• Hallo Ihr lieben,


    Es geht um Unterhalt.


    Hatte mich mal mit jemanden Unterhalten und Sie meinte ich sollte eine Bestandschaft beantragen. Muss ich das? Oder reicht das auch wenn ich ganz normalen Unterhalt beim Jugendamt beantrage?


    Gibt es dazu Formulare oder muss ich das so per Hand schreiben?


    Danke fürs lesen und antworten.


    Lg

  • unterhaltsvorschuß gibt es nur in kombination mit einer beistandsschaft.
    warum willst du keine einrichten?

  • ist ja bereit Unterhalt zu zahlen. Aber er hat noch eine Tochter die bei ihm wohnt. Muss ich den Unterhaltsvorschuss beantragen oder kann ich auch ganz normal Unterhalt beantragen?


    Ist es dann einfacher mit der Beistandschaft? Sorry hab keine ahnung davon.

  • Bitte geh zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein.
    Das Jugendamt regelt dann mit dem Vater, was er zu zahlen hat.


    ... falls der Vater dann nicht leistungsfähig ist, kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen.

  • hmmm,
    aber folgender, imaginärer fall:


    kv verdient ganz gut, mutter beantragt unterhaltsvorschuß ohne vom kv unterhalt zu fordern. das wäre doch betrug dann?


    fazit:
    soweit ich weiß, muss man unterhalt einfordern und nur wenn man keinen bekommt, gibt es unterhaltsvorschuß. klar könnte man statt beistandsschaft einen anwalt reich machen, muss man aber nicht.

  • unterhaltsvorschuß gibt es nur in kombination mit einer beistandsschaft.


    das stimmt so nicht, ich bekomme UHV und habe keine Beistandschaft.



    @TS


    Am besten wäre es für dich, wenn du eien Beistandschaft einrichtest, diese kann dir jegliche Informationen geben und regelt den Unterhalt mit dem KV.

  • kv verdient ganz gut, mutter beantragt unterhaltsvorschuß ohne vom kv unterhalt zu fordern. das wäre doch betrug dann?


    Ja, das wäre es, deswegen muss man auch erst den Unterhalt einfordern.


    Der KV muss den geleisteten UHV sowieso zurück zahlen.


    Wenn der KV willig ist zu zahlen, kann er es auch auf dem Standesamt betiteln lassen. Das wäre der positivste Weg.
    Ansonsten würde ich entweder eine Beistandschaft einrichten oder einen Anwalt konsultieren

  • Hallo da muss ich dich berichtigen , eine Beistandschaft ist nicht zwingend von Nöten . Habe UHV bekommen ohne Beistandschaft


    das stimmt so nicht, ich bekomme UHV und habe keine Beistandschaft.


    Ich auch, UHV aber ohne Beistandschaft !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • unterhaltsvorschuß gibt es nur in kombination mit einer beistandsschaft.
    warum willst du keine einrichten?


    Das ist so nicht richtig. Unterhaltsvorschuss gibt es auch ohne Beistandschaft.

  • Das ist so nicht richtig. Unterhaltsvorschuss gibt es auch ohne Beistandschaft.


    jap! stimmt. hab auch unterhalt nach uvg OHNE beistandschaft bekommen. die hab ich erst später eingerichtet...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • unterhaltsvorschuß gibt es nur in kombination mit einer beistandsschaft.
    warum willst du keine einrichten?


    ich habe auch UVG ohne Beistandschaft bekommen- Voraussetzung ist allerdings, dass man den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung (nachweislich) aufgefordert hat ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ok 'mein' jugendamt besteht auf eine beistandschaft, finde ich auch sinnvoll. man muss ja einen anwalt nicht reich machen und unterhalt muss man sowieso einfordern.

  • Voraussetzung ist allerdings, dass man den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung (nachweislich) aufgefordert hat


    auch nicht so ganz- jedenfalls hat bei mir gereicht, daß der vater nicht zahlen kann, ich mußte nix nachweisen, ob ich ihn aufgefordert habe (habe ich zwar, aber das wollten die nicht schriftlich, es hat gereicht einen antrag auszufüllen)


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • auch nicht so ganz- jedenfalls hat bei mir gereicht, daß der vater nicht zahlen kann, ich mußte nix nachweisen, ob ich ihn aufgefordert habe (habe ich zwar, aber das wollten die nicht schriftlich, es hat gereicht einen antrag auszufüllen)


    lg casha


    War bei mir auch so. Scheint wirklich unterschiedlich zu sein.

  • Also ich bekomme auch UVG ohne Beistandschaft. 'Mein' Ja begründete das damals damit, dass sich eine Beistandschaft nur lohnen würde wenn KV arbeitet oder man in Klinsch liegt :schiel

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    Einmal editiert, zuletzt von BigBianka ()