Gemeinsames Sorgerecht jetzt automatisch?

  • Hallo zusammen!



    Alsoo erstmal ein dickes ENTSCHULDIGUNG dass ich hier Fragen zu einem Thema stelle, das hier schon lange beredet wurde..


    Habe "FDP: Automatisches Sorgerecht für alle Väter" und "BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht " durch gelesen und mir das wichtigste heraus geschrieben, ABER es war für mich nicht so deutlich, weil manches in Diskusionen ausgeartet ist. Deshalb habe ich Verständnisfragen :hae:


    - Das gilt für alle NEUGEBORENEN Kiddies??


    - Die schon geborenen Kinder nicht verheirateter Mütter (ich mit alleinigem Sorgerecht) - habe ich richtig verstanden, dass die Väter quasi klagen müssten und nicht rückwirkend automatisch das Sorgerecht erhalten?? Also quasi wenn sie nicht klagen, passiert nichts bzw ich kann jetzt nicht mehr ablehnen?



    Gibt es nicht auch Alltagssorge (oder wie man das nennt) quasi da wo´s Kind wohnt (bei mir) sollte da zum Kindergarten/Schule gehen - was ist wenn Sorgerecht dann gemeinsam ist und der Vater sich quer stellt (er wohnt 15min entfernt)?



    Oder Aufenthaltsbestimmungsrecht - wenn Vater jetzt will, dass Kind einfach so bei ihm ist, kann ich nichts mehr machen (wegen Kind - Termine zB Kinderturnen um nur ein Beispiel zu nennen)?




    Ich hoffe diese Fragen nerven jetzt nicht zu sehr :brille Danke für Antworten.....

  • keine panik!


    es ist angedacht, dass nichteheliche eltern das gemeinsame sorgerecht bekommen, wenn sie zusammen gewohnt haben...
    wie genau das gesetz geändert wird, ist noch unklar.
    jetzt hat das verfassungsgericht gerade entschieden, dass väter den antrag auf gemeinsames sorgerecht stellen können, wenn es zum wohl des kindes erforderlich ist... :winken:

  • :winken: Halloo....



    Grins, das sind so meine Gedanken, die ich mir mit dieser Info jetzt mache :-) Alsoo mit KV habe ich nie zusammen gelebt, er war logischerweise auch nie bei mir gemeldet. Wir verstehen uns so einigermassen (bis auf wenige Ausnahmen) für/vor dem Kleinen. Habe jetzt nur ANgst, wenn dies rückwirkend gemacht wird, von ihm "die andere Seite" kennenlernen werde :bldgt: Zumal ich ja auch gar nicht weiss, ob er davon jetzt Bescheid weiss?? Wird er angeschrieben werden?? Was natürlich ein erheblicher Aufwacd wäre, alle KV´s anzuschreiben grins...

  • Wie gesagt, es ist alles in der diskussion.


    der derzeitige Stand ist folgender.


    - Ab sofort können unverheiratete Väter, die kein Sorgerecht haben und keine Sorgerechtserklärung bekommen bei Gericht eine Klage auf gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht oder Teilbereiche einreichen. Dann wird nach Kindeswohl entschieden und man darf davon ausgehen, dass Gerichte die gleichen Kriterien anlegen wie bei der Entscheidung über das sorgerecht bei verheirateten Eltern.


    Gerichte streben beim Sorgerecht heutzutage in aller Regel ein gemeinsames Sorgerecht an, wenn die Eltern nur halbwegs kommunikationsfähig sind.


    - Was in Zukunft sein wird, ist unbekannt. Hier geistern täglich andere Modelle durch die Presse. Es lohnt sich abzuwarten.


    - Sog Alltagssorge bezeichnet Entscheidungen des täglichen Lebens (Essen, Schlafen gehen, kleine Arztbesuche, Tagesablauf, Kontakte etc.). Die hat immer gerade derjenige der Eltern, bei dem das Kind gerade ist, egal, wer das Sorgerecht hat.


    - Schulentscheidungen gehören nicht zur Alltagssorge.


    - Aufenthaltsbestimmungsrecht ist normalerweise da, wo das Sorgerecht ist. Es gibt aber die Möglichkeit zu trennen (ABR bei einem Elternteil, bei dem das Kind vorwiegend lebt, Sorgerecht gemeinsam). ABR sagt etwas über den Wohnsitz eines Kindes aus. Umgangsregelungen können unabhängig vom ABR getroffen werden. An die müssen sich dann beide halten.

  • :thanks: Segelpapa.. Äähmm, das wäre bei uns nur "auf dem Papier", da wir alle Sachen eigentlich gemeinsam machen der ich normale Sachen, wenn er micht erreichbar ost, auch alleine "entscheide", soviel war´s odert ists ja nicht...... ABER man kann den Menschen nur VOR den Kopf gucken, nicht dahinter.............. Habe einfach nur Angst, dass er jetzt wer weiss was anstellen würde etc.....


    Aber wenn dies nicht automarisch zugeteilt wird und er ja gar nicht automatisch davon erfährt ist alles wie beim altem.... :-)



    Sooo ihr könnt gerne noch was aschreiben, ich werd´s morgewn lesen, mein Bett ruft :-) Gute Nacht..........



    PS: Er wollte damals kein gemeinsames Sorgerecht und die Gespräche/Diskussionen darüber sind nie geführt wordeb, es war ganz automtatisch mit alleinigem Sorgerecht......

  • Dann wird nach Kindeswohl entschieden und man darf davon ausgehen, dass Gerichte die gleichen Kriterien anlegen wie bei der Entscheidung über das sorgerecht bei verheirateten Eltern.


    da habe ich das urteil des verfassungsgerichts aber anders gelesen:
    grundsätzlich findet das verf.gericht die gesetzeslage in ordnung.
    der vater soll nur ein recht haben, das gemeinsame sorgerecht zu beantragen, wenn es für das wohl des kindes erforderlich ist :hae::winken:

  • Die Kriterien zur Bewertung von Kindeswohl hängen ja nicht davon ab, in welcher Art des rechlichen Verfahrens man ist, sondern allein davon, was gut ist für ein Kind.


    Man wird also die gleichen Kriterien anwenden (Fördermöglichkeiten, bindung, Kontinuität, Umfeld, Erziehungsfähigkeit, sonstige Beziehungen etc.). Es wäre schon merkwürdig, wenn all das nur für Kinder aus Ehen gelten sollte, nicht aber für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet waren.


    Nein, die Kriterien, was gut ist für ein Kind, werden schon die gleichen sein, die sonst auch angewendet werden.

  • Ok das verstehe ich alles ABER geschieht das automatisch oder nur wenn KV das anfordert??

    In Deinem Fall gilt folgendes:
    der Vater hat nun die Möglichkeit sein Recht einzuklagen.
    Wenn Du allerdings womöglich langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden möchtest (im Interesse des Kindes) dann kannst Du nun auch gemeinsam mit dem Vater zum Jugendamt gehen, und dort das GSR beurkunden lassen.
    Der Hauptwohnsitz hat damit erst einmal nichts zu tun.

  • Der Vater kann es einklagen (wird aber von niemandem dazu aufgefordert werden).
    Wenn der Papa das einklagt, weiss kein Mensch ob er es dann auch erhalten wird.


    Warte einfach ab, was passiert.
    Das Gesetz ist im Moment im Entwurfsstatus - niemand weiß, wie es aussehen wird.

  • Hi,


    meine Empfehlung an den KV wäre, sofort einklagen, wenn nicht freiwillig das GSR von der Mutter "genehmigt" wird.


    Die Zeit spielt m.E. für den Sorgerechtsinhaber, bis das Gesetz, beschlossen ist und in Kraft tritt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich bin mittlerweile ganz verunsichert. In meinem Fall war ich mit dem Vater des Kindes grade maximal 6 Wochen zusammen. Nach dem Ende der Geschichte bemerkte ich erst, dass ich schwanger war. Er hat sein Kind zuletzt vor 5 Jahren gesehen aber er schreibt zum Geburtstag und zu Weihnachten eine Karte und schickt immer ein Geschenk. Unterhaltszahlungen wurden seit der Geburt nicht angepaßt. Ich habe das vor zwei Monaten mal versucht, woraufhin ich die Antwort erhielt, dass unser Kind die halben Sommerferien bei ihm verbringen soll , wenn er mehr zahlt. Eine vorherige Eingewöhnungszeit sei aufgrund seiner beruflichen Situation leider ausgeschlossen. Ich habe den Wunsch nach Umgang begrüßt, aber um eine Möglichkeit des Kennenlernens gebeten; seither ist das ohne Antwort dabei geblieben. Kann der Vater, der seit 5 Jahren wenig bis kein Interesse zeigt, den ich wenige Wochen gekannt habe, der 500m km weit weg wohnt, mit dem ich nie zusammen gelebt habe, den ich vermutlich auf der Straße nicht mal erkennen würde jetzt Sorgerecht beantragen? Hat er dann eine Chance? Ich fand es schwer genug mein Leben kindgerecht zu sortieren und fürchte mich einfach vor Eingriffen von "außen". Was meint Ihr?

  • Hi,


    meine Empfehlung an den KV wäre, sofort einklagen, wenn nicht freiwillig das GSR von der Mutter "genehmigt" wird.


    Die Zeit spielt m.E. für den Sorgerechtsinhaber, bis das Gesetz, beschlossen ist und in Kraft tritt.


    Würde ich nicht unbedingt sagen. Die jetzige Regelung ist nur die Minimallösung. Vielleicht kommt ja per Gesetz noch was besseres? Als sorgerechtbegehrender Vater würde ich den Gesetzentwurf abwarten, und dann entscheiden.

  • Ich habe das vor zwei Monaten mal versucht, woraufhin ich die Antwort erhielt, dass unser Kind die halben Sommerferien bei ihm verbringen soll , wenn er mehr zahlt. Eine vorherige Eingewöhnungszeit sei aufgrund seiner beruflichen Situation leider ausgeschlossen.


    Übel übel dieser Dübel. :kopf


    Sortiere die Baustellen:



    - Sorgerecht einklagen wird er vermutlich dürfen - ober es erhalten wird, wissen die Sterne.
    - Für Unterhalt etc. ist die Beistandschaft des Jugendamtes eine gute Adresse - die regeln das im Sinne des Kindes.
    - Umgang sollte der Papa ganz dringend haben dürfen. Urlaub ohne vorheriges Kennenlernen wird kein Mensch dem Kind zumuten wollen.

  • Hi,

    Würde ich nicht unbedingt sagen. Die jetzige Regelung ist nur die Minimallösung. Vielleicht kommt ja per Gesetz noch was besseres?

    Ich würde es schon sagen. Je schneller der Antrag vor Gericht liegt, desto größer sind die
    Chancen, nicht von der Gesetzgebung überholt zu werden. :rolleyes2:
    Betrachte nur das U-Gesetz, daß am 01.01.2008 rauskam :rolleyes2: ...und wie vorher darüber geschrieben wurde.
    Zu beachten ist auch die Zeitspanne, da geht mind. ein halbes Jahr bis Jahr ins Land.


    So ähnlich würde ich den Antrag stellen, oder könnte er aussehen.


    Gruß
    babbedeckel

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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • :wink babbedeckel


    Macht aber nur Sinn, wenn diese Passage


    Die Kindesmutter verweigert bislang trotz mehrfacher Aufforderung die Zustimmung zu einer Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge.


    Das Jugendamt hatte auf den bereits im März gestellten Antrag sich schriftlich nicht geäußert. Fernmündlich wurde aber mitgeteilt, daß es nach der Entscheidung Zaunegger ./. Deutschland eine gemeinsame elterliche Sorge eigentlich befürworte, daß es aber infolge der noch bestehenden Gesetzeslage keine Handhabe sähe, dem Vater die gemeinsame elterliche Sorge einzuräumen.


    auch der Wirklichkeit entspricht :D

  • Hi,

    auch der Wirklichkeit entspricht :D

    klar ! Habe ja auch weiter oben beschrieben, daß erst vorher die Mutter gefragt werden sollte.


    Und es macht m.E. auch nur Sinn, wenn vorher schon Umgang etc. stattfand, bzw. eine Bindung zum Kind vorhanden ist.
    Das ist auch klar ! ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Auch würde m. E. eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt zwecks Vermittlung zweckmäßig sein ;) .

    kommt auf das JA an :rolleyes2: ....aber prinzipiell schon, bzw. das würde ich parallel machen.


    Gruß
    babbedeckel

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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich bin mittlerweile ganz verunsichert. In meinem Fall war ich mit dem Vater des Kindes grade maximal 6 Wochen zusammen. Nach dem Ende der Geschichte bemerkte ich erst, dass ich schwanger war. Er hat sein Kind zuletzt vor 5 Jahren gesehen aber er schreibt zum Geburtstag und zu Weihnachten eine Karte und schickt immer ein Geschenk. Unterhaltszahlungen wurden seit der Geburt nicht angepaßt. Ich habe das vor zwei Monaten mal versucht, woraufhin ich die Antwort erhielt, dass unser Kind die halben Sommerferien bei ihm verbringen soll , wenn er mehr zahlt. Eine vorherige Eingewöhnungszeit sei aufgrund seiner beruflichen Situation leider ausgeschlossen. Ich habe den Wunsch nach Umgang begrüßt, aber um eine Möglichkeit des Kennenlernens gebeten; seither ist das ohne Antwort dabei geblieben. Kann der Vater, der seit 5 Jahren wenig bis kein Interesse zeigt, den ich wenige Wochen gekannt habe, der 500m km weit weg wohnt, mit dem ich nie zusammen gelebt habe, den ich vermutlich auf der Straße nicht mal erkennen würde jetzt Sorgerecht beantragen? Hat er dann eine Chance? Ich fand es schwer genug mein Leben kindgerecht zu sortieren und fürchte mich einfach vor Eingriffen von "außen". Was meint Ihr?


    Bei mir ist die Situation ähnlich: 5 Jahren nicht gesehen, 560 km, kein KU, nie zusammengelebt, bisher auch "nur" Geschenke. Ehrlich gesagt würde es mich wundern wenn in solchen Fällen ein GSR eingeräumt wird, denn es bringt dem Kind nichts, das große Problem ist der Umgang.