entscheidung: Entzug des ABR trotz ASR ?? :ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:


    Ok...junge Richterin auf Probe... Ich hoffe deine RAin stellt sich bei der Beschwerde etwas taffer an !

  • Das ist jetzt schwierig zu klären. Wichtig wäre, ob Dein Anwalt entsprechende Anträge gestellt hat, die vom Gericht abgelehnt wurden, oder ob das Vorschläge im Gespräch waren. Immerhin ist ja anscheinend ein Gang ans OLG ermöglicht worden. Das ist heute nur noch bedingt möglich.
    Aber Du solltest Dich dringend mit dem Rechtsanwalt unterhalten und die Merkwürdigkeiten klären. Irgendetwas läuft hier sehr sehr unrund.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Legal: du vergisst das der kv das abr hat. sie kann nicht einfach zur kita des kindes fahren und es abholen. sie kann es auch nicht einfach mitnehmen, dazu hat sie kein recht mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von janiundced ()

  • Und wenn er dich dein Kind nicht bald sehen lässt, dann mach von deinem Recht gebrauch: Fahr zur Kita deines Kindes hin und nimm es übers (verlängerte) Wochenende mit (am besten nocht mit einem Negativattest über die Bescheinigung, dass du die alleinige Sorge inne hast. Musst du beim JA beantragen.geht recht schnell.)



    Das geht doch nicht, ich habe doch gar kein ABR mehr. Wenn ich das mache, mach ich mich doch sicherlich strafbar?


    Ok...junge Richterin auf Probe... Ich hoffe deine RAin stellt sich bei der Beschwerde etwas taffer an !


    Das hoffe ich auch sehr ....


    Das ist jetzt schwierig zu klären. Wichtig wäre, ob Dein Anwalt entsprechende Anträge gestellt hat, die vom Gericht abgelehnt wurden, oder ob das Vorschläge im Gespräch waren


    Das wurde bei der Verhandlung mündlich gemacht.Vorher konnte man ja gar keine Anträge stellen, da wir den Bericht von dem Vater sein Jugendamt ja gar nicht hatten.


    Vorher wurden Anträge gestellt das das Verfahren hierher muss/soll, da der Kleine wohnhaft hier gemeldet ist. Das wurde aber von dem Gericht dort abgelehnt!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • @ janiund...


    Doch sie hat Recht auf Umgang und praktziert das "Wechselmodel" notfalls gegen seinen Willen weiter. Das nenne ich dann (gerechtfertigte) Selbsthilfe. -Ok, es wäre viell. in der jetzigen Situation keine gute Lösung bzw. kein kluges Vorgehen. -Aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich dann tun würde.


    Wenn sie sich aber nicht einigen können, bleibt ihr nur der Gang zum Gericht auf Regelung des Umgangs per Eilverfahren (längstens 4 Wochen bis zum ersten Gerichtstermin).


    Das fänd ich aber krass: Mutter hat ASR und kämpft um ihr Recht auf Umgang, weil ihr das ABR per eAO-Beschluss vorrübergehend entzogen wurde und der KV anschließend Umgang vereitel/verweigert.


    Oh man...

  • Wie sieht das eigentlich aus mit der Richterin? Hat sie nicht auch viele gravierende Fehler gemacht? Kann man da einen Befangenheitsantrag stellen? Oder sollte man da erst einmal warten was das OLG sagt?

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • @ TS


    Die Anträge hätte deine RAin in der Verhandlung stellen müssen, wenn sie vorher nicht weiter beantragt hat (schriftlich).


    Ist sie denn Fachanwältin für Familienrecht ?


    Befangenheitsantrag ist aussichtlos. Ihr könnt aber Verfahrensmängel rügen ua.

  • Und was ist mit der Kita bei seinem Vater? Wer hat denn nun zu bestimmen ob das Kind in den Kindergarten darf oder nicht? Hat das jetzt auch der Vater? Oder kann ich auch bei der Kita anrufen und sagen ich möchte nicht das der Kleine dort in den Kindergarten geht und das das zu beachten ist da ich ja noch das ASR habe? Oder kann das der Vater jetzt auch allein entscheiden? Ich möchte ja nicht das der Kleine dort nun wieder in den Kindergarten geht. Es soll da ja auch nichts gefestigt werden solange nicht alles klar ist.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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