Wie überweise ich nun privates Geld?

  • Hi,
    hab da mal ne etwas heikle Frage:
    Wie überweise ich Geld auf ein Konto, wo mir aber die Daten nicht ausgehändigt werden??????
    Hab nun das beantragte Fahrgeld für Person x bekommen und diese Person meint, ich soll das Geld in bar in den Briefkasten schmeissen...
    Ich möchte aber doch lieber einen Nachweis, dass ich die Kohle auch übergeben habe.
    Die Kontodaten bekomme ich nicht mit der Ausrede, dass die Arge das Geld einziehen täte.
    Da div. Disskreptanzen bestehen, möchte ich Person x nicht persönlich treffen.
    Kann ich das nicht auch über die Post als Verrechnungsscheck oder so machen????
    Jeanny

  • hm...schwierig..nen Verrechnugnsscheck wird genauso von der Arge/ auf dem Kontoauszug eingesehen...


    Du könntest ja das Geld bei einem Dritten deponierne und gegen Unterschrift aushändigen lassen?


    Andererseits: was interessiert DICH ihr/sein geldhinterziehen bei der Arge???

  • Fordere ihn per Einschreiben auf, Dir die Kontodaten zu nennen, damit Du überweisen kannst. Damit hast Du Deine Pflicht getan und kannst die Kohle in irgendeine Dose schmeißen, bis der X dann die gewünschte Auskunft gibt.


    Ich finde es dreist, wenn er Dich auffordern will, die ARGE zu bescheißen. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()


  • Ich finde es dreist, wenn er Dich auffordern will, die ARGE zu bescheißen. ;)


    Hm....ich denke nicht das X die ARGE bescheißen will....aber jeder weißt doch, das Geldeingänge als Einkommen abgezogen werden. Wenn Person X Ausgaben hatte, und diese nun wegen der ARGE nicht aufs Konto haben will, so kann ich das sehr gut nachvollziehen....dann ist das Geld u.U. nämlich weg

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • naja..die Frage ist: hatte x die Kosten eh? Hat er nur als Mitfahrgelegenheit Geld dazu verdient? Dann hat die Arge schon nen Anrecht auf Anrechnung...


    Ich kann verstehen, daß der Abzug weh tut und x das vermeiden will...aber das kann der TS ja EIGENTLICH wurscht sein...

  • sozialbetrug würde ich nie unterstützen. und wenns berechtigt erstattetess fahrgeld ist, kann sie es ja nachweisen. gibt zb pauschalen für krankentransporte und ehrenamtliche tätigkeiten, wo man die aufwendungen nicht als einkommen angerechnet werden.


    einschreiben wegen kontodaten, dann warten.

  • naja..die Frage ist: hatte x die Kosten eh? Hat er nur als Mitfahrgelegenheit Geld dazu verdient?


    Na ja, auch dann hatte X Ausgaben.... , und was das eine hin -und herrechnerei zwischen ARGE und X geben würde, da schlagen die Verwaltungskosten dann in enorme Höhen.....nebst dem Ärger und der Rennerei.


    Unter den Umständen würde ich niemals jemanden kostengünstig mitnehmen (falls das so sein sollte), pech halt für die, die günstig fahren wollen.

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  • Hm..........
    ich denke eher, dass letztendlich ich hier "gelinkt" werden soll, da Person x mit Person y zusammenlebt und diese Person auch ein Konto hat, wo keine Arge reinschaut...
    Diese Kontodaten bekomme ich auch nicht.
    Ich soll ebend vorbeikommen, das Geld einwerfen (dann hab ich keinen Nachweis) oder klingeln und abgeben (und darauf läuft es hinaus).
    Dritte Personen, die das Geld aushändigen könnten, kenne ich nicht, da Person x etwas weiter von hier wohnt und ich ja erst hergezogen bin.
    Volle SchOKOLADE!!!!!!!
    Also bin ich die, die das Geld nicht rausrückt (wie ohne Nachweis)
    oder die, die dafür dann an der Tür "fertiggemacht" wird....
    Hm, welche Version gefällt mir nun besser? :ohnmacht:
    P.S. diese Fahrtkosten sind angefallen und wurden nun vom Amt xyz an mich, die Antragstellerin überwiesen, also keinerlei Betrug


  • Kann ich das nicht auch über die Post als Verrechnungsscheck oder so machen????
    Jeanny


    Wie wäre es per Einschreiben mit Rückschein?

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  • Also bin ich die, die das Geld nicht rausrückt (wie ohne Nachweis)
    oder die, die dafür dann an der Tür "fertiggemacht" wird....


    Fordere per Einschreiben auf, die Kontodaten zu nennen, damit Du überweisen kannst.
    Damit hast Du der Pflicht Genüge getan.


    Nur eine Überweisung oder eine Quittung kann belegen, dass Du die Summe bezahlt hast.

  • es gäbe rein theoratisjhc noch nen barscheck...aber die banken erstelllen die kaum mehr..nur noch im 25ger Pack und dann kostet das auch...auch nicht einzusehen.



    Darf ich fragen, wieso DU das Geld für x erhalten hast?
    x kann doch bitte selbst nen Antrag stellen für Fahrtgeld.

  • sozialbetrug würde ich nie unterstützen.


    Zwar nun OT, aber doch eine kurze Anmerkung:


    Ich gehe mal davon aus, das kaum jemand, der z.b. Bargeld zum Geburtstag bekommt (oder deren Kinder), jedesmal zum Amt rennt, und dieses brav mitteilt.


    Das wäre genaugenommen nämlich auch Sozialbetrug

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  • Iceshine
    da werde ich aber nicht gezwungen mich des sozialbetrugs schuldig zu machen.
    das eine ist der betrug ohne mein wissen, das andere ist der betrug in den ich als mittäter reingezogen werde.

  • hm...bin mir da nicht sicher..man darf ja Geschenke als Bargeld bsi zu einem Betrag x (25T€?) pro Jahr steuerfrei behalten.
    Gilt das bei Sozialgeldbeziehern nicht? (kenn mich da nicht aus)


    Bei ALG 2 Bezug sind Geldgeschenke in Höhe von 50€ im Jahr Anrechnungsfrei, alles andere ist Einkommen


    Das was Du meinst ist Vermögen...also Geld, welches schon VOR ALG2 Bezug vorhanden war

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    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • OT.....
    ich musste 2x von x nach y zum Gericht.
    Gerichtsstand in y.
    Über 400 KM Strecke und ich hab kein Auto mehr und musste ein Kleikind mitnehmen...
    Also fuhr y mich und da es ja mein Verfahren ist und ich PKH bekomme, kann auch nur ich
    diese Fahrtkosten beantragen.
    P.S Zwischenzeitlich bin ich dann auch mit der Bahn gereist zum Gericht und das geht vom Preislichen so in die "Vollen", dass ich
    jetzt schon Bauchschmerzen vorm nächsten Termin habe...

  • Hallo Jeanny,


    das Einschreiben ist gut:


    "Hallo xy,
    aus dir bekannten Gründen werde ich das Geld nicht persönlich bei dir vorbeibringen.
    Bitte gebe mir deshalb deine oder eine andere Bankverbindung bekannt, damit ich dir das Ged überweisen kann.
    Sollte ich bis zum xx.xx.xx keine Bankverbindung von dir erhalten haben, gehe ich davon aus, dass du verzichtest.
    Viele Grüße"


    X und Y bekommen sich auch wieder ein...


    Liebe Grüße
    maschenka

  • iceshine: nee..ich meinte Schenkungssteuer...hat ja wirklich nix damit zu tun..sorry...kam nur irgendwo aus dem Hinterkopf gewuselt.. :rolleyes2:


    Und wie ist es, wenn Du mit einem zeugen hingehst? Es dort einwirfst und dan die Biege machst? Ist billiger als Einschreiben und Co.



    Und was ich nicht verstehe: wenn es regulär beantragt und alles ist..dann reicht doch wohl ne Kopie des Antrages oder so, damit x vorweisen kann, woher das geld kommt. Ende.