Hallo zusammen!
Alsoo erstmal ein dickes ENTSCHULDIGUNG dass ich hier Fragen zu einem Thema stelle, das hier schon lange beredet wurde..
Habe "FDP: Automatisches Sorgerecht für alle Väter" und "BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht " durch gelesen und mir das wichtigste heraus geschrieben, ABER es war für mich nicht so deutlich, weil manches in Diskusionen ausgeartet ist. Deshalb habe ich Verständnisfragen :hae:
- Das gilt für alle NEUGEBORENEN Kiddies??
- Die schon geborenen Kinder nicht verheirateter Mütter (ich mit alleinigem Sorgerecht) - habe ich richtig verstanden, dass die Väter quasi klagen müssten und nicht rückwirkend automatisch das Sorgerecht erhalten?? Also quasi wenn sie nicht klagen, passiert nichts bzw ich kann jetzt nicht mehr ablehnen?
Gibt es nicht auch Alltagssorge (oder wie man das nennt) quasi da wo´s Kind wohnt (bei mir) sollte da zum Kindergarten/Schule gehen - was ist wenn Sorgerecht dann gemeinsam ist und der Vater sich quer stellt (er wohnt 15min entfernt)?
Oder Aufenthaltsbestimmungsrecht - wenn Vater jetzt will, dass Kind einfach so bei ihm ist, kann ich nichts mehr machen (wegen Kind - Termine zB Kinderturnen um nur ein Beispiel zu nennen)?
Ich hoffe diese Fragen nerven jetzt nicht zu sehr :brille Danke für Antworten.....