Sorgerecht nach Scheidung?

  • Ich habe ASR und für meine Tochter ihren ersten Perso beantragt vor ein paar Wochen.


    Selbst da wollten sie die Unterschrift des Vaters!Und einen Nachweis das ich das ASR habe :ohnmacht: -die Dame meinte zu mir da könnte ja jede/r kommen auf meine Frage hin warum sie die Unterschrift brauch?! Und ich könnte ja vorhaben das Kind zu entführen :radab ins Ausland o.ä..


    Also habe ich den KV vom Amt aus angerufen ihn gebeten ein Fax aufzusetzen wo drin steht das er damit einverstanden ist das ich trotz ABR einen Perso für meine/unsere Tochter beantragen darf.

  • Und einen Nachweis das ich das ASR habe


    beider Großen hatte ich auch das ASR,ich hab immer das Scheidungsurteil dabei gehabt wo das drin stand. Brauchte es auf dem Amt,bei der Bank...

  • Wir waren nir verheiratet und ich hatte automatisch das ASR+ABR nach der Geburt unserer Tochter.


    hm,und wie "beweist" man dann,.dass man ASR hat??? Steh grad auf dem Schlauch :hae:

  • Ich habe ASR und für meine Tochter ihren ersten Perso beantragt vor ein paar Wochen.


    Selbst da wollten sie die Unterschrift des Vaters!Und einen Nachweis das ich das ASR habe :ohnmacht:


    Eigentlich klasse, die Frau. Meiner Meinung nach sollten Schulen, Behörden etc. auch mehr drauf achten.


    Nic,


    Du kannst Dir eine sogenannte "Negativbescheinigung" beim JA ausstellen lassen, womit Du jederzeit "beweisen" kannst, das ASR zu besitzen

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  • Natürlich sind das Kleinigkeiten, aber auch die kosten Zeit.


    Das sind aber alles keine alltäglichen Dinge !


    Wenn du dich gut mit dem Vater verstehst, ist das Alles kein Grund , das alleinige Sorgerecht zu beantragen.



    Was ist denn, wenn du plötzlich verstirbst oder zum Pflegefall wirst oder sonstwie irgendwie als Sorgepflichtige ausfällst !



    LG Sunny

  • Was ist denn, wenn du plötzlich verstirbst oder zum Pflegefall wirst oder sonstwie irgendwie als Sorgepflichtige ausfällst !


    auch dann würde meine Tochter zum Vater gehen/kommen.Nur das das JA überprüft ob er dafür geeignet ist/wäre wg dem ABR+ASR. Verstehen uns trotzdem gut trotz ASR.



    Wenn ich mit dem verh gewesen wäre hätte ich sicher es beim GSR belassen.

  • - Ihr habt den klassischen Fall, in dem das gemeinsame Sorgerecht besser für das Kind ist. Ein Gericht wird das auch nicht gegen den Willen des KV ändern.


    Das gemeinsame Sorgerecht ist ein Anspruch, den das Kind an beide Eltern hat, eine Verpflichtung beider Eltern sich zu kümmern. Das Bewusstsein ein Elternteil "zweiter Klasse" ohne Sorgerecht zu sein nimmt einen Teil der normalen Eltern-Kind-Beziehung: Verantwortung zu tragen. Der VErlust des Sorgerechts fördert ein Zurückziehen, ist gekoppelt an weniger Unterhaltszahlungen etc.


    Deine Argumente sind auch nicht kindzentriert, sondern beziehen sich auf dich: Du möchtest weniger Umstände bei Entscheidungen haben. Bei wichtigen Entscheidungen ist es aber in der Regel gut, wenn das Kind zwei gleichberechtigte Eltern hat, von denen mal Mutter, mal Vater mehr recht hat. Du bringst die klassischen Argumente, die das Bundesverfassunggericht gerade verworfen hat, weil sie eben nicht im Interesse des Kindes sind, sondern auf Autonomie der Mutter zielen.


    - Also wozu eine Diskussion um etwas anfangen, das dem Kind nichts gutes bringt?


  • Sorry für das OT, aber ehrlich?


    Da es (Gott sei Dank noch) keine Impfpflicht gibt, gehe ich mal stark davon aus, das der Kindergarten nicht legitim vogeht. Erst schreiben sie Deinem Kind Impfungen vor, irgendwann was anderes....sorry :kopf

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  • Ich hatte zwar schon immer das alleinige Sorgerecht...wollte dir aber mal kurz berichten, denn ich denke, du stellst dir das ganze komplizierter vor, als es ist!


    Ich habe nun seit 10 Jahren alleiniges Sorgerecht und musste noch nie eine Negativbescheinigung irgendwo vorlegen, sprich...es wird wenig kontrolliert.
    Das ist zwar ansich nicht korrekt, aber zeigt auch, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht wirklich viel komplizierter auszuführen ist.
    Die meisten Unterschriften braucht man sowieso nicht von heute auf morgen...und da ihr euch ja anscheinend gut versteht, kann man auch davon ausgehen, dass er dir zügig Formulare unterschreibt, wenn mal was anfällt, oder? ;)
    Und im Notfall, wie KH, muss dein Kind nicht länger warten, nur weil ein sorgeberechtigter fehlt!


    Ich würde das Sorgerecht in eurem Fall also auf jedenfall gemeinsam ausführen! Ist auch bestimmt ein schöneres Gefühl, offiziell ein sorgeberechtigter Papa zu sein! :-)

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Wieso gegen den Willen des KV? Hier geht es ja um die gemeinsame Überlegung beider Elternteile ;)


    Das war doch erst nicht wirklich rauszulesen. Und da frage ich mich, ob der Papa den Punkt: Wenn was mit der Mutter passiert bedacht hat.


    Klar, hat er Chancen, auch ohne GSR das Kind zu bekommen, aber u.<U. nur mit großen Hürden. Und dann ist auch nicht auszuschließen, das das kIND ersteinmal in eine Übergangspflegefamilie kommt etc....und bei GSR passiert das alles nicht


    Da kommt das Kind unbürokratisch zum Papa, und für alle ruhiger

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  • Das war doch erst nicht wirklich rauszulesen. Und da frage ich mich, ob der Papa den Punkt: Wenn was mit der Mutter passiert bedacht hat.


    Klar, hat er Chancen, auch ohne GSR das Kind zu bekommen, aber u.<U. nur mit großen Hürden. Und dann ist auch nicht auszuschließen, das das kIND ersteinmal in eine Übergangspflegefamilie kommt etc....und bei GSR passiert das alles nicht


    Da kommt das Kind unbürokratisch zum Papa, und für alle ruhiger

    Erstmal das....
    Und kann es dem Vater nicht negativ ausgelegt werden, wenn er das Sorgerecht abgibt? Wird irgendwo dokumentiert, aus welchen Gründen das Sorgerecht verändert wurde, also...ist es ersichtlich, dass es rein praktische Gründe waren?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Iceshine und Sajoam: Seht ihr, daran haben wir gar nicht gedacht - was passiert, wenn...


    Natürlich soll sie dann sofort zum Papa können, und keiner kann sich besser kümmern als er, wenn ich nicht da bin.


    Stimmt...

  • Und da frage ich mich, ob der Papa den Punkt: Wenn was mit der Mutter passiert bedacht hat.


    Klar, hat er Chancen, auch ohne GSR das Kind zu bekommen, aber u.<U. nur mit großen Hürden.


    Das ist falsch. Da er das GSR schon mal hatte, wird er es automatisch wieder bekommen, wenn er es dann beantragt.


    Und kann es dem Vater nicht negativ ausgelegt werden, wenn er das Sorgerecht abgibt?


    Warum denn?
    Wer sollte ihm das negativ auslegen?
    Wichtig ist nur die Beziehung zum Kind und dass er das GSR schon mal hatte - dann geht's ganz leicht, es wieder zu bekommen... Vor allem jetzt mit den geplanten Gesetzesänderungen.
    Ausserdem kann die Mama sehr wohl per Schriftstück verfügen, dass das Kind zum Vater kommen soll im Falle des Falles.


  • Erstmal das....
    Und kann es dem Vater nicht negativ ausgelegt werden, wenn er das Sorgerecht abgibt? Wird irgendwo dokumentiert, aus welchen Gründen das Sorgerecht verändert wurde, also...ist es ersichtlich, dass es rein praktische Gründe waren?


    Das ASR wird durch Beschluß des Familiengerichts "vergeben". In der Begründung steht auch drinnen, auf welcher Basis die Entscheidung getroffen wurde. Wenn die beiden Elternteile sich darüber einig sind, wird auch das vermerkt. Der Vater braucht sich also keine Gedanken darüber zu machen, dass ihm sein Einverständnis negativ ausgelegt wird.


    Meine Ex hat dem ASR für mich zugestimmt, dass ist auch so im Beschluß vermerkt.


    lg Uwe (aka Alien)

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


    Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die menschliche Dummheit - Obwohl, beim Weltall bin ich mir nicht sicher... (Albert Einstein)


    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)

  • Klar, hat er Chancen, auch ohne GSR das Kind zu bekommen, aber u.<U. nur mit großen Hürden.


    Das ist falsch. Da er das GSR schon mal hatte, wird er es automatisch wieder bekommen, wenn er es dann beantragt.


    [/quote]


    Klar....aber er muß es beantragen. Heißt, der KM passiert Freitags Nachts etwas, ist das Kind schon ersteinmal in einer Pflegefamilie....oder aber Angehörige (Tanten, Omas etc) beginnen sich zu streiten, schon läuft nix mehr normal, und es kann Monate dauern

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  • Neiiiin, es kommt nicht in eine Pflegefamilie. Das Kind kommt (wie auch bei GSR) in die Obhut des Jugendamtes, bis sie den Vater ausfindig gemacht haben ... oder eben diejenigen Person, die die Mutter des Kindes in ihrem Handy gespeichert hat. :rolleyes2: