Was sagt die neue Verfassungsverordnung ...?

  • Hallo ihr Lieben....


    Ist es nach der neuen Verfassungsverordnung wegen dem geteilten Sorgerecht, jetzt um-umgänglich das alleinige Sorgerecht zu behalten?? Kann jetzt jeder der nicht das geteilte Sorgerecht hat losgehen und es beantragen??und es auch zugesprochen bekommen??...obwohl das Umgangsrecht vollkommen in Ordnung läuft und dem anderen Elternteil nichts vorenthalten wird?


    Hat schon jemand von Euch damit Erfahrung gemacht???


    mimi :-)

    :-) .....nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar..... :-)

  • Ja, gemeinsames Sorgerecht kann nun in den Fällen beantragt werden, wo die Mutter das alleinige Sorgerecht wg. fehlender Sorgeerklärung hat.


    Wenn Vater alle Rechte wahrnimmt, insbesondere regelmäßige Umgangskontakte dürfte dem Antrag ohne Probleme entsprochen werden.


    Ich empfehle deshalb, beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abzugeben, da ersparst Du Euch ein Gerichtsverfahren.



    Der Kater :brille

  • Ja, das würde mich ach interessieren ?


    Vorallem die Sorgerechtserklärung, brauch ich da dann das Einverständnis des Vaters.


    Und wie ist es wenn es ein altes Urteil bezgl. dem Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • Bisher gibt es doch noch gar keine konkreten Vorgaben!


    Im Moment gibt es nur dieses Urteil und noch kein Gesetz dazu.


    kuschel: Ich gehe davon aus, dass in der zukünftigen Rechtssprechung gilt: Was mal da war und weggenommen wurde, bleibt auch weg.

  • Ok..... aber das ist ja nicht das Ziel, mal eben so eine Rechtsposition abzugeben..
    Ich versteh das nicht. Das kann doch nicht so verallgemeinert sein, diese Neuverordnung. Gibt es da keinen Haken??



    mimi :-)

    :-) .....nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar..... :-)

  • Was ist eine Sorgeerklärung und was erklärt man da?


    Da erklärt man einvernehmlich das GSR. Kostet nichts, ist ein Zeitaufwand von etwa 30 Minuten.....


    Der Dad meiner jüngsten und ich hatten die Sorgeerklärung schon vor Geburt des gemeinsamen Kindes unterschrieben und vereinbart.

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  • Ok..... aber das ist ja nicht das Ziel, mal eben so eine Rechtsposition abzugeben..
    I


    Darf ich mal fragen, welche Rechtsposition Du meinst? Das alleinige Recht an einem gemeinsamen Kind?

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  • Ich versteh das nicht. Das kann doch nicht so verallgemeinert sein, diese Neuverordnung.


    Es gibt noch keine Neuverordnung.
    Das einzig Neue im Moment: Nicht sorgeberechtigte Väter dürfen das gemeinsame (nicht geteilte) Sorgerecht bei Gericht beantragen. Unter welchen Voraussetzungen genau das dann auch übertragen wird, ist noch nicht wirklich bekannt. Gesetz (!!) gibt es noch keines.

  • @ iceshine
    Nein so ist das nicht gemeint...


    ich finde nur, wenn alles gut läuft und man immer dem anderen Elternteil entgegenkommt....trotz das er immer mal wieder stänkert und man des Friedenswillen und fürs Kind alles in Balance hällt. Aber all das reicht nicht, jetzt ist der nächste Wille da und ich sehe nicht ein, das immer mehr und mehr gefordert wird. Ich finde das ist Macht ausüben.
    Was ist wenn das Sorgerecht geteilt ist und es ist wiedermal nicht nach seinem Bedürfnis, was bitte kann ich dann noch tun, wenn er noch mehr Rechte für sich beanspruchen möchte. Ich finde dabei geht es dem Vater doch nichts um Kind... oder sehe ich das falsch...?? Ich möchte nur einen Weg finden, der vorallem fürs Kind bedarf und nicht für ihn oder mich.


    mimi

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    2 Mal editiert, zuletzt von mimi4 ()


  • Was ist wenn das Sorgerecht geteilt ist und es ist wiedermal nicht nach seinem Bedürfniss,


    Verheiratete Eltern stellt sich diese Frage erst gar nicht. Da gibt es automatisch das GSR....bei individuellen Problemen muß man diese lösen (wenns gar nicht anders geht halt per Gericht)....


    Wieso das gleiche Procedere nicht auch für unverheiratete Eltern? :tuedelue

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  • Ok..... aber das ist ja nicht das Ziel, mal eben so eine Rechtsposition abzugeben..


    Ja, bisher unantastbare Rechtspositionen lassen sich jetzt in vielen Fällen leicht im Interesse des Kindes kippen.


    Das gemeinsame Sorgerecht ist ja im Normalfall gut für das Kind. Deshalb ist damit zu rechnen, dass ein unverheirateter normaler KV, der bisher kein Sorgerecht hatte, weil es keine gemeinsame Sorgerechtserklärung gab, das gemeinsame Sorgerecht ohne größere Probleme bekommen wird, wenn er es einklagt. Zumindest wird es wohl so sein, wenn er sich um ein Kind kümmert bzw. Kontakt oder eine vernünftige Beziehung zum Kind hat.


    Es spart deshalb Zeit, Geld, Kraft und vermeidet Auseinandersetzungen zu Lasten des Kindes, wenn man in solchen Fällen einfach eine Erklärung für das gemeinsame Sorgerecht abgibt.

  • Was ist wenn das Sorgerecht geteilt ist und es ist wiedermal nicht nach seinem Bedürfnis, was bitte kann ich dann noch tun, wenn er noch mehr Rechte für sich beanspruchen möchte. Ich finde dabei geht es dem Vater doch nichts um Kind... oder sehe ich das falsch...??


    Wieso sollte es ihm nicht ums Kind gehen? Gibt es einen bestimmten Grund, warum er nicht mitentscheiden darf, auf welche Schule das Kind geht, oder in welchen KiGa, oder wenn eine OP ansteht? Vielleicht ist sein Blickwinkel bei der Sache dann ein anderer, dass muß aber doch nicht zwangsläufig der falsche sein.


    Wie heißt es so schön: 4 Augen sehen mehr als 2 ;) Das kann man durchaus auch auf das Sorgerecht übertragen finde ich.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Na, das ist ja klasse.... das heißt für mich dann, ich mach ihm sein nächstes Bedürfnis recht, wie immer halt... Sind wir nur noch Mamas die freundlich lächeln und nicken, natürlich zum Wohle des kindes, weil Papa(dies gilt nur explizit auf den den ich mein) strampelt und quengelt weil ihm wieder ein Puper quer hängt.
    Ist das zum Wohle des Kindes?


    sorry aber das ärgert mich jetzt gerade


    mimi

    :-) .....nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar..... :-)

  • Was meinst Du denn mit "seine Bedürfnisse"?


    Meinst Du damit Terminwünsche in Sachen Umgangswochenenden etc.? Das hat mit dem gemeinsamen Sorgerecht nichts zu tun!

  • Sind wir nur noch Mamas die freundlich lächeln und nicken, natürlich zum Wohle des kindes, weil Papa(dies gilt nur explizit auf den den ich mein) strampelt und quengelt weil ihm wieder ein Puper quer hängt.


    sorry aber das ärgert mich jetzt gerade


    mimi


    Schon mal drüber nachgedacht, das der Papa vielleicht weniger strampeln und quengeln würde, wenn er sich der <Mutter gleichberechtigt fühlt?


    Edith sagt: Einfach weil er sich nicht übervorteilt oder bevormundet sieht, sondern gleichberechtigt, gegenüber dem gemeinsamen Kind....

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    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Na, das ist ja klasse.... das heißt für mich dann, ich mach ihm sein nächstes Bedürfnis recht, wie immer halt

    :hae:


    Wieso? GSR heißt ja nicht, dass einer vorgibt und der andere springt, sondern dass man sich zusammen hinsetzt und die wesentlichen Dinge bespricht. Eben sowas wie Schulwahl usw. Alles andere ändert sich doch garnicht?


    Oder geht es jetzt nur darum, dass der Vater GSR haben möchte, und du jetzt knatschig bist, dass er auch gute Chancen hat, es zu bekommen? Er ist genauso ein Elternteil wie du, warum soll er da nicht auch die gleichen Rechte haben? Oder gibt es einen wirklcih wichtigen Grund, warum dem nicht so sein sollte?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Was meinst Du denn mit "seine Bedürfnisse"?


    Alles mögliche.. Er hält sich selten an Absprachen, er entscheidet Sachen ohne mich zu fragen usw..


    Und wenn er auch noch mitentscheiden, auf welche Schule sie gehen soll, darf ich dann auch noch in seine Stadt ziehen???


    :kopf

    :-) .....nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar..... :-)

  • Schon mal drüber nachgedacht, das der Papa vielleicht weniger strampeln und quengeln würde, wenn er sich der <Mutter gleichberechtigt fühlt?


    es gibt nichts, was er nicht will....ich lasse ihm alles offen... ich schließe ihn nicht aus... mit garnichts.... und all das was das Kind möchte, versuche ich möglich zu machen, was PAPA angeht

    :-) .....nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar..... :-)