Scheidungsunterlagen?

  • Hallo zusammen!


    Irgendwie hab ich noch immer keinen Plan... aber nachdem die Sache mit dem Haus nun demnächst durch sein wird kann es endlich an die Scheidung gehen...


    Welche Unterlagen brauch ich denn für eine Scheidung? Muss der Versorgungsausgleich notariell beglaubigt sein? Wie ist das in dem Fall, dass Ex selbständig ist? Wer erhält da Punkte von wem?


    "Ein Ausschluss kann unter Umständen auch dann
    in Betracht kommen, wenn nur ein Ehegatte während der Ehe durchgehend
    rentenversichert war, während der andere studiert hat oder selbstständig war." <---- Zitat ausm Internet...


    Ausschluss beantragen oder nicht???


    Wie ist das mit Ehegattenunterhalt? Würde der mir zustehen bei einem 4-jährigen Kind wenn ich berufstätig bin?


    Dann: Angaben zu meinem Vermögen: Ex und ich haben uns geeinigt, dass das Haus aufgeteilt wird und alles andere, Bausparverträge und so nicht berücksichtigt werden. Geht es da um die Kosten des Gerichtsverfahren? Und was zählt alles zum Vermögen?


    Ich danke euch schonmal im Voraus für Eure Hilfe :blume



    Liebe Grüße, stella... :wink

  • Ich finde, Du solltest dringend einen Anwalt beauftragen. Und wenn's nur zur Beratung ist. Viel Glück! :daumen

  • Eigentlich wollte ich da drumrum kommen, weil eigentlich ist ja alles soweit geklärt. dachte ich...


    vermögen ist aufgeteilt, haus verkauft. Lässt sich sowas wie Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt nicht selbst klären???

  • Eigentlich wollte ich da drumrum kommen, weil eigentlich ist ja alles soweit geklärt. dachte ich...

    Meine liebe Stella, das dachte ich auch mal! Und jetzt hab ich den Mist, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist und viele Jahre nach Trennung wurde der ganze Zugewinnskrempel nochmal von vorne aufgerollt... weil wir halt nix notariell gemacht hatten, damals, "wir waren uns ja einig"... unsere schriftliche gegenseitig unterschriebene Vereinbarung ist keinen Pfifferling wert. Tja, wir wollten halt auch Geld sparen, deshalb hab ich selber damals keinen eigenen Anwalt genommen und ihm die Hälfte zu seinem Anwalt bezahlt. Im Nachhinein eine ganz schön teure Entscheidung.


    Tu dir selber den Gefallen und investiere jetzt in ein Beratungsgespräch beim Anwalt, es wird dir später viel Kummer und Nerven sparen.

  • So ich habe den ganzen rummel gerade fertig. Wir hatten einen gemeinsamen Anwalt udn Notar, der mit uns einen Scheidungsfolgevertrag ausgearbeitet hat, den er dann notariell beglaubigt hat. In dem war alles geregelt, also wie es mit dem Haus läuft etc. Auch das wir gegenseitig auf Unterhalt (also Ehegattenunerthalt) verzichten.


    So wir haben dann versucht zu beantragen, dass der Ausgleich nicht gemacht wird. Zum einen ist es so, dass dann beide Parteien auf jedenfall anwaltlich vertreten sein müssen, sonst stimmt das Gericht auf keinen Fall zu, auch sonst ist es nicht so einfach. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man das auch im Scheidungsfolgevertrag regeln kann, aber dann muß dieser ne bestimmte Frist vor der Stellung des Scheidungsantrags abgeschlossen sein (Ich meine ein Jahr). Als Unterlagen für den Ausgleich benötigt man die Auskünfte der Rentenversicherungen, also zunächt nur eine Liste mit allen Rentenversicherungen, die man hat, das Gericht holt dann entsprechende Auskünft ein. Kann sein, dass dann der gesetzliche rententrägr noch mit einigen Anfragen auf euch zu kommt, also Anrechnung von Kindererziehungszeiten etc.


    Ich hoffe ich konnte helfen, aber ganz um einen Anwalt kommt ihr eh nicht rum und wenn ihr es nur mit einem Anwalt machen wollt, dann muß da noch viel vertrauen sein, oder wei in unserem Fall, der anwalt persönlich bekannt (er hat uns die Auflage gemacht bei Anfragen immer gemeinsam zu kommen, auch wenn er nur meinen Exmann offiziell vertreten hat, sonst hätte er den Fall nicht übernommen, da er für keinen von uns beiden Partei ergreifen wollte, sogar direkt vor dem Anhörungstermin hat er mir genau erläutert was da ablaufen wird und hat auch beim richter nochmal versucht den Versorgungsausgleich nicht vorzunehmen, welcher zu meinen ungunsten verlief)


    Lg
    Annika