ALG II-Bescheid-Wer kann mit weiterhelfen?

  • Nur, wenn du dann Wohngeld beziehst, mußt du ja das auch bei der ARGE angeben. Ihr seit ja alle eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn du nichts bekommst von der ARGE! Bekommst du aber Wohngeld ist es Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft! Macht es also finanziell Sinn für euch Wohngeld zu beantragen? :frag

  • Bekommst du aber Wohngeld ist es Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft! Macht es also finanziell Sinn für euch Wohngeld zu beantragen? :frag


    der Bedarf für 3 leute liegt aber nicht bei 770 euro. Das Einkommen von Hobbit.Frodo ist in keinem fall hoch genug, dass da Abzüge entstehen können.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Danke juwi. Ich denke das ist meine einzige Chance. Hoffe sehr das ich einen kompetenten und gesprächsbereiten Sachbearbeiter bekomme.


    Beim Anruf in der ARGE, wegen eines Termins, wurde mir aber auch gleich gesagt das das dauern kann, da ich ja keine Leistungsbezieherin bin.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • Macht es also finanziell Sinn für euch Wohngeld zu beantragen?


    für freund und kind gibt es ENTWEDER wohngeld ODER alg 2...
    für hobbit.frodo kein wohngeld weil kein mindesteinkommen vorhanden :ohnmacht:


    (entweder bafög oder umschulung oder nebenjob bleibt als option :hae: )

  • für freund und kind gibt es ENTWEDER wohngeld oder alg 2...
    für hobbit kein wohngeld weil kein mindesteinkommen vorhanden :ohnmacht:


    Das weiß ich das es entweder nur das eine oder das andere gibt. Gerade du hast diese entweder oder Sache mir schon mehrfach gepostet. Da ich Aufstockerin bin und mein Sohn Wohngeld bekommt, weiß ich das sogar aus eigener Erfahrung! :muede


    Es wurde nur mehrfach das Wohngeld angesprochen. Zieht man Sohn und Partner dann allerdings vom ALG 2 als Einkommen ab, gäbe es welches. Oder habe ich das nicht auch geschrieben?


    Ach herrlich, wie hier einem manchmal hier die postings auseinander genommen werden! :crazy

  • Hhhmmm ...erstmal viele Erfolg für deine Prüfung morgen !!!


    Ausbildug würde ich nicht aufgeben, wenn dies deine Traum-Ausbildung ist! Jetzt müsst ihr ein paar Monate die Pobacken zusammenkneifen. -Das geht vorbei.


    Setzt dich mit deinen Gläubigern in Verbindung und bitte aufgrund der nun eingetretenen Situation um Aufschub der Tilgung. -Sie werden bestimmt mit sich reden lassen (denn einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche greifen. hauptsache du zeigst Initiative, auch und gerade wenns mal eng wird).


    Ich denke deine Umschulung ist weder dem Grunde nach BaföG oder BAB - förderfähig. - Die Formulierung "Dem Grunde nach" ist hier nicht unbedingt wörtlich zunehmen. Du bist zu alt etc. für diese Fördermöglichkeit.


    Die Frage, die sich mir stellt ist die, wie viel Zeit du noch brauchst, um diese Ausbildung zu beenden und wie viel Zeit diese Ausbildung (fix) täglich in Ansptuch nimmt.


    Ich bin mir sicher, da lässt sich ein Weg finden: Begründe der Arge ebend, weshalb du nicht mehr in deinem alten Beruf arbeiten kannst und schildere Ihnen die Situation.


    Oder: Du meldest dich arbeitssuchend (evtl. nur teilzeit, da dein Kind noch relativ klein ist) und machst nebenbei deine Ausbildung weiter. Heißt ja nicht, dass sie dich gleich vermitteln können, wenn du dich arbeitssuchend meldest. Für die ist eigentlich nur wichtig, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (zumindest offiziell).


    Ich drück dir die Daumen!


    Wenn man will, geht alles !

  • der Bedarf für 3 leute liegt aber nicht bei 770 euro.


    die arge zahlt nicht,wenn du eine ausbildung machst (ärgert mich schon seit jahren :motz: )


    sie zahlt nur für sohn und freund und haben hobbit.frodo nicht berücksichtigt/rausgerechnet...deshalb auch nur 380 mietanteil für die beiden:winken:


  • Das weiß ich das es entweder nur das eine oder das andere gibt. Gerade du hast diese entweder oder Sache mir schon mehrfach gepostet. Da ich Aufstockerin bin und mein Sohn Wohngeld bekommt, weiß ich das sogar aus eigener Erfahrung! :muede


    Es wurde nur mehrfach das Wohngeld angesprochen. Zieht man Sohn und Partner dann allerdings vom ALG 2 als Einkommen ab, gäbe es welches. Oder habe ich das nicht auch geschrieben?


    Ach herrlich, wie hier einem manchmal hier die postings auseinander genommen werden! :crazy


    warum denn gleich so heftig :ohnmacht: ??? :hae:


    hobbit.frodo kann doch nicht das alg2 einkommen von sohn und freund als IHR mindesteinkommen angeben um wohngeld zu bekommen???? :wow
    glaub ich nicht :ohnmacht::winken:

  • stichwort erstausbildung ist bei bafög und bab maßgeblich. es ist die zweite ausbildung, wird damit als privatvergnügen gesehen und auch deswegen nicht finanziert.
    chancen auf eine umschulung halte ich für extrem gering. ich mag in dem beruf nicht mehr arbeiten (warum auch immer, ohne wertung), reicht der arge nicht. da muss schon eine deutlich längere arbeitslosigkeit und damit keine chance auf die rückkehr in den beruf gegeben sein oder gesundheitliche gründe. ist beides in dem fall nicht gegeben.


    für wohngeld ist die voraussetzung, dass man mit seinem einkommen den bedarf nicht decken kann. auch das ist hier nicht gegeben, da kein eigenes einkommen vorhanden. außerdem greift wohngeld nur, wenn es keine anderen leistungen gibt, die vorausgehend wären (bafög/bab). das wäre zu prüfen, ob das im falle einer zweitausbildung möglich ist.


    ich sehe eigentlich nur die chance mit 400e-job neben der ausbildung und eventuell wohngeld für dich/abfindung aufbrauchen.


    ob die gläubiger einer stundung zustimmen, halte ich auch für fraglich. die finanzielle situation ist ja, teilweise, selbst herbeigeführt (kündigung zugestimmt, stattdessen ausbildung angenommen)


  • warum denn gleich so heftig :ohnmacht: ??? :hae:


    hobbit.frodo kann doch nicht das alg2 einkommen von sohn und freund als IHR mindesteinkommen angeben um wohngeld zu bekommen???? :wow
    glaub ich nicht :ohnmacht::winken:


    Weil´s unwahrscheinlich nervt so ne Wortglauberei... :bldgt:


    Aber sie alle sind ja eine Bedarfsgemeinschaft. Und mein Hartz4 und mein Verdienst ist ja bei Sohnis Wohngeld auch wichtig! Also müßte es doch andersrum auch so sein! Wenn TS Wohngeld bekommt und Sohn und Partner ALG 2...
    Das müßten die in der Wohngeldstelle und bei der ARGE aber besser wissen.

  • ne sie is immer noch mitglied der bg, wird nur momentan rausgerechnet aus den leistungsbezug. hat sie allerdings ein bedarfübersteigendes einkommen (325 plus mietanteil =x plus nochmehr geld ), dann wird das dem rest der bg als einkommen angerechnet. ist logisch oder?
    die nächste frage die mir mal gerade durch den kopf geht, ist die frage der krankenversicherung für hobbit und kind. wie werden die 130 euro kv jeden monat finanziert? das muss ja auch bezahlt werden. ebenfalls wird im bescheid stehen das mutter und kind aus dem kv-zahl-bezug gefallen sind. kind wird ja noch famlienversichert sein.

  • Ja, was man so mit den Ämtern erlebt. Habe heute bei der ARGE rumtelefoniert um einen Termin zu bekommen. Da ich nicht im Leistungsbezug stehe, weiß man dort gar nicht wer für mich zuständig ist. Die gute Frau meinte ich müßte zum Jobcenter. Ich bin aber bei der ARGE arbeitslos gemeldet und beim Jobcenter ja nur weil mein Freund ALG II bezieht. Notfalls gehe ich auch da hin. Das Ding ist ja, das ich gerne wissen möchte was passiert nachdem ich die Schule abgebrochen habe. Sitze ich dann nur zu Hause rum und bewerbe mich und warte ab wann mich mal irgendjemand einstellt? Das kann es auch nicht sein.


    Ich möchte nochmal klarstellen das ich nicht mehr im Handel arbeiten möchte, da ich große Probleme mit den dortigen Arbeitszeiten habe. Eine Betreuung für meinen Sohn ist weggefallen (nach dem Hort) und mein Freund bewirbt sich auch auf Schichtarbeit. Wir haben beide schon zusammen Schicht gearbeitet und hatten da eine Betreuug für die späten Abendstunden. Ich lasse meinen Sohn auf keinen Fall bis Mitternacht alleine zu Hause. Darf ich auch gar nicht, da ich die Aufsichtspflicht habe. Aber das kann ja hier jeder sehen wie er will. Wenn das manchen egal ist, bitte sehr. Der Kündigung habe ich nicht zugestimmt. Es war eine betriebsbedingte Kündigung. Wenn gar nichts mehr geht, bewerbe ich mich auch im Handel. Da ist ja teilweise schon bis Mitternacht offen und muss dann auf die eingeschränkten Arbeitszeiten bei mir hinweisen. Wie groß sind da meine Chancen? Ich wollte durch Eigeninitiative dem vorbeugen.


    Aber da bekommt man ja in Deutschland lieber Steine in den Weg gelegt.


    Momentan bezahle ich bei der Krankenkasse 63,00 Euro für mich und meinen Sohn, da ich den Schüler- und Studententarif habe.


    Es soll ja in Deutschland Leute geben die ihre Krankenkasse nicht bezahlen können, armes Deutschland :kopf .

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • Hi


    schmeiss doch bitte deine Schule nicht. Es wäre doch echt Schade. Aber so wie die Arge denkt, hat ja Paulaken nüchtern beschrieben....
    Ich find es auch total blöd, wenn Eigeninitiative und Lernen bestraft und daheim hocken belohnt wird. Vor allem, da in deiner angestrebten Branche Leute fehlen. Keiner hat hier gemeint, du sollst deinen Jungen alleine lassen.... Es gibt aber Berufe ( werden ja immer mehr) die solche famillienunfreundliche Arbeitszeiten haben.... ich wünsche dir, dass ihr eine gute Lösung findet. Es gibt auch Kinderfrauen, die nach Hause kommen und die Kinder z.B. am Abend betreuen... wäre ja auch eine Option, da du bestimmt nicht nur SD hast.


    Liebe Grüsse und alles Gute Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

    Einmal editiert, zuletzt von lenchen ()

  • Also elternunabhängiges Bafög habe ja beantragt. Es wurde aber abgelehnt, da ich über der Altersgrenze bin. Ich habe nun aber von mehreren Leuten gehört das das Jobcenter mir den Mietanteil bezahlen muss. Bei meinem Bruder ist das auch so. Er macht auch eine 2. Ausbildung (schulisch) und bekommt Bafög (ist aber erst 25). Dieser Bafög-Betrag geht aber für sein Schulgeld drauf und er bekommt noch seine Wohnung vom Jobecenter bezahlt. Unser Anwalt meinte auch das der Bescheid nicht stimmt. Muss aber nochmal abwarten, da es doch erst ein vorläufiger Bescheid war. Es fehlte noch die letzte Gehaltsabrechnung. Sollte sich nichts ändern, werde ich dagegen angehen.


    Mein Freund hat auch gleich nächste Woche einen Vorstellungstermin. Er unterstützt mich sehr und meint ich soll nicht abbrechen. Habe mich dazu entschlossen meine Ausbildung auf jeden Fall weiter zumachen. Es war und ist die richtige Entscheidung.

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  • verwirkliche deinen traum hobbit :) lass dich nicht unterkriegen. bedarf an wohnzuschuss seitens der arge gibts eigentlich immer dann, wenn eine ausbildung dem sinne nach förderungsfähig ist, du aber aus den von dir bereits genannten gründen keins bekommst.das wären ja schon mal 140 euro oder etwas mehr, die du dann nicht mehr sorgen müsstest.
    was mir gedanken macht: müsstest du nicht das doppelte an kosten für krankenkasse bezahlen. denn der satz für über 30 jährige liegt bei ca. 130 euro, nicht bei 63 euro. das solltest du noch mal prüfen lassen.

  • Hier mal wieder Neuigkeiten von meinem Kampf mit den Ämtern. Also einen Termin beim Jobcenter hatte ich noch nicht, da ich das Ganze über einen Anwalt regeln lasse. Bei meinem Freund hat sich wenigstens was getan. Er hat sich einen Bildungsgutschein besorgt und macht ab Anfang Januar 2011 eine Weiterbildung und hat dazu für April auch eine Arbeitsplatzgarantie bekommen. Ich hoffe das halten wir finanziell durch. Meinen Widerspruch gegen den Bescheid und eine eventuelle Klage werden ja ein paar Monate dauern, sagte mein Anwalt. Wir haben jetzt ja auch den endgültigen Bescheid und da bekommen wir 1,00 Euro mehr, :Flowers. Nächste Woche werde ich noch Wohngeld beantragen. Mal sehen ob es klappt. Ich will halt alles versuchen.


    Von einem KK-Satz für über 30-jährige habe ich noch nichts gehört. Ich mußte meine Schulbescheinigung bei der KK einreichen und bekomme deshalb den Schüler- und Studententarif. Da zählt auch noch die Einkommenshöhe. Ich glaube nicht mehr als 500,00 Euro darf man haben. Das trifft alles bei mir zu.

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    Einmal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Meine Ausbildung absolviere ich immernoch und mittlerweile habe ich meinen Bescheid vom Wohngeld bekommen und der war positiv. Dabei habe ich zur Zeit nur ein Einkommen von 133,00 Euro und nun doch einen Anspruch auf Wohngeld in. Dann scheint es ja mit dem Mindesreinkommen nicht zustimmen.

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