Gerichtstermin (Umgang) ist nahe!

  • Hallo!
    ich stehe nun kurz vor meinem ersten Gerichtstermin in meinem Leben :( (nur noch drei Mal schlafen) und das auch noch mit meinem Ex! Ich schlafe nur noch schlecht und wenn ich bedenke, dass es "nur" um den Ungang geht! Er will die Kleine jeden Dienstag und alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag. Im Moment sieht er sie Dienstags und Freitags, holt sie da vom Kiga ab und bringt sie nach dem Abendessen Heim. Wie hatten zwei gespräche mit dem Ju-Amt - wobei er beim zweiten Gespräch abgeblockt hat und keinen Kompromis eingehen wollte. Nun ist der Termin und ich bin aufgeregt hoch ... . Nun die nächsten Termine werden folgen: vor ca. zwei Wochen bekam ich ein Schreiben von seinem Anwalt. Er stellt einen Antrag auf gemeonsames Sorgerecht und alleiniges ABR :scared . Tja ich war baff und warte nun auf meinen zweiten Termin!

  • Ich wünsch Dir natürlich alles Gute für den Termin und kann Deine Nervösität gut verstehen.
    Aber eigendlich wär der Gerichtstermin unnötig. Ich finde seinen Vorschlag des Umgangs mehr wie gut fürs Kind.

  • Hallo Jana,
    nun habe einmal nicht solch eine Angst, ein gericht ist keine Schlachtbank.
    Um mich meinen Vorschreibern anzuschließen, was steht gegen seinen Antrag zu dieser Umgangsregelung?
    Was steht gegen ein gemeinsames Sorgerecht?
    Nun, das alleinige ABR kann sich dein EX in den Wind schreiben, wenn er das gemeinsame SR haben will, ist doch die erste Vorraussetzung, dass man sich nicht um ein alleiniges ABR streitet, er kann nicht eines Wllen - zu gleichen Teilen - und das andere für sich allein beanspruchen.
    So hat das das BverG auch nicht gewollt.

  • Nun, der Gerichtstermin wäre überflüssig, wenn man sich auf ein langsames Annähern eingelassen hätte. Zum Ex: seine Tochter war immer ein Vorzeigekind, auf allen gemeinsamen (wenn dies mal vorkam) Veranstaltungen, war er immer der tolle Papa und zu Hause? Er hat noch nie mit ihr alleine eine gemeinsame Nacht verbracht (selten auch mit uns gemeinsam - seine Kumpels waren wichtiger, nicht nur zwei bis drei Nächte in der Woche). Wenn es ihm mal wieder schlecht ging, legte er sich auf die Couch und schaute Fern, .... und viele tausend andere Sachen auch - Wie, ich habe die Kleine bei Wind und Wetter in die KiKr gebracht mit dem Baggy, bin durch den tiefsten Schnee gestapft, denn mit dem Auto durfte ich nur ganz selten mal fahren ...
    Kurz: Er war da, wenn er Lust hatte und ich, tja ich liebe sie über alles!
    Ich habe mich schon ein wenig damit abgefunden, dass er es immer so hinbekommt, wie es für ihn am Besten ist. Ich versuche auf ihn einzugehen - hole die kleine auch mal bei ihm ab, und und und. Aber von heute auf morgen bei ihm schlafen, das geht doch nicht, man muss doch erstmal testen? Oder sehe ich das immer noch zu verbissen? Was ist wenn er seine Lust an ihr wieder verliert?
    Es war anfangs so, das sie mit schlimmen Schlafstörungen zu kämpfen hatte, dies wurde weniger als ich den Umgang auf diese zwei Tage minimiert habe. Sie ist glücklich, lacht wieder mehr und im Kiga entwickelte sie sich toll, sie kommt nun aus sich raus.
    Ich sollte wohl einfach mal abwarten.

  • Hallo Jana,



    wie alt ist denn eure Tochter? Beantragt hat er scheinbar die Zeit lt. gängiger Rechtsprechung. Auch im Gerichtstermin kann man (ihr) doch gemeinsam mit dem Richter eine Anlaufzeit vereinbaren und das ganze staffeln, erstmal von Sa-So und dann von Fr-So oder so......kommt aber auch auf das Alter von eurer Tochter an und wie eng der Kontakt bisher zum Papa ist.



    LG Anni

  • Jana,


    Väter sond nun einmal komische Geschöpfe, jeder auf seine Art. Es gibt welche, sie sehen ihre Kinder als das Beste, was ihnen passieren konnte und kümmern sich entsprechend. Dann gibt es welche, die sehen ihre Kinder als nötiges Beiwerk einer Beziehung und schieben der Mutter eben die seit Urzeiten bestehende Erzieherrolle zu.
    Beide merken, was sie verlieren, wenn eine Trennung ins Haus steht...


    Dein Ex gehört nach deinem Schreiben zur letzteren Kategorie, der erst gemerkt hat, dass er Vater ist, wenn er keiner mehr war, zumindest nicht so, wie er sich das dachte. Räum ihm die Chance ein, seine Fehler gegenüber dem Kind wieder gut zu machen. Die Variante, welche Anni71 hier vorgeschlagen hatte, wäre als Gerichtsbeschluss erst mal so anzudenken.
    Wenn vati seine Vaterrolle gut spielt, sich also aktiv an der erziehung eurer Tochter beteiligt, kann man auch ohne gericht den Kontakt zum Vater individuell ausweiten - ein Richter ist kein Gott, ihr bestimmt über euer Kind.

  • Wieso sind immer die Väter komische Geschöpfe, wenn sie bei gericht ihren Umgang einklagen müssen? Alle 14 Tage plus einen tag in der Woche ist normale realität. Ist schon traurig genug,daß viele Väter diesen normalen Umgang einklagen müssen.

  • Kleene25,


    du hast Recht, es sind meist die Väter, die bezüglich jeder Kleinigkeit bezüglich ihrer Kinder zum Gericht rennen müssen , um zu klagen.
    Das ist aber eine so weitläufige Thematik, dass es eben spezielle Foren für solche Väter gibt, denn viele Mütter erachten die Kinder als ihren Besitz, wollen die Väter überhaupt nicht n der Erziehung ihrer Kinder teilhaben lassen.

  • Hallo Jana erstens denke ich auf das ABR hat er keine Chance. Da Du Dich ja Hauptsächlich um das Kind gekümmert hast. Denke mal der Anwalt von Deinem Ex will nur etwas leichtes Geld verdienen.
    Und gegen das gewünschte Umgangsrecht ist doch nichts zu sagen. Es zeigt doch, dass er sich bemüht und sein Kind sehen will, finde ich doch positiv. Ich würde mich freuen wenn ich mit meiner Ex so eine Regelung treffen könnte.

    Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen.



    Kinder sehen mehr darauf,
    was die Eltern tun, als was sie sagen.

  • du hast Recht, es sind meist die Väter, die bezüglich jeder Kleinigkeit bezüglich ihrer Kinder zum Gericht rennen müssen , um zu klagen.


    Das eigene Kind sehen dürfen, und das öfter als 2 Nachmittage die woche ist eine Kleinigkeit? :hae: ( :tuschel und klagt Papa nicht, sondern gibt sich mit den paar stündchen zufrieden, dann ist ihm das Kind ja egal :dribbel )


    Und mal ganz ehrlich: mein Bruder hat seine Kids auch nie in den KiGa gebracht, schon berufsbedingt. MIttlerweile leben sie ganz bei ihm... (und der "große" kommt jetzt erst in die Schule).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Es zeigt doch, dass er sich bemüht und sein Kind sehen will, finde ich doch positiv. Ich würde mich freuen wenn ich mit meiner Ex so eine Regelung treffen könnte.

    Das, was du erreicht hast, gibt es in Deutschland nicht sehr viel und oft. Wenn dir mit deiner Ex eine vernünftige Umgangsregelung treffen könntest, währest du ein Vorzeigepapa für die Väterszene.

  • Hallo Jana

    Zitat

    Er will die Kleine jeden Dienstag und alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag.

    Ich versteh jetzt nicht was dein Problem damit ist :hae:
    Is doch wohl net zuviel verlangt außer die "kleine" wird noch gestillt.


    lg


    J B

    Niemand ist alleinerziehend!
    Da gibts ja noch Onkel´s, Tanten, Großeltern usw.
    die unbedingt miterziehn wollen


    :radab