Bei den Alleinstehenden wurde nur die untersten 15% berücksichtigt. Deshalb bleibt der Wert auch so erstaunlich zufällig stabil, vorher waren es meines Wissens die untersten 20%:
Die jeweilige Ausgangsstichprobe umfasst mindestens ein Fünftel der Gesamtzahl der Einpersonen- und Familienhaushalte, so dass nach Herausnahme der Haushalte nach § 3 Absatz 1
1. von den Einpersonenhaushalten nach § 2 Nr. 1 die unteren 15 vom Hundert der Haushalte und
2. bei Familienhaushalte nach § 2 Nr. 2 die unteren 20 vom Hundert der Haushalte als Referenzhaushalte verbleiben.
Da bekommt das Geschwafel von v.d.L bzgl. Lohnabstandsgebot ein gewisses Geschmäckle. Das hat sie ja schön abgewehrt, weiter auf die Netto-Niedriglöhne einzugehen.
Ich werde heute mit den Gedanken an Waschmaschinen, Kühlschranken und Fahrrädern ins Bett gehen... wo sind sie geblieben :muede ?