ALG II-Bescheid-Wer kann mit weiterhelfen?

  • Heute bekamen mein Freund ich unseren ALG II-Bescheid und seitdem könnte ich nur heulen, weil ich nicht weiß wir mit diesem Geld zurechtkommen sollen. Aber kurz die Vorgeschichte. Ich wohne mit meinem Freund und unserem 8-jährigen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Freund ist seit 01.1.11.2010 arbeitslos und ich bin in einer schulischen Ausbildung. Ich weiß das ich keinen Anspruch auf ALG II habe. Das ist auch auf dem Bescheid ersichtlich. Meinem Freund, welcher der Antragsteller ist, und unserem Sohn wurden monatlich 770,00 Euro bewilligt. Allein unsere Miete beträgt 590,00 Euro warm für 78 qm. Wie kann das sein? Bei bewilligter Miete steht ein Betrag von insgesamt 380,00 Euro. Ist unsere Miete eventuell über der Grenze? Das wurde im Bescheid nicht genannt. Wir wurden auch nicht darüber informiert das wir unsere Miete senken müßten und das wir umziehen müßten. Ich habe mich im Netz informiert und da steht bei 3 Personen gilt eine Höchstmiete von 542,00 Euro warm für Berlin. Kann es sein das man beim Amt nun nur von einem 2-Personen-Haushalt ausgeht, da ich keinen Anspruch habe und ist das dann rechtens? Schließlich existiere ich ja trotzdem, auch ohne eigenen ALG II-Anspruch.


    Ich habe auch angegeben das ich von meinem Arbeitgeber eine Abfindung bekommen habe. Diese Abfindung übersteigt aber nicht das Schonvermögen von 150,00 Euro pro Lebensjahr. Macht bei mir 5100,00 Euro und mein Freund kommt ja auch noch dazu mit einem Freibetrag von 6300,00 Euro. Oder weiß da jemand was anderes bezüglich des Schonvermögens? Habe die Abfindung auch vor dem Antrag auf ALG II bekommen.


    Nun wollen wir den Bescheid natürlich überprüfen lassen. Wäre da gleich ein Anwalt besser oder doch erst das Jobcenter? Muß dazu sagen das wir mit unserem Amt schonmal Probleme hatten und glauben das uns da nicht sehr gut weitergeholfen wird. Ich zermartere mir nun ständig den Kopf wie wir mit diesem Geld auskommen sollen. Wir können gerade mal Miete, Strom, Telefon und ÖPNV bezahlen. Mein Krankenkassenbeitrage und Lebensmittel sind da noch gar nicht drin.


    Kann ich eventuell Wohngeld beantragen?


    Das wird ja ein tolles Weihnachtsfest. :flenn:flenn:flenn:flenn:flenn

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

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  • Kann ich eventuell Wohngeld beantragen?

    Ja sicher, zumindest für deinen Mietanteil!


    Bekommt dein Sohn Unterhalt oder Leistungen nach UVG?


    Sind deine Zahlen Kalt- und/oder Warmmiete? Normal müssten genau 2/3 übernommen werden...

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • Kann es sein das man beim Amt nun nur von einem 2-Personen-Haushalt ausgeht, da ich keinen Anspruch habe und ist das dann rechtens? Schließlich existiere ich ja trotzdem, auch ohne eigenen ALG II-Anspruch.


    Ja, davon kannst du mal ausgehen. Da du nicht ALG2-berechtigt bist zählen sie dich nciht mit und gehen davon aus das du dich selbst unterhälst. Bekommst du denn irgendwelches Geld für die Ausbildung o.ä.?
    Wegen Überprüfung: Meines Wissen gibt es Beratungsstellen die das kostenlos übernehmen, die sind vermutlich auch äh, neutraler als das Jobcenter. In Berlin gibt es sicherlich einige, schnell anrufen.


    campusmami
    UVG oder Unterhalt würde man ohnehin vom Bedarf abziehen, ebenso Kindergeld.


    Edit2: Was ist mit deinem Tulperich? Irgendeine Chance das er bald in Arbeit kommt? Oder wenigstens schnell einen 400 Euro Job bekommt, dann hätte ihr 160 Euro mehr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Die Miete von 590,00 Euro ist die Warmmiete (Kaltmiete 412,00 Euro). Ich bekomme im Moment kein Geld von irgendwoher. Habe nur eine Nebenjob wo ich durchschnittlich ca. 200,00 Euro bekomme. Unterhalt bekomme ich nicht, da mein Freund der Kindsvater ist.


    Mein Freund bemüht sich um Arbeit. Ihr wißt ja sicherlich wie schwierig das ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Dann würde ich als 1. Schritt die Wohngeldstelle anlaufen. Alle Einkommensbescheide der 12 Monate, Mietunterlagen, ALG2-Bescheid.... und irgendwas fehlt sowieso immer.

  • Wohngeldstelle habe ich als nächsten Schritt vorgesehen. Ich wußte ja das ich kein Anspruch auf Bafög oder ALG II habe. Mir war auch klar das wir mir Hartz IV sehr sparsam sein müssen. Aber das es so wenig ist, hat mich sehr erschreckt. Die Ausbildung könnte ich abbrechen um ALG I zu bekommen und würde dann schön zu Hause rumsitzen. Die Ausbildung ist ein Herzenswunsch und ich habe mich auf wenig Geld eingestellt. Nur nicht auf so wenig.

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  • gib doch gleich eure neuen zahlen mal in einen wohngeldrechner ein, dann siehst du doch schon klarer

  • Laut Wohngeldrechner würde ich 149,00 Euro bekommen. Sollte das so falsch sein?


    Habe mir diese Berechnung ausgedruckt und bei anrechenbares Gesamteinkommen steht jetzt 75,00 Euro. Wieso sind dann 200,00 Euro zu wenig?

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    2 Mal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Laut Wohngeldrechner würde ich 149,00 Euro bekommen. Sollte das so falsch sein?


    zugrundelegen für die wohngeldberechnung kannst du nur dein einkommen allein.
    dein freund und sohn sind ja schon berücksichtigt beim alg2 bescheid und bekommen ihren mietanteil von der arge.
    du bekämst wohngeld, wenn du ein einkommen von 364 ca plus 1/3 der miete (dein anteil der rausgerechnet wurde) hättest.... :troest


    http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm

  • Habe im Rechner aber schon angegeben das mein Gehalt nur 200,00 Euro beträgt und meine Freund ALG II bekommt. Aber da werde ich wohl erstmal den Wohngeldbescheid abwarten.

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  • Einen Termin bei der Arge habe ich bereits angemeldet. Warte da auf eine Nachricht. Ich denke aber mal das ich keine Umschulung bekomme. Ich habe ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung. In diesem Beruf wollte und konnte ich nicht mehr arbeiten.

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  • Was hast Du denn nach der Ausbildung gemcht damals? Bevor Kind kam?

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  • in dem erlernten beruf nicht mehr arbeiten zu können wäre ja ein grund für eine umschulung... :winken:


    p.s noch etwas zum thema bafög: wenn du schon einen beruf erlernt und gearbeitet hast, dann hättest du doch evtl. einen anspruch auf elternunabhängiges
    bafög, das auch über-30 jährige erhalten können :hae:


    sieh mal hier:


    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/196.php

  • in dem erlernten beruf nicht mehr arbeiten zu können wäre ja ein grund für eine umschulung... :winken:



    Ja...aber wenn der erlernte Beruf schon lange her ist...dann zählt der bisherige Beruf.


    So leicht, wie es erstmal ausschaut ist ews nicht :brille

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  • Ne, die Zeiten wo sie Stahlbetonflechter zu Mediadesignern umgeschult haben, für horrend Geld, die sind vorbei.
    Nicht auf dich bezogen hobbit, aber es ist schon knusprig. Andererseits: Ich scheine auch eine recht doofe Arge gehabt zu haben.