Hallo,
wir haben vom Jugendamt die Berechnung hinsichtlich des zuzahlenden Unterhaltes erhalten. Der Sohn ist 17 Jahre alt.
Der Bearbeiter errechnet folgendes:
Ausbildungsvergütung: 400,00 Euro
abzügliche Ausbildungspauschale: 90,00 Euro
abzüglich Fahrkosten: 54,90 Euro
abzüglich anteiliger Kosten für Sachbücher: 10,00 Euro
anrechenbares Einkommen: 244 / 2 = 122,19 Euro
Und nur 122,19 Euro sollen anrechenbar sein von 400 Euro Ausbildungsvergütung? Sehen wir da was falsch? Warum geteilt durch 2? Die Mutter zahlt keinen Unterhalt. Da wir öfter gelesen haben, dass Jugendämter da hin und wieder was falsch rechnen, hoffen wir auf Eure Erfahrungen. Wir waren bis lang der Ansicht, nur die Ausbildungspauschale kann abgezogen werden.