Unterhalt Ausbildungsvergütung

  • Hallo,


    wir haben vom Jugendamt die Berechnung hinsichtlich des zuzahlenden Unterhaltes erhalten. Der Sohn ist 17 Jahre alt.


    Der Bearbeiter errechnet folgendes:


    Ausbildungsvergütung: 400,00 Euro
    abzügliche Ausbildungspauschale: 90,00 Euro
    abzüglich Fahrkosten: 54,90 Euro
    abzüglich anteiliger Kosten für Sachbücher: 10,00 Euro
    anrechenbares Einkommen: 244 / 2 = 122,19 Euro


    Und nur 122,19 Euro sollen anrechenbar sein von 400 Euro Ausbildungsvergütung? Sehen wir da was falsch? Warum geteilt durch 2? Die Mutter zahlt keinen Unterhalt. Da wir öfter gelesen haben, dass Jugendämter da hin und wieder was falsch rechnen, hoffen wir auf Eure Erfahrungen. Wir waren bis lang der Ansicht, nur die Ausbildungspauschale kann abgezogen werden.

  • :wink Wer zahlt den Unterhalt?
    Wann wird der Junge 18? - Lohnt es sich dann tatsächlich, ein Fass aufzumachen?

  • Wieso ein Fass aufmachen? Es wird das gezahlt, was gezahlt werden muss, warum auch nicht? Abgesehen davon wurde mein Mann über die Lehrstelle nicht mal informiert auch nicht bei Nachfrage an die Mutter. Sprich mein Mann hat ohnehin schon zu viel bezahlt. Und was spricht dagegen, das zu zahlen, was bezahlt werden muss.

  • Hallo,


    schau mal hier nach, da ist es super gut erklärt....z.b. auch, warum durch 2 geteilt wird etc.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Wenn es mich nicht an den Rand des Ruins bringen würde, dann würde ich meinem Kind seine ganze Vergütung von ganzem Herzen gönnen.
    Mein Mann steht auch schon in den Startlöchern wann die große endlich eigenes Geld verdient. Ich finde das ganz schön armselig.
    Die jungen Menschen sollen ja mal auf eigenen Füßen stehen - da macht es in meinen Augen mehr Sinn einen Großteil des Geldes für eine eigene Wohnung/ Führerschein ect zu sparen
    Wenn die Ausbildung dann irgendwann beendet ist haben doch alle mehr davon.




    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Kullerkeks,
    das Geld ist fürs Kind - nicht für Ex.
    Gönn dem Jungen, der wahrscheinlich recht bald 18 wird, doch die Butter auf dem Brot als eine Art Zuschuss für den Schein.


    Wenn dein Mann ein Problem damit hat, dass sein Kind, dein Stiefkind übrigens, vielleicht mehr an Unterhalt bekommt als absolut notwendig, dann wird er schon in die Gänge kommen.


    Als Next wäre mir das peinlich.

  • Und nur 122,19 Euro sollen anrechenbar sein von 400 Euro Ausbildungsvergütung?


    Sieh es doch mal anders. Da er anstatt weiter zur Schule zu gehen, nun eine Ausbildung macht, muss der Vater 122,19 Euro weniger Unterhalt zahlen ;) .


    Versuch die Situation doch mal realistisch zu sehen. Regelmäßig dürfen die meisten Kinder ihre Ausbildungsvergütung für sich ausgeben, müssen evtl. davon ihre Bekleidung o. ä. davon bezahlen. Die Kosten für das Zimmer und die Ernährung bleiben regelmäßig bei den Eltern hängen, da die wenigsten bei so einer geringen Vergütung "Kostgeld" nehmen.

    Abgesehen davon wurde mein Mann über die Lehrstelle nicht mal informiert auch nicht bei Nachfrage an die Mutter.


    :hae: Wundert dich das wirklich?

  • hm uns wurde immer erklärt das die fahrtkosten und die bücher schon in den 90 euro ausbildungspauschale eingerechnet

  • Wenn ich von einem Unterhaltsberechtigten ausgehe, kann ich es nachvollziehen Geld zu verschenken. Wenn man von 4 Unterhaltsberechtigten ausgeht, dann nicht mehr. Dann sollte schon jeder das bekommen, was ihm zusteht und nicht einer mehr bekommen wie all die anderen. Und machen wir uns nichts vor. Das Geld landet in der Tasche der Mutter und nicht wirklich beim Kind. Wie schon geschrieben wurde, vom Ausbildungsgeld müssen die wenigsten was abgeben. Also bleibt ihm das doch nach wie vor.


    Abgesehen davon konnte uns mit den Aussagen bis auf Iceshine keiner weiterhelfen.

  • Und machen wir uns nichts vor. Das Geld landet in der Tasche der Mutter und nicht wirklich beim Kind.


    miete, strom, Wasser, Essen, Kleidung... dafür ist der Unterhalt da, nicht dafür, es dem Kind in die Tasche zu stecken.
    ich gehe mal davon aus, dass der Junge nicht in einem Müllsack durch die Gegend läuft und von Wasser und Brot lebt...


    Und nur 122,19 Euro sollen anrechenbar sein von 400 Euro Ausbildungsvergütung?


    Wenn ich mir die Abzüge anschaue, die da angerechnet wurden finde ich die völlig in Ordnung. Die FAchbücher sind meistens schweineteuer (meine haben damals nur im ersten jahr umgerechnet knapp 300 euro gekostet). Und durch 2 wird geteilt, weil die Mutter auch Unterhaltspflichtig ist.


    Die Mutter zahlt keinen Unterhalt.


    doch, indem sie dem Kind Wohnung, Kleidung und Essen gibt. Das wird dann quasi umgerechnet.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • :hae: Mann oh Mann, einseitiger gehst nimmer :ohnmacht:

    Das Geld landet in der Tasche der Mutter und nicht wirklich beim Kind.


    Weil seine Kosten für sie auch nicht geringer werden. Und obwohl diese Kosten nicht weniger werden, muss der Vater jetzt sowieso schon 122,19 euro weniger zahlen. Halte ich für eine ganze Menge Geld.

    Wie schon geschrieben wurde, vom Ausbildungsgeld müssen die wenigsten was abgeben. Also bleibt ihm das doch nach wie vor.


    Was hindert die Mutter daran, einen Obulus von ihm zu fordern, da der Vater nunmehr mindestens 122,19 Euro weniger zahlt?

  • Hi,


    also kommt....je nach U-Höhe, ist aus meiner Sicht, oft der Unterhalt zu hoch.
    Alleine die U-Erhöhung dieses Jahr, ohne eine Berücksichtigung, ob das Gehalt genauso steigt. :rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Unterhalt, Kindergeld und Ausbildungsvergütung machen zusammen für den Sohn 860 Euro. Hierbei handelt sich es nicht um irgendwelche Almosen. Bei diesem Betrag sind wir schon fast am Selbstbehalt etlicher arbeitender Väter angekommen, die sich da eben nicht mehr in der Ausbildung befinden, sondern ihren Kindern damit auch noch Umgangswochenenden finanzieren.


    Ich bekomme für meine beiden Kinder auch Unterhalt. Nicht das was der Vater bezahlen müßte, eben weniger, aber in meinen Augen immer noch zu viel. So das ich gut Geld davon weglegen kann. Irgendwann werden es die Kinder brauchen. Und meine Kinder gehen nicht in Lumpen. Sie treiben Sport in Vereinen, gehen zum Reitsport, haben gutes Essen auf dem Tisch, Freizeitvergnügen kommt auch nicht zu kurz.


    Außerdem kann ich doch froh sein, die Kinder bei mir aufwachsen zu sehen.


    Eine Mutter muß keinen Unterhalt zahlen bis zum 18. Lebensjahr, da sie ihren Beitrag durch Betreuung ableistet. Fragt sich schon, ob Betreuung in jedem Fall bis 18 Jahren so Not tut. Ich bin der Ansicht zum Kinderkriegen gehören zwei und auch zur Versorgen des Kindes gehören zwei. Wenn die Kinder klein sind keine Frage, dann ist es wichtig, dass sie sicher und gut von einem Elternteil betreut werden. Aber ab einem gewissen Alter des Kindes stellt sich für mich schon die Frage, ob man sich auf dem Standpunkt "man leistet doch schließlich die Betreuung" ewig raushalten kann, etwas dazu beizutragen, dass das Kind eben nicht in Lumpen rumläuft. Viele forden hier noch Zusatzleistungen zum Unterhalt, statt mal selber was dazu beizutragen.

  • :kopf seid doch froh, dass der Junge eine Ausbildung hat. Das Kindergeld wird hälftig angerechnet und die "Betreuung, Essen, Waschen etc." ist Unterhalt in Form von Sachleistungen.
    Der Junge kann nix für den festgesetzten Selbstbehalt für barunterhaltspflichtige Elternteile.

    Zitat

    Wenn ich von einem Unterhaltsberechtigten ausgehe, kann ich es nachvollziehen Geld zu verschenken. Wenn man von 4 Unterhaltsberechtigten ausgeht, dann nicht mehr.

    Ist dein Mann gegenüber 4 Kindern unterhaltspflichtig?

    Zitat

    Und machen wir uns nichts vor. Das Geld landet in der Tasche der Mutter und nicht wirklich beim Kind.

    :kopf


    Ist der Junge erst 17 geworden und ihr auf das Geld angewiesen, würde ich evtl. in einem begleiteten Beratungsgespräch versuchen, einen Kompromiss zu finden; wird er in den nächsten Monaten eh 18, wäre mir der Aufwand zu groß.

  • Hi,


    @maschenka, es kommt immer auf die Höhe an (wegen der "in der Tasche der Mutter").
    Wie ich noch Unterhalt zahlte (495), wette ich,nein ich weiß es, daß meine EX und KM nicht alles der Tochter zukommen ließ ....


    Wenn ich noch bedenke, daß sie noch Sonderbedarf einfordern hätte können :kopf
    Oft ist es auch so, das der U-pflichtige ET sich kaum noch Umgang leisten kann.


    Außerdem kann der 900 Teuronen SB, durchaus real niedriger ausfallen, wenn fiktive Einkünfte mitberechnet werden, wie Firmenwagen etc.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

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  • Eine Mutter muß keinen Unterhalt zahlen bis zum 18. Lebensjahr, da sie ihren Beitrag durch Betreuung ableistet. Fragt sich schon, ob Betreuung in jedem Fall bis 18 Jahren so Not tut.


    Klar tut das Not, lt. Gesetzgebung sogar bis 25 Jahre sobald die ARGE ins Spiel kommt. Ausserdem finde ich es ziemlich einäugig zu sagen es muss kein Unterhalt gezahlt werden, man zahlt schon, nur eben nicht in Bargeld. Betreuung heisst auch kochen, waschen etc.etc. Von den Einschränkungen in der persönlichen Freiheit (auch bei einem 17 Jähigen) mal nicht zu reden.


    Aber ab einem gewissen Alter des Kindes stellt sich für mich schon die Frage, ob man sich auf dem Standpunkt "man leistet doch schließlich die Betreuung" ewig raushalten kann, etwas dazu beizutragen, dass das Kind eben nicht in Lumpen rumläuft. Viele forden hier noch Zusatzleistungen zum Unterhalt, statt mal selber was dazu beizutragen.


    Wenn der Junge weiter die Lehre macht ist doch mit 18 Schluss. Unter Umständen kann das aber auch teurer werden, denn der zu leistende Barunterhalt wird ja nach Einkommen aufgeteilt....... wer mehr verdient zahlt auch mehr!!


    Was die Zusatzleistungen betrifft, wird wohl kaum ein Unterhaltspflichtiger dazu verdonnert alles alleine zu zahlen.


    In Jedem fall bedaure ich den Sohn Deines Mannes echt, dass er mit so einer Giftnudel wie Dir auskommen muss. Wenn man einem 17 Jährigen von seine erarbeiteten Geld so gut wie nichts lässt schafft man die besten Voraussetzungen für einen Ausbildungsabbruch und der wird dann richtig teuer und das u.U. lange.


    Tani