Unterhaltszahlung

  • Ich habe die Vermutung das mein Ex bei seinem Jahreseinkommen zu wenig Unterhalt zahlt.Gibt es Stellen an die ich mich wenden kann?Die auch prüfen können ob mein Ex letztendlich doch zu wenig Unterhalt zahlt?





    Lg Anja mit Eva-Marie und Anna im Herzen

  • Alle zwei Jahre und bei begründetem Verdacht auf Veränderung hast du ein Auskunftsrecht über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
    Bequemste Lösung und der beste Weg ist die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt. Die kümmern sich um die Erstberechnung und holen sich in Folge regelmäßig Auskunft über den Verdienst des Unterhaltspflichtigen und berechnen neu.


    Wenn Du sein Einkommen weisst, guck in die Düsseldorfer Tabelle. Die findest Du hier im Leitfaden. Die ist recht einfach zu lesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich hab ja schon beim Jugendamt angerufen.Man sagte mir dort den Unterhalt für Eva-Marie könnten sie ausrechnen,aber für meinen Unterhalt auszurechnen müßte ich zum Anwalt.Das kanns doch net sein?Grad vom Jugendamt hätt ich mir ne bessere Beratung erhofft.


    Im Moment könnt ich nur noch :kopf:kopf:motz::motz::motz::motz::motz::kotz:kotz:kotz:kotz:kotz



    Lg Anja mit Eva-Marie und Anna im Herzen

  • Na das Jugendamt kümmert sich um die Belange des Kindes, aber Betreuungsunterhalt für Mutti gehört da nicht dazu.


    Volleybap: Was ist denn eigentlich ein "begründeter Verdacht auf Änderung"?

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • begründeter Verdacht auf Änderung


    Wenn er studiert hat und nun Chef der Deutschen Bank ist. Überspitzt gesagt.
    Jobwechsel und verdacht besteht das er viel mehr verdient.

  • Ich hab ja schon beim Jugendamt angerufen.Man sagte mir dort den Unterhalt für Eva-Marie könnten sie ausrechnen,aber für meinen Unterhalt auszurechnen müßte ich zum Anwalt.Das kanns doch net sein?Grad vom Jugendamt hätt ich mir ne bessere Beratung erhofft.


    sie haben dich doch gut beraten!!!
    sie haben gesagt, dass du wegen des betreuungsunterhalts einen anwalt aufsuchen musst :D
    dann mach doch einen termin bei einem familienrechtsanwalt :winken:


    evtl, vorher einen beratungsschein beantragen...


    beeile dich :winken:

  • Grob kannst du Deinen eventuellen Betreuungsunterhalt selbst ausrechen.
    1. Voraussetzung: Du musst zwischen "vor der Geburt" und jetzt einen Einkommenverlust haben. Um den Ersatz dieser Summe geht es.
    2. Sein Einkommen musst Du wissen. Aber das liegt Dir ja vor. Davon ziehst Du den Kindesunterhalt ab. (Hat der Vater noch andere Unterhaltsverpflichtungen? Die müssten auch abgezogen werden). Was dann noch übrig bleibt bis zu einer Summe von rund 1200,- Euro - das könnte für den Betreuungsunterhalt zur Verfügung stehen.
    So berechnet, weisst Du "grob", ob sich eine Klage bzw. eine anwaltliche Forderung lohnen würde. Denn ist er nicht leistungsfähig, lohnt der Aufwand nicht. dann gibt es nichts. Kindesunterhalt geht vor.

    Liebe Grüße



    Bap



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