Alles eine Frage des zeitlichen Rahmens unter den man seinen Blickwinkel setzt. Ehemals Verheiratete wurden in den letzten Jahren den seit jeher Unverheirateten, insofern angepaßt als das sie bei einer Betreuung Ü3 gute Gründe angeben müssen.
Es wäre ja auch noch schöner, wenn jemand jahrelang Unterhalt ohne sachliche Gründe kassieren könnte. Abgesehen davon sind diese Gründe von der Ex relativ leicht selbst herstellbar.
Für mich ist das schon eine Gegenrichtung.
Für mich nicht. Zwar wurde die Bedingungen von Exen-Unterhalt vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Trauscheins abgekoppelt, dafür wurde jedoch die Bezugsdauer für unverheiratete Exen verlängert und die Bedingungen für einen Bezug aufgeweicht.
Wenn für dich natürlich nur dann eine "Sieg" geferiert werden kann wenn Frauen wieder nach 6 Wochen den Nachwuchs auf den Rücken schnallen und auf die Baumwollfelder zum Pflücken gehen (hier: Kartoffelfelder), dann kannst du natürlich lange warten und wirst niemals nie irgendwas erkennen :D. Behalte mal im Hinterkopf das auch damals der gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmen ein anderer war. Mit Großfamilie ist nicht mehr viel (Schlagwort: Mobilität) und noch steht die staatliche Betreuung U3 nicht. Müßte die Allgemeinheit dafür auch noch aufkommen, na dann, Prost Mahlzeit.
Ein recht merkwürdiges Argument, schließlich bezieht die Hälfte aller AE Leistungen der Allgemeinheit, auch H4 genannt. Soll man das jetzt auch kürzen oder gar abschaffen?
Aber danke für Deine Bestätigung, daß der Staat seine mangelnde Kinderbetreuung per Unterhaltsrecht auf Väter abwälzt, weil Großfamilien nicht mehr in dieser Form existieren und irgendein Dummer, also Papa, dafür gefälligst zu bezahlen hat. Die Geburtenrate dürfte nicht zuletzt in den Keller rauschen, weil viele potentielle Väter sich weigern den Depp zu spielen.