Was wenn Kind "mal" nicht zu Papa möchte?

  • Hallo Zusammen!


    Kurze Zusammenfassung:
    Es besteht eine Umgangsvereinbarung die als außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Diese sichert dem KV den Umgang alle 14 tg von Fr-So zu. Die Vereinbarung besteht seit 1 Jahr und der Umgang hat regelmässig stattgefunden.
    Unser Kind (10 Jahre) hatte nun eine Geburtstagseinladung erhalten, die in die Umgangszeit von Papa fiel.
    Dieser bestand auf sein Recht der vollen Umgangszeit und wollte es dem Kind verbieten.


    Daraufhin habe ich 2 alternative Austausch-WE angeboten, die von KV abgelehnt wurden.
    Trotzdem bestand KV auf sein Recht und wollte das Kind nicht zum Geburtstag gehen lassen.


    Unser Kind war tieftraurig und somit habe ich den Wunsch des Kindes entsprochen und KV mitgeteilt, daß er das Kind dann eben statt Freitagabend erst Samstagmittag holen kann.


    Daraufhin war KV sauer.Er hat mir mit Konsequenzen gedroht, weil ich dem Gerichtsbeschluss widerspreche.


    Da ich bisher wie gesagt, den Umgang immer gewährt habe, mache ich mir darüber erstmal keine Gedanken.
    Nur frage ich mich, wie das weitergehen soll? Unser Kind ist jetzt 10 Jahre und wird zunehmend immer mehr seinen "eigenen Kopf" bekommen und dann und wann mal nicht zu Papa wollen, weil etwas anderes "wichtiger" ist.


    Wie soll ich mich dann verhalten, wenn KV stur auf seine Zeiten besteht?


    Ihm ist der Wunsch des Kindes nicht wirklich wichtig - es geht ihm mehr darum sein Recht durchzusetzen.
    Dabei geht es doch einzig um das Kind. Wenn Mama-Wochenende ist, passiert es ja auch, daß unser Kind mal bei einem Freund übernachten möchte. Da stelle ich mich doch auch nicht quer, weil "meine Zeit" ist, sondern freue mich wenn Kind Spaß hat!


    Muß das Kind denn zu Papa, auch wenn es nicht möchte?
    Kann man die Umgangszeiten nach einer gewissen Zeit neu vereinbaren?


    Viele Grüße!

  • Dabei geht es doch einzig um das Kind. Wenn Mama-Wochenende ist, passiert es ja auch, daß unser Kind mal bei einem Freund übernachten möchte. Da stelle ich mich doch auch nicht quer, weil "meine Zeit" ist, sondern freue mich wenn Kind Spaß hat!


    Das kannst du aber schlecht vergleichen. Du hast das Kind ja nicht nur alle 14 Tage am WE, sondern täglich, bis auf diese 2 Tage, wenn es beim Vater ist. Würdest du von der kostbaren Zeit abgeben wollen, wenn du euren Sohn nur so selten hättest?



    Wie soll ich mich dann verhalten, wenn KV stur auf seine Zeiten besteht?


    Grundsätzlich hat der Vater recht: Umgangszeit ist "seine" Zeit. Umgekehrt darf er ja auch nicht einfach über die Zeit, die das Kind bei dir ist verfügen. (z.B. Einladungen erlauben, die du verbietest...).


    Ich würde sagen: wenn der Junge alt genug ist, um seine eigenen Pläne zu haben, dann ist er auch alt genug, um diese Pläne mit seinem Vater selbst zu besprechen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich hätte auch so gehandelt.Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen,solange dadurch nicht das Wohl des Kindes gefährdet wird.
    Das sollte der Vater mal bedenken.
    Natürlich solltest du das Kind positiv beeinflussen,wenn es gar nicht mehr zum Vater möchte.Aber das ist hier ja noch nicht der Fall.
    Der Vater tut aber alles dafür,das es irgendwann einmal dazu kommt.
    Nämlich dann,wenn er alt genug ist,zu durchschauen,welches Wohl dem Vater wichtiger ist.Nämlich sein eigenes.

  • ich denke, der Junge wird und sollte so was mit seinem Vater selber klären...
    Vielleicht sieht der Vater das genauso, und wäre gar nicht so "dagegen" gewesen, wenn ihm sein Sohn selber deutlich gemacht hätte, dass ihm diese Geburtstagseinladung wichtiger ist, als der Besuch bei Papa :frag
    Klingt hart, ist aber so- je älter die Kids werden, umso wichtiger werden halt andere Dinge,,, und das ist auch gut so!
    (Trifft einen übrigens auch selber :(;) )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Es kann aber auch nicht das Problem des Kindes sein, daß die Eltern Probleme haben, oder?


    Um KV´s Zeiten nicht zu beschneiden, habe ich ja Alternativen angeboten. Diese WE waren völlig frei von Terminen.
    Wenn KV die aber aus reiner "Fiesheit" nicht annehmen möchte, wirds schwierig.


    Da muß ich mich dann schon fragen, ob es ums Kindeswohl geht oder darum die Mutter zu ärgern.
    Vor allem kann es aber nicht dazu führen, daß unser Sohn Einladungen ausschlagen muß!



    Pläne selber besprechen fänd ich gut! Leider hat Kind (noch) nicht den Mut dazu. Aus Angst Papa zu verärgern.
    Diese Angst hat Kind bei mir nicht, denn mich fragt es ganz offen... Naja kommt vielleicht auch bei Papa noch.


    Viele Grüße!

  • Ich bin grad etwas irritiert. Wurde der Umgang nun durch einen außergerichtlichen Vergleich geregelt oder liegt ein Gerichtsbeschluss vor?

  • Diese WE waren völlig frei von Terminen.


    Vom Sohn. Vielleicht hatte der Vater die schon verplant?



    Wenn KV die aber aus reiner "Fiesheit" nicht annehmen möchte, wirds schwierig.


    Warum ist es eigentlich immer reine Fiesheit, wenn der andere nicht so springt, wie man das gerne möchte? Versetz dich dochmal in seine Lage: Kind würde bei ihm leben, du darfst es alle 14 Tage am WE sehen, und dann ruft ex spontan an: ne, is nicht, XY geht auf nen Geburtstag. Kannst ihn dann nächste Woche haben.


    Und wenn dann an 3 Umgangswe hintereinander Geburtstage sind, sehen sich Vater und Sohn mal eben 8 Wochen nicht?



    Vor allem kann es aber nicht dazu führen, daß unser Sohn Einladungen ausschlagen muß!


    Doch, kann es im schlimmsten Fall. Genau wie es bei jedem anderen Menschen sein kann, das Einladungen abgelehnt werden müßen, weil was wichtigeres ansteht.



    Letzten Endes wird dein Sohn lernen müßen, sich da mit Papa selbst abzusprechen. Das nimmt dann auch viel Druck raus.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wenn der KV den Sohn Samstagmittag holen kann, gehe ich davon aus, dass am Freitag gefeiert wird...? Dann könnte er ihn am Freitag vom Geburtstag abholen, als Kompromiss. Aber grundsätzlich sehe ich die gemeinsame Zeit mit dem Papa als sehr wichtig an.


    Ich würde dem Sohn den Rücken stärken, dass er sich trauen kann, mit dem Papa Kompromisse auszuhandeln (ein Kompromiss besagt ja, dass beiden Seiten entsprochen wird und keiner zu kurz kommt), es geht ja nicht um streiten o.ä.

  • Gibt es das wirklich, dass ein "erwachsener" Mann/Papa nicht bereit oder verständnisvoll genug ist einen Besuchstermin zu verschieben, damit sein 10-jähriger Sohn die Geburtstagsfeier (findet erfahrungsgemäß nur einmal im Jahr statt) eines Freundes besuchen kann ?!?! :hae:

  • damit sein 10-jähriger Sohn die Geburtstagsfeier (findet erfahrungsgemäß nur einmal im Jahr statt) eines Freundes besuchen kann ?!?!


    naja,wenn ich mir da meine Tochter anschau,bei einer Geburtstagseinladung ist es noch nie geblieben ;)
    und selber ausmachen mochte meine Tochter das nie,auch heute noch nicht.Sie hat Angst,dass Papa dann traurig oder böse ist.
    am anfang dufte sie sich mal sagen lassen:du hast ja xyz lieber als mich. :ohnmacht:
    doch das wurde geklärt,und seitdem holt er sie halt dann vom Geburtstag oder ich bringe sie am Tag darauf zu ihm
    Mittlerweile ist das alles kein Problem mehr. O-Ton Papa:jetzt kommt halt die Zeit,wo andere Dinge wichtiger sind.

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  • Ich bin selber Umgangselternteil und mein erster Mann hat den Kindern immer vermittelt, dass ihre Termine egal ob Sport oder Geburtstage wichtiger sind als die Besuche bei der Mama. Resultat wir sehen uns kaum, denn genau dieses Denken ist in den Kindern drin.
    Erfahrungsgemäß haben Kinder nicht nur einen Freund sondern mehrere und ich kann den Vater voll und ganz verstehen!

  • Rovena


    "Vom Sohn. Vielleicht hatte der Vater die schon verplant?"


    Natürlich kann ich nicht mehr machen, als die (vom Sohn) freien WE anbieten. Die Termine von KV kenne ich ja nicht.
    Und wenn KV Termine hat, kann er das doch sagen und ein andrers passendes WE finden. Aber KV redet ja nicht, stattdessen immer schön Druck ausüben....


    ""Und wenn dann an 3 Umgangswe hintereinander Geburtstage sind, sehen sich Vater und Sohn mal eben 8 Wochen nicht? ""


    Ein WE geht ja von Fr. bis So. - und es wird nur selten 3 Tage durchgefeiert! Jedenfalls im Alter von 10!! :-)
    Und sooo groß ist der Freundeskreis unseres Sohnes nun auch noch nicht, daß 3 Wochen nacheinander etwas anliegt.
    Also an den Haaren herbeigezogen! Vielleicht bleiben wir mal sachlich?


    Ich habe gefragt, wie ich mich verhalten soll, wenn Sohn etwas machen möchte und KV keine Ersatzzeiten annimmt.
    Desweiteren habe ich gefragt ob man Umgangszeiten ändern kann, weil sich mit zunehmendem Alter vom Kind auch Bedürfnisse ändern, was sowohl KV´s Zeiten als auch meine Zeiten beeinträchtigen wird - weils zum Größerwerden dazugehört.


    Im übrigen habe ich nicht spontan angerufen, sondern 14 Tage vor dem Geburtstags-Umgangs-WE! Also sofort nach Erhalt der Einladung. Was soll ich noch tun um sowohl Kind als KV gerecht zu werden?


    Ich versetz mich immer in seine Lage. Und ich versuche ständig alles so gütlich wie möglich zu regeln, obwohl ich ständig Tritte vors Schienbein bekomme. Solange es nur mich betrifft, kann ich auch über Vieles hinwegsehen. Aber wenn die Willkür des Vaters sich gegen die Wünsche des Kindes richtet ists langsam mal gut.

  • Sorry,so oft kommen Kindergeburtstage nicht vor! Und von Seiten der Mutter wurden 2 Ersatztermine genannt. Ich unterstelle einfach mal,daß die Mutter auch nichts dagegen hätte,wenn der Vater ihn mal Mittwoch nachmittags mit zu Omas Geburtstag mitnehmen möchte! Hier müssen die Erwachsenen einen Konsens finden,nicht das Kind. Und wenn die Großen das nicht hinbekommen,sollten sie es mittels Mediation lernen,wie man in so einem Fall gemeinsam eine Lösung finden kann.

  • Im übrigen habe ich nicht spontan angerufen, sondern 14 Tage vor dem Geburtstags-Umgangs-WE! Also sofort nach Erhalt der Einladung. Was soll ich noch tun um sowohl Kind als KV gerecht zu werden?


    Wärt ihr nicht getrennt und du aus welchen Gründen auch immer nicht da, hätte auch der Vater entschieden.


    Dem Vater die Einladung weitergeben. Diese fällt in seine Zeit, also entscheidet er.
    Zu Sohnemann: "Die Einladung habe ich auch Papa gegeben, bitte spreche dich mit ihm ab."


    Meine Info an Papa: "Junior hat eine Geburtstagseinladung von xx Uhr bis yy Uhr. Er freut sich darauf, könntest du ihn von dort abholen?"
    Dann sind wir in einem Dialog. Gelingt der nicht, sind immer alle beteiligten mitverantwortlich.


    Wenn ich vor Gericht eine "außergerichtliche Einigung" erwirken muss, damit überhaupt Umgang stattfindet, wäre ich total angekäst über jegliche Einmischung in die Umgangszeit und entsprechend bockig.
    Da läuft noch verdammt viel Machtkampf über die Umgangsfrage - und jeder der beteiligten "Erwachsenen" ist in den Augen des anderen der Buhmann und hat als erstes mit Sand geworfen... bildlich gesprochen. Armes Kind.

  • Also an den Haaren herbeigezogen! Vielleicht bleiben wir mal sachlich?


    du, alles schon erlebt. Mein Ex hat seine damals 6 jährige Tochter fast 3 Monate nicht gesehen, weil immer irgend ein "wichtiger" Geburtstag war. ( er konnte die Kids allerdings auch berufsbedingt nur einmal im Monat für ein WE nehmen. Er hat Schicht gearbeitet, udn das auch am WE. ).


    Daher ja auch meine Sichtweise. Ich hab gesehen, wie sehr es ihm wehtat, wenn Tochter mal wieder auf einen Geburtstag mußte, oder sohni mal wieder krank war...


    Und mein Bruder hat unter dieser 14-tage-regelung so gelitten, dass er jetzt umgekehrt (kids sind momentan bei ihm) seiner Ex mehr Umgang zugesteht, als er eigentlich müßte.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • @maschenka


    "Wurde der Umgang nun durch einen
    außergerichtlichen Vergleich geregelt oder liegt ein Gerichtsbeschluss
    vor?"


    Es war ein Vergleich. KV droht aber daß ich mich dem Gerichtsbeschluss nicht "füge".


    Wobei ich mich jetzt selbst frage, wo genau der Unterschied liegt...??? :hae:


    LG

  • Es war also ein Vergleich, der vor Gericht geschlossen wurde.


    Wer hat denn eine Umgangsklage erhoben? - Wenn es der Vater war, dann wundert mich nix mehr.

  • Um KV´s Zeiten nicht zu beschneiden, habe ich ja Alternativen angeboten. Diese WE waren völlig frei von Terminen.
    Wenn KV die aber aus reiner "Fiesheit" nicht annehmen möchte, wirds schwierig.


    Lass mal die Wertung seines Verhaltens raus.


    Da muß ich mich dann schon fragen, ob es ums Kindeswohl geht oder darum die Mutter zu ärgern.
    Vor allem kann es aber nicht dazu führen, daß unser Sohn Einladungen ausschlagen muß!


    Warum nicht?
    Das Kind ist nun mal Trennungskind und kann Vater und Mutter nicht mehr gemeinsam sehen (Zeit sparen). Irgendwo muss das Kind also Zugeständnisse in Sachen soziale Kontakte machen.



    Gibt es das wirklich, dass ein "erwachsener" Mann/Papa nicht bereit oder verständnisvoll genug ist einen Besuchstermin zu verschieben, damit sein 10-jähriger Sohn die Geburtstagsfeier (findet erfahrungsgemäß nur einmal im Jahr statt) eines Freundes besuchen kann ?!?! :hae:


    Also mein Kind hat viele Freunde, viele Hobbies und zwei große Familien.
    Die richtig guten Freunde richten sich inzwischen nach unserem Umgangskalender und auch die Familie fragt vor großen Treffen nach, ob das Kind dabei sein kann. Möchte der Freund, die Freundin, der Opa seinen Geburtstag unbedingt an diesem bestimmten Tag feiern sagt das Kind freundlich ab: "Da bin ich beim Papa."



    Ich habe gefragt, wie ich mich verhalten soll, wenn Sohn etwas machen möchte und KV keine Ersatzzeiten annimmt.


    Dann hat der Umgang Vorrang!

  • Schade,


    dass man hier nicht mal einfach auf dem Teppich bleiben kann.


    Natürlich sind Einladungen für ein 10jähriges Kind wichtig.
    Natürlich hat der Vater formell den Umgangsanspruch.
    Natürlich gibt es Eltern, die sowas auch über die Maßen ausnützen würden.


    Dennoch ist hier zu überlegen, ob der Umgang nicht einmal verschoben werden kann.


    Die TS hat geschrieben, dass es sich um einen einmaligen "Vorfall" (seit einem Jahr) handelt.


    Man kann auch päpstlicher sein als der Papst.


    Der Kater :brille


    P.S.: Ich verstehe solche Anfragen eigentlich immer so, dass sich die Foren-Gemeinde auch mal Gedanken im Sinne der Themenstarterin macht.
    Gelegentliche Kritik ist mal Gut, sie muss aber nicht alles überdecken!