Wenn Eltern sich trennen, ist eigentlich immer die Frage: Wo verbleiben die Kinder. Traditionell gehen die Kinder zur Mutter.
Die Kinder "lieben" üblicherweise jeden Elternteil gleich. Mit einer "Grundliebe" und mit einer "besonderen" Liebe für die eine oder andere Ausprägung des jeweiligen Elternteils.
Ihr habt Euch getrennt, eine Vereinbarung über Aufenthalt und Umgang getroffen. Dies in privater Absprache. So soll es sein. In besonderer Situation habt Ihr für das eine Kind eine zeitlich befristete Absprache mit Hilfe des Jugendamtes getroffen.
Diese Vereinbarung war "bis auf Widerruf" befristet. Nun hat die Mutter widerrufen, der Vater jedoch genauso. Damit ist rechtlich der "Urzustand" wieder aktuell: Die Eltern müssen sich einig werden über den Aufenthalt des Kindes.
Für die Threadstarterin bedeutet dies: Ein Recht auf das Kind kannst Du unter Berufung auf den "Jahresvertrag" nicht ableiten. An der Stelle solltest Du nicht argumentieren und Beweise führen. Der Vertrag ist für die Zukunft irrelevant. Er schließt, er kann das Recht des Vaters auf den zukünftigen Aufenthalt des Kindes nicht ausschließen.
Beide Seiten reklamieren derzeit das Kind für sich. Das ist ihr jeweils gutes Recht. Das Gericht wird einzig gucken, was zukünftig besser für das Kind ist.
Hier schauen die Gerichte auf die Sachargumente um und für das Kind. Den anderen Elternteil herabzusetzen, Lug und Trug vorzuwerfen, ist höchst problematisch. Da muss man schon eindeutige Dinge vorweisen können, wasserdicht. Sonst passiert das, was hier passiert ist: Das Gericht bezieht diese Äußerungen nicht in das Urteil mit ein (was noch gnädig ist. Es könnte sie auch negativ für die Threadstarterin einbeziehen.). An Sachargumenten ist dann nichts übrig geblieben von der Beklagten.
Entsprechend sind die Anträge, das Gericht sei nicht zuständig, das Jugendamt sei nicht zuständig. Dies noch (zumindest hier im Thread) mit der Meinung verbunden, das Gericht sowie das Jugendamt seien voreingenommen, sind auch höchst problematisch. Denn erneut wird an Formalien argumentiert, nicht an Inhalt, Sachargumenten, nicht an der Zukunft des Kindes ausgerichtet.
Wenn Du also auf juristischem Wege das Pendel zu Dir ausschlagen lassen willst, solltest Du kindorientiert und zukunftsorientiert vorgehen. Kläre die Strategie da mal mit Deinem Anwalt!
Ausgehend von der Erkrankung des Geschwisters und einer Ausnahmesituation kann jetzt auf Familienzusammenführung argumentiert werden. Dies sei für die Entwicklung aller drei Kinder wichtig (hier die Anfrage an die Argumentationslinie des Vaters: Warum will er nur "ein" Kind?). Dann muss aufgezeigt werden, wie und warum das Kind einen Tick besser bei Dir aufgehoben ist.
Fakt ist: Ihr seid derzeit ungefähr gleichwertig. Jetzt kommt es auf Kleinigkeiten an ...