Hallo Zusammen!
Kurze Zusammenfassung:
Es besteht eine Umgangsvereinbarung die als außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Diese sichert dem KV den Umgang alle 14 tg von Fr-So zu. Die Vereinbarung besteht seit 1 Jahr und der Umgang hat regelmässig stattgefunden.
Unser Kind (10 Jahre) hatte nun eine Geburtstagseinladung erhalten, die in die Umgangszeit von Papa fiel.
Dieser bestand auf sein Recht der vollen Umgangszeit und wollte es dem Kind verbieten.
Daraufhin habe ich 2 alternative Austausch-WE angeboten, die von KV abgelehnt wurden.
Trotzdem bestand KV auf sein Recht und wollte das Kind nicht zum Geburtstag gehen lassen.
Unser Kind war tieftraurig und somit habe ich den Wunsch des Kindes entsprochen und KV mitgeteilt, daß er das Kind dann eben statt Freitagabend erst Samstagmittag holen kann.
Daraufhin war KV sauer.Er hat mir mit Konsequenzen gedroht, weil ich dem Gerichtsbeschluss widerspreche.
Da ich bisher wie gesagt, den Umgang immer gewährt habe, mache ich mir darüber erstmal keine Gedanken.
Nur frage ich mich, wie das weitergehen soll? Unser Kind ist jetzt 10 Jahre und wird zunehmend immer mehr seinen "eigenen Kopf" bekommen und dann und wann mal nicht zu Papa wollen, weil etwas anderes "wichtiger" ist.
Wie soll ich mich dann verhalten, wenn KV stur auf seine Zeiten besteht?
Ihm ist der Wunsch des Kindes nicht wirklich wichtig - es geht ihm mehr darum sein Recht durchzusetzen.
Dabei geht es doch einzig um das Kind. Wenn Mama-Wochenende ist, passiert es ja auch, daß unser Kind mal bei einem Freund übernachten möchte. Da stelle ich mich doch auch nicht quer, weil "meine Zeit" ist, sondern freue mich wenn Kind Spaß hat!
Muß das Kind denn zu Papa, auch wenn es nicht möchte?
Kann man die Umgangszeiten nach einer gewissen Zeit neu vereinbaren?
Viele Grüße!