ABR brauch ich da noch seine Unterschrift??

  • Juhu, kurze Frage, ich habe das AbR für meine Kids. Muss ich wenn ich schulische Dinge habe, Klassenfahrt usw seine Unterschrift einholen???




    Die einen meinen ja, die anderen sagen das deckt das ABR alles ab....




    ratlos :hae:




    Lg Ivi

  • Alleiniges Sorgerecht heißt, das du alles alleine kloären kannst, darfst und musst.


    Da hat der KV nicht mehr mitzubestimmen.

  • Edit: Erklärung hat sich überlappt.


    Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet nur den Aufenthalt des Kindes, nicht aber die anderen Bereiche des Sorgerechts. Relevante schulische Dinge müssen daher gemeinsam getragen werden.


    Ich würde eine Klassenfahrt von einem Tag nicht dazu rechnen. Ein längerer Aufenthalt (Schullandheim) oder wenn die Klassenfahrt die Umgangsregel beeinträchtigt, sollte aber von beiden getragen werden.

  • Ich zitiere aus einem anderen Thread:


    Wir sind jetzt 2,5 Jahre getrennt, ich habe fast das alleinige Sorgerecht….heisst er hat Vermögen, Gesundheitsvorsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht freiwillig bei der Scheidung an mich abgetreten. Gut konnte mir nur recht sein.


    Du hast nicht die erzieherische Sorge.
    Du musst ihn also mitentscheiden lassen in schulischen Angelegenheiten.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Klassenfahrt ist ein Sorge des täglichen Lebens.
    Keine Zustimmung erforderlich. Es ist aber besser Du holst sie dir denn er muss sich daran beteiligen da er zur Bezahlung der Anteiligen Kosten verpflichtet ist.

  • Juhu, kurze Frage, ich habe das AbR für meine Kids. Muss ich wenn ich schulische Dinge habe, Klassenfahrt usw seine Unterschrift einholen???


    Nein, bei Klassenfahrten brauchst Du nicht die Zustimmung des Vaters, sehr wohl aber bei Schulwechseln.


    Zitat

    Die einen meinen ja, die anderen sagen das deckt das ABR alles ab....


    Das stimmt nicht! Du kannst halt nur den Aufenthalt bestimmen. Da das Kind bei Dir lebt, kannst Du in Alltagsfragen allein bestimmen.
    Bei grundsätzlichen Fragestellungen OP, Narkoseeinwilligung, Kontoeröffnung benötigst Du seine Zustimmung.


    Der Kater :brille

  • Boah Kater,


    ich stelle Deinen Rat ungern in Frage, aber bist du sicher?


    Ich meine gelesen zu haben, dass hier das Mitbestimmungsrecht aufgrund der Zahlungsverpflichtungen sehr wohl gegeben sein kann. Wenn die Mama den Papa zum zahlen zwingen will, muss der Papa das Recht haben dürfen, die Klassenfahrt als solche zu verbieten.

  • Boah Kater,


    ich stelle Deinen Rat ungern in Frage, aber bist du sicher?


    Schön das Du dann meinen in Frage stellst.
    Er hat nur geschrieben was ich schon oben geschrieben habe.
    Klassenfahrt ist allgemeine Sorge. Beteiligung ist Pflicht und wurde durch OLG bestätigt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()